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Autor Thema: Telemedienauftrag : Weniger Freiheiten für öffentlich-rechtliche Apps  (Gelesen 1616 mal)

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ifun.de       16.06.2018

Forderungen der Verleger erfüllt
Telemedienauftrag: Weniger Freiheiten für öffentlich-rechtliche Apps

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen die digitalen Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender weiter einschränken. Eine Neufassung des sogenannten Telemedienauftrags sieht vor, dass sich die Sender künftig auf Audio- und Videoinhalte konzentrieren, reine Textbeiträge sind nur noch als Transkript von TV- oder Radiosendungen erlaubt.
Zitat
Im aktuellen Streit ist ein Rückzieher mehr oder weniger ausgeschlossen, die neue Regelung muss nur noch von den Landtagen bestätigt werden. Künftig sollen sich demnach die Angebote von Radio- und Fernsehsendern schon auf den ersten Blick von Angeboten der Verlage unterscheiden. Auf dieser Basis stellt sich natürlich berechtigt die Frage, inwieweit die unterschiedlichen Nachrichten- und Mediatheken-Apps der Sender gebührenrechtlich noch vertretbar sind. Die Regulierung schränkt den Mehrwert hier deutlich ein und es fragt sich, ob die Vertreter der Sender die in diesem Zusammenhang entstehenden Folgen inklusive neuem Klagepotenzial bedacht haben.
Weiterlesen auf :
https://www.ifun.de/telemedienauftrag-weniger-freiheit-fuer-oeffentlich-rechtliche-apps-123516/


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Interessant ist auch, wer an dem Kompromiss nicht beteiligt ist: die privaten Rundfunkanbieter.
Quelle: https://uebermedien.de/28923/ein-ententest-fuer-ard-und-zdf/


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Siehe auch :
NDR hält an Beschwerde zu Urteil für „Tagesschau“-App fest
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27815.0
Zitat
Der NDR halte aus grundsätzlichen Erwägungen an einer Verfassungsbeschwerde fest, sagte ein Sprecher am Donnerstag in Hamburg. Das Bundesverfassungsgericht habe aber noch nicht darüber befunden, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annehme.


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