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Autor Thema: Hartz IV, aber gewollte Konfrontation mit dem BS  (Gelesen 6086 mal)

g
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Hi!

Die hier beschriebene Fallkonstruktion ist rein hypothetisch. Aus dramaturgischen Gründen könnte der Eindruck entstehen, dass es sich um tatsächliche Erfahrungen oder konkrete Ereignisse handelt. Dem ist nicht so. Bei sämtlichen hier angeführten Angaben handelt es sich um Schilderungen einer mir bekannten fiktiven Person mit ihren fiktiven Verwaltungsstaat-Erfahrungen, nennen wir sie hier Person-Z.

Person-Z hat ein Problem mit dem BS und dürfte eigentlich gar keines haben. Eine der Säulen dieses Problems könnte in Zukunft eine (gezielt provozierte) fehlende Unterschrift auf einem eingereichten Fax sein. In diesem Fax hat Person-Z einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt, weil Person-Z eine Harzt-4-Empfängerin ist.
 
Person-Z war per Einzel-Bescheid mit RFB von November 2014 bis zum April 2018 durchgängig von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. In dieser Zeit versendete Person-Z die meist für ein Jahr ausgestellten Bescheinigungen des Jobcenter umgehend im Original per einfachem Brief mit Angabe der Teilnehmernummer ohne weiteres Anschreiben an den BS. In diesen Jahren gab es keinerlei Mitteilungen des BS.

Ende Oktober 2017 stellte das Jobcenter eine neue "Bescheinigung über Leistungsbezug" für den Zeitraum von November 2017 bis Oktober 2018 aus. Eher reflexartig übersendete Person-Z Anfang November 2017 diese Bescheinigung wie in den Vorjahren an den BS. Der BS zeigte daraufhin keinerlei schriftliche Reaktion.

Mitte Dezember sendet Person-Z ein absichtlich nicht unterschriebenes Fax an xx21-506144xx (Sendebericht vorhanden), wies darin auf die Übersendung der Original-Bescheinigung hin, und beantragte wegen der ausstehenden Reaktion darauf formlos die erneute Befreiung von der Beitragspflicht. In Folge zeigte der BS auch hier keinerlei schriftliche Reaktion.
 
Mitte März 2018 gab es eine "Mitteilung über den Ablauf der Befreiung" nebst Aufforderung einen neuen Antrag zu stellen mit Einreichung eines Nachweises über die Gründe. Person-Z sendete Anfang April 2018 ein absichtlich nicht unterschriebenes Fax an die Nr. 01806-99955501 und wies darin auf die Übersendung der Bescheinigung von 11/2017 sowie auf das Fax von 12/2017 hin. Weiter führte Person-Z aus, dass es daher für sie keine Veranlassung gäbe einen weiteren neuen Antrag oder eine weitere neue Bescheinigung bereitzustellen. Für den Fall, dass beides seitens des BS verschlampt worden wäre, möge sich der BS mit dem Jobcenter oder dem Einwohnermeldeamt in Verbindung setzten, da der BS im Übrigen ja auch ansonsten exzellente Kontakte dorthin hätte.
     
Mitte/Ende April kam sodann erwartungsgemäß die Mitteilung seitens des BS, dass der von Person-Z erwähnte Nachweis nicht vorläge. Dieser müsse erneut eingereicht werden, damit eine weitere Bearbeitung erfolgen könne. Person-Z war nach dieser Gängelung sauer und schaltete auf stur. Sie will jetzt auch einen kleinen Beitrag leisten und möchte diesen speziellen verwaltungsstaatlich legitimierten bürgerfernen "Betrieb" aktiv mit ein paar Körnchen Sand in dessen Getriebe unterstützen.

Mitte/Ende Mai 2018 kam sodann erwartungsgemäß die "Zahlungsaufforderung der Rundfunkbeiträge" über € 52,50 mit Fälligkeit zu Mitte Juni 2018. Person-Z wird hierauf nicht reagieren, weil sie der Meinung ist, ohnehin einen Joker im Ärmel zu haben, da in ihrem Fall zu jedem Zeitpunkt seit dem 01.05.2018 eine rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahren noch möglich wäre, und zwar unabhängig davon, wie sehr der BS jetzt hier die Angelegenheit noch weiter eskalieren möchte.

