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Autor Thema: Nach Widerspruch Informationsbrief "Ihr Rundfunkbeitrag" bekommen > Was tun?  (Gelesen 4487 mal)

F
  • Beiträge: 1
Guten Tag zusammen,

eine fiktive Person verweigert den Rundfunkbetrag und hat nach dem ersten Festsetzungsbescheid einen Widerspruch verschickt. Der Widerspruch sieht so aus:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren Gebühren-/Beitragsbescheid vom 06.04.2018, zugestellt am 21.05.2018,

Widerspruch

ein.

Begründung:

Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), formell und materiell in mehreren Gründen gegen das Grundgesetz verstößt.


1) Der Rundfunkbeitrag stellt eine Steuer dar.

Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12). Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird, was in meinem Haushalt nicht der Fall ist. Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält. Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit vielen Geräten.


2) Der Rundfunkbeitrag verletzt die informelle Selbstbestimmung.

Jeder Wohnungsinhaber und jeder Betriebsstätteninhaber wird von den Rundfunkanstalten in
einem bundesweiten, zentralen Register erfasst. Dies ist Meldebehörden aus Datenschutz-
gründen nicht erlaubt. Des Weiter werden persönliche, für den Rundfunkbeitrag und den
Beitragsservice unnötige Merkmale wie Doktorgrade, etc. erfasst. Dies verletzt meine
informelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.
3) Der Rundfunkbeitrag verletzt die negative Informationsfreiheit.

Ich muss mir keine Informationen aufdrängen lassen, entscheide selbst auf welche Art und
Weise ich mich bilde und haben daher das Recht, den Rundfunk in allen seinen Ausprägungen
nicht zu nutzen. Diese negative Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit
Art. 2 Abs. 1 GG wird möglicherweise beschnitten, weil ich durch den Rundfunkbeitrag den
Rundfunk finanzieren muss. Etwas das ich nicht bestellt habe, nicht möchte und nicht nutze
und das auch keine Steuer darstellt, muss ich daher auch nicht bezahlen. (Verursacherprinzip)


4) Der Rundfunkbeitrag verletzt die Religionsfreiheit.

Als Atheist weigere ich mich religiösen Gemeinschaften eine Sendeplattform in Form von
übertragenen Gottesdiensten, Predigten, bspw. das „Wort zum Sonntag“, zu finanzieren. Dies
verletzt meine Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche, nachdem der
öffentliche Rundfunk ja „unabhängig“ sein soll. Wer also, wie ich, aus religiöser Überzeugung den öffentlichen Rundfunk (bzw. speziell das Fernsehen) ablehnt, wird durch den  Rundfunkbeitrag gezwungen, diesen zu finanzieren. Das verletzt die Religionsfreiheit aus Art. 4 GG.


5) Zwangsfinanzierung

Ferner habe ich das natürliche Recht, nicht gezwungen zu werden, Firmen und Unternehmen
zu finanzieren.

Aufgrund der erheblichen rechtlichen Unklarheiten sind mehrere Verfahren gegen den neuen Rundfunkbeitrag anhängig, u.a.:

Popularklage von Ermano Geuer
Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Az.: Vf. 8-VII-12, eingereicht Mai 2012.

Popularklage von Drogeriekette Rossmann
Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Az.: Vf. 24-VII-12, eingereicht Januar 2013.

Klage eines Fuhrunternehmers
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Az.: VGH B 35/12, eingereicht November 2012.

Feststellungsklage gegen den Rundfunkbeitrag für Wohnungen
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Az.: 4 A 5/13, eingereicht Januar 2013

Nun hat die Person ein Informationsblatt bekommen und ich wollte mal fragen was nun zu tun ist.

Muss die Person nun antworten?
Oder den nächsten Bescheid abwarten?



Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Thread-Betreff "Nach Widerspruch Informationsblatt bekommen" musste angepasst/ präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2018, 00:00 von Bürger«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Schöne Grüße auch an fiktive Person.

Es soll auch die Variante geben:
Zitat
Sollten Sie einen klagefähigen Bescheid wünschen, teilen Sie uns das bitte innerhalb von ...  mit. Ansonsten gehen wir davon aus, dass sich Ihr Schreiben erledigt hat.
(Merke: "Schreiben", nicht etwa "Widerspruch"!)

So ein Schrieb beweist, dass sich der BS bzw die LRA vorsätzlich nicht ordentlich (VwGO) mit dem Widerspruch auseinandersetzt (und nicht etwa "einfach" untätig gewesen ist).

Damit könnte eine fiktive Person argumentieren, wenn ohne Widerspruchsbescheid vollstreckt wird:
Es wäre nicht bloß Untätigkeit, sondern Vorsatz.

MfG
Michael

Anm Mod seppl:
Dazu:
"Sollten Sie einen Bescheid wünschen, wenden Sie sich bitte erneut an uns." 23.06.2015
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14758.0.html
und
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice 23.06.2015
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg98482.html#msg98482


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 23:37 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

d

denyit

Nun hat die Person ein Informationsblatt bekommen und ich wollte mal fragen was nun zu tun ist. Muss die Person nun antworten? Oder den nächsten Bescheid abwarten?
Das ist lediglich der Versuch, die Person zum Zahlen zu überreden.

