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Autor Thema: Zwangsvollstreckung Vermögensauskunft Stadt Jena Thüringen  (Gelesen 9168 mal)

d
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Förmliche Zustellung - Zwangsvollstreckung - Vermögensauskunft

So könnte eine vom OGV beauftragte Zwangsvollstreckung / Abgabe eines Auskunftverzeichnisses (Vermögensauskunft) / Vollstreckungsbehörde Jena / MDR aussehen. Siehe Fotos!
Im fiktiven Fall würde Person A gerne wissen, wie sie auf diese Forderung reagieren könnte.

Viele Grüße an alle Beitragsverweigerer

Edit "Markus KA":
Beitrag musste angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Anlage wurden ergänzend anonymisiert  -  hier Dienstsiegel entfernt.
Betreff wurde zur Präzisierung entsprechend seines Inhaltes angepasst.

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2018, 15:20 von Markus KA«

D
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Im fiktiven Fall würde Person A gerne wissen, wie sie auf diese Forderung reagieren könnte.

- zahlen
oder
- eidestattliche Versicherung abgegeben
oder
- im Knast landen

Rechtsberatung im Einzellfall kann und darf ich nicht leisten !

Welche Folgewirkungen weitere Zahlungsverweigerung haben kann, hängt ab von den persönlichen (Arbeits-Vermögens)-Verhältnissen


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man kann auch, die im Forum vielfach zum Thema Zwangsvollstreckung diskutierten, rechtliche Mittel einsetzten, um den Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen. Diese sind in der ersten Instanz ohne Anwalt möglich und in der zweiten Insatz gegebenenfalls auch.

Bürgerinnen und Bürger haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

n
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Erinnerung beim Amtsgericht einlegen. Hier im Forum einlesen. Bei Gelegenheit erstelle ich mal eine Muster-Erinnerung.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

D
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Man kann auch, die im Forum vielfach zum Thema Zwangsvollstreckung diskutierten, rechtliche Mittel einsetzten,

haben keine aufschiebende Wirkung !
Erinnerung beim Amtsgericht einlegen. Hier im Forum einlesen. Bei Gelegenheit erstelle ich mal eine Muster-Erinnerung.

Erinnerung sinnlos, weil keine aufschiebende Wirkung
Solange keine aufschiebende Wirkung erreicht werden kann, laufen die Vollstreckungssverfahren weiter !
 :o


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bisherige Erfahrungen im Umgang mit Gerichten und Rundfunkanstalten haben gezeigt, dass durchaus Verzögerungen des Verfahrens und aufschiebende Wirkung möglich sind, auch wenn, laut Aussagen der Rundfunkanstalten, diese nicht dazu verpflichtet sind.

Auch eine Rücknahme des Vollstreckungsersuchen kann möglich sein, wenn der angebliche Schuldner die nötigen rechtlichen Mittel und Schritte einsetzt.

Dies ist zwar von Bundesland und Rundfunkanstalt unterscheidlich, eine aufschiebende Wirkung kann aber generell nicht ausgeschlossen werden, wie die Erfahrung zeigt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2018, 13:37 von Markus KA«
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D
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Dies ist zwar von Bundesland und Rundfunkanstalt unterscheidlich, eine aufschiebende Wirkung kann aber generell nicht ausgeschlossen werden, wie die Erfahrung zeigt.

dem stimme ich zu  :)

Das ist aber Handwerk eines Rechtsanwalts und der kann auch erfolgreich sein. Der RA kann auch entscheiden, was im konkreten Fall zu tun ist.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Folgende rechtliche Mittel und Möglichkeiten zum Thema Zwangsvollstreckung wurden bereits im Forum diskutiert:

1. Sich unbedingt mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) des jeweiligen Bundeslandes vertraut machen.
2. Auf den Rechtsbehelf oder die Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens mit seinen Möglichkeiten und Fristen achten.
3. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der zuständigen Rundfunkanstalt stellen.
4. Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen (evtl. Anleitung und Hinweise hierzu auf der Internetseite des VG).
5. Anfechtungsklage gegen zuständige Rundfunkanstalt beim zuständigen Verwaltungsgericht (evtl. Anleitung und Hinweise hierzu auf der Internetseite des VG).
6. Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen (möglichst mit Begleitung) und protokollieren lassen, dass man zur Prüfung des Sachverhaltes rechtliche Mittel einsetzen und die Prüfung durch die Gerichte veranlassen wird.
7. Erinnerung gegen die Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers gemäß § 766 Abs. 1 ZPO einlegen und Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO beim Amtsgericht beantragen.
8. Widerspruch gemäß § 882d Abs. 1 ZPO gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO einlegen und Antrag auf Aussetzung gemäß § 882d Abs. 2 ZPO gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO beim Amtsgericht stellen.
9. Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht einreichen.

