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Autor Thema: Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?  (Gelesen 25635 mal)

D
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Wer aufmerksam die Werke des BVerfG studiert, weiß, daß es sich, wie es auch bei anderen Gerichten üblich ist, gerne mal auf ältere Entscheidungen zurückbezieht, wenn in denen ein erneut aufgekomener Sachverhalt bereits ausdiskutiert wurde, aber keine Änderung der damaligen Aussage zu erwarten ist.

richtig, der BS MUSS verfassungskonform sein, weil

1.) zwei Vorinstanzen das so sehen
2.) sämtliche Verwaltungsverfahren das bestätigten
3.) Der Herr Bruder Kirchhof kein Verfassungsfeind sein kann

Wenn der Herr Kirchhof 2 dann seine unverschämt hohe Pension genießt, interessiert es nicht die Bohne mehr, was der EuGH dazu zu faseln hat.
 :)

Leider jedoch keine zu der notwendigen Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und der Allgemeinheit, wie im Eingangsbeitrag ausgeführt.

doch, du musst nur zwischen den Zeilen lesen
 ;)

Antworten, die nicht gegeben werden, sprechen eine deutliche Sprache. Demokratie ?
 ???



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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Leider jedoch keine zu der notwendigen Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und der Allgemeinheit, wie im Eingangsbeitrag ausgeführt.

doch, du musst nur zwischen den Zeilen lesen
 ;)

Antworten, die nicht gegeben werden, sprechen eine deutliche Sprache. Demokratie ?
 ???

@Dauercamper,

zwischen den Zeilen beginnt der Reich der Mutmaßungen und der Gerüchte. Auf so etwas ist kein Verlass und darüber zu diskutieren müßig.


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R
  • Beiträge: 1.126
Keines

Ein faires Verfahren hat vor dem BverfG auch nie stattgefunden.
Mit meiner Aussage beziehe ich mich auf alle Verfahren, die das BVerfG durchführt, bzw. seit seiner Gründung je durchgeführt hat; und da hatte es sehr wohl Entscheidungen zu Art. 5 GG, Art 10 EMRK wie auch Art. 31 GG.

Wer aufmerksam die Werke des BVerfG studiert, weiß, daß es sich, wie es auch bei anderen Gerichten üblich ist, gerne mal auf ältere Entscheidungen zurückbezieht, wenn in denen ein erneut aufgekomener Sachverhalt bereits ausdiskutiert wurde, aber keine Änderung der damaligen Aussage zu erwarten ist.

@Viktor7
Zitat
Dann hätte das BVerfG die Vertreter der Länder bezüglich der Einhaltung der Differenzierungskriterien durchaus fragen können.
Es gab einen schriftlichen Fragekatalog an die Landesgesetzgeber, das Parlament, die sich allesamt nicht zu äußern verstanden?


Siehe hierzu:
Das Duale System, Seite 18, vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums, 2014:

Zitat
Diese  Ausführungen  sind  für  den  vom  Gesetzgeber  gewählten  Rahmen  einer  dualen    Rundfunkordnung    getroffen, das Gericht  selbst  geht  jedoch  der  Sache  nach 
kaum  noch  wirklich  von  Alternativen  aus.  Zur    Problematik    dieser    Rechtsprechung  gehört  es,  dass  die  Basis  der  rechtsdogmatischen  Folgerungen  ausschließlich  mit  Eigenzitaten belegt wird und weder ökonomische,    sozialwissenschaftliche  oder  sonstige  Fachliteratur  einbezieht,  der  Begründungsduktus mithin zunehmend selbstreferentiell erscheint.  Das  alles  hat  entsprechende  Auswirkungen   auf   die   rundfunkverfassungsrechtliche  Literatur  und  damit  die  medienrechtliche Diskussion insgesamt gehabt.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

m
  • Beiträge: 272
@Rochus, @alle,

Es ist unbestritten, das Bundesverfassungsgericht muss mit der Zeit gehen und entsprechend der heutigen Technik und der willentlichen Finanzierbarkeit durch den Bürger Korrekturen in der Rechtsprechung vornehmen. Eine vorgesetzte "ö.-r. Zwangsbraut" (ö.-r. Rundfunk) ist mit den Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar. Eine eigenverantwortliche ungehinderte Wahl der Medienfinanzierung sollte dem Bürger vom BVerfG zugestanden werden.

