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Autor Thema: Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?  (Gelesen 34915 mal)

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  • Beiträge: 5
Das Wichtigste ist das man den SCHMUTZ ZURÜCK SCHICKT, allein die Annahme rechtfertigt diese Schmeißfliegen, uns zu melken.

Nur die ZURÜCK-SCHICK-METHODE funktioniert.

Vor den System-Gerichten haben wir doch verloren.

Klebt das Adressfeld ab, natürlich NICHT frankieren, rein in den gelben Kasten und zurück zum Absender, der steht ja links oben.
Lasst euch keine Schuld aufdrücken. Wir sind für diesen Rundfuck NICHT zuständig.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Rücksendung“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?“.
Die Rücksendung kann bei der ein oder anderen Person zu einer Verzögerung der Zwangsanmeldung führen. Hierfür gibt es aber keine Garantie und schließt eine mögliche Vollstreckung nicht aus.
Im Falle einer Vollstreckung sollte man sich über die entsprechende Vorgehensweise informieren.
 
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2019, 02:41 von Markus KA«

D
  • Beiträge: 1
Hallo,
im Rahmen des Meldedatenabgleich im Mai 2018, hat der Beitragsservice festgestellt, dass eine fiktive Person A wohl noch nicht angemeldet ist und ihr ein Schreiben geschickt. Dieses Schreiben traf Anfang Dez. 2018 ein. Person A ließ das Schreiben unzustellbar zum BS zurück gehen. Erste Jan. Woche 2019 kam Schreiben Nr. 2 ging wieder ungeöffnet zurück. Frage 1 Gibt es Erfahrungswerte mit dieser Variante? Und des weiteren, wieviel muss Person A im Zweifelsfall nachzahlen wenn Person A unter der Anschrift beim BS noch nie erfasst war?


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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Und des weiteren, wieviel muss Person A im Zweifelsfall nachzahlen wenn Person A unter der Anschrift beim BS noch nie erfasst war?

Bitte sich auch hier einlesen!  ;)

Verjährung der Beitragsforderung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28572.msg179764.html#msg179764


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2019, 21:26 von Markus KA«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • Beiträge: 1.564
Problem ist: Es wird kein gelber Brief kommen. Auch der Festsetzungsbescheid wird als normaler Brief verschickt und ist von außen als solcher nicht erkennbar. Da dieser aber eine Rechtbehelfsbelehrung enthält muss darauf reagiert werden.
Da Festsetzungsbescheide in einem normalen Brief aber grundsätzlich verloren gehen, kann Person A nicht reagieren.

Zum Thema "Bescheide nicht erhalten - Zwangsvollstreckung" gibt es aber hierzuforum schon Beiträge, bitte selbst danach suchen. :-)

Meines unmaßgeblichen Wissens steht das SEK des GV nicht "plötzlich" vor der Tür.
Irgendetwas Gelbes müsste also noch vorher kommen. Auch wenn die Festsetzungsbescheide nach Meinung der LRA rechtskräftig werden, obwohl sie nie dem Schuldner bekannt gegeben wurden und damit schlicht nicht rechtskräftig geworden sind. Einschlägige Verwaltungsrichter irren sich in diesem Punkt aufgrund wilder Fiktionen, vermutlich, um weiterhin auf Feel-Good-Veranstaltungen einer LRA eingeladen zu werden.



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P
  • Beiträge: 3.997
...
Meines unmaßgeblichen Wissens steht das SEK des GV nicht "plötzlich" vor der Tür.
Irgendetwas Gelbes müsste also noch vorher kommen.
...

Es gibt Fälle, da kommt nichts Gelbes, sondern der Erste Kontakt mit einer Art A5 Zettel vgl. "Schmierblatt" ohne Umschlag etc. eines GV (somit also der minimalste Versuch der gütlichen Einigung).

Das Nächste tatsächlich die Einladung zur Vermögensauskunft.

Natürlich alles ohne SEK des GV, denn ein solches fordert ein GV noch nicht zum Termin der Vermögensauskunft an.

Etwas Gelbes war zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden. Es gab ja noch nicht einmal Briefmarken/Freimachung.
Die Post wurde somit händisch eingeworfen, jedoch nicht durch die Post oder vergleichbar.

Etwas ähnliches kann erlebt werden bei Stadtkassen, also Post ohne Briefmarken/Freimachung, wenn die Mitarbeiter der Stadtkasse auf Besuch gehen, dann werfen die auch die Post ein. Da ist auch Nichts gelb.


Edit "Bürger" @alle:
Hier wird (wieder mal) seit geraumer Zeit vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
abschweifend/ darüber hinausgehend diskutiert. Dies ist im Forum aus Gründen der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion ausdrücklich nicht vorgesehen.
Bitte nicht immer wieder von einer Nebenbemerkung zur nächsten verleiten lassen, sondern IMMER(!!!) VOR(!!!) dem Antworten prüfen, ob Frage/ Antwort noch zum Kern-Thema gehören.
Weder Festsetzungsbescheide noch Vollstreckung sind Kern-Thema dieses Threads.
Die Moderatoren sind hierbei auf konsequente Selbstdisziplin und Mithilfe insbesondere auch der erfahrenen Forum-Mitglieder angewiesen.
Der Thread muss aufwändig moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2019, 01:16 von Bürger«

 
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