Person-Z ist sich darüber im klaren, dass es ein Einfaches wäre, vom Jobcenter eine neue Bescheinigung anzufordern, möchte dies aber nicht tun, weil es Grenzen der Gängelung gibt, die hier bereits erreicht sind, zumal alle notwendigen Erfordernisse bereits geleistet wurden. Ein Problem könnte natürlich sein, dass die im November übersandte Bescheinigung wie in all den Jahren zuvor im einfachen Brief erfolgte und somit der Zugang nicht wirklich gerichtsfest nachgewiesen werden könnte.

Person-Z haddet abba satt gez!

Person-Z möchte im weiteren Verlauf der zu erwartenden Eskalation keinen vermeidbaren Fehler begehen und stellt daher dieses rein theoretische Konstrukt hier im Forum mal online. Person-Z freut sich über Diskussionen, Tips und  Warnungen aller Art...

Edit "Markus KA":
Betreff wurde zur Präzisierung entsprechend seines Inhaltes angepasst.
 



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2018, 18:32 von Markus KA«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dass die Bescheinigung per normalen Brief versendet wurde ist an sich unproblematisch. Schließlich versendet der BS seine Zahlungsaufforderungen und sonstigen Schreiben ebenso. Diesbezüglich besteht folglich Waffen-/Fehlergleichstand, wenn man das denn problematisieren wollte. Zudem ist unwahrscheinlich, dass das Fax nicht eingegangen ist. Diesbezüglich hätte der BS zu erklären, warum er darauf nicht reagiert hat.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
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Das Fax (mit oder ohne qualifiziertem Sendebericht?) war die Reaktion auf den Hinweis des BS auf den "verbummelten" Brief. Betroffene kann also den Versand vom Brief nicht nachweisen, weist aber im Fax auf das Schreiben hin. Ich schicke grundsätzlich Behördenbriefe oder Schreiben an Gerichte vorab per Fax (mit qualifiziertem Sendebericht) und zusätzlich als Einwurfeinschreiben (Übergabeeinschreiben können verweigert werden!)

Mir wurde mal ein Antrag nicht bearbeitet, wegen angeblich fehlender Unterlagen. Ich bin dann mit einem entsprechenden Antrag (auf Akteneinsicht) persönlich auf der Matte gestanden. Der GF hat dann meinen Antrag in einem leeren Büro aufgefunden->unbearbeitet

2h später hatte der GeschäftsFührer persönlich meinen Antrag bearbeitet. Der verursachende MitArbeiter ist dort nicht mehr tätig
8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 10:33 von DumbTV«

n
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Fiktiver "X" hatte das auch mal gemacht, aber über mehrere Zeiträume, er hatte zwar Bescheinigungen des Jobcenters über die Zeiträume, aber nicht beim BS eingereicht. Aus Prinzip halt.

Erst als die angebliche Schuld über 1000,- stieg, hat X dann doch die Befreiung nachträglich beantragt (es wurde ihm dann doch mulmig, da er auch inzwischen 2 Vollstreckungsankündigungen erhielt). Er hatte auf jede Bescheinigung "keine Anerkennung der Rechtmäßigkeit" geschrieben. Es wurde per Normalpost versendet, weil wie schon erwähnt der BS dies ja auch tut.

Das hatte unerwartet gut funktioniert, es scheint bei solchen Befreiungen gibt es wenig Probleme, nur wenn man keine Bescheinigung / Bescheid einer Sozialleistung hat, dann wird es schwer. Aber trotzdem im Niedriglohnbereich liegt...und das heißt nicht "Hartz4" sondern "ALG2"


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Dass die Bescheinigung per normalen Brief versendet wurde ist an sich unproblematisch.

Hart auf hart liesse sich der Zugang der Bescheinigung seitens Person-Z aber damit nicht wirklich nachweisen, und ich denke, dass Person-Z am Ende beweispflichtig wäre...

Schließlich versendet der BS seine Zahlungsaufforderungen und sonstigen Schreiben ebenso.

Stimmt! Im Grunde genommen wird erst durch eine (schriftliche) Reaktion seitens des Empfängers auf ein solches Schreiben die "Zustellung" amtlich...