[…]
- der Allgemeinheit stehen die weltweiten mehrfach redundanten Medieninhalte im Überfluss zur Verfügung. Der ÖRR ist nur eine Möglichkeit unter tausenden von Quellen. Früher mit nur drei ö.-r. Prog. gab es eine direkte Verknüpfung zu einem Gerät. Wer ein Gerät hatte, wollte diese Programme empfangen, heute gibt es diese Verknüpfung nicht.
[…]
- Aus dem nationalen dualen System wurde ein mehrfach redundantes und globales System.

- Durch das Bereithalten eines digitalen Multifunktionsgerätes wird NICHT offenkundig ein Nutzungs-interesse an der öffentlich-rechtlichen Rundfunkoption bekundet, noch dass man eine lebenslange finanzielle Hinderung durch den Rundfunkbeitrag in Kauf nehmen will.

- Zurzeit wird die Möglichkeit der Nutzung einer mehrfach redundanten Quelle bebeitragt, selbst dann - wenn diese unerwünscht ist und gegen den Willen finanziell aufgedrängt wird.

- Dies gleicht einem Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen. Das dies unsinnig ist, versteht jeder auf Anhieb.

- Die unerwünschte Option hat bei Nichtnutzern wie mich und bei den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern mehr mit einer Belästigung und finanzieller Nötigung gemeinsam als mit irgendeiner fingierten Gegenleistung oder gar einem besonderen Vorteil.


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D
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@maxkraft

Du bist schon 2x zwangsverheiratet worden und hast dich nicht gewehrt.
Die 3. Zwangsbraut gefällt dir nicht und die Zwangsbräute 4 und 5 kennst du noch nicht.
 8)

Das BverfG hat dem ÖRR seine Finanzierung garantiert, auch wenn der Beitrag verzehnfacht werden müsste

Ist dir der Begriff "Blankoscheck" bekannt?

Das einzige, was beim BverfG "geht", ist Kirchhof ...in den Ruhestand.
 :angel:


Edit "Bürger" - Hinweis:
Weder die sog. "Bestands- und Entwicklungsgarantie" noch die daran angeknüpfte "Finanzierungsgarantie" sind ein bedingungsloser "Blankoscheck" mit "Ewigkeitsgarantie" - siehe bitte u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html
Diesbezügliche Diskussion bitte dort.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 18:58 von Bürger«

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  • Cry for Justice
- Die unerwünschte Option hat bei Nichtnutzern wie mich und bei den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern und Nutzern wie mich mehr mit einer Belästigung und finanzieller Nötigung gemeinsam als mit irgendeiner fingierten Gegenleistung oder gar einem besonderen Vorteil.

Habe mir erlaubt in das Zitat diese vier roten Worte einzufügen. ;)
Der definitive Unterschied eines Nutzers zum Nichtnutzer erschließt sich mir bis heute noch nicht.
Wenn ich als doofer Nutzer des örR einmal im Monat versehentlich die Tagesschau oder heute verkonsumiere, dann ein Vierteljahr nur die Nachrichten von RTL und Sat1 verschlinge und dann ein halbes Jahr mir alles nur aus dem Netz zusammen lese, was bin ich denn dann nun? Da kann ich meine Glotze, neumodische Göbbelsschnauze, Lebbtobb oder smartfon tausendmal zum Fenster hinaus geworfen haben. Ein Hauch von Bezug zu Nutzung oder Nichtnutzung ist dies noch lange nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 23:29 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

m
  • Beiträge: 272
Du bist schon 2x zwangsverheiratet worden und hast dich nicht gewehrt.

und das wäre was? Welchem Beitrag kann ich durch meine Lebensgestaltung wie dem Rundfunkbeitrag nicht entgehen?

