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Autor Thema: "DSGVO und Journalismus" : DFJV veröffentlicht Leitfaden  (Gelesen 4392 mal)

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Presseportal     25.05.2018

DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband
"EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Journalismus": DFJV veröffentlicht Leitfaden

Berlin (ots) - Ab dem heutigen Freitag, den 25. Mai 2018, gilt auch in Deutschland die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vielerorts herrscht noch Unsicherheit darüber, was sich durch die neuen Datenschutzregeln ändern wird. Fest steht: Auch der Journalismus ist von der DSGVO betroffen. Was Medienschaffende ab sofort beachten sollten, fasst der DFJV-Leitfaden "EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Journalismus" zusammen.
Zitat
Die Länder sind aber dazu berufen, unter anderem in den Landespressegesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) neue Regelungen zu schaffen, die weiterhin entsprechende Ausnahmen von der DSGVO für Journalisten enthalten.
Zitat
Anhand der neu erlassenen Pressegesetze in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie des RStV-Entwurfs zeigen die Autoren, wie die Regelungen des Medienprivilegs ab Ende Mai aussehen werden. Ihrer Einschätzung nach könnten Journalisten erst einmal beruhigt sein: "Es bleibt vieles wie bisher."
Zitat
Den Leitfaden im Volltext können Sie hier einsehen:
https://bit.ly/2s7xQIp
Weiterlesen auf :
https://www.presseportal.de/pm/50854/3952742


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Leitfaden "EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Journalismus"
25.05.2018 – 11:29
https://www.dfjv.de/documents/10180/95472/DFJV_Leitfaden_DSGVO_und_Journalismus.pdf

9. Was werden die Gerichte zu den landesrechtlichen Regelungen sagen?


Die Tatsache, dass die meisten bisher bekannten Gesetze wie bisher nur die Anwendbarkeit der DSGVO weitgehend ausschließen und nicht weitergehend differenziert wird, wird von vielen Juristen kritisiert. Klar ist, dass die Gesetzgeber versuchen, den Status quo des Medienprivilegs beizubehalten. Das ist an sich erst einmal wünschenswert.

Doch es wäre möglich, dass diese Gesetze europarechtswidrig sind. Denn die Öffnungsklausel in Art, 85 DSGVO, die den Ländern eine entsprechende Gestaltung erlaubt, spricht davon, dass die DSGVO nur soweit eingeschränkt werden darf, wie es „erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen". Es könnte also sein, dass der pauschale Ausschluss der DSGVO gar nicht erforderlich ist, um die Grundrechte zu gewährleisten. Auch die Gerichte könnten die Ansicht vertreten, dass eine differenziertere Grundrechtserwägung hätte vorgenommen werden müssen. Es ist also unklar, ob diese Regelungen aus europarechtlicher Sicht auch Bestand haben werden. Bis die Rechtsprechung hier klärend wirkt, müssen sich Journalisten nur an das geltende Recht halten.

Der Vorteil der weitgehenden Beibehaltung des bisherigen Medienprivilegs. Es ist davon auszugehen, dass weiterhin auf die bisherige Rechtsprechung zum Presse bzw. Rundfunkbegriff sowie zum Medienprivileg zurückgegriffen werden kann. Für die loumalistische Arbeit bedeutet das also mit hoher Währschelnlichkeit fast, keine Änderung.

Zitat
Die Länder sind aber dazu berufen, unter anderem in den Landespressegesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) neue Regelungen zu schaffen, die weiterhin entsprechende Ausnahmen von der DSGVO für Journalisten enthalten.


