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Medienanstalt zahlt 15.000 Euro für Abschiedsfest aus Rundfunkbeiträgen
ChrisLPZ:
Bildquelle: Frei/rheinpfalzdocs.de
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/die_rheinpfalz.jpg
Die Rheinpfalz, 07.06.2018
Medienanstalt zahlt 15.000 Euro für Peppers Abschiedsfest
--- Zitat ---Die Feier zur Verabschiedung der bisherigen Direktorin der Landesmedienanstalt (LMK), Renate Pepper (SPD), hat Kosten von 15.441 Euro verursacht. […]
Bezahlt wurde die Feier demnach von der aus Rundfunkgebühren finanzierten Landesmedienanstalt […]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/ludwigshafen-medienanstalt-zahlt-15000-euro-fuer-peppers-abschiedsfest/
René:
Für diese unverschämte Veruntreuung des Zwangsgeldes werden Leute in diesem Lande verfolgt, deren Existenzen zerstört und in den Knast gesteckt!
Die alleinerziehende Frisörin, die diese Ungerechtigkeit mitfinanziert, verdient im ganzen Jahr weniger, als die Kosten für eine Feier aus Zwqangsgeld!
Besucher:
...und diese Dreyer'sche (also unsere liebe "Malu") offensichtl. mittendrin in der großen Sause. Was soll's! Der gemeine Deutsche steht doch auf "Promis" und himmelt die an, warum denn da immer nur Stars & Sternchen aus dem Film- und Show-Kommerz? Politikerinnen wie diese Madame Dreyer und andere Größen der "Rundfunkbeitrag"-Connection haben mindestens das gleiche Recht auf öffentliche Huldigung.
Jeder sollte sich bald ein T-Shirt z. B. mit passendem Konterfei & Autogramm von irgendsoeinem Nutzniesser der "Rundfunkbeitrags"-Abzocke/r besorgen, Politiker wie Funktionär. Das kann man doch mal gut von den nicht GEZahlten 17,50 pro Monat bestreiten >:D .
Besucher:
Folgenden kleinen Leserbrief konnte sich ein fiktiver Besucher nicht verkneifen:
--- Zitat ---Man muss nicht unbedingt AfD-Anhänger sein, um der Wertung des Herrn Paul bzgl. der Ausgabe von "Rundfunkbeiträgen" - "Party-Beitrag" wäre da entsprechend wohl passender - in Höhe von 15000.- für eine einzige kleine Abendveranstaltung schlicht in vollem Umfang beizupflichten.
Insbesondere wenn man sich ergänzend vergegenwärtigt, dass *entgegen bestehender BVerfG-Entscheide aus 2011* selbst Geringverdiener [...] auf HartzIV-Niveau für so etwas aufkommen sollen.
Off-topic: Dass das "Ancien Régime" nie wirklich der Vergangenheit angehört hat - diese Vermutung gibt es bekanntlich schon lange, in jüngster Zeit wieder Urständ feiernd in Gestalt der zunehmend zitierten gesellschaftswissenschaftlichen Beobachtung der "Refeudalisierung zeitgenössischer Gesellschaft".
Dass sich - wie im Französischen geheißen - der "Staatsadel" nicht mehr aus Gottesgnadentum und Erbfolge rekrutiert, sondern aus Zeitgenossen ohne Adelstitel und aufgrund anderer "leistungsfähiger" Selektionsmechanismen, ist der größte Unterschied gegenüber früher und für sich genommen keine neue Erkenntnis. Dass sich aber inzwischen niemand auf gesellschaftlich-politischen Leitungsebenen überhaupt mehr bemühen zu müssen meint, das Um-Sich-Werfen mit dem Geld der Bürger noch im Verborgenen zu halten ist ein weiterer Anhaltspunkt für eine mittlerweilen herausgebildete spezifische Art von "Selbstbewusstsein" öffentlicher Funktionsträger. Dass sich im übrigen - wie eigentlich nur weiland "Kaiser Wilhelm" oder sonstige Adlige traditionell per Vornamen - mittlerweile auch Ministerpräsidentinnen mit ihrem Kosenamen in der Öffentlichkeit exponieren, scheint durchaus einen weiteren Anhaltspunkt dafür abzugeben, dass an der These der Zurückentwicklung der aktuellen Gesellschaft durchaus einiges dran ist.
--- Ende Zitat ---
six2seven:
--- Zitat von: René am 07. Juni 2018, 08:18 ---Die alleinerziehende Frisörin, die diese Ungerechtigkeit mitfinanziert [...]
--- Ende Zitat ---
Hallo,
Da kann die -Landesmutter Dreyer - leider keine Rücksicht nehmen.
Die Friseuse soll sich halt weitere Jobs suchen, die Kinder werden in der Zwischenzeit zu brauchbaren Ganoven erzogen, die Glotze sorgt mit Ihren Endlosschleifen - Todort - für gute Berufsausbildung.
Im Übrigen hat die - Landesmutter Malu - für geringe Einkommen so gar kein Verständnis.
Antwort auf meine Anfrage „ Benachteiligung einkommensschwacher Schichten durch den 15. RfStVert. - vom 12.04.2013
Antwort Staatskanzlei Rh/Pf.
--- Zitat ---Zwar eröffnet diese Regelung ( Härtefall , d.Verf. )grundsätzlich keine Befreiungsmöglichkeit aus sonstigen einkommensabhängigen Gründen, insbesondere wegen „geringen Einkommens“.
--- Ende Zitat ---
Also Leute nicht rumjammern, der Tag hat 24 Stunden, Jobs für ein paar Cent gibt’s genug,
die nächste Feier in Mainz steht schließlich an.
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