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Autor Thema: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zu Art. 5 GG Informationsfreiheit  (Gelesen 2023 mal)

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  • Beiträge: 1.452
Ich vermisse in der Verhandlung des BVerfG  auch die Diskussion über  Art. 5 GG Informationsfreiheit:

Zitat  Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG
Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Entweder die neue Finanzierung ist eine Steuer, oder es muss ein Opt-Out geben, d.h. die Widerlegbarkeit des Rundfunkempfangs.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2018, 00:09 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis: Gemäß Verhandlungsgliederung und auch vorausgegangenen Fragenkatalog des BVerfG drehte sich die Verhandlung am 16.05.2018 im wesentlichen um das Abgabenrecht/ die abgabenrechtliche Qualifizierung als "Beitrag" oder Steuer bzw. deren Abgrenzung voneinander.
Ob/ wann weitere Klagegründe zur Sprache kommen, war vorerst nicht erkennbar. Mglw. erübrigen sich diese (zumindest vorerst) nach entsprechender Entscheidung.


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@noGez99

Warum vermisst Du eine derartige Auseinandersetzung mit Art. 5 GG?

Das BVerfG hat sich im Laufe seiner Rechtsprechung mehr als 1x damit auseinandergesetzt, womit dieser Bereich ausdiskutiert wäre, hat sich doch am Wortlaut dieses grundgesetzlichen Textes über all die Jahre nix geändert.

Siehe bspw. hier:

Beschluß   
des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969   
- 1 BvR 46/65 -

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html

aus

Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.msg174822.html#msg174822


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