Siehe dazu:

Schleswigholsteiner Landtag - Top 03 (oA) - NDR-Datenschutz-Staatsvertrag

Gültig ist dieser NDR-Staatsvertrag für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die Freie und Hansestadt Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27589.msg173451.html#msg173451


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 23:35 von muuhhhlli«

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Heise     26.05.2018

von Peter Mühlbauer
Nachbesserungsgesetz soll negative Folgen der DSGVO eindämmen

Weil die deutsche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung von Normalbürgern die aufwendige Dokumentation von Alltagshandlungen fordert, steht sie dem Grundsatz der Datensparsamkeit diametral entgegen.
Zitat
Außerhalb grüner und regierungsnaher Blasen fällt das Lob für die Verordnung in Sozialen Medien deutlich spärlicher aus. Stattdessen gibt es dort vor allem Kritiker wie den Fotografen Winfried Veil, der sehr lesenswerte 21 Thesen zum Irrweg der DSGVO veröffentlichte, die der Lüneburger Juraprofessor Axel Halfmeier als "Argumente für eine vorsichtig-restriktive Auslegung" empfiehlt.
Exemplarisch sind Eindrücke wie der von Christian Reinboth, der twittert: "Die Deutsche Post verkauft Haushaltsdaten an CDU und FDP, Facebook holt sich per Datenschutzerklärung das OK zur Gesichtserkennung, WhatsApp schiebt Nutzerdaten nach Menlo Park und Oma Ernas Kochblog wird aus Angst vor Strafen geschlossen", oder von Philipp Weber, der rhetorisch fragt: "Versteh ich das die DSGVO so richtig? Vor wem meine Daten weiterhin ungeschützt bleiben: -Finanzamt -SCHUFA -GEZ -Post -Markus Söder -US-Behörden. Vor wem meine Daten geschützt werden: -Sportverein Großziegenburg -Franzis HaarMonie".
Weiterlesen auf :
https://www.heise.de/tp/features/Nachbesserungsgesetz-soll-negative-Folgen-der-DSGVO-eindaemmen-4059139.html


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Die Länder sind aber dazu berufen, unter anderem in den Landespressegesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) neue Regelungen zu schaffen, die weiterhin entsprechende Ausnahmen von der DSGVO für Journalisten enthalten.
https://www.presseportal.de/pm/50854/3952742

Diese neuen Regelungen hätten längst umgesetzt werden können. Es waren dafür 2 Jahre Zeit seit der Veröffentlichung der DSGVO im Mai 2016.

Die  Aussage von  Frau Merkel dazu ist sehr lesenswert. Guggst du hier:

Zitat
Merkel sagte: „Natürlich brauchen wir Datensouveränität bei den einzelnen Menschen.“
Die Richtlinie dürfe aber nicht dazu führen, dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel sei.
Die Arbeit mit großen Datenmengen, das so genannten Big Data Management, sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und damit zentral für die weitere Entwicklung des Landes.

Und weiter …

Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland unterscheide sich wohl auch deswegen von anderen EU-Mitgliedsstaaten, weil die Datenschutzbeauftragten hierzulande nicht weisungsgebunden seien, sagte Merkel weiter.
Hervorhebung durch user @marga
Quelle: Berliner Zeitung vom 06.06.2018
https://www.berliner-zeitung.de/politik/dsgvo-merkel-will-datenschutzverordnung-in-letzter-sekunde-lockern-30148928

Kommentar:

Ah, jetzt ja,
die Aussage …
Das Big Data Management ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor“ hat zur Folge, dass die BRD bzw. der BS als „Großer Datenmengensammler“ akzeptiert wird von der Bundesregierung. Es wird mit den „großen Datenmengen“ gutes Geld verdient.

Diese Aussage bedeutet im Klartext, dass die Datenschutzbeauftragten hierzulande überflüssig sind?
 :o
Die Datenschutzbeauftragten der LRAn sind "weisungsgebunden", da diese von der/dem jeweiligen Intendantin oder Intendant der jeweiligen Sitzanstalt LRA bestellt werden.

