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Autor Thema: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?  (Gelesen 25636 mal)

T

Tereza

Im Namen der Bevölkerung: Die Zwangsehe ist und bleibt rechtens (nur die polygame für in Deutschland geschlossene Ehen nicht).
Zitat
"Es ist also kein Irrsinn, sondern die ganz normale Komplexität eines Rechtsstaates, die man aushalten muss. ... Zum Glück stellte Justizministerin Katarina Barley (SPD) ... auf Twitter klar: ‚Es muss gelten, was Gerichte entscheiden. Das ist Grundlage jedes #Rechtsstaats. Wer daran zweifelt, stellt die Verfasstheit unseres Staates infrage.'"
Bis dass der Tod Euch scheidet. Amen.


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P
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Dann sollte wohl geprüft werden was genau entschieden wurde.


Entschieden wurde wahrscheinlich, dass ein Beitrag erhoben werden darf. Nicht entschieden wurde ob eine Enteignung zulässig ist. Die Erhebung und tatsächliche Realisierung sind zwei Paar Schuhe.
... Sicherlich gibt es eine Vielzahl von Punkten in dem Urteil, welche beim genauen prüfen neue Möglichkeiten aufzeigen werden.


Sehr wahrscheinlich wird das Urteil zerlegt, jedoch dauert das und dass wissen alle, welche das Urteil gefällt haben. ... Der Schaden der mit solch Rechtsprechung entsteht ist kaum bezifferbar.





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G
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Nö das glaube ich nicht  ;D
Die Infopost von der GEZ-Mafia geht bei mir nachwievor als unzustellbar zurück.

Wenn das so einfach dauerhaft funktioniert und da nicht irgendwann (nominell) zugestellte Bescheide vollstreckt werden sollen, umso besser.

Ansonsten bleibt natürlich weiterhin die Option, sich einfach beim Nachbarn anzumelden - was derart simpel ist, dass die Mehrheit ohnehin "geschlagen" gehört, das nicht zu tun.


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K
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Ansonsten bleibt natürlich weiterhin die Option, sich einfach beim Nachbarn anzumelden - was derart simpel ist, dass die Mehrheit ohnehin "geschlagen" gehört, das nicht zu tun.
Schätze das ist ganz einfach zu erklären: "die Mehrheit" weiß doch gar nichts von dem ganzen Schlamassel.
Sprich mal mit Verwandten, Bekannten, Arbeitskollegen, sonstigen Begegnungen (Versicherungvertreter, Bankangestellten, Tankstelle, Kiosk usw.) darüber; frage
doch einfach mal ob sie wissen dass sie seit Januar 2013 für's pure "WOHNEN" 17,50 € im Nonat bezahlen; eher: abbuchen lassen.

Du wirst sehr überrascht sein!

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 37


Für die meisten unserer Mitmenschen scheint die quartalsweise Zahlung dieses Zwangsgeldes genauso gottgegeben und richtig zu sein wie der regelmäßige Stuhlgang.





... 
Die Infopost von der GEZ-Mafia geht bei mir nach wie vor als unzustellbar zurück.

Wenn das so einfach dauerhaft funktioniert und da nicht irgendwann (nominell) zugestellte Bescheide vollstreckt werden sollen, umso besser.
...



Genau hier in diesem Forum wurde ein Vorschlag offeriert, wie man das gesamte GEZ-System mitsamt seiner "zugestellten Bescheide" an seinen eigenen Stricken aufhängen kann, wieder und wieder und wieder.

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25185.45

Die Wahrscheinlichkeit, daß das schiefgeht, taxiere ich auf ungefähr den selben Zahlenwert wie den, ob ich an den Folgen eines Blitzschlags sterben werde; der deutschen Bürokratie sei Dank!
Und die Praxis beweist: Der Bumerang funktioniert; er kommt immer wieder!
Sollte in Zukunft jemals die Verwaltungsgerichtsbarkeit derartig umgestellt werden, daß der Flug dieses wunderbaren Wurfgeräts dann unmöglich wird, steht das auf einem anderen Blatt.

