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Autor Thema: Reicholzheimer Musiker wehrt sich gegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 3163 mal)

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Main Echo, 15.06.2018

Reicholzheimer Musiker wehrt sich gegen Rundfunkbeitrag

Bei Bousch Bar­da­ros­sa war der Ge­richts­voll­zie­her. Es geht um 295,15 Eu­ro, die der Mu­si­ker aus Rei­c­holz­heim nicht zah­len will. So viel Geld schul­de­te er Mit­te Mai dem Bei­trags­ser­vice für ARD, ZDF und Deut­sch­land­ra­dio. Zah­len will und kann er nicht. Da­für hat er jetzt ein Lied ge­gen die Ge­büh­ren ge­schrie­ben.

Von Gunter Fritsch

Zitat
Um eine Zwangspfändung zu vermeiden, war Michael Benz, wie Bousch Bardarossa mit bürgerlichem Namen heißt, in Wertheim im Jobcenter. Hier hat er "einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" nach dem Sozialgesetzbuch II gestellt, wie es im Fachdeutsch heißt. Den Antrag dürfen auch Personen stellen, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein so geringes Einkommen erzielen, dass sie davon etwa die Rundfunkgebühren nicht bezahlen können.

Dabei geht es Bousch Bardarossa neben dem Geld – im vergangenen Jahr hat er nach eigenen Angaben gerade einmal 8000 Euro mit seiner Musik verdient – auch um Grundsätzliches. Er wehrt sich gegen "eine Zwangsgebühr", die mittlerweile vollkommen losgelöst von der Frage sei, ob jemand Radio- oder Fernsehbeiträge technisch überhaupt empfangen könne. […]

Bousch Bardarossa ist überzeugt davon, dass in seiner Wohnung die technischen Voraussetzungen dafür gar nicht gegeben sind. Er verfügt weder über einen Fernseher, noch hat er ein Radiogerät. Allenfalls über sein Laptop oder sein Smartphone könnte er Internetprogramme empfangen. Könnte – denn dafür bräuchte es die entsprechenden Anschlüsse und Verträge. Den W-LAN-Anschluss sucht man in seiner Wohnung vergeblich. Und im Handy steckt lediglich eine Prepaidkarte mit einem Tarif von 700 Megabyte pro Monat – für den Empfang von Fernsehbeiträgen oder Rundfunk aus seiner Sicht viel zu wenig. […]

Weiterlesen auf:
https://www.main-echo.de/regional/kreis-main-tauber/art490832,6038836


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Zitat
"Mein Ziel ist es, dass ich von der Rundfunkgebühr befreit werde", sagt Bousch Bardarossa. Er hegt die Hoffnung, aus sozialen Gründen keine Beiträge mehr für Fernsehen, Radio oder Internetausstrahlungen zahlen zu müssen. "Das geht auch rückwirkend." So hofft der Liedermacher, dass ihm auch seine Schulden beim Beitragsservice – der früher Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hieß – für die vergangenen zwei Jahre erlassen werden

Nee, da irrt der Musiker

Befreiung für den BS gilt nur ab Bescheidung des Antrags auf Leistungen aus dem SGBII. Rückwirkend kann er keinen Antrag stellen.
Die Beitragsrückstände liegen in der Vergangenheit. Zukünftig ist er dann befreit, die Rückstände bleiben aber erhalten

Leistungen aus dem SGBII sind auch nicht pfändungssicher. Wenn das Konto nicht pfändungssicher ist, werde alle Beträge gepfändet.  :o


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Leistungen aus dem SGBII sind auch nicht pfändungssicher. Wenn das Konto nicht pfändungssicher ist, werde alle Beträge gepfändet.  :o

Wenn jemand kein Vermögen besitzt und die monatlichen Einnahmen maximal 1.139,99 € betragen, dann ist eine Pfändung nicht zulässig. Ist also nichts mit "alle Beträge pfänden". Die Schulden aus der Vergangenheit bleiben zwar bestehen, aber der Gläubiger bekommt  keinen Cent, solange das Einkommen unter den jeweiligen Pfändungsgrenzen liegt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
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Ja, wenn der Musiker die Pfändungsfreigrenze bei Erwerbseinkommen, auch auf das SGBII anwendet, dann kommt er zur gleichen Falschannahme. Wenn er dann Einnahmen aus dem SGBII auf dem Konto belässt, dann wird ihn der Pfandungs- und Überweisungbeschluss) kalt erwischen, insbesondere wenn er dann auch noch kein P(fändungsschutz)-Konto hat
 ;)

Die Presse berichtet vom SGBII immer so, als wenn man damit ein sorgenfreies Leben führen könnte  :o


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Rundfunkbeiträge (GEZ) sind Diebstahl - Bousch Bardarossa

https://www.youtube.com/watch?v=ZnQMao1QfRY


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Möglicherweise führt auch in diesem Fall eine Klärung des Sachverhaltes durch ein gerichtliches Verfahren zu einem positiven Ergebnis, wie im Falle einer hessischen Musikerin (Maly Macht Music):
Aktion mit Till Stepping ab 9.00 vor dem HR/ Bertram Strasse 8. Mit Live Musik
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21378.msg137295.html#msg137295


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
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absolut und zu 100% illegal und gesetzwidrig die Befreiung des HR.  :o

Wenn mir der Bescheid des HR vorliegen würde, würde ich SOFORT Strafanzeige erstatten gegen die entsprechenden MA des HR !!

Die Richter haben die Befreiung nicht ohne Grund abgewiesen  ;)


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P
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Wieder einer mehr der aufwacht, gut ;)! Noch einer, der immer noch nicht verstanden hat ???, mit wem und was er es wirklich zu tun hat >:D, schlecht! Aber dies wird unser Musiker (#) in den nächsten Monaten noch sehr schnell herausbekommen. Im Moment ist er noch ein bißchen sehr blauäugig, wenn man den Artikel so liest.

LG Peli


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Tja, vor allem wenn es schon zu einem Pfändungsversuch gekommen ist, bedeutet das für mich, daß er bisher den Kopf in den Sand gesteckt hat und eben keinen Befreiungsantrag im Vorfeld gestellt hat, keinen Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt geschweige denn geklagt hätte...


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