Zitat
(4)  Der Intendant oder die Intendantin des SR bestellt mit Zustimmung des Rundfunkrates für die  Dauer  von  sechs  Jahren  eine  Datenschutzbeauftragte  oder  einen  Datenschutzbeauftragten des SR. Der oder die Datenschutzbeauftragte des SR ist in der Ausübung seines oder ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen; im Übrigen untersteht er oder sie der Dienstaufsicht der Intendantin oder des Intendanten.
Quelle § 11 Saarländisches Mediengesetz: https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2016/03/I_2_SMG.pdf
Ja  genau, dem Gesetz unterworfen, das bedeutet, es gilt der RBStV bzw der RStV für die oder den Datenschutzbeauftragte/n.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt aber nun für den personenbezogen Datenschutz die Eu DSGVO für diese Datenschutzbeauftragten.
Eine Weitergabe der  personenbezogenen Daten, die nicht dem Jornalismus unterliegt, bedarf der ausdrücklichen "aktiven" und unmissverständlichen persönlichen Zustimmung der betroffenen Person.

PS.
Frau Merkel kann eine "Richtlinie" nicht von einem "förmlichen Gesetz" (Eu DSGVO) unterscheiden, siehe Zitat von Frau Merkel.
 >:D

Für interessierte, hier ein Link zu Jan Philipp Albrecht, den Initiator der Eu DSGVO
https://www.janalbrecht.eu/
und weiter ein Link zu häufig gestellten Fragen zur DSGVO:
https://www.janalbrecht.eu/2018/05/dsgvo-haeufig-gestellte-fragen-haeufig-verbreitete-mythen/

Hierzu ein Zitat, aus obigem Link für den "Journalismus":
Zitat
Was ist mit journalistischen Beiträgen oder Meinungsäußerungen?

Für die Presse ist der Ausgleich zwischen Datenschutz und Pressefreiheit nach Artikel 85 DSGVO im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag) bereits geregelt.
Diese werden derzeit an die DSGVO angepasst.
Hier gilt fast immer: Wenn die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken stattfindet, muss man sich an so gut wie keine Regeln – außer zur Datensicherheit – halten.
In der DSGVO ist darüber hinaus klargestellt worden, dass im Zweifel auch Blogger und andere von diesem journalistischen Privileg geschützt sind:
„Um der Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Begriffe wie Journalismus, die sich auf diese Freiheit beziehen, weit ausgelegt werden.“ (Erwägungsgrund 153)
Quelle Erwägungsgrund 153:
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-153/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2018, 10:36 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Hallo!

PS.
Frau Merkel kann eine "Richtlinie" nicht von einem "förmlichen Gesetz" (Eu DSGVO) unterscheiden, siehe Zitat von Frau Merkel.
 >:D

Nun:
a) das EU-Gesetz "DSGVO" ist ähnlich falsch benannt wie die Landesgesetze "RBStV" (die keine Staatsverträge sind)
b) Frau M in B kriegt das nicht auseinander, kann dafür aber erklären, was Protonen und Elektronen sind
c) Frau M in B läßt sich von ihren Lobbyisten belügen
d) Frau M in B weiß den Unterschied, hat aber einen Grund solchen Quark zu erzählen

Ich tendiere ja zu d), und erinnere mich da an Adenauer ("Was interessiert mich mein dummes Gewäsch von Datenschutz von gestern...") und Ulbricht ("Niemand hat die Absicht eine Mauer um Ihre Daten zu errichten..."), oder so ähnlich...  >:D

MfG
Michael


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a) das EU-Gesetz "DSGVO" ist ähnlich falsch benannt wie die Landesgesetze "RBStV" (die keine Staatsverträge sind)
Wieso? Es genügt 1 Blick in die EU-Verträge, um zu erfahren, daß EU-Verordnungen, (alle übrigens), unmittelbare Wirkung entfalten und keinerlei nationaler Umsetzung, bzw. Einarbeitung in nationales Recht für ihre Gültigkeit, bzw. Anwendungspflicht bedürfen.

Darüberhinaus dürfen sie freilich wie die einarbeitungspflichtigen Richtlinien in das nationale Recht eingearbeitet werden.