Aber hier und heute haben wir dieses Mittelchen. Wir alle miteinander!
Es ist sicherlich kompliziert zu verstehen, aber es ist rechtsstaatlich, und wie gesagt: Es wurde und wird schon dutzendfach angewandt! 



...
Ansonsten bleibt natürlich weiterhin die Option, sich einfach beim Nachbarn anzumelden - was derart simpel ist, dass die Mehrheit ohnehin "geschlagen" gehört, das nicht zu tun.




Für mich scheidet diese Option von vornherein aus.

Erklärung: Ich selbst komme eigentlich aus Sachsen, lebe aber seit über 20 Jahren in Rheinland-Pfalz.
Ich habe herzensgute Wirtsleute. Sie sind schon sehr alt; haben das Dritte Reich noch erlebt.
Nebenbei gesagt: Sich mit dem Staat vor Gericht zu streiten, erst recht wegen einer solchen Sache wie der GEZ, ist ihnen unvorstellbar.
Trotz des guten Verhältnisses mit meinen Vermietern: Meine Kontakte mit den anderen Leuten im Dorfe (das offiziell ein Stadtteil ist) kame über höfliche Konversationen nicht hinaus.
Dieses Phänomen des "Fremden" und des "Einheimischen" ist mir deutschlandweit begegnet; sowohl aus Erzählungen anderer als auch aus eigenem Erleben.
Beispiel: Ein Dorf in der Westlausitz in Sachsen - dort siedelten sich nach dem 2. Weltkrieg gezwungenermaßen Vertriebene aus den damaligen deutschen Ostgebieten an.
Diese Leute blieben in diesem Dorf in sozialem Status und Sprachgebrauch ein Leben lang die "Zugezogenen" (zumindest bis zum Jahr 1997, als ich zum letzten Mal dort war). Sie wurden von den "Einheimischen" nicht zu den "Eingesessen" gezählt.
Entsprechend gab es auch immer eine gewisse Distanz, so daß ein wirkliches Vertrauen in nahegehenden Dingen eigentlich nicht entstehen konnte; und ein solches Ansinnen bezüglich GEZ gehört für mich dazu.

Zurück zu dieser möglichen "nachbarschaftlichen" Hilfe der ganz speziellen Art:
Es gibt zwei Wege, das zu bewerkstelligen.
Erstens; der auserwählte betroffene Mann/die auserwählte betroffene Frau/die auserwählte betroffene Familie erteilt sein/ihr klammheimliches Einverständnis dazu, oder
zweitens; diese Leute wissen gar nichts von ihrem "Glück".

Bei Ersterem sehe ich eine ganze Latte von möglichen Problemen. Siehe zum einen den gewissen sozialen Status von Menschen wie Du und ich, die wegen gewisser Eigenheiten, für die sie überhaupt nicht verantwortlich sind, nicht wirklich als nahe stehend betrachtet werden, als daß sie dem Nachbarn mit einem solchen Anliegen kommen könnten.
Ein Beispiel dazu: Beim letzten Runden Tisch in Köln hatten die Beteiligten folgende "Hintergründe" - einen (süd)-vietnamesischen, einen (mutmaßlich) türkischen, drei stammen aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR, es war ein Zoni dabei (ich), und sogar jemanden aus der "Altstadt" beehrte die Runde (für Unwissende: Damit ist ein Stadtteil von Düsseldorf gemeint). Der Rest ist (mutmaßlich) biodeutsch.
Und solche Menschen mit ihren eigenartigen Herkunftsbiographien sollen sich problemlos "beim Nachbarn anmelden"? Never!

Und es sei auch angesprochen: Je größer die Örtlichkeit, desto anonymer ist der Umgang miteinander. Es soll sogar Millionenstädte in Deutschland geben.