Die 3. Zwangsbraut gefällt dir nicht und die Zwangsbräute 4 und 5 kennst du noch nicht.
 8)

Woher willst Du das denn wissen? Womöglich gefällt sie mir doch?  ;D ;D ;D
Nicht alles wofür man zahlen muss, ist unvernünftig. Der Rundfunkbeitrag für eine aufgedrängte Quelle ist eindeutig unsinnig. Genauso wie ein Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 22:49 von maxkraft24«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Nicht alles wofür man zahlen muss, ist "unvernünftig".
Kommt halt nur darauf an, wie man es "vernünftig" verkauft. ;)
Als Steuer stände der Rundfunkbeitrag schon ganz anders da. ;D
PS.: Was ist vernünftig in der Definition eines gierigen Geiers?


Edit "Viktor7" - Hinweis:

Das Kernthema dieses Threads hier lautet:

Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?

Wir bitten eindringlich um Einhaltung der Regel zum Kernthema und zukünftige Berücksichtigung!

Das GEZ-Boykott Moderatoren Team

Viktor7


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 23:13 von Viktor7«
Schrei nach Gerechtigkeit

g
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Mit meiner Aussage beziehe ich mich auf alle Verfahren, die das BVerfG durchführt, bzw. seit seiner Gründung je durchgeführt hat; und da hatte es sehr wohl Entscheidungen zu Art. 5 GG, Art 10 EMRK wie auch Art. 31 GG.
Es geht ja um das BVerfG.
2 Senate.
Lassen sich gewisse Richtungen erkennen, dass evtl. unterschiedlich von den beiden Senaten geurteilt wird?
Kann es sein, dass der eine Senat sachlich objektiv anhand der Tatsachen urteilt und ein anderer weniger, eher politisch beeinflusst?

Wenn wirklich sachlich objektiv geurteilt wird, dann muss die Zwangsehe beendet werden.
Wenn politisch geurteilt wird, dann wird die GEZ für heilig und unantastbar erklärt.


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- Dies gleicht einem Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen. Das dies unsinnig ist, versteht jeder auf Anhieb.
Also da muss ich aber vehement widersprechen.... der ÖRR ist ja wohl *huestel* sowas von staatsfern. Er ist ein Pfeiler unserer *huestel* Demokratie *kratzen im Hals*.
Von daher ist das ein Vergleich von Aepfeln und Birnen  ;)


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@Metzelmaennchen

die Sachverhalte lassen sich ohne Weiteres so vergleichen. Es geht in beiden Fällen um die Zwangsverpflichtung des Bürgers und keine Äpfel und Birnen. Selbst der Vorsitzende des Ersten Senats Prof. Dr. Kirchhof hat während der Verhandlung am 16. Mai 2018 den Vergleich mit dem Restaurant verwendet. Ich habe das Beispiel weiter um die Zwangsverpflichtung ausgebaut. Versuche mal ohne das Essen oder ohne den ö.-r. Rundfunk auszukommen. Auf was kannst Du locker verzichten?  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2018, 13:06 von Bürger«

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So denn ist die Frage des Threadtitels vor wenigen Minuten denn auch erwartungsgemäß mit einem klaren Nein beantwortet worden.


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Tja das BVerfG  ist ja schließlich selber mit den ö.-r. Anstalten verheiratet.
Recht haben, heisst noch lange nicht das man auch Recht bekommt.

Wer diese Scheindemokratie in Deutschland nicht erkennt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Ich hoffe das da von EUGH etwas mehr kommt.

1:0 für die GEZ-Mafia


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1:0 für die GEZ-Mafia

Eher ein Deutsch-Brasilianisches 7:1 für die "Grundversorger", den für sie positive Urteile hatten sie ja reichlich und nicht erst seit der heutigen Urteilsverkündung. Der einzige Hoffnungsschimmer scheint ja die LG Tübingen / EuGH - Schiene zu sein, aber ich fürchte, du wirst deinen Benutzernamen irgendwann in "ehemaliger_GEZ_Total_Verweigerer" umbenennen müssen.


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aber ich fürchte, du wirst deinen Benutzernamen irgendwann in "ehemaliger_GEZ_Total_Verweigerer" umbenennen müssen.

Nö das glaube ich nicht  ;D
Die Infopost von der GEZ-Mafia geht bei mir nachwievor als unzustellbar zurück.
Die letzte Infopost kam vor 3 Jahren  ;D
Ich erwarte natürlich noch einmal Infopost aufgrund des letzten/neuen/illegalen Meldedatenabgleichs.
Aber mein schwarzer Edding liegt schon bereit  :P


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