Die Einarbeitungsfrist für die EU-Datenschutzgrundverordnung lief allerdings in jedem Falle am 25. Mai 2018 ab, war sie doch 2 Jahre zuvor in 2016 in Kraft getreten und im Grunde seither bereits einzuhalten, nur eben in Bezug auf Verfehlungen noch nicht ahndbar.

Und jetzt müssen alle alten Verfehlungen seit In-Kraft-Treten der EU-Datenschutzgrundverordnung bei neuen Verfehlungen rückwirkend mit geahndet werden, gebührend, zur maximalen Abschreckung, weitere Datenschutzverletzungen zu begehen.

Wer des Lesens ohne Scheuklappen willens und fähig ist, findet dieses so in der EU-Datenschutzgrundverordnung niedergeschrieben.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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CIO.de     03.06.2018

EU-Datenschutzgrundverordnung
Eine Woche DSGVO - "Und die Welt steht noch"

Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist nun knapp eine Woche in Kraft - und hat bereits teils kuriose Blüten getrieben. Unter Verbrauchern und Unternehmen herrscht Unsicherheit. Manche Befürchtungen blieben jedoch aus - zumindest vorerst.
Zitat
Die befürchtete Abmahnwelle sei allerdings nicht eingetreten, sagte IT-Rechtsexperte Solmecke der dpa. Das könne auch daran liegen, dass es noch immer große Rechtsunsicherheit gebe. "Selbst Abmahner wissen im Moment nicht, was hinter vielen Regelungen der DSGVO steckt." Auch die Behörden seien derzeit selbst mit der neuen Verordnung überfordert. Es könne zwar im Wettbewerbsrecht künftig das ein oder andere Abmahnschreiben geben. "Abmahnwellen, wie sie in der Vergangenheit häufig schwarzmalerisch bezeichnet worden sind, sehe ich allerdings nicht anrollen."
Weiterlesen auf :
https://www.cio.de/a/eine-woche-dsgvo-und-die-welt-steht-noch,3581678


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Presseportal      21.06.2018

BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
DSGVO entschärfen, E-Privacy-Verordnung stoppen

Kongress Zeitung Digital 2018: BDZV-Vizepräsident Thomas Düffert fordert faire Rahmenbedingungen für digitalen Journalismus
Zitat
"Ohne Daten keine Werbung, ohne Werbung kein Journalismus und ohne Journalismus keine echte Demokratie. Wir müssen uns als Verlage gemeinsam und mit aller Kraft dafür einsetzen, dass der Irrsinn namens DSGVO entschärft und dass der Wahnsinn namens E-Privacy-Verordnung gestoppt wird." Das sagte Thomas Düffert, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der Madsack Mediengruppe, zum Auftakt des von BDZV und Weltverband der Zeitungen und Nachrichtenmedien (WAN-IFRA) veranstalteten Kongresses "Zeitung Digital 2018" in Berlin.
Zitat
Die Antwort auf die Marktdominanz insbesondere der US-Player kann laut Jan Oetjen, Vorstand Consumer Applications United Internet, nur die Bildung von Allianzen sein. In seiner Keynote "Nutzer, Daten, Allianzen - Wie entwickelt sich das digitale Business?" erklärte Oetjen, Verlage müssten übergreifende Log-in-Plattformen schaffen.
Weiterlesen auf :
https://www.presseportal.de/pm/6936/3977269


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Hallo!

Herr D hat seine fünf Sinne beisammen: Blödsinn, Stumpfsinn, Irrsinn, Wahnsinn, und Unsinn: es ist auch und gerade für Werbung im Internet nicht erforderlich, daß die Nutzer einer Website ge"track"t werden. Noch hat er die Freiheit, die Abschaffung der Privatsphäre zu betreiben -- ist die Privatsphäre erst mal hinreichend weg, ist es mit auch seiner Freiheit zu Ende.

Ohne Privatsphäre keine Freiheit, ohne Freiheit kein unabhängiger Journalismus.

MfG
Michael


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