Nun zu einem weiteren Aspekt. Der deutsche Untertan, der in absoluter Mehrheit in diesen Landstrichen zu Hause ist, weist im Durchschnitt einige Charaktereigenschaften auf, die oft gewöhnungsbedürftig, oder gar - nach meiner selbstverständlich völlig unmaßgeblichen Meinung - abscheulich sind.
Dazu gehört das Phänomen der Prinzipienreiterei, oftmals bis auf's Blut ausgefochten.
Dazu gehört auch dieses überall auftretende ständige Bestreben, andere Menschen im Sinne der eigenen Maßstäbe erziehen und belehren zu wollen.
Selbst wenn das klammheimliche Einverständnis zur "Nebennutzung" eines GEZ-"Kontos" zustande kommt: Ich kann mir vorstellen, daß dann die Frage entsteht, wer diese Chose denn dann bezahlen soll?
Einerseits will ich selbst, daß so viele wie möglich aktiv die Verweigerung betreiben, andererseits müßte man sich ja doch wenigstens die Summe irgendwie teilen. Oder erwartet man, daß der Nachbar als Dank für sein Entgegenkommen weiter allein auf den Kosten sitzen bleibt?

Freilich muß der Nachbar auch gar nichts wissen von diesem speziellen "Nebenmietverhältnis".
Ich gebe zu, die Frechheit und Dreistigkeit, die zu einem solchen Vorgehen dazugehören würde, ist ganz nach meinem Geschmack.
Allerdings möchte ich tausend Kilometer weit weg sein, wenn die ganze Affäre auffliegen sollte; und das halte ich auch für gar nicht mal so unwahrscheinlich.

Weil ich deshalb diese besondere "nachbarschaftliche Hilfe" insgesamt nicht für praktikabel halte, will ich deshalb nun wirklich nicht gleich geprügelt werden!



Dann doch schon besser das hier:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html?PHPSESSID=aca1f7f864e45096ca566ffd1470bba5

Hier trage ich allein die Verantwortung für mögliche Komplikationen, und es gibt keine eventuell mißgünstigen Mitwisser.




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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

"Leben heißt: Den Gürtel eng schnallen und Ausschau halten nach Schwierigkeiten", sagt Alexis Sorbas zu Basil, dem anderen Protagonisten aus dem gleichnamigen Film, auf dessen Meinung, er wolle keine Schwierigkeiten haben.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Zum Glück stellte Justizministerin Katarina Barley (SPD) ... auf Twitter klar: ‚Es muss gelten, was Gerichte entscheiden. Das ist Grundlage jedes #Rechtsstaats. Wer daran zweifelt, stellt die Verfasstheit unseres Staates infrage.'

Hm! Dann muss man der Justizministerin wohl erklären, was einen demokratischen Rechtsstaat auszeichnet. Nämlich dass man jede Entscheidung in Frage stellen kann. Diverse Kommentatoren haben in Zeitungen die Entscheidung des BVerfG aus unterschiedlichen Gründen kritisiert, sie als politische Entscheidung bezeichnet usw. Diese Kommentatoren und ihre Redaktionen, die Chefredakteure, die die Ansichten in die Zeitung aufnehmen, stellen dann nach Frau Barley die Verfasstheit unseres Staates in Frage.

Der Justizministerin ins Stammbuch: kein Urteil auf der Welt wird mich davon abhalten mir eigene Gedanken zu machen. Im übtigen waren es historisch betrachtet nicht zuletzt Richter und ihre Gerichtsurteile, die die Verfassheit eines Staates nicht nur in Frage gestellt sondern diese gleich völlig abgeschafft haben.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ja, lieber @ drboe, was glaubst denn Du...

Zitat
Zitat
    Zum Glück stellte Justizministerin Katarina Barley (SPD) ... auf Twitter klar: ‚Es muss gelten, was Gerichte entscheiden. Das ist Grundlage jedes #Rechtsstaats. Wer daran zweifelt, stellt die Verfasstheit unseres Staates infrage.'

