Archiv > Pressemeldungen Juni 2018
Durch Steuer ersetzt - Schweden schafft ab 2019 Rundfunkgebühren ab
lex:
--- Zitat von: Tereza am 05. Juni 2018, 20:53 ---"Auch der deutsche Rundfunkbeitrag ... steht immer wieder in der Kritik."
Der letzte Satz ist DER Brüller:
--- Zitat ---Der Deutsche Journalisten-Verband hält eine Finanzierung über Steuern für problematisch. Sie würde dem Staat wieder mehr Einfluss auf den Journalismus geben, warnte DJV-Vorsitzender Frank Überall kürzlich.
--- Ende Zitat ---
Noch mehr als jetzt??
--- Ende Zitat ---
In gewisser Hinsicht schon. Wäre es eine Steuer würde der Bund den Rundfunk finanzieren. Was bedeutet, dass der Bundesrechnungshof kontrolliert. Wie es dann um die Milliarden steht und die fürstlichen Gehälter und Renten (ohne den können die kein Journalismus machen) ist Spekulation. Aber wohl fürchtet der örR genau das.
Zum Artikel: Eine Begrenzung auf 125 Euro ist aber auch wieder ein Witz. In Deutschland sind es ja auch die Reichen, die es nicht stört, dass der Beitrag 17,50€ kostet. Es sind die Geringverdiener und in Schweden wird es also genau die wieder härter treffen. Sozial gerecht ist das nicht. Fehlt dadurch Geld, kann man erstmal die Prozentpunkte steigern. Die Reichen zahlen weiterhin nur 125€, aber die ärmeren dürfen bluten.
Ötzi:
--- Zitat von: ChrisLPZ am 05. Juni 2018, 20:02 ---krone.at, 06.06.2018
[...]
--- Zitat ---[...]
Neue Steuer beträgt ein Prozent des jeweiligen Einkommens
Derzeit beläuft sich die Gebühr auf umgerechnet 235 Euro pro Haushalt. Ab 1. Jänner 2019 soll diese laut „TAZ“ durch eine Public-Service-Steuer ersetzt werden. Diese soll ein Prozent des individuellen Einkommens betragen, höchstens aber knapp 125 Euro. […]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.krone.at/1718398
--- Ende Zitat ---
So geht's weiter:
--- Zitat ---[…] Die Steuer wird fällig, egal, ob man einen Fernseher nutzt oder nicht. Die Politik will damit vor allem die Zahl der „Schwarzseher“, deren Anteil auf bis 15 Prozent geschätzt wird, reduzieren. „Die neue Steuer bringt nicht nur eine langfristig stabile Finanzierungsgrundlage, sondern soll zu größerer politischer Unabhängigkeit der Öffentlich-Rechtlichen führen“, argumentierte die Regierung.
https://www.krone.at/1718398
--- Ende Zitat ---
Frage dazu:
Ist das geplante schwedische Gesetz mit Unionsrecht unvereinbar, weil die demgemäß grundsätzlich von jedem in Schweden steuerpflichtigen Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der dortigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhobene Steuer eine gegen Unionsrecht verstoßende. bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich dieser öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber privaten Rundfunkanstalten darstellt? Sind Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass das Gesetz der Zustimmung der Europäischen Kommission bedarf und ohne diese Zustimmung unwirksam ist? Hat Schweden diese Zustimmung beantragt?
Vgl. Vorlage des Landgerichts Tübingen beim EuGH
Dauercamper:
--- Zitat von: Ötzi am 22. Juni 2018, 14:03 ---Ist das geplante schwedische Gesetz mit Unionsrecht unvereinbar, weil die demgemäß grundsätzlich von jedem in Schweden steuerpflichtigen Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der dortigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhobene Steuer eine gegen Unionsrecht verstoßende. bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich dieser öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber privaten Rundfunkanstalten darstellt?
--- Ende Zitat ---
Meiner Meinung ist die Erhebung einer Steuer zulässig. Die Verwendung der zusätzlichen Steuereinnahmen ist auch Sache des EU-Lands. Wenn man einen ÖRR befürwortet, muss der ÖRR auch irgendwie finanziert werden.
--- Zitat von: Ötzi am 22. Juni 2018, 14:03 ---Sind Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass das Gesetz der Zustimmung der Europäischen Kommission bedarf und ohne diese Zustimmung unwirksam ist? Hat Schweden diese Zustimmung beantragt?
Vgl. Vorlage des Landgerichts Tübingen beim EuGH
--- Ende Zitat ---
Das wäre richtig, wenn Teile dieses Gesetzes oder das ganze Gesetz, den europäischen Richtlinien entgegen stünden. Die Annahme dass das Gesetz durch die EU-Kommission geprüft und genehmigt werden müsste, ist spekulativ
Ötzi:
--- Zitat von: Dauercamper am 22. Juni 2018, 14:28 ---Wenn man einen ÖRR befürwortet, muss der ÖRR auch irgendwie finanziert werden.
--- Ende Zitat ---
Irgendwie schon, aber das ist keine Rechtfertigung für jede beliebige Form der Finanzierung. Den können ja gerne die Leute finanzieren, die ihn befürworten.
Otto75:
Ich komme aus den Niederlanden, wohne jetzt in Deutschland. In 2001 haben die Niederlandische Behörde die umgestaltung vom Beitrag nach Steuer vorgelegt beim EUGH. Alles oke. Ich und meine Frau arbeiten jetzt noch in Holland und zahlen Holländische Steuer
Deswegen bezahlen wir in unserem Haushalt 3x für die ORR
1. ORR NL: ich, 1ste Stufe = 1% = € 190,-
2. ORR NL: meine Frau, 1ste Stufe =1% = € 190,-
3. ORR DE: € 210,- (zweiter Klage in Vorbereitung)
Wenn das hier in Deutschland eine Steuer wird, muß ich nicht mehr kämfpen, weil das dan geregeld wird in das Steuervertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden.
mfg Otto
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