Person wartet auf den den Widerspruchsbescheid. Dagegen kann Person dann klagen.

So ein Schrieb beweist, dass sich der BS bzw die LRA vorsätzlich nicht ordentlich (VwGO) mit dem Widerspruch auseinandersetzt (und nicht etwa "einfach" untätig gewesen ist).
Hat meinen VG Richter nicht die Bohne interessiert. :-\


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 23:37 von Bürger«

D
  • Beiträge: 244
Das ist schon arrogant, einen Widerspruch nicht zu bescheiden.
Rechtsmittel sind nach 3 Monaten "Untätigkeit" möglich.

Es gibt zwar Schreiben, bei denen ich einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" fordere, aber auch ohne diese explizite Forderung ist ein Widerspruch ordentlich zu bescheiden

Mir kommt der BS mehr und mehr so vor, als wenn es dort Erdnüsse als Lohn gibt  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 23:37 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Diese "Tricks" kommen bei einigen Stellen vor. Verwaltungsvereinfachung.

Ich habe von der Hamburger Stadtreinigung gehört, dass auch dort , bevor der aufwändigere Widerspruchsvorgang anläuft, noch einmal "nachgefragt" wird.
Dort kommt es ab und zu mal vor, dass neue Bestimmungen beim Bürger nicht angekommen sind und dieser dann unnötig Widerspruch einlegt.

Das will der Beitragsservice/ die LRA auch so machen... nur dass jeder, der hier widerspricht, i.d.R. genau weiß, warum er widerspricht. Beim Beitragsservice wirkt es wie ein Blockadeversuch. Bei dem Verein traut man sich ja gar nicht, ohne teures Einschreiben anzuklopfen.

Ich empfehle den fiktiven Personen, die klagen wollen, beim Widerspruch sicherheitshalber nochmal einen Widerspruchsbescheid explizit mit anzufordern. Am besten mit der Mitteilung, man möchte klagen. Wer nicht unbedingt klagen will, sollte einfach - auch nach diesem Schreiben, das kein gesetzlich vorgeschriebener Verwaltungsakt ist - auf den Widerspruchsbescheid warten.
Vielleicht kommt er ja erstmal gar nicht.

Untätigkeitsklage kann Person F natürlich auch ohne solch eine Aufforderung nach 3 Monaten erheben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 23:37 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

D
  • Beiträge: 244
Das merkwürdige an dem Schreiben ist sein Umfang. Es wird sich 1 1/2 Seiten mit dem Betroffenen auseinandergesetzt, aber nicht begriffen, dass man dem Widerspruchsführer den Rechtsweg trotzdem verweigert und verbaut.

Meine Reaktion als Bescheider:
Zitat
Der Ihnen zugegangene Bescheid vom xx.xx.xxxx ist rechtskonform. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Ich schreibe doch keine Antwort auf eine Widerspruchsbegründung, die im Verwaltungsgerichtsverfahren überhaupt nicht interessiert über 1 1/2 Seiten und bekomme als "Dank" dann noch eine Untätigkeitsklage+ (wenn ich der Widerspruchsführer wäre), eine Beschwerde über das Verweigern des Rechtsmittels obendrauf.

Das ist doch total Banane  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 23:37 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
Das merkwürdige an dem Schreiben ist sein Umfang. [...]

An maschinell generierten Schreiben ist der Umfang und Inhalt nicht weiter merkwürdig. Ein derartiges Schreiben ist rechtlich irrelevant und dient offenbar nur der Auslotung der Widerstandsfähigkeit des verweigernden Belasteten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 23:38 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

S
  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat aus abgebildetem Schreiben:
Zitat
Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen zu unterrichten.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 erlassen, also vor 69 Jahren.
Wir schreiben das Jahr 2018 und unser demokratiebewahrender und unverzichtbare Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist immer noch nicht imstande, die Artikel des Grundgesetzes korrekt zu zitieren. Ein absolutes Armutszeugnis.

Auch wenn dieser Wisch nur aus den üblichen Textbausteinchen besteht, könnte man sich doch wenigstens ein bisschen mehr Mühe geben. Es sei denn, Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG wird vorsätzlich immer wieder unvollständig zitiert.

Reagieren würde ich auf so ein Schreiben nicht. Die korrekte Antwort auf einen Widerspruch ist ein Widerspruchsbescheid. Wenn die Mitarbeiter des BS das nicht wissen, dann sollten sie sich vielleicht einmal mit richtiger Bildung befassen, anstatt nur auf ihre hauseigene zurückzugreifen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 23:38 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

L
  • Beiträge: 4
In den 70er Jahren ist an den Oberschulen für den Unterreicht ein gelbes Grundgesetz mit Kommentaren ausgegeben worden. Die Kommentare zum GG sind hochinteressant und eine echte Fundgrube. Besorgt Euch das mal im Antiquariat.  Das kriegt man für einen Euro.

