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Zwangsvollstreckung Vermögensauskunft Stadt Jena Thüringen

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noGez99:

--- Zitat ---Die Stadt hat wohl die Zwangsvollstreckung an das Amtsgericht und seinen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.
--- Ende Zitat ---

Das ist ja interessant. Wer ist der Gläubiger?

Akteneinsicht beantragen, alles kopieren/fotografieren
Klären: wer ist der Gläubiger? Genaue Rechtliche Bezeichnug erfragen
Welche Verwaltungsakte gibt es? wer ist darauf der Gläubiger?

Meiner Meinung nach geht das nicht, dass die Stadt als Gläubiger für die Forderungen vom MDR eintritt.
Gibt es eine AbtretungsErklärung vom MDR??? (keine Ahnung wie das genau heisst)

Bei der Akteneinsicht sich ganz dumm stellen und ganz genau nach den rechtlichen Pragraphen fragen und sich aufschreiben.

Runden Tisch aufsuchen / Vielleicht geht ja auch jemand mit zur Akteneinsicht?

Ich habe jetzt leider keine Zeit mehr zu schreiben.

Dauercamper:

--- Zitat von: noGez99 am 14. Juni 2018, 16:33 ---Meiner Meinung nach geht das nicht, dass die Stadt als Gläubiger für die Forderungen vom MDR eintritt.
Gibt es eine AbtretungsErklärung vom MDR??? (keine Ahnung wie das genau heisst)

--- Ende Zitat ---

Das Verfahren ist(mW): der MDR schickt seine Forderung an die Wohnort-Gemeinde, im Fall des Fragestellers Jena
Das Vollstreckungsverfahren läuft dann über das Amtsgericht in Jena. Die Gemeinde leitet weiter

maikl_nait:
Hallo!

Kurzer Hinweis: auf S.7, wo die fiktive "Stadt J" als "Vollstreckungsgläubiger" steht, ist ein Verweis auf gesetzliche Grundlagen angegeben, ThürVwZVG §***, das läßt sich sicher nachschauen.  ;)
(Bin nicht aus Thüringen)

MfG
Michael

dreamliner:
Hallo Mitstreiter,
Person X ist ein ähnlicher Fall bekannt. In diesem Fall hatte Person X den Kontakt zur Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) aufgenommen:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg174559.html#msg174559

Link zum Dokument des Bundesverfassungsgerichtes: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg174068.html#msg174068

Die Stadtkasse (als Vollstreckungsbehörde) hat daraufhin die Vollstreckung beendet.

Shran:
Der Termin ist sicher vorbei.

Dennoch:


--- Zitat ---- Mahngebühren sind eigtl. nicht vollstreckbar - wären nicht vollstreckbar gewesen
- Kostendifferenzen aufgefallen, Kosten müssen eindeutig sein (was sind 30,51€ ???)
- Vollstreckung welchen Bescheides? Erster oder gar zweiter?

--- Ende Zitat ---
Eine Vollstreckung muss komplett nachvollziehbar und klar sein.

--- Zitat ---- eindeutiger Gläubiger
- eindeutige Kostenaufschlüsselung
- korrekter Ablauf der Vollstreckung (GV´s prüfen in der regel nicht wie die Vollstreckung entsteht)
--- Ende Zitat ---

Gruß

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