Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Bundesländer beraten weiter über neues Auftragsmodell für ARD und ZDF  (Gelesen 3320 mal)

l
  • Pressemitteilungen
  • Beiträge: 920
medienkorrespondenz.de        08.07.2018

08.07.2018 – Volker Nünning/MK
Bundesländer beraten weiter über neues Auftragsmodell für ARD, ZDF und Deutschlandradio

Die Bundesländer wollen die Beratungen über ein neues Auftragsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fortführen. Dabei soll auch eine Indexierung des Rundfunkbeitrags einbezogen werden, über den ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert werden.
Zitat
Die Rundfunkkommission der Länder beauftragte nach MK-Informationen in ihrer Sitzung am 13. Juni in Berlin die Rundfunkreferenten damit, in den kommenden Monaten ein Thesenpapier zu den entsprechenden Themenkomplexen zu erstellen. Dieses Papier soll zur nächsten Sitzung der Rundfunkkommission im September vorgelegt werden, um dann das weitere politische Vorgehen festzulegen.
Zitat
Die Finanzkommission KEF würde nach den Vorschlägen aus Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 das Budget für die Sender aber nicht wie bisher für vier, sondern für acht Jahre und damit bis 2028 festlegen, und zwar auf Basis von Anmeldungen der Anstalten, in denen deren weitere Sparziele aus dem „Letter of Intent“ berücksichtigt wären. In der Folge würden die Länder eine „grundlegende Neubestimmung des öffentlich-rechtlichen Auftrags“ in Angriff nehmen, die dann ab 2028 greifen könnte. Rheinland-Pfalz schlägt in seinem Reformpapier ferner vor, bereits in näherer Zukunft im Internet eine Mediathek für alle öffentlich-rechtlichen Inhalte aufzubauen. Die Rundfunkanstalten sollten ein solches „Leuchtturmprojekt“ gemeinsam umsetzen, um den Bürgern zu zeigen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterentwickle.
Zitat
Es sei „geplant, bis zum Dezember dieses Kapitel wirklich auch abzuschließen“, so die SPD-Politikerin. Dreyer äußerte sich im Rahmen einer Pressekonferenz im Anschluss an die Konferenz der Ministerpräsidenten, in der sich die Länderchefs auf einen neuen Telemedienauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender geeinigt hatten.
Weiterlesen auf :
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundeslaender-beraten-weiter-ueber-neues-auftragsmodell-fuernbspardnbspzdfnbspund-deutschland.html



Siehe auch :
Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - Auftrag ohne Aussprache
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27922.0

Tabea Rößner: Telemedienauftrag wird den ö.r. Rundfunk schwächen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27860.0

ARD und ZDF im Netz : Mehr Freiheit, weniger Text
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27808.0

Telemedienauftrag - Zeitungsverleger und Öffentlich-Rechtliche einigen sich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27754.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 221
Zitat
Die Finanzkommission KEF würde nach den Vorschlägen aus Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 das Budget für die Sender aber nicht wie bisher für vier, sondern für acht Jahre und damit bis 2028 festlegen, und zwar auf Basis von Anmeldungen der Anstalten, in denen deren weitere Sparziele aus dem „Letter of Intent“ berücksichtigt wären. In der Folge würden die Länder eine „grundlegende Neubestimmung des öffentlich-rechtlichen Auftrags“ in Angriff nehmen, die dann ab 2028 greifen könnte. Rheinland-Pfalz schlägt in seinem Reformpapier ferner vor, bereits in näherer Zukunft im Internet eine Mediathek für alle öffentlich-rechtlichen Inhalte aufzubauen. Die Rundfunkanstalten sollten ein solches „Leuchtturmprojekt“ gemeinsam umsetzen, um den Bürgern zu zeigen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterentwickle.

Wieso wird immer und überall so getan, als würde die sog. "KEF" etwas festlegen? Meines Wissens nach wurde die "KEF" lediglich erschaffen um für die Ministerpräsidenten und -Innen mit einer Beraterfunktion dienlich zu sein. Es hat sich daran auch meines Wissens nichts geändert. Die Ministerpräsidenten und -Innen legen doch letzten Endes die Höhe des Wohn-Zwangs-Geldes fest und damit auch irgendwie das "Budget für die Sender", wobei sie auch gerne mal von den Beratungen ihrer tollen "KEF" abweichen; natürlich mit so irrwitzigen Begründungen wie "... sonst würde ja demnächst alles noch viel teurer werden ..."