Hm! Dann muss man der Justizministerin wohl erklären, was einen demokratischen Rechtsstaat auszeichnet. Nämlich dass man jede Entscheidung in Frage stellen kann. Diverse Kommentatoren haben in Zeitungen die Entscheidung des BVerfG aus unterschiedlichen Gründen kritisiert, sie als politische Entscheidung bezeichnet usw. Diese Kommentatoren und ihre Redaktionen, die Chefredakteure, die die Ansichten in die Zeitung aufnehmen, stellen dann nach Frau Barley die Verfasstheit unseres Staates in Frage.

...warum es als gesichert gilt, dass in diesem Land die wirklich Fähigen, und für Politik kompetenten Zeitgenossen zu scheitern bzw. beizeiten von der innerparteilichen Konkurrenz um die Fleischtöpfe ausgebootet oder abgesägt zu werden pflegen?!

Diese Dame sieht sich selbst als wesentliches Element des Staates, so weit denkt die nicht, wie Du meinst, & kann das vllt. auch gar nicht.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Diese Dame sieht sich selbst als wesentliches Element des Staates, so weit denkt die nicht, wie Du meinst, & kann das vllt. auch gar nicht.

Klarstellung: wenn ich schreibe, dass man der Justizministerin etwas erklären muss, gehe ich sicher nicht davon aus, dass sie über das fragliche Thema nachdenkt oder nachgedacht hat. Das, was sie auf Twitter der Öffentlichkeit zu Gerichtsentscheidungen mitteilt, deutet doch eher darauf hin, dass sie dummes Zeug einfach so dahin plappert. Nachdenken über Inhalt und Folgen des Geplappers: Fehlanzeige.

Es ist halt die Crux, dass die Parteien, die laut Grundgesetz an der politischen Willensbildung lediglich mitwirken, sich diesen Staat de facto unter den Nagel gerissen haben, ihn als ihr Eigentum betrachten. Folgerichtig machen sie mit diesem Staat, was sie wollen, nicht was das Volk will bzw. braucht. Nicht als Mächtige, Macht zu haben bilden sie sich nur ein, sondern als Handlanger für die, die wirtschaftliche Macht besitzen. Andernorts würde man die wirklich Mächtigen wohl Oligarchen nennen. Richtig bitter wird es, weil auf die exponierten Positionen des Staates mehr und mehr wahre Vollpfosten gelangen. Seehofer hier, Spahn dort und dann die Minister der SPD; jeder für sich ein geistiger Tiefflieger. Auch der Vorgänger der amtierenden Ministerin, der jetzt im Amt des Außenministers sein Unwesen treibt und Unheil noch und noch anrichtet, war  und ist erkennbar in dieser Kategorie zu verorten. Barley, Maas, Scholz und Co. sind so ziemlich das letzte Aufgebot der SPD; wirklich gute Leute haben der Partei von Brandt, Bahr, Schmidt etc. längst den Rücken gekehrt. Meine Schätzung zur Perspektive dieser Partei ist seit mehr als 5 Jahren, dass so um 2030 der letzte Vorsitzende der Partei den Deckel über deren Sarg zumacht. Auf dem Grabstein sollte m. E. stehen: "Wir haben uns unermüdlich und mit aller Kraft für unseren eigenen Vorteil eingesetzt. Das Volk hat es uns nicht gedankt. Unfassbar!"

M. Boettcher


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Stimmt, @drboe...

Zitat
...
Klarstellung: wenn ich schreibe, dass man der Justizministerin etwas erklären muss, gehe ich sicher nicht davon aus, dass sie über das fragliche Thema nachdenkt oder nachgedacht hat. Das, was sie auf Twitter der Öffentlichkeit zu Gerichtsentscheidungen mitteilt, deutet doch eher darauf hin, dass sie dummes Zeug einfach so dahin plappert*). Nachdenken über Inhalt und Folgen des Geplappers: Fehlanzeige.
...

*) Eben.