Weitere Hinweise hierzu bitte die Suche-Funktion verwenden und z.B.:
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214
Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665

Weiterer Erfahrungsaustauch ist auch an einem Runden Tisch möglich.


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  • Beiträge: 890
Lieber Dauercamper,

Deine Aussagen, basieren scheinbar auf wenigen selbst gesammelten praktischen Erfahrungen. Meine selbst und im Bekanntenkreis gemachten Erfahrungen wären diese: dass in dieser Phase, in der der Mitstreiter steckt, kein RA gebraucht wird. Und im Gegenteil die Kosten durch den RA nur noch weiter hochgeschraubt werden, ohne dass der RA mehr erreicht hat. Deine Aussagen tragen zur Verunsicherung bei. Damit ist dem Mitstreiter überhaupt nicht geholfen.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Interessant im vorliegenden Fall ist der Sachverhalt, dass sich die Stadt wohl nicht mehr die Mühe macht, selbst einen ihrer Vollstreckungsbeamten vorbeizuschicken (falls vorhanden) oder dieser wohl erfolglos die Vollstreckung beenden musste.
Die Stadt hat wohl die Zwangsvollstreckung an das Amtsgericht und seinen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.
Hier ist nun der Vollstreckungsgläubiger die Stadt und nicht die zuständige Rundfunkanstalt.


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n
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Zitat
Die Stadt hat wohl die Zwangsvollstreckung an das Amtsgericht und seinen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.

Das ist ja interessant. Wer ist der Gläubiger?

Akteneinsicht beantragen, alles kopieren/fotografieren
Klären: wer ist der Gläubiger? Genaue Rechtliche Bezeichnug erfragen
Welche Verwaltungsakte gibt es? wer ist darauf der Gläubiger?

Meiner Meinung nach geht das nicht, dass die Stadt als Gläubiger für die Forderungen vom MDR eintritt.
Gibt es eine AbtretungsErklärung vom MDR??? (keine Ahnung wie das genau heisst)

Bei der Akteneinsicht sich ganz dumm stellen und ganz genau nach den rechtlichen Pragraphen fragen und sich aufschreiben.

Runden Tisch aufsuchen / Vielleicht geht ja auch jemand mit zur Akteneinsicht?

Ich habe jetzt leider keine Zeit mehr zu schreiben.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

D
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Meiner Meinung nach geht das nicht, dass die Stadt als Gläubiger für die Forderungen vom MDR eintritt.
Gibt es eine AbtretungsErklärung vom MDR??? (keine Ahnung wie das genau heisst)

Das Verfahren ist(mW): der MDR schickt seine Forderung an die Wohnort-Gemeinde, im Fall des Fragestellers Jena
Das Vollstreckungsverfahren läuft dann über das Amtsgericht in Jena. Die Gemeinde leitet weiter


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Kurzer Hinweis: auf S.7, wo die fiktive "Stadt J" als "Vollstreckungsgläubiger" steht, ist ein Verweis auf gesetzliche Grundlagen angegeben, ThürVwZVG §***, das läßt sich sicher nachschauen.  ;)
(Bin nicht aus Thüringen)

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

d
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Hallo Mitstreiter,
Person X ist ein ähnlicher Fall bekannt. In diesem Fall hatte Person X den Kontakt zur Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) aufgenommen:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg174559.html#msg174559

Link zum Dokument des Bundesverfassungsgerichtes: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg174068.html#msg174068

Die Stadtkasse (als Vollstreckungsbehörde) hat daraufhin die Vollstreckung beendet.


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Der Termin ist sicher vorbei.

Dennoch:

Zitat
- Mahngebühren sind eigtl. nicht vollstreckbar - wären nicht vollstreckbar gewesen
- Kostendifferenzen aufgefallen, Kosten müssen eindeutig sein (was sind 30,51€ ???)
- Vollstreckung welchen Bescheides? Erster oder gar zweiter?
Eine Vollstreckung muss komplett nachvollziehbar und klar sein.
Zitat
- eindeutiger Gläubiger
- eindeutige Kostenaufschlüsselung
- korrekter Ablauf der Vollstreckung (GV´s prüfen in der regel nicht wie die Vollstreckung entsteht)

Gruß


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