Zudem ist unwahrscheinlich, dass das Fax nicht eingegangen ist. Diesbezüglich hätte der BS zu erklären, warum er darauf nicht reagiert hat.

Alle Faxe haben selbstverständlich einen qualifizierten Sendebericht. Und der BS hat auf das (nicht unterschriebene) April-Fax reagiert, nur leider nicht auf das vom Dezember. Erschwerend kommt hinzu, dass das Dezember-Fax an keine "offizielle" Faxnummer seitens des BS gerichtet war. Möglicherweise lagert dieses Fax noch in irgend einer Abstellkammer...

...und zusätzlich als Einwurfeinschreiben(Übergabeeinschreiben können verweigert werden!)

Einschreibsendung könnten ohne Inhalt sein. Der Beleg an sich ist kein wirklich gerichtsfester Beweis für die Gutbringung eines Dokumentes. Gerichtsfest ist (leider nur) die Zustellung per Gerichtsvollzieher oder persönliche Übergabe unter (nicht verwandten oder verschwägerten) Zeugen.

Mir wurde mal ein Antrag nicht bearbeitet, wegen angeblich fehlender Unterlagen. Ich bin dann mit einem entsprechenden Antrag(auf Akteneinsicht)persönlich auf der Matte gestanden. Der GF hat dann meinen Antrag in einem leeren Büro aufgefunden->unbearbeitet

2h später hatte der GeschäftsFührer persönlich meinen Antrag bearbeitet. Der verursachende MitArbeiter ist dort nicht mehr tätig
 8)

Beim Jobcenter oder beim BS?

Erst als die angebliche Schuld über 1000,- stieg, hat X dann doch die Befreiung nachträglich beantragt (es wurde ihm dann doch mulmig, da er auch inzwischen 2 Vollstreckungsankündigungen erhielt).

Genau diese Hasenfuß-Nummer soll hier NICHT stattfinden, kontrollierter Widerstand bis zum Schluss oder gar nicht.

Das hatte unerwartet gut funktioniert, es scheint bei solchen Befreiungen gibt es wenig Probleme, nur wenn man keine Bescheinigung / Bescheid einer Sozialleistung hat, dann wird es schwer. Aber trotzdem im Niedriglohnbereich liegt...und das heißt nicht "Hartz4" sondern "ALG2"

Aktuell hat Person-Z ja eben keine solche Jobcenter-Bescheinigung mehr, da in 11/17 blöderweise das Original an den BS geschickt wurde.

Und ja, politisch korrekt heisst's natürlich ALGII, ist notiert...  ;)


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Alle Faxe haben selbstverständlich einen qualifizierten Sendebericht. Und der BS hat auf das (nicht unterschriebene) April-Fax reagiert, nur leider nicht auf das vom Dezember. Erschwerend kommt hinzu, dass das Dezember-Fax an keine "offizielle" Faxnummer seitens des BS gerichtet war. Möglicherweise lagert dieses Fax noch in irgend einer Abstellkammer...

Treffer und versenkt.  :)
Mit dem qualifizierten Sendebericht ist zu beweisen, dass das Fax mit der Nachfrage den "Hoheitsbereich" des BS erreicht hat.

Das Problem bleibt: Das Schreiben kann nicht nachgewiesen werden.

Im Übrigen: in Gerichtssachen war es bisher ausreichend einen qualifizierten Sendebericht + Einschreibequittung und das zugehörige, verschickte Schreiben vorzulegen.

Mit dem BS habe ich keine Geschäftsbeziehung, weil man mich als Kunde nicht wollte ;)

Ämter, in denen man Anträge stellen kann, die einen Geschäftsführer haben und denen man mit einen Antrag auf Akteneinsicht Beine machen kann, gibt es viele.
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Mit dem qualifizierten Sendebericht ist zu beweisen, dass das Fax mit der Nachfrage den "Hoheitsbereich" des BS erreicht hat.

Sehe ich genauso. Und die RichterInnen eher auch, solange sie keinen schlechten Tag hatten.

