"Beitragsservice" (vormals GEZ) > RT Hessen
Öffentl. Hauptversammlung Rundfunkrat des HR, 15.06.2018, 15.30 Uhr
gerichtsvollzieher:
Ich bin dabei
ist aber erst ab 15.30 Uhr öffentlich
um wieviel Uhr wird das Buffet eröffnet?
(wahrscheinlich erst wieder hinterher....)
gerichtsvollzieher:
Kurze Zusammenfassung:
Es gab wohl ca. 20 OLG Entscheidungen (im Kartellrecht) zugunsten des Rundfunks,
diese wurden aber durch eine BGH Entscheidung unerwartet gecancelt.
Deshalb muß man mit allem rechnen bzgl. des Bundesverfassungsgerichts und der Rundfunkbeiträge.(klang mehrfach so durch)
Besonders schlimm wäre dies bei den gewerblichen Zahlern, denn da geht es um viele Millionen Euro.
Evtl. müßte man sich überlegen wie man das ggf. kompensieren könnte. (na wie wohl?)
Dazu wurde aber im öffentlichen Teil nichts besprochen.
Ansonsten war man zuversichtlich. Werbeeinnahmen sind gut und werden beibehalten. Jahresergebnis sehr gut, steigende Tendenz (bis jetzt).
Housebrot:
--- Zitat von: gerichtsvollzieher am 20. Juni 2018, 10:03 ---Es gab wohl ca. 20 OLG Entscheidungen (im Kartellrecht) zugunsten des Rundfunks,
diese wurden aber durch eine BGH Entscheidung unerwartet gecancelt.
--- Ende Zitat ---
Ein leichtes Grinsen ist in meinem Gesicht... da gibt es zahlreiche Gerichte, die Urteilen,dass es so richtig ist, und dann kommt ein höheres (und finales) Gericht
dazu, und entscheidet komplett anders... und ohrfeigt damit alle anderen Entscheidungen....
Kann man dieses BGH Urteil einmal genannt bekommen (Aktenzeichen).
Kann ja möglicherweise auch von uns verwendet werden....
Grüße
Adonis
gerichtsvollzieher:
Da geht es um Einspeisungsentgelte ggü. Kabelnetzbetreibern
BGH 12.4.16 (KZR 31/14)
darauf OLG Düsseldorf 12.2.17 VI-U (Kart) 16/13 ! Änderung der Rspr. im zweiten Durchgang
dreamliner:
Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 16/13
(...)
--- Zitat ---Die Beklagten zu 1. und zu 3. bis 10. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.813.603,63 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2013 und weitere 682.082,67 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2016 zu zahlen.
--- Ende Zitat ---
(...)
Beklagten sind die Rundfunkanstalten
Kläger die Kabelnetzbetreiber
Naja, wenn man über 8 Milliarden an "Gesetzlich Geregelten Einnahmen hat" dann können die 4 Mio. aus der Portokasse bezahlt werden..... ???
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2017/VI_U_Kart_16_13_Urteil_20170712.html
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