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Autor Thema: NDR hält an Beschwerde zu Urteil für „Tagesschau“-App fest  (Gelesen 2746 mal)

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Lübecker Nachrichten, 14.06.2018

NDR hält an Beschwerde zu Urteil für „Tagesschau“-App fest

Ungeachtet des neuen Telemedien-Staatsvertrags mit Regelungen zu den Online-Angeboten von ARD und ZDF will der Norddeutsche Rundfunk (NDR) ein Urteil zu seiner „Tagesschau“-App überprüfen lassen.

(dpa)

Zitat
Hamburg - Ungeachtet des neuen Telemedien-Staatsvertrags mit Regelungen zu den Online-Angeboten von ARD und ZDF will der Norddeutsche Rundfunk (NDR) ein Urteil zu seiner „Tagesschau“-App überprüfen lassen. Der NDR halte aus grundsätzlichen Erwägungen an einer Verfassungsbeschwerde fest, sagte ein Sprecher am Donnerstag in Hamburg. Das Bundesverfassungsgericht habe aber noch nicht darüber befunden, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annehme. […]

Weiterlesen auf:
http://www.ln-online.de/Nachrichten/Wirtschaft/Wirtschaft-im-Norden/NDR-haelt-an-Beschwerde-zu-Urteil-fuer-Tagesschau-App-fest


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Welt, 14.06.2018

Medienordnung
Gordischer Knoten der Medienpolitik durchschlagen

Von Christian Meier

Zitat
Offen bleibt zunächst auch die Zukunft der umstrittenen „Tagesschau“-App. Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, die der NDR eingereicht hat, könne nicht zurückgezogen werden, sagte Ulrich Wilhelm. Vielleicht wird die App ja ein erster Fall für die neue Schlichtungsstelle.

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article177590924/Medienordnung-Gordischer-Knoten-der-Medienpolitik-durchschlagen.html


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urheberrecht.org      24.06.2018

Neufassung des Telemedienauftrags:
Kompromiss im Streit um »presseähnliche« Inhalte

Dreyer: »Beide Seiten mussten sich bewegen«
Zitat
Der jüngst von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Vertretern der Verleger ausgearbeitete Komprommiss (vgl. Meldung vom 12. Juni 2018) wurde damit von den Länderchefs fast eins zu eins übernommen.
Zitat
Der Streit entzündete sich an der »Tagesschau-App« und dauert bereits seit 2011 an. Wie »Tagesschau Online« berichtet, will der NDR ungeachtet der Neuregelung zu den Online-Angeboten der Öffentlich-Rechtlichen aus »grundsätzlichen Erwägungen« an der Beschwerde über das Urteil des OLG Köln (ZUM 2017, 247 - Volltext bei beck online; vgl. Meldung vom 4. Oktober 2016) zur »Tagesschau-App« festhalten (vgl. zuletzt Meldung vom 30. Januar 2018).
Weiterlesen auf :
http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/6073/


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