Ich glaube nicht daran, dass sich mit Klagen gegen die GEZ etwas erreichen lässt. Ich halte die Strategie für einen Irrtum. Zudem gab es schon einige Urteilsbegründungen für die Ablehnung und die sprechen alle die Sprache der Dummstellerei.  Die Verwaltungsrichter werden ganz gewiss keinen Präzedenzfall schaffen wollen. Dagegen kommt man vor Gericht nicht an.

Die Straf-und Zivilgerichte sind nicht involviert. Im letzten Post hatte ich dazu etwas geschrieben.

Entweder, wir kämpfen mit harten Bandagen, oder wir lassen es sein. Meine Meinung (muss leider immer dazu sagen, obwohl das eigentlich klar sein sollte).


Edit "Bürger":
Bitte hier im Thread nicht in allgemeine Bekundungen abdriften, sondern bitte konkret und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema diskutieren, welches da lautet
Nach Widerspruch Informationsbrief "Ihr Rundfunkbeitrag" bekommen > Was tun?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2018, 00:05 von Bürger«

  • Beiträge: 890
Und wie sehen die harten Bandagen Deiner Meinung nach aus? Konkrete Vorschläge?

Edit "Bürger":
Bitte hier im Thread allenfalls konkret und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema diskutieren, welches da lautet
Nach Widerspruch Informationsbrief "Ihr Rundfunkbeitrag" bekommen > Was tun?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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S
  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Die Verwaltungsrichter werden ganz gewiss keinen Präzedenzfall schaffen wollen.
Dagegen kommt man vor Gericht nicht an.
Ganz richtig! Und weil das so ist, muss man selber einen solchen Präzedenzfall schaffen.
Und das ist genau der Kurs, den ich jetzt seit über drei Jahren unerbittlich verfolge.
Meine stärkste Waffe - wenn man es mal so nennen darf - ist mein Gewissen.
Ich habe in meiner Klage dem Beklagten und auch dem Gericht unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ich nicht gegen mein Gewissen handeln werde, auch nicht unter Einsatz von Gewalt.
Meine Loyalität gilt unserem Grundgesetz, und Artikel 20 Abs. 4 GG gibt mir nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Widerstand gegen alles, was dem Grundgesetz entgegen steht.

Edit "Bürger":
Bitte hier im Thread nicht in allgemeine Ratschläge oder Meinungen abdriften, sondern bitte konkret und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema diskutieren, welches da lautet
Nach Widerspruch Informationsbrief "Ihr Rundfunkbeitrag" bekommen > Was tun?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
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"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nebenbemerkung:
Das Widerspruchsbeispiel scheint aus den Anfangszeiten um 2013 zu datieren - ziemlich alt und nicht mehr auf der "Höhe der Zeit" - siehe u.a. unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421



Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Antwort auf Widerspruch", "Ihr Rundfunkbeitrag", o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Meist hilft es auch schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

[...] Auch, wenn eine Antwort auf diese weitestgehend unverbindliche Antwort nicht erforderlich wäre, könnte ggf. pro-aktiv drauf reagiert werden [...]

Auch wer beim Widerspruch den späterhin mitunter nicht unwichtigen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" vergessen haben sollte, könnte dieses "Antwortschreiben" ggf. zum Anlass nehmen, diesen Antrag noch nachzureichen - z.B. ähnlich dieses fiktiven Beispiel-Schreibens:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. Ihres Schreibens vom __.__.____ stelle ich hiermit fest, dass dieses noch nicht als rechtskräftige Abhilfe bzgl. meines Widerspruchs zu werten ist.
Ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid steht noch aus.

In Ergänzung zu all meinen bisher bei Ihnen eingelegten Widersprüchen
Widerspruch vom __.__.____
Widerspruch vom __.__.____
...
reiche ich hiermit meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach:

Ich beantrage die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches bzw. meiner Widersprüche.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!


Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.

Sollte nicht innerhalb einer angemessenen Frist über meinen Widerspruch entschieden werden, werde ich direkt Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

bzw. könnte (sollte?) nach neueren Erkenntnissen ein Hinweis auf die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel + hilfsweiser Antrag auf Aussetzung an die "Rundfunkanstalt" bzw. deren Intendanz gerichtet werden ähnlich
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html

Schreiben wie diese, die einen gewissen Zweck verfolgen, sind wie immer sinnvollerweise *nachweislich* an ARD-ZDF-GEZ zu senden - d.h. z.B. per Fax mit Sendeprotokoll - ggf. sogar mit Bestätigung eines Zeugen (Mitarbeiter im Copy-Shop o.ä.). Auf diese Weise kann man sogar noch parallel Aufklärungsarbeit leisten... ;)

[...]

Man könnte (sollte?) ggf. auch ankündigen, dass
"weiterer Sachvortrag in Bearbeitung" ist und
"ausdrücklich gesondertem Schriftsatz vorbehalten" bleibt.

Für diesen Zweck könnte (sollte?) man ggf. auch den Fragenkatalog mitsenden, mit dem Auskünfte und Nachweise begehrt werden, welche man als zwingende Voraussetzung für die Begründung aller Rechtsmittel und Anträge deklariert - siehe u.a. unter
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2018, 00:26 von Bürger«
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