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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze  (Gelesen 20105 mal)

M
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Als Buergermeister von Bremen hat er auf der Ministerkonferenz seine Unterschrift unter den 21. Rundfunkstaatsvertrag gesetzt.
https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2017-11-02_Drs-19-1282_f075a.pdf
Das ist zwar die Version ohne Unterschriften aber auf Seite 17 wuerde sie stehen. Unser Bremer Buergermeister ist Teil des Systems.


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Keine Frage, dass der Bremer Bürgermeister Teil des Systems ist. Alle Ministerpräsidenten der Länder haben diesen Staatsvertrag ausgehandelt und unterschrieben. Bereits der RBStV kann als gesetzgeberische Willkür angesehen werden - gleichwohl ist zu hoffen, dass die Willkür irgendwo auch an ihre Grenzen stößt. Im vorliegenden Fall wurde ja hinreichend deutlich aufgezeigt, dass die vermeintliche Rechtfertigung der Vollstreckungsmaßnahmen mithilfe einer nicht mehr geltenden gesetzlichen Grundlage geschah.

Von solchen Aktionen wie dem hier vorliegenden Schreiben an die politisch Verantwortlichen bleibt daher zu hoffen, dass diese immer wieder unternommen werden, bis endlich auch bei den Politikern eine Einsicht in die Rechtswidrigkeit ihres Handeln wächst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2018, 22:40 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es scheint so weiterzugehen wie bisher... ::)

Weiterhin: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32054.0.html

(Hiesiger Thread ist im Archiv und daher nicht mehr kommentierbar.)


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