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Autor Thema: Härtefall als Studentenpaar  (Gelesen 8342 mal)

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Härtefall als Studentenpaar
#15: 05. Juni 2018, 15:16
Schon einmal über einen Antrag auf Wohngeld nachgedacht?
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

Es könnte vielleicht möglich sein, dass ein Bezug von Wohngeld auch eine Sozialleistung ist, die zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag führt (ohne Gewähr). Hier sollte man sich dann wirklich an die Behörde wenden, die über Anträge auf Wohngeld entscheidet.


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Härtefall als Studentenpaar
#16: 05. Juni 2018, 17:43
Die Pfändungsgrenzen kann man unter https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle einsehen. Die Grenze liegt für 2 Personen bei 1.569,99 € monatlichem Nettoeinkommen. Die Beträge, die eine Bedarfsgemeinschaft nach Hartz4 erhält liegen vermutlich darunter.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Härtefall als Studentenpaar
#17: 05. Juni 2018, 18:42
Dazu könnten die bereits in 2011 ergangenen drei BVerfG-Entscheide interessant sein...

Schon einmal über einen Antrag auf Wohngeld nachgedacht?
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

Es könnte vielleicht möglich sein...

...nämlich 1BvR 3269/08 bzw. ~~ 656/10 bzw. ~~665/10. Dort waren ja dem Vernehmen nach (auf Grundlage von Art 3/1 GG mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz von wesentlich Gleichem, konkret Bedürftigen ohne HartzIV-Bezug ggü. [mit freundl. Verlaub :-)] "Hartzies") Bedürftige, deren Bedürftigkeit über den Bezug von Wohngeld (gem. §12a SGBII, demzufolge kein HartzIV-Anspruch besteht, wenn Bedürftigkeit über andere staatliche Sozialleistungen aufgefangen werde) behoben wurde, von der Zahlungspflicht der damaligen Rundfunkgebühren zu befreien.

Da aber die hiesigen Vergewa... -  sorry - Verwaltungsgerichte (ausgesprochen ähnlich wie im Falle unseres Herrn [Bargeld-] Häring) damals wie bislang auch heute von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen ihren Freunden vom ÖRR zuliebe schlicht auf geltende Gesetze scheissen / sich zum gewünschten Verfahrensergebnis passend eigene Normenhierarchien zurechtbasteln (etwa bzgl. der Auferlegung der erfundenen Verpflichtung, HartzIV zu beantragen, obwohl ein bestehender Wohngeldbezug dadurch erlischt, man also ohne sein Wohngeld dasteht, bzw. entgegen dem, dass man von seiner ARGE auch erzählt bekommen kann, ein HartzIV-Antrag werde erst nach Vorlage eines abschlägigen Wohngeldbescheides [vgl. den bereits erwähnten §12a SGB II] überhaupt bearbeitet bzw. angenommen), und lieber für ihre Freunde vom ÖRR eigenes Recht erfinden, wird sich die Reihe der Verfahren bis zum BVerfG auch im obigen Zusammenhang wohl fortsetzen. Je nachdem jedenfalls, wie das Ergebnis der internen Beratungen des BVerfG z. Th. "Rundfunkbeitrag" bzgl. der 4 aktuellen Leitverfahren grundsätzlich ausfällt, & dito bzgl. der restlichen.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

m
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Re: Härtefall als Studentenpaar
#18: 05. Juni 2018, 19:00
@ Forge1,

es gibt ja für dich noch die Möglichkeit eine Schuldnerberatung aufzusuchen. In jedem Landkreis gibt es eine Schuldnerberatung. Wenn Schulden bei der LRA/BS vorliegen, dann soll doch die Schuldnerberatung den Sachverhalt für Dich klären. Die können Dir vielleicht in deinem ganzen Problem auch helfen.

Die Schuldnerberatung ist eine kostenfreie Leistung. Es braucht etwas Überwindung sich den Personen anzuvertrauen.
Die versuchen auf jeden Fall immer zu schlichten. Die Landtage sprich unser Staat hat uns ja das Problem Rf-Beitrag eingebrockt und dann soll die sich auch um solche Grenzfälle kümmern.


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Re: Härtefall als Studentenpaar
#19: 12. Juni 2018, 00:26
Hallo,

die Schuldnerberatung konnte A dabei leider nur bedingt helfen. Sie hat die Stundung vereinbart. Allerdings unter der Prämisse, dass die aktuellen Beiträge "pünktlich" beglichen werden - dabei war die Frage nicht, ob eine Befreiung möglich ist oder die "laufenden Beträge" überhaupt bezahlbar sind. Obwohl ich mich immer wieder frage, wieso man A bei fünfstelligen Schulden und weiteren absehbaren Studienjahren nicht zu einer Privatinsolvenz rät. Dann könnte sie reinen Gewissens noch einen Master absolvieren. Beim aktuellen Stand der Dinge ist A gezwungen, mit dem Bachelor in den Beruf einzusteigen, um die Schulden zu tilgen und irgendwann noch gesunde Kinder kriegen zu können, eben nicht bis über 40 mit der Schuldentilgung beschäftigt zu sein.

Schade, dass niemand etwas zu der Aufstockungsgeschichte weiß. Eine Klage ist ein großes finanzielles Risiko. Zu der ohnehin miserablen finanziellen Situation muss A noch eine medizinisch notwendige ärztliche Behandlung eigenständig finanzieren.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Härtefall als Studentenpaar
#20: 12. Juni 2018, 07:57
Möglicherweise könnte noch folgender Beitrag zum vorliegenden Thema interessant sein:

Der Südwestrundfunk SWR setzt die Festsetzung bis 30.09.2018 aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24440.msg155126.html#msg155126

In einem fiktiven Fall könnte die zuständige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt von einer Zwangsvollstreckung abgesehen haben, da überzeugend vorgetragen werden konnte, dass eine Zwangsvollstreckung für den Gläubiger sicher erfolglos sein wird.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
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Re: Härtefall als Studentenpaar
#21: 12. Juni 2018, 22:16
Obwohl ich mich immer wieder frage, wieso man A bei fünfstelligen Schulden und weiteren absehbaren Studienjahren nicht zu einer Privatinsolvenz rät.

Dir ist hoffentlich klar, dass die P(rivat)I(nsolvenz) nicht gratis ist? Nach der Restschuldbefreiung müssen die vorgelegten Verfahrenskosten zurück gezahlt werden. Ohne das ich die GENAUEN Schuldsummen und die Einzelschuldner vorliegen habe, kann ich dazu gar nichts raten. Mehr als die Schulden zu "stunden" ist eben nicht drin, wenn der Gläubiger nicht mitspielt. 6 Jahre "Wohlverhaltungsphase" muss man erst mal durchhalten. Wer soll das denn, deiner Meinung nach, besser beurteilen können, als die Profis von der Schuldnerberatung ?

Studieren bis zum umfallen und Kinder kriegen kann man sich abschminken, wenn man nicht mit Geld umgehen kann  :o


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Re: Härtefall als Studentenpaar
#22: 14. Juni 2018, 21:47
Zum Glück muss man sich weder das Kinderkriegen noch das Studieren abschminken, nur weil man keinen Goldesel besitzt.

Ich fand deinen Tonfall mehr als unangebracht und werde mich daher nun aus dieser Unterhaltung ausklinken. ;)


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Re: Härtefall als Studentenpaar
#23: 14. Juni 2018, 22:50
Kinder kriegen kostet kein Geld, Kinder erziehen kostet ein Vermögen. Studieren und nebenher noch möglichst viel verdienen, damit man auch einen Teil der Schulden abbauen kann, das muss man erst mal hinkriegen und 6 Jahre durchhalten.
Bei solchen "Luftschlössern" winkt die Schuldnerberatung ab, weil so etwas nicht funktionieren kann. Wenn man in der Privatinsolvenz ist, kann man nicht dauernd neue Schulden machen.

noch ein praktischer Tipp: Bevor die Schuldnerberatung zur Privatinsolvenz rät, wird erst versucht sich mit den Gläubigern zu vergleichen. Wenn man nahezu kaum was tilgen kann, sind manche Gläubiger mit 20-30% der Forderung zufrieden, bevor alles weg ist  ;)
Problem bei mehreren Gläubigern: alle Gläubiger müssen mit dem Vergleich einverstanden sein. Die Schuldnerberatung versucht so eine Einigung als erstes. Wenn man das gut verhandelt, kann man evtl. in der Hälfte der Zeit schuldenfrei sein und die Verfahrenskosten spart man auch noch  :)

Es gibt auch Foren die sich mit dem Themenbereich befassen  ;)


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Re: Härtefall als Studentenpaar
#24: 18. Juni 2018, 13:50
Einmal davon abgesehen, dass einige Kommentare nicht wirklich charmant sind, finde ich schon, dass das Thema der Diskriminierung von Frauen durch den Rundfunkbeitrag ins Forum gehört, da es auch Thema der Vorabentscheidungsersuchens durch das LG Tübingen beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist. Es sind jedoch nicht nur alleinerziehende Mütter als Frauengruppe, die durch den Rundfunkbeitrag diskriminiert werden, sondern generell alle arbeitenden Frauen, da die Einführung einer undifferenzierten Wohnungsabgabe ein Frau, die beispielsweise in einem Singlehaushalt lebt, mehr belastet als einen Mann in vergleichbarer Situation. Denn Frauen verdienen bei gleicher Arbeit in Deutschland immer noch weniger als Männer, was sich durch offizielle Statistiken sogar belegen lässt.
Die Einführung einer neuen Abgabeform, die sich speziell auf das Innehaben einer Wohnung bezieht, erschwert zudem jungen Menschen den Weg in die Selbstständigkeit, was auch ein Grund dafür sein könnte, dass immer mehr junge Menschen immer länger bei den Eltern wohnen bleiben, wozu es auch aussagekräftige Statistiken gibt. In diesen Beziehung wird die Wohnungsabgabe dann zum gesellschaftspolitischen Problem.
Ich möchte das junge Studentenpaar daher durchaus dazu aufrufen, sich an die Landtagsabgeordnete oder den Landtagsabgeordneten ihres Wahlbezirkes zu wenden, um sich über die untragbare Situation des Rundfunkbeitrages zu beschweren. Durch den Unsinn der Zustimmung zum RBStV sind diese Menschen schließlich dafür verantwortlich, dass wir den Beitrag des Unrechtes letztendlich haben. Denn nur durch Aufklärung kann man wirklich etwas ändern, wozu jede und jeder seinen oder ihren Beitrag leisten kann.
Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0