Im Übrigen: in Gerichtssachen war es bisher ausreichend einen qualifizierten Sendebericht+Einschreibequittung und das zugehörige, verschickte Schreiben vorzulegen.

Schön, wenn das bis jetzt immer so akzeptiert wurde. Verlassen tät ich mich aber auf die Vorlage eines Einschreib-Beleges nicht.

Mit dem BS habe ich keine Geschäftsbeziehung, weil man mich als Kunde nicht wollte  ;)

Das ist natürlich extrem bedauerlich! 8)  Gratulation!


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Mit dem qualifizierten Sendebericht ist zu beweisen, dass das Fax mit der Nachfrage den "Hoheitsbereich" des BS erreicht hat.

Sehe ich genauso. Und die RichterInnen eher auch, solange sie keinen schlechten Tag hatten.

Apropos Hoheitsbereich...

Person-Z merkte gerade an, dass man dies eigentlich mal recht gut austesten könnte, indem eine Abfrage nach dem neuen DSGVO gemäß dieser https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=27575.0;attach=21094  Vorlage an eben (und in dem Fall NUR) diese "Abstell-Kammer"-Fax-Nummer gestellt wird. Täten sie darauf nicht reagieren, kommt nach gut einem Monat Post von der Aufsichtsbehörde. Und täten sie reagieren, wäre quasi amtlich, dass sie das 12/17er Fax unanständigerweise und schuldhaft nicht beantwortet hätten.

Die DSVGO-Abfrage möchte Person-Z auch wieder nicht unterschreiben, ihrer Meinung nach reicht hier die Angabe der Teilnehmernummer vollkommen aus. Oder doch nicht?


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Zwischenbericht:

Person-Z hat sich gegen eine DSGVO-Abfrage an die Faxnummer dieser "Abstellkammer" entschieden. Man soll ja nicht mit dem BS kommunizieren, und die Abfrage läuft nicht weg, eine Option für später...

Vor ein paar Tagen kam erwartungsgemäß die Zahlungserinnerung wegen Nichtzahlung der € 52,50 mit Ankündigung eines Festsetzungsbescheides nebst Säumniszuschlag und (der wohl übliche) Einschüchterungsversuch hinsichtlich Zwangsvollstreckung durch Vollstreckungsorgane sowie den obligatorischen freundlichen Grüßen im Schlussakkord.

Diese Zahlungserinnerung enthielt für Person-Z überraschenderweise KEINE konkrete Fristsetzung zur Zahlung, und unterschrieben war das Teil auch wieder nicht, na ja...


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Hi Leutz!

2. fiktiver Zwischenbericht:

Person-Z hat nunmehr einen Festsetzungsbescheid über zwei Quartale nebst Säumniszuschlag erhalten. Das Ausstellungsdatum des Festsetzungsbescheides lag zum Zeitpunkt des Eingangs bei Person-Z bereits satte 14 Tage in der Vergangenheit, sodass von der einmonatigen Widerspruchsfrist seitens des BS als Aussteller schon mal die Hälfte "ausgebucht" wurde. Die rein rechnerische auf das Ausstellungsdatum bezogene Widerspruchsfrist läuft in wenigen Tagen ab.

Telefonische Anfragen bei lokalen Anwälten zeigten bei selbigen wenig Begeisterung, diesen Fall auf Prozesskostenhilfebasis zu übernehmen. Zudem läg hier die Eigenbeteiligung seitens Person-Z bei satten € 15,00. Für das Geld lässt sich wahrscheinlich auch ein Gerichtsvollzieher auf den Weg bringen, der Schriftstücke definitiv rechtssicher zustellt, ob nun unterschrieben oder nicht. Frei finanziert kämen bei der anwaltlichen Vertretung so um die € 150,00 bis € 200,00 zusammen... 

Günstig in der Gesamtentwickung ist, dass seitens des Jobcenter ein neuer aktueller Bescheid erstellt wurde, dem natürlich wieder eine Bescheinigung über die Befreiung von der Staatsrundfunkgebühr beiliegt und noch nicht eingereicht oder sonstwie auf den Weg gebracht wurde. Den könnte der Gerichtsvollzieher ja gleich hübsch mitnehmen.

Person-Z hat die Faxen aber immer noch dick! Sie möchte nichts unterschreiben müssen, und Anträge des BS schon gar nicht.