Die "KEF" ist einfach nur ein nutzloser Teil des Schmarotzervereins örR, welcher immerzu suggerieren soll es gäbe da eine Kontrollinstanz bzgl. des "Finanzbedarfs" für den örR.

Die "KEF" gehört schleunigst abgeschafft!!!

Bitte weitertragen. Inbes. an die Redaktionen, die immerzu solchen oben stehenden Nonsense verzapfen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 377
Die Bundesländer sitzen am Steuer des ÖRR, ordnen und lenken diesen für ihre Zwecke und lassen dies von den Bürgern bezahlen. Und wenn diese das Spiel nicht mitmachen, hetzt man Ihnen über die Finanzämter und die Gerichtsvollzieher die Staatsmacht auf den Hals. Die KEF ist das Feigenblatt, um dem Ganzen einen Hauch der Legalität zu verpassen.

Konsequenterweise müsste es nicht ÖRR sondern RDB, also Rundfunk der Bundesländer heißen.

Aber wie wir ja aus der Floskel "ein Beitrag für alle" wissen, hat man dort mit Wortverdrehungen und Täuschungen dort überhaupt kein Problem.. Und wird es solange nicht haben, bis wir dem Laden den Saft abgedreht haben. Freiwillig geben die nicht einen Cent her.

LG Peli 



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Natürlich ist die KEF ein Placebo, der dem BVerfG Staatsferne der Finanzierung vortäuschen soll. Der Deal ist etwa so, dass die Sender "Planungen" vorstellen, in denen gut erkennbare Positionen/Beträge zum streichen/kürzen enthalten sind. Die KEF nahm diese Hinweise auf, kürzte entsprechend und alle waren zufrieden: die KEF, weil sie ihrer Aufgabe gerecht werden konnte, die Sender, die die gewünschte Kohle erhielten, die Politik, weil sie dem BVerfG und der Öffentlichkeit Unabhängigkeit vorgaukeln konnte und das BVerfG, weil es weder wissen wollte, was Sache war noch so genau hinsehen wollte. Tja, nur der Bürger, der war vielleicht nicht so zufrieden; aber auf den kam es ja auch nie an.

Dann ging etwas schief! Die mit der Vergrößerung der Rundfunkzahler gewollte Erhöhung der Einnahmen explodierte geradezu innerhalb kürzester Zeit. Zudem hatte man die Unzufriedenheit und den Widerstand derjenigen unterschätzt, die plötzlich mehr oder überhaupt zahlen mussten; oder die sich keinen Sand in die Augen streuen liessen, weil sich angeblich nichts änderte, da ja die TV-Gebühr gleich hoch war. Die KEF musste, um ihre Glaubwürdigkeit zu retten, eine massive Absenkung des sogn. Rundfunkbeitrags vorschlagen. Um es sich mit den anderen Partnern am Finanzierungsbeschiss nicht völlig zu verderben reichte die vorgeschlagene Absenkung rechnerisch allerdings nicht, die Mehreinnahmen soweit zu begrenzen, dass die mit der Umstellung behauptete Konstanz der Einnahmen tatsächlich erreicht werden konnte. Das Ziel war, mit moderat steigenden Einnahmen die Ruhe in Deutschland zu sichern. Der Politik war auch der Vorschlag noch zu viel, stellte sich gegen den Plan der KEF und beschloss eine Senkung um die Hälfte. Damit war das Kartell der Lügner bereits schwer beschädigt, die Mehreinnahmen erreichten trotz der Beitragsreduktion ca. 2 Milliarden Euro. Als die KEF für den nächsten 4-Jahresplan wieder eine Senkung ins Spiel brachte und die Politiker dem wieder nicht entsprachen, war der Bruch nicht mehr zu verhindern. Die ÖR-Anstalten forderten und betrieben nun die Abschaffung der KEF, da sie sich von der Institution durch die Senkungsvorschläge verraten fühlten, die KEF konterte mit der Feststellung, dass bis 2020 weitere Überschüsse erzielt würden und konterkarierte damit Forderungen der Sender nach deutlichen Beitragserhöhungen. Die Anstalten setzten auf Druck gegenüber der Politik, die ihrerseits Einsparungen forderte. Als die ÖR-Sender diese praktisch verweigerten und weiter Beitragserhöhungen verlangten, war das Chaos komplett.