Aber strenggenommen hätte sich insoweit der fiktive Besucher die zweite Satzhälfte tatsächlich sparen können:

Zitat
...
Diese Dame sieht sich selbst als wesentliches Element des Staates, so weit denkt die nicht, wie Du meinst, & kann das vllt. auch gar nicht*).
...

Versteh diese aus Deiner Sicht redundante Teilaussage als illustrativ gemeint, und als Einleitung für das, was Du dann im folgenden ausgeführt hast.

Angesichts dieses kaum fassbaren, jetzt auch höchstrichterlichen Bekenntnisses zur bedingungslosen Protektion der Gelddruckmaschine ÖRR-Deutschland, und der Entscheidung, neben dem Selbtbedienungsladen der etablierten Politik jetzt noch dem zweiten Selbstbedienungsladen namens ÖRR Ewigkeits- und Verfassungsgarantie angedeihen zu lassen (wo sich neben willigen Lakaien der bundesdeutschen / wertewestlichen [Welt- bzw. Neokolonial-] Politik dann wiederum - spätestens nach ihrer Abhalfterung, oft genug aber schon vorher - die Herrschaften der etablierten Politk "versorgen") sollte man erstmal nachsichtig miteinander sein, bis das wirklich verdaut ist .

Kurze ergänzende, durchaus konstruktiv gemeinte - allerdings ggf. an anderer Stelle weiterzuverfolgende - Frage / Anmerkung, wenn wir schon bei Oligarchen / Oligarchien sind:

Zitat

...
Nicht als Mächtige, Macht zu haben bilden sie sich nur ein, sondern als Handlanger für die, die wirtschaftliche Macht besitzen. Andernorts würde man die wirklich Mächtigen wohl Oligarchen nennen.
...

Frage wäre: Worin denn sollte der Grund bestehen, die Oligarchen / Oligarchösen hierzulande nicht auch bei ihrem tatsächlichen Namen zu nennen? Deren vmtl. nach außen getragene Selbsteinschätzung als "Wohltäter der Menschheit" o. ä. wäre als Beweggrund etwas dünn, und Menschen, die solche Herrschaften als persönliche "Ikonen" brauchen, sollten auch nicht den Massstab setzen. Und das ohne objektiven Grund zu unterlassen hiesse ja nichts anderes, als der Sprachregelung u. a. des deutschen ÖRR zu folgen - der ja immer nur ausschließlich da und zu den Zeiten "Oligarchen" am Werk sieht (wie auch "Schurkenstaaten" & "Extremisten"), wenn diese wertewestlichen Interessen im Wege stehen.

Anmerkung: Dafür dass sie lediglich "Handlanger" sind - und sich inzwischen mit  nur geringfügigen Unterschieden gebärden als die Nachfolger absoluter Fürsten (i. d. R. nur ohne Adelstitel), auch entsprechend absahnen und den passenden Lebensstil pflegen, geht es unseren Politikern (die wenigen wirklich Fähigen und Geeigneten hier ausdrücklich außen vor gelassen), eigentlich doch ein ganzes Stück zu gut, als dass diese nicht als Teil der Oligarchie anzusehen wären.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2018, 13:09 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

B
  • Beiträge: 7
Hallo,

da das Urteil nun einen herben Rückschlag, vor allem für den "kleinen Mann" darstellt, ist auch der nun am Ende seiner Weisheit. Das Amtsgericht will nun aber nun wissen ob und wie nach diesem Urteil an den Einwenden des kleinen Mannes festgehalten wird!

Was gibt es jetzt noch für Möglichkeiten?

Lösung: Der "kleine Mann" zahlt unter Vorbehalt.
Ist das überhaupt möglich bei einer Zwangsvollstreckung (nach Eingang eines Bescheides dem widersprochen wurde)?
Wenn ja auf welches Recht (§) bezieht man sich dann?

Um Antwort wird gebeten.
Vielen Dank!

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Vollstreckung und Zahlung unter Vorbehalt“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?“
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
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Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Oktober 2018, 16:22 von Markus KA«

 
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