Was denkt ihr? 


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Telefonische Anfragen bei lokalen Anwälten zeigten bei selbigen wenig Begeisterung, diesen Fall auf Prozesskostenhilfebasis zu übernehmen.

Es könnte schon vorgekommen sein, dass in der 1. Instanz am VG kein Anwalt nötig gewesen sein soll. Person Z könnte in einem fiktiven Fall Prozesskostenhilfe beantragen und Klage einreichen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

g
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Ja! Und dann lohnt sich der Anwalt auch eher.

Ist der BS in seinen sogenannten Servicebüros eigentlich verpflichtet Schriftstücke von Person-Z persönlich entgegenzunehmen und diese auch per Stempel, Unterschrift oder sonstwie zu quittieren?

Wegen der Nähe zu diesem Büro wäre das jedenfalls die kostengünstigste "Überbringung" für Person-Z, aber sie möchte keine Grundsatzdiskussionen über Quittierungspflichten bzw. -optionen mit dem Vor-Ort-Personal  führen müssen.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wenn der sogenannte "Beitragsservice" ein Service-Büro in der Nähe hat, wäre dann nicht vllt. auch die "Anstalt" in zu bewältigender Nähe am Ort gelegen? Ansonsten: Falls die Herrschaften beim sogenannten "Beitragsservice" - der sich doch immer gern als so etwas wie eine offizielle Stelle geriert - tatsächlich im beschriebenen Sinne weigern sollten  - evtl. würde ja der von Dir selbst gegebene Hinweis helfen, sie könnten ihre Post auf Wunsch eben auch per GV bekommen.
Man muß sich vergegenwärtigen - das ist ja gewöhnliches Fußvolk, das in diesem Etablissement "arbeitet". Wenn diese Herrschaften auch mal mit dem Gerichtsvollzieher Bekanntschaft machen, ein bisschen komisch wird das garantiert für die sein, und mglw. würde das deren Selbsteinbildung ein bisschen erschüttern, sie wären so etwas wie eine unangreifbare Burg.

Wenn die sich tatsächlich weigern sollten, dann vmtl. als reine Schikane für den dummen Bürger, wo hinterfragbar wäre, mit welcher Begründung. Ich kann doch bei jeder Behörde Anträge vorbeibringen, und die sind zur Annahme und Quittierung verpflichtet. Ansonsten wäre das auch aus weiterem Blickwinkel völlig unverständlich - wären doch offen vorgelegte Briefblätter potentiell weitaus ungefährlicher als verschlossene Briefumschläge :->>>, wie man doch jüngst auch wieder aus den USA hören konnte.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

g
  • Beiträge: 9
Ja, danke für das statement!

Person-Z hatte sich bereit die Mühe gemacht und bei der im Festsetzungsbescheid genannten "Anstalt" nachgefragt, ob dort Schriftstücke entgegengenommen würden. Nein, würden sie nicht. Aber der BS mit seinem Servicebüro wäre ja im Hause, und dort, so der Teamleiter der "Anstalt", würde seines Wissens nach auch Empfangsakzepte getätigt.

Telefonische Nachfragen sind im BS-Servicebüro nicht möglich, weil der Teamleiter der "Anstalt" sie nicht kennt und das Internet auch nicht...

Sicher ist damit gar noch gar nichts. Interessehalber wird Person-Z diese Übergabe von Schriftstücken im BS-Servicebüro kurzfristig ausprobieren. Und es sind VIELE Schriftstücke...


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S
  • Beiträge: 403
[...]
Sicher ist damit gar noch gar nichts. Interessehalber wird Person-Z diese Übergabe von Schriftstücken im BS-Servicebüro kurzfristig ausprobieren. Und es sind VIELE Schriftstücke...

Eine fiktive Person S könnte mit der persönlichen Überbringung von fristwahrenden Schriftstücken und Quittierung per Empfangsbestätigung bei einem "BS-Servicebüro" (Abteilung Beitragsservice einer LRA) bereits (positive) Erfahrungen gemacht haben.

Siehe hierzu:
Widerspruch zur Niederschrift - Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11072.msg118649.html#msg118649


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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