Man sollte sich trotz allem überlegen, ob man sich zum Handlanger der ÖR-Anstalten machen will, indem man eine Abschaffung der Placebo-KEF fordert. Es ist doch viel amüsanter zu beobachten, wie die beteiligten Gruppen sich mit Interviews und Pressemitteilungen beharken. Vielleicht fällt ja doch eines Tages beim BVerfG der Groschen und beendet das Treiben. Nicht, dass ich da besonders große Hoffnungen habe, aber vielleicht fallen Ostern und Weihnachten ja doch einmal mit einem Frühlingsanfang im Hochsommer zusammen und es geschieht ein seltenes Wunder der Einsicht beim höchsten deutschen Gericht. 8)

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2018, 18:43 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
  • Beiträge: 764
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=4673&aufgehoben=N&menu=1&sg=
Zitat
§ 4 Zusammensetzung der KEF

(4) Jedes Land benennt ein Mitglied. [...]
(5) Die Mitglieder der KEF werden von den Ministerpräsidenten jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen; Wiederberufung ist zulässig. Die Berufung kann aus wichtigem Grund seitens der Länder widerrufen werden.[...]

Ministerpräsident eines Landes hat alle Zügel in der Hand: z.B. die Berufung jederzeit widerrufen oder für neue Zeit wiederberufen. Das KEF organisatorisch an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz angegliedert ist - kein Geheimnis.

Und als Info: KEF-Statut wird geheimgehalten. Auf alle Anfragen hält man sich bedeckt: die Veröffentlichung des KEF-Statuts wird ja die Zusammenarbeit der Länder zerstören und aus diesem Grund wird KEF-Statut gegenüber Bürgern und Parlamenten geheimgehalten.

Und KEF-Geschäftsstelle zahlt natürlich Rundfunkbeiträge an Beitragsservice und hat den Status "Beitragsschuldner" gegenüber dem Beitragsservice.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2018, 20:57 von boykott2015«

S
  • Beiträge: 221
Man sollte sich trotz allem überlegen, ob man sich zum Handlanger der ÖR-Anstalten machen will, indem man eine Abschaffung der Placebo-KEF fordert.

Soso! Fordert man also die Abschaffung der (zu 100% durch Wohn-Zwangs-Gelder finanzierten) "KEF", so ist man automatisch ein Handlanger der ÖR-Anstalten - und damit konsequenterweise wohl auch ein Befürworter des neuartigen Wohn-Zwangs-Geldes namens "Rundfunkbeitrag"?

Ist das jetzt nur Deine Meinung? Wie auch immer; die Logik dahinter musst Du mir bitte erklären! Danke.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 221
Und KEF-Geschäftsstelle zahlt natürlich Rundfunkbeiträge an Beitragsservice und hat den Status "Beitragsschuldner" gegenüber dem Beitragsservice.

Kannst Du das bitte belegen, dass "KEF" neben "Beitragsgläubiger" (siehe RBStV und RFinStV) auch "Beitragsschuldner" ist?

Oder gehst Du lediglich aufgrund fehlender Ausnahmeregelungen für "KEF" in RBStV und RFinStV davon aus, dass dies so ist?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 873
So, so. Das Urteil in 10 Tagen lässt also keine großen Verwerfungen erwarten. Politik wie gehabt. Die Propagandamaschine kann weiterlaufen wie bisher.

Das nimmt enormen Druck raus fürs BVerfG. Sein Urteil wird nicht viel verändern, egal wie es ausfällt. Da kann es auch die Verfassungswidrigkeit für Nichtnutzer feststellen, ohne Sorge um die Zukunft des ÖRR haben zu müssen.

Es kommt unterm Strich also gar nicht auf uns paar Nichtnutzer an. Anders kann ich die Vorgänge nicht interpretieren. Wenn man sich noch zehn Jahre Zeit nimmt, vielleicht mal einen Auftrag zu definieren ...



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben