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Autor Thema: Pflicht z. Ticketkauf: Experte spricht sich f. Bürgerticket in Osnabrück aus  (Gelesen 9030 mal)

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NOZ, 01.06.2018

Pflicht zum Ticketkauf
Experte spricht sich für Bürgerticket in Osnabrück aus

Beim 9. Bürgerdialog Verkehrswende ging es in dieser Woche im Ratssitzungssaal um die Möglichkeiten eines sogenannten Bürgertickets für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Fachmann Dr. Gregor Waluga zeigte verschiedene Möglichkeiten und Ideen auf, wie eine stärkere Nutzung von Bus und Bahn erreicht werden könnte.

Von Robert Schäfer 

Zitat
[…]
Zurzeit wird der ÖPNV aus sehr unterschiedlichen Töpfen finanziert. Das Fahrgeld macht nur etwa 43 Prozent aus, der Rest wird direkt und indirekt durch Steuern finanziert. Gleichzeitig gilt der ÖPNV als teuer und kompliziert. Hier könne ein einfach funktionierendes Bürgerticket helfen, zeigte sich Waluga sicher.

Ähnlich wie bei der Rundfunkgebühr könne ein für alle Bürger verpflichtender ÖPNV-Beitrag aber wohl nur dann erhoben werden, wenn diesem ein entsprechendes Angebot gegenübersteht. Während der Veranstaltung wurde deutlich, dass für Osnabrück viele Punkte bedacht werden müssten. So kann der ÖPNV gerade in den Randbereichen bislang noch nicht den gewünschten Standard bieten. So können die Bürger aus vielen Landgemeinden zwar problemlos mit dem Bus ins Osnabrücker Theater fahren – kommen nach der Vorstellung aber nicht mehr nach Hause. Der Wissenschaftler sieht vor allem die Politik in der Verantwortung. Sie müsse den Mut haben, ein neues System für den ÖPNV einfach einmal auszuprobieren.

Weiterlesen auf:
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1247639/experte-spricht-sich-fuer-buergerticket-in-osnabrueck-aus

Zum Thema siehe auch:
Tübingens OB schlägt Bürgerabgabe für Nahverkehr vor vom 18.02.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26427.msg166278.html#msg166278 ff.

99 Euro im Jahr - Grüne wollen Zwangsabgabe für den Nahverkehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21586.msg138228.html#msg138228

Mitteldeutscher Verkehrsverbund nimmt sich Rundfunkbeitrag zum Vorbild
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11597.msg78200.html#msg78200

Bus und Bahn zum Nulltarif
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22285.msg142376.html#msg142376



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2018, 20:51 von Bürger«
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f

fox

  • Beiträge: 437
Warum nicht gleich:
"Pflicht zur Einkommensabgabe"

Ein Experte spricht sich dafür aus, die Einkommen der deutschen Staatsbürger einzukassieren und dafür für jeden ein monatliches Grundgeld von 300,-- €uro zu geben. >:D
Für den Rest werden dann die diversen politischen Freundschaftsdienste abgegolten.

Dann wollen wir mal hoffen, dass dieser Experte keine Fliege verschluckt. >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2018, 20:51 von Bürger«

l

lex

  • Beiträge: 223
Was heißt das für alle anderen?
Wenn ich in Osnabrück unterwegs wäre, muss ich kein Ticket mehr löhnen, weil das Bürgerticket von anderen schon bezahlt wurde?
Oder muss ich als Nicht Osnabrücker ein Ticket kaufen und bin dann eventuell teurer (wohl kaum preiswerter und sicher nicht gleich teuer) unterwegs als ein Osnabrücker?

Beides ist im Bezug auf Diskriminierung äußerst grenzwertig. Und natürlich sind die Parallelen zum örR nicht zu verkennen. (Alle Deutschen sollen zahlen, der Rest empfängt kostenlos...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2018, 20:51 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dazu könnte einem auch...

Oder muss ich als Nicht Osnabrücker ein Ticket kaufen und bin dann eventuell teurer (wohl kaum preiswerter und sicher nicht gleich teuer) unterwegs als ein Osnabrücker?
Beides ist im Bezug auf Diskriminierung äußerst grenzwertig.

...die Geschichte aus dem vorletzten Jahr (oder 2015) mit dem Österreicher im bayerischen Freibad (der deutlich mehr blechen sollte als Ortsansässige) einfallen, was dann doch vor dem EuGH eben wegen Diskriminierung geendet hatte. Fiktiver Besucher hat das aber gerade nicht vorliegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2018, 15:23 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Schauen wir uns doch mal das Impressum unseres öffentlichen Nahverkehrs Osnabrück an.
Der öffentliche Nahverkehr wird durch "geleistet" die
Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS)
https://www.vos.info/impressum.html
"Der größte Partner" der VOS sind die
Stadtwerke Osnabrück AG
https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/unternehmen/impressum.html

So, was bedeutet "AG"?
Wiki klärt uns darüber auf, dass "AG" für "Aktiengesellschaft" steht - siehe unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengesellschaft
Zitat
Eine Aktiengesellschaft (Abk. der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.

Kurz:
Aktiengesellschaften sind private Unternehmen, deren Inhaber Aktien haben und über diese Aktien ihr Stimmrecht und damit ihren Einfluss auf das Unternehmen ausüben.

Aktiengesellschaften sind damit keine gemeinnützigen Unternehmen.
Es ist darum auch dem Bürger nicht zuzumuten ein privatwirtschaftliches Unternehmen zwangsweise (darunter fallen auch Steuern!) mitzufinanzieren.

Dass staatliche Aufgaben durch Steuern finanziert werden, ist sinnvoll, erleichtert die Verwaltung, verhindert (theoretisch) unangebrachten Parteien- und Pöstchen-Filz. Dass aber der Bürger ein privates Unternehmen finanzieren muss, wobei ihm auch noch ins Gesicht gelogen wird (da werden sich auch die Osnabrücker freuen, wenn sie während der "Stoßzeiten" trotzdem noch extra zahlen müssen, ebenso die Rentner, die die Verkehrsmittel so gut wie nie benutzen und trotzdem zahlen müssen etc.), wird zu einem grundsätzlichen Problem in Deutschland.

Es wird Zeit, dass das BVerfG mal ein Grundsatzurteil dazu spricht, dass der Staat seine Aufgaben gefälligst selbst wahrzunehmen hat (Steuerfinanzierung) und privaten Unternehmen der freien Marktwirtschaft unterliegen und nicht zwangsfinanziert werden dürfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2018, 20:32 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.250
Es wird Zeit, dass das BVerfG mal ein Grundsatzurteil dazu spricht, dass der Staat seine Aufgaben gefälligst selbst wahrzunehmen hat (Steuerfinanzierung) und privaten Unternehmen der freien Marktwirtschaft unterliegen und nicht zwangsfinanziert werden dürfen.
Es ist im europäischen Recht aber nun einmal so, dass der Staat auch einem privaten Unternehmen einen Auftrag erteilen darf, ja selbst ein Unternehmen der Privatwirtschaft gründen darf, (siehe Dt. Bahn AG), und diesem freilich, je nach Auftragsvolumen ausschreibungspflichtig oder nicht, zur Erledigung dieses Auftrages auch finanziell aus allgemeinen Steuermitteln stützen darf.

Dem Staat stehen nun einmal Steuermittel als eigene Mittel zur Verfügung, und dass der Auftraggeber seinen Auftragnehmer für die Auftragserledigung auch bezahlt, ist nicht nur folgerichtig, sondern üblich.

Was der Staat nicht darf, ist, den Bürger individuell auf Grund seines Auftrages, (also des Auftrages des Staates an das vom Staat beauftragte Unternehmen), zu belasten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 00:24 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es ist im europäischen Recht aber nun einmal so, dass der Staat auch einem privaten Unternehmen einen Auftrag erteilen darf, ja selbst ein Unternehmen der Privatwirtschaft gründen darf, (siehe Dt. Bahn AG), und diesem freilich, je nach Auftragsvolumen ausschreibungspflichtig oder nicht, zur Erledigung dieses Auftrages auch finanziell aus allgemeinen Steuermitteln stützen darf.

Richtig, was die Gründung von Unternehmen und die Wahl der Rechtsform angeht. Bzgl. der Deutschen Bahn verhält es sich etwas anders.

Zitat
Die Deutsche Bundesbahn (DB) war die Staatsbahn der Bundesrepublik Deutschland und bestand von September 1949 bis Ende 1993. Sie war als nichtrechtsfähiges Sondervermögen des Bundes deklariert, konnte aber selbst klagen oder verklagt werden.

Am 1. Januar 1994 wurde die Deutsche Bundesbahn mit der Deutschen Reichsbahn der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zur handelsrechtlich organisierten Aktiengesellschaft Deutsche Bahn AG vereinigt, die sich bis heute (2018) im alleinigen Besitz des deutschen Staates befindet.

Siehe Wikipedia: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bundesbahn

Also Fusion inkl. Änderung der bestehenden Rechtsform.

Für mich stellt sich die Frage, warum der Staat Firmen gründen soll. Wenn es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt, so liegt das m. E. nicht unbedingt nahe. Bei vielen "Gründungen" handelt es sich um eine Änderung der Rechtsform zur Vorbereitung einer Privatisierung. Das ist keineswegs immer zum Vorteil der Bürger, wie man bei der Privatisierung z. B. von Wasserwerken und Stadtwerken beobachten kann. Auch die Deutsche Bahn soll privatisiert werden. Die bisger genannten Beträge deuten an, dass das Vermögen der Bahn zu Gunsten der "Investoren" verschleudert werden soll. Es dürfte kaum um den Bahnbetrieb sondern eher um die Grundstücke der Bahn gehen.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Vorsorgliche Bitte, hier nicht weiter verschiedenste Rechtsformen zu vertiefen, sondern bitte eng und mit konkretem Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Pflicht z. Ticketkauf: Experte spricht sich f. Bürgerticket in Osnabrück aus
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 15:47 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

j
  • Beiträge: 265
Ich halte offen gestanden auch viele Studententickets wie z.B. das Semesterticket in München für eine Farce, weil Zwangsabgabe.

Im Grunde finanzieren die 30% der Nicht- oder Wenignutzer des ÖPNV (Hier MVV) die anderen 70%.
Für mich ein Skandal, besonders weil die Gegenleistung (kostenfreis fahren ab 18 -6 uhr und am Wochenende - also zu absoluten Schwachlastzeiten bzw. zu Nicht-Betriebszeiten) ein Witz ist.

Es scheint in Deutschland um sich zu greifen, dass sich eine Mehrheit von anderen mitfinanzieren lässt.

So ist das, im Vollversorgerstaat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2018, 22:35 von Bürger«

 
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