Archiv > Pressemeldungen Juli 2018

Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof

(1/2) > >>

ChrisLPZ:

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/badische_zeitung.jpg

Badische Zeitung, 04.07.2018

Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof
Von Christian Rath


--- Zitat ---Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft an diesem Mittwoch, ob der deutsche Rundfunkbeitrag gegen EU-Recht verstößt.  […]

Dabei geht es um sieben verschiedene Punkte. Unter anderem moniert das Landgericht, dass der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender sei, die von der EU-Kommission nicht genehmigt und daher unzulässig sei. […]

Ob die Vorlage Aussichten auf Erfolg hat, wird sich in einigen Monaten zeigen, wenn der unabhängige EuGH-Generalanwalt seinen Schlussantrag vorlegt, eine Art Urteilsentwurf. Weitere Monate später folgt dann das EuGH-Urteil, das für Deutschland verbindlich ist. […]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/ein-fall-fuer-den-europaeischen-gerichtshof--154264456.html

Siehe u.a. auch:
EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27835.msg175004.html#msg175004

Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153607.html#msg153607

Frühlingserwachen:

--- Zitat ---Der Fall ist in deutschen Öffentlichkeit noch nicht sehr präsent
--- Ende Zitat ---
Der Fall ist in der deutschen Öffentlichkeit sehr wohl päsent. Und wäre noch präsenter, wenn die Badische Zeitung schon eher darüber berichtet hätte. Denn meine Informationen darüber gingen dem jetzt darüber schreibenden Korrespondenten schon am 9.9.2017 zu. Damals berichteten mindestens 9 Zeitungen bundesweit darüber. Die Badische Zeitung war auf jeden Fall nicht dabei. Wie schon oft in der Vergangenheit hat die Badische Zeitung scheinbar mit diesem Thema ein Problem. Warum werden nicht alle Punkte zum Rundfunkbeitrag, um die es am EuGH heute geht, nicht explizit genannt? Schon wieder zu dem Thema nur ein Bruchteil berichtet. Wie soll es dann "in der Öffentlichkeit präsent" werden?


--- Zitat ---Möglicherweise liegt das an Sprißler, der schon öfters zugunsten der Beitragsgegner geurteilt hat, dann aber in der nächsten Instanz wieder aufgehoben wurde.
--- Ende Zitat ---
Hier wird der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt, Dr. Sprißler hätte nur so aus Jux und Dollerei einfach mal zugunsten irgendwelcher Rundfunkbeitragsgegener geurteilt.
Was soll dieses Zitat über Dr.Sprißler, dass so wie beschrieben überhaupt nicht den Tatsachen entspricht? Auch nur wieder halbherzig recherchiert und so der Öffentlichkeit präsentiert, die mit dieser Information genau so schlau ist wie vorher. Nein, Badische Zeitung, so wird das nichts. Entweder über das Thema korrekt berichten, oder  besser lieber ganz sein lassen.

Verstößt Rundfunkbeitrag gegen EU-Recht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24247.msg154622.html#msg154622

noGez99:
Hier ist sie wieder, die Diskriminierung der bewussten Nichtnutzer:

--- Zitat ---Weil zu viel geschummelt wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag.
--- Ende Zitat ---

Der Artikel macht auf mich ein bischen den Eindruck wie ein automatisch generierter Text. Irgendwie werden willkürliche Punkte aneinandergereiht.

Warum wird nicht auf die explosive Brisanz hingewiesen, dass eventuell 40 Mrd Eur zurückgezahlt werden müssen und Deutschland eine Strafe zahlen muss?
Nur weil die Rundfunkanstalten aus Gier dies absichtlich nicht angemeldet haben?
Und die Bundesregierung hat all dem tatenlos zugesehen zum Nachteil der Steuerzahler?

Housebrot:

--- Zitat von: noGez99 am 04. Juli 2018, 08:35 ---Warum wird nicht auf die explosive Brisanz hingewiesen, dass eventuell 40 Mrd Eur zurückgezahlt werden müssen, und Deutschland eine Strafe zahlen muss?

--- Ende Zitat ---
Ich glaube nicht, dass es diese Summe sein wird; denn es gibt ja durchaus auch Personen, die den Rundfunkbeitrag freiwillig zahlen. Und unter freiwillig verstehe ich, dass diese Personen aufgrund ihrer Überzeugung jeden Monat den Beitrag bezahlen.
Auch solche Personen gibt es und müssen von uns anerkannt werden.

Hier schreibt zum größten Teil eine Gruppe, die den Beitrag ablehnen.
Die Gründe sind nicht Gegenstand der Diskussion in diesem Beitrag.

Ich gehe also davon aus, dass, wenn es zu einer Rückzahlung kommen sollte (was ich persönlich für fast undenkbar halte), nur die Personen das Geld zurückbekommen, die es auch aktiv einfordern...

Und jetzt kommt ein Punkt, der mir sehr wichtig ist:
Ich wundere mich ja immer über die wechselnden Rubri (mehrzahl von Rubrum) bei einer Zwangsvollstreckung und seit neustem auch vor Gericht. (Wie ich erfahren habe, ist das wohl inzwischen üblich).

Tja.. und wenn jetzt (ich gebe den Traum nicht auf) das Bundesverfassungsgericht und/oder der EuGH urteilen sollten, dass da ganze Beitragssystem nicht rechtens war (im besten Falle), dann frage ich mich, an wen kann ich denn meine Ansprüche stellen?

