Hi, hier mal der (relevante) Wortlaut meiner Schreiben und der Antwort vom Beischlafservice:
Mein Schreiben an die LDB (Berlin):
im Rahmen des im Mai diesen Jahres erfolgen wiederholten einmaligen“ Meldedatenabgleichs zwischen Meldeämtern und ARD ZDF Deutschlandradio Beitrags"service" wurde ich in einem Schreiben vom XX.XX.2018 aufgefordert, personenbezogene Daten von Mitbewohnern, die ggfs. in meinem Haushalt bereits einen Rundfunkbeitrag zahlen an den Beitrags"service" weiterzuleiten. Meine Frage an Sie ist, inwiefern ich überhaupt berechtigt bin, als Privatperson personenbezogene Daten (Name/Anschrift/Beitragskontonummer) an eine – nach eigenem Bekunden ausdrücklich nichtstaatliche und obendrein nicht rechtsfähige – Stelle weiterzugeben. Nach meinem laienhaften Verständnis sind hier zudem öffentliche Stellen,sofern sie in Konkurrenz zu Privatwirtschaftlichen stehen, diesen in ihren Rechten gleichgestellt, d.h. wenn die öffentlich-rechtlichen Sender ein Anrecht auf diese Datenweitergabe ohne Einwilligung der Betroffenen hätten, müsste dies aus Gründen der Gleichbehandlung auch für Privatsender ein legaler Anspruch sein. Bitte teilen Sie mir mit, was hier meine Rechte und Pflichten als Betroffener sowie als Zwangskunde der öffentlich-rechtlichen Sender sind.
Mein Schreiben an den Beischlafservice:
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage im Rahmen des wiederholten "einmaligen" Meldedatenabgleichs. Sie fordern mich auf, personenbezogene Daten etwaiger bereits bei Ihnen registrierter Zwangsbeitragszahler (Namen sowie Beitragskontonummer) an Sie weiterzuleiten.
Ihnen ist zweifelsohne bekannt daß dies eine Weitergabe personenbezogener Daten Dritter durch mich als Privatperson erfordert, die seit Mai 2018 durch die EU-DSGVO massive finanzielle Forderungen durch die Person(en), deren Daten ich an Sie weitergeben müsste nach sich ziehen kann. Ich habe demnach die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit an meinem Wohnsitz darum gebeten mir mitzuteilen, welche Rechte und Pflichten sich zwischen mir und nicht rechtsfähigen Institutionen wie der umbenannten GEZ einerseits und unbeteiligten Dritten andererseits bestehen. Selbstverständlich melde ich mich bei Ihnen, sobald mir eine Antwort vorliegt. Existenzgefährdende, staatliche Repressalmaßnahmen möchte ich schließlich nicht inkauf nehmen.
Relevanter Inhalt des Antwortschreibens (habe das Schreiben nur auf Papier, wollt das nicht alles abtippen):
Wir nehmen Bezug auf Ihren gestellten Antrag auf Auskunft gem. Art 1 EU-DSGVO und teilen Ihnen mit, dass der BS unter der von Ihnen angegebenen Anschrift keine entsprechenden personenbezogenen Daten verarbeitet
Da frag ich mich doch:
Was sind "entsprechende personenbezogene Daten" (meine? Die moeglicher MitbewohnerInnen?) und wieso liegen da keine vor? Und von welchem Antrag reden die? Kann mich nicht erinnern einen gestellt zu haben...
Mein Eindruck:
Die haben keine Ahnung, was sie mit solchen Schreiben anfangen sollen. Nu ja, die Wohnung ist ein toller Tatbestand fuer eine Zahlungspflicht, meinen die Verfassungsrichter. Wer bin ich, das infrage zu stellen...? Wie die Brueder jetzt rauskriegen wollen wer wo mit wem zusammenwohnt - die hohen Herren werden das alles selbstverstaendlich bestens durchdacht haben