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Re: Härtefall als Studentenpaar
#25: 29. Juni 2018, 23:58
Hallo, kleines Update: A hat wider Erwarten ein Antwortschreiben von Herrn Laschet erhalten.
Wenngleich nett formuliert, so enthielt es dennoch die Ansage, dass es wegen der hohen organisatorischen Kosten nicht möglich sei, alleine wegen geringen Einkommens von den Rundfunkgebühren zu befreien. Was spricht dann eigentlich dagegen, dass man zum Sozialamt/Jobcenter/whatever geht und sich attestieren lässt, dass man arm genug wäre, Sozialleistungen zu beziehen, das aber seines Stundenstatus' wegen nicht kann? Die, denen der Aufwand das dann nicht wert ist, zahlen eben trotz geringen Einkommens weiter.


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H
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Re: Härtefall als Studentenpaar
#26: 30. Juni 2018, 09:49
dass es wegen der hohen organisatorischen Kosten nicht möglich sei, alleine wegen geringen Einkommens von den Rundfunkgebühren zu befreien.
Hieß es nicht, mit der Umstellung werde alles einfacher ?

Grüße
Adonis


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Re: Härtefall als Studentenpaar
#27: 30. Juni 2018, 12:05
isso

Zahlungspflicht gilt für jeden und wer nicht zahlt wird vollstreckt und/oder gepfändet

Das Anliegen von @Forge1 war aber:  Die Schuldnerberatung weiter ignorieren und auch Tipps die hier-OT-gegeben wurden.
Ich glaube aber, dass die Befreiungen demnächst auch für Studenten ausgeweitet werden

1.) werden damit die Beitragsgegner geschwächt.
2.) für die Ausfälle werden dann die Beiträge für die anderen angehoben.
3.) ein kleines "Zuckerl" für die Klägerseite muss schon sein

Was spricht dann eigentlich dagegen, dass man zum Sozialamt/Jobcenter/whatever geht und sich attestieren lässt, dass man arm genug wäre, Sozialleistungen zu beziehen, das aber seines Stundenstatus' wegen nicht kann?

Das Gesetz
Was spricht dagegen sein Vollzeitstudium in eine anderes Studienformat zu ändern, Leistungen nach SGBII/XII zu beantragen und somit von den Beiträgen befreit zu werden ?
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Re: Härtefall als Studentenpaar
#28: 01. Juli 2018, 18:06
Was spricht dann eigentlich dagegen, dass man zum Sozialamt/Jobcenter/whatever geht und sich attestieren lässt, dass man arm genug wäre, Sozialleistungen zu beziehen, das aber seines Studen[ten]status' wegen nicht kann?

Die Erfahrungen aus ähnlichen bisherigen Fällen lassen vermuten, dass eine Befreiung von der Zahlungspflicht dann doch auf dem Rechtsweg erstritten werden muss, da die Rundfunkanstalten und ihr "Service" nur die Bescheinigung des Sozialamtes anerkennen und keine weitere Fallprüfung vornehmen wollen. Aber hier gilt wohl: der Versuch ist es wert.


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Re: Härtefall als Studentenpaar
#29: 01. Juli 2018, 18:42
Das Gesetz
Was spricht dagegen sein Vollzeitstudium in eine anderes Studienformat zu ändern, Leistungen nach SGBII/XII zu beantragen und somit von den Beiträgen befreit zu werden ?
 8)

Das Gesetz, bzw. die Gesetze und Ordnungen:
Ein Vollzeitstudium lässt sich öfters nicht in ein Teilzeitstudium umwandeln, weil es die Prüfungsordnungen der Unis nicht hergeben.
Wenn ein studentischer Status vorliegt, bekommt man auch hier keine Leistungen nach SGBII bewilligt.

Gut, man könnte ja z.B. von "Maschinenbau" auf "BWL" umsatteln... aber wer will das schon?


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

 
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