Das scheint nur vordergründig eine "Wortklauberei" zu sein.
Ob nun der EuGH das "Ersuchen" des LG Tübingen noch annehmen müsste, oder ob der EuGH das Ersuchen bei der Terminierung ablehnt, oder es annimmt, alles ist Teil eines
laufenden Verfahrens. Jede Vollstreckungsmaßnahme, greift dem
laufenden Verfahren vor und kann im Ergebnis nicht mehr revidiert und die Folgen nicht mehr geheilt werden.
Grundsätzlich können solche Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt werden. Wenn man die Vollstreckungs-Aussetzung ablehnt, mit dem Hinweis darauf, dass gar kein
laufendes Verfahren mehr anhängig wäre und man auch davon ausgeht, dass das Ersuchen des LG Tübingen doch nicht angenommen werden könnte, dann greift man der Entscheidung des EuGH vor.
Da muss man schon "kreativ" sein, wenn man dabei nicht merkt, dass man SO den Rechtsstaat beschädigt.
Was anderes als Disziplinierung und Bestrafung der Klageführer soll denn da dahinter stecken ?
Das Ansehen Deutschland ist in der EU sowieso schon auf dem 0-Punkt