Die Stadtkassen werden sagen, wir haben nur auf Anweisung gehandelt... die Gericht werden mir sagen, dass, wenn ich den Gläubiger nicht einwandfrei nennen kann, auch keine Klage zu meinen Gunsten entschieden werden kann...

Tja, und das war es dann mit den Rückforderungsanspruchen.
Ist schon ganz pfiffig gemacht... ein nicht rechtsfähiges irgendetwas macht, unter wechelnden Rubrum, die Zwangsvollstreckung.

Jeder der in Geschichte aufgepasst hat, weiß, wo dieses Prinzip schonmal eingesetzt wurde.
Daraus resultierend, keiner der Täter (oder nur sehr schwer) bw. der Auftraggeber konnte vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden.

Und ja, ich weiß es ist offtopic. Sorry.

Grüße
Adonis

ope23:

--- Zitat von: Adonis am 04. Juli 2018, 09:07 ---Ich glaube nicht, dass es diese Summe sein wird; denn es gibt ja durchaus auch Personen, die den Rundfunkbeitrag freiwillig zahlen. Und unter freiwillig verstehe ich, dass diese Personen aufgrund ihrer Überzeugung jeden Monat den Beitrag bezahlen.
Auch solche Personen gibt es und müssen von uns anerkannt werden.

--- Ende Zitat ---
Das dürfte erstmal irrelevant sein, denn es ist der Staat Deutschland, der Beihilfe geleistet hat. Deutschland könnte im Nachhinein die freiwillig gezahlten Beiträge als Spende für den Rundfunk verbuchen (  >:D )


--- Zitat von: Adonis am 04. Juli 2018, 09:07 ---Ich gehe also davon aus, dass wenn es zu einer Rückzahlung kommen sollte (was ich persönlich für fast undenkbar halte), nur die Personen das Geld zurückbekommen, die es auch aktiv einfordern.

--- Ende Zitat ---
Eine Rückzahlung von Amts wegen erfolgt in Deutschland quasi nie. Nicht einmal zuviel entrichtete Steuern werden automatisch zurückgezahlt, sondern müssen eigens beantragt werden.


--- Zitat von: Adonis am 04. Juli 2018, 09:07 ---Und jetzt kommt ein Punkt, der mir sehr wichtig ist:
Ich wundere mich ja immer über die wechselnden Rubri (mehrzahl von Rubrum) [...]

--- Ende Zitat ---
Mehrzahl ist Rubra, wahlweise auch Rubren


--- Zitat von: Adonis am 04. Juli 2018, 09:07 ---[...] bei einer Zwangsvollstreckung und seit neustem auch vor Gericht. (Wie ich erfahren habe, ist das wohl inwzischen
üblich).

--- Ende Zitat ---
Das ist eins der Punkte, die fortgesetzt im Unklaren gelassen werden. Man weiß nicht, an wen man zahlen soll, und die Vollstreckungsheinis wissen es auch nicht. Der neulich aufgebrachte Punkt einer Hinterlegung von Geld beim Amtsgericht als Sicherheitsleistung führte dazu, dass nicht bekannt ist, wer denn eigentlich der Gläubiger ist.

Schon sehr geschickt gemacht. Schuld und haftbar ist im Zweifelsfall der Vollstreckungsbeamte. Nicht der Beitragsservice, der was von Amtshilfe und Vollstreckungsersuchen vorgaukelt.

Soweit ich es verstanden habe, war es gerade ein Vollstreckungsgericht (LG Tübingen), das solche erheblichen Zweifel angebracht und letztlich auf EU-Ebene gehoben hat. Verwaltungsgerichte sind blind gewesen.


--- Zitat von: Adonis am 04. Juli 2018, 09:07 ---Tja.. und wenn jetzt (ich gebe den Traum nicht auf) das Bundesverfassungsgericht und/oder der EuGH urteilen sollten, dass das ganze Beitragssystem nicht rechtens war (im besten Falle), dann frage ich mich, an wen kann ich denn meine Ansprüche stellen?

Die Stadtkassen werden sagen, wir haben nur auf Anweisung gehandelt... die Gericht werden mir sagen, dass, wenn ich den Gläubiger nicht einwandfrei nennen kann, auch keine Klage zu meinen Gunsten entschieden werden kann...

Tja, und das war es dann mit den Rückforderungsanspruchen.
Ist schon ganz pfiffig gemacht... ein nicht rechtsfähiges irgendetwas macht, unter wechelnden Rubrum, die Zwangsvollstreckung.

--- Ende Zitat ---
Genau. So sehe ich das auch. Deswegen hat ein Bekannter von mir vor einem Jahr angefangen, nicht zu zahlen.


--- Zitat von: Adonis am 04. Juli 2018, 09:07 ---Jeder der in Geschichte aufgepasst hat, weiß wo dieses Prinzip schonmal eingesetzt wurde.

--- Ende Zitat ---
Hm? Wenn Du nur das "ich habe meine Pflicht getan" meinst, verstehe ich, was Du meinst.

Aber das spezielle Nicht-Benennen-Eines-Gläubigers und diese ein ganzes Volk nahezu lückenlos nehmende Schuldknechtschaft dürfte ohne historisches Vorbild sein.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln