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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 73058 mal)

d

denyit

Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut. Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen? (...)

Ich erlaube mir hierzu ganz dreist ein Zitat aus meiner Verfassungsbeschwerde:

Danke an drboe für sein sehr ausführliches Posting daraufhin! :-)

Sich "am Zugang an Informationsquellen" behindert zu fühlen, bedeutet erstmal keine objektive Behinderung. Solche juristischen Texte sind durchaus wörtlich zu nehmen. Dem Interpretationsspielraum sind Grenzen gesetzt,

Das bedeutet natürlich nicht, dass man das nicht trotzdem probieren kann. Und ich finde es gut, dass du es praktisch umgesetzt hast! Was mich irritiert ist lediglich wenn hier in anderen Beiträgen persönliche Auffassungen als die Wahrheit gepredigt werden. Insbesondere da auf das Thema bereits ausführlich vom Bf. Dr. Koblenzer eingegangen wurde.


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@tokiomotel
wie Du siehst sind sich die Nichtzahler, bei allen Differenzen darin einig, dass der ÖRR steuerfinanziert umgestaltet werden sollte. Die Argumente sind auch nachvollziehbar, oder ?
Wieso einig? Bisher haben sich nicht mal eine Handvoll dazu geäußert! Zu meinen bisherigen Beiträgen waren hier noch reichlich andere User zugange und konnten sich vor Empörung kaum beruhigen. So einig sind sich die Nichtnutzer zur allgemein öffentlichen Steuerfinanzierung des örR nun ganz bestimmt nicht. Zumal ja dann doch wenn auch "nur" indirekt in deren Taschen gegriffen wird. Klar geht es vielen Nichtnutzern ums Prinzip, um welches genau auch immer. Vielen geht es außer ums vorgeschobene Alibi natürlich auch ums liebe Geld. Die eventuelle Entscheidung zur Steuerfinanzierung des örR wäre für viele Nichtnutzer ein unerwünschter Bumerang. Für viele Nutzer allerdings auch eine gewisse Genugtuung. Man bedenke dabei, viele Nutzer nutzen den örR und zahlen dafür. Die Mehrzahl der Nutzer würde allerdings auch liebend gern auf den örR verzichten, wenn damit die Gängelei entfällt und etwas mehr Kohle für anderes übrig bleibt. Hinterherweinen würden nun echt die allerwenigsten Nutzer.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Cry for Justice
1.) Finanzierung durch den Staat, also aus dem allgemeinen Steueraufkommen, in einer Mittelhöhe, die jenem Umfang entspricht, die eine nicht vom Staat beauftragte Rundfunkgesellschaft ebenfalls aufwenden würde;
Bei allen 3 Möglichkeiten, durchaus auch in Kombination zueinander, ist Art. 10 EMRK realisiert, wenn kein Rundfunknichtnutzer individuell zur Rundfunkfinanzierung herangezogen wird.
Bei Möglichkeit 1.) werden Rundfunknichtnutzer dann wohl nicht zur Rundfunkfinanzierung herangezogen oder wie? ;) Klar das "individuell" ist der Knackpunkt bei Art.10 EMRK. Wenn das ganze dann indirekt durchs Hintertürchen des Finanzamt passiert, ist dann alles ok? Den Nichtnutzern ist damit nicht wirklich gedient, sie zahlen zwar nicht mehr offiziell individuell, sitzen aber immer noch im gehassten Zwangsboot. Vielleicht ist es auch nur angenehmer verschwommen und verwaschen vom Finanzamt ohne individuellen Bescheid zur Löhnung herangezogen zu werden als vom popeligen Beitragsservice mit provozierender Bettelei.  ;)


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Schrei nach Gerechtigkeit

D
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Die christlichen Kirchen in Deutschland haben den status öffentlich-rechtlich.
Sie finanzieren sich teilweise aus den Kirchensteuern, die durch den Fiskus, also vom Staat einbehalten werden.
Sie werden aber teilweise auch aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert (die Gehälter der höheren Chargen wie Bischöfe, Kardinale, Erzbetr hoppla Erzbischöfe usw.
Darüber hinaus besitzt die Kirche ausgedehnte Ländereien im Wert von hunderten von Milliarden Euro.
Wo die Kirche im Jugendbereich und in kirchlichen Hospitälern tätig wird, zahlt der Staat ebenfalls aus Steuergeldern einen gehörigen Anteil.

Die öffentlich-rechtliche Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen ist also gang und gäbe, hat in Deutsch-Land Tradition.

Die Steuer-Finanzierierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist für mich genau so unerträglich wie jede andere Art der Zwangsfinanzierung. Damit wird lediglich ein weiteres schmarotzendes System am Leben erhalten, und schlimmer werdend verlangt man nun auch noch dreist eine regelmäßige Erhöhung der Apanage.

Ich habe einen Fernsher, ich sehe gelegentlich fern, bin aber nicht bereit für das wertlose ARDZDFDEUTSCHLANDRADIO-Gedröhn zu bezahlen.
Das einzige, was für mich akzeptabel wäre, ist das System sky: ich bezahle das, was ich konsumieren will, weil ich bereit bin, dafür zu bezahlen, und nicht, weil korrupte Politiker und ihre Intendanten und ihre Entourage es so wollen.
Dan de Lion


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v
  • Beiträge: 1.194
Wieso einig?, bisher haben sich nicht mal eine Handvoll dazu geäußert!
...

Diese Steuer-Diskussion hängt mir inzwischen zum Hals raus...

Man stelle sich nur vor, es wären Kirchenbeiträge. Wenn diese in Form von "Steuern" erhoben werden, haben Atheisten und Agnostiker das zu akzeptieren? Solidarisch zum Wohle der Allgemeinheit?

Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen. Der Rest ist mir völlig egal und ich kann nicht einsehen, warum ich mir den Kopf zerbrechen soll, wie ein Medium "gerecht" zu finanzieren ist, welches ich ablehne. Meinetwegen können die das nach Bauchumfang, Körpergröße oder Nasenspitzen pro Mattscheibe erheben -  Hauptsache die belästigen mich nicht!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

D
  • Beiträge: 244
Damit wird lediglich ein weiteres schmarotzendes System am Leben erhalten, und schlimmer werdend verlangt man nun auch noch dreist eine regelmäßige Erhöhung der Apanage.

Da hätte dann der ÖRR den Rechnungshof zu überzeugen. Ohne eigene Einsparungen, würde es dann auch nicht mehr Geld geben.
 ;)

Man stelle sich nur vor, es wären Kirchenbeiträge. Wenn diese in Form von "Steuern" erhoben werden, haben Atheisten und Agnostiker das zu akzeptieren? Solidarisch zum Wohle der Allgemeinheit?

Ja, Fahrradfahrer bezahlen mit ihren Steuern ja auch Autobahnen, die sie nicht benutzen können. Nur ein Fass ohne Boden-ÖRR wird der Steuerzahler nicht endlos durchfüttern
 ;)

Bei Möglichkeit 1.) werden Rundfunknichtnutzer dann wohl nicht zur Rundfunkfinanzierung herangezogen oder wie? ;)

Warum reißt du den Beitrag aus dem Zusammenhang ?

Klar das "individuell" ist der Knackpunkt bei Art.10 EMRK.

nö, ist es nicht. Weil es eine Gemeinschaftsaufgabe ist, muss auch gemeinschaftlich finanziert werden und nicht individuell

Wenn das ganze dann indirekt durchs Hintertürchen des Finanzamt passiert, ist dann alles ok? Den Nichtnutzern ist damit nicht wirklich gedient, sie zahlen zwar nicht mehr offiziell individuell, sitzen aber immer noch im gehassten Zwangsboot. Vielleicht ist es auch nur angenehmer verschwommen und verwaschen vom Finanzamt ohne individuellen Bescheid zur Löhnung herangezogen zu werden als vom popeligen Beitragsservice mit provozierender Bettelei.  ;)

Du denkst nur an die Kohle und nicht an die Beeinflussung durch die Politik. Ich wäre auch in anderen Bereichen gegen "Fässer ohne Boden", ohne Kontrollfunktion und Beteiligung derer, die (dauernd mehr!) zahlen sollen !

Wieso einig?, bisher haben sich nicht mal eine Handvoll dazu geäußert!

Die Nichtnutzer machen den kleinsten Anteil aus. Mir hat keiner direkt widersprochen

Klar geht es vielen Nichtnutzern ums Prinzip, um welches genau auch immer.

Das ist deine Unterstellung, die aber nicht stimmt

Vielen geht es außer ums vorgeschobene Alibi natürlich auch ums liebe Geld.

Alibi, für was ?
Es geht nicht um Geld, sondern um dauernd mehr Geld, ohne Kontrolle !

Die eventuelle Entscheidung zur Steuerfinanzierung des örR wäre für viele Nichtnutzer ein unerwünschter Bumerang.

Nein, der ÖRR müsste sich rechtfertigen für seine Raffsucht und Gier !

Für viele Nutzer allerdings auch eine gewisse Genugtuung. Man bedenke dabei, viele Nutzer nutzen den örR und zahlen dafür. Die Mehrzahl der Nutzer würde allerdings auch liebend gern auf den örR verzichten, wenn damit die Gängelei entfällt und etwas mehr Kohle für anderes übrig bleibt. Hinterherweinen würden nun echt die allerwenigsten Nutzer..

Dazu müssten sich schon Nutzer äußern, was Du den Nutzern unterstellst !

Deine Diskussionskultur ist schon grenzwertig............


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denyit

Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen.
Genau! Mein Steuergelder werden für Sozialhilfe, Wirtschaftshilfe, Kindergeld, Militär, Polizei, öffentliche Verkehrsmittel, EU-Hilfen, Umweltprogramme, etc. pp. verwendet. Nutze ich alles nicht. Definitv abzulehnen! Eine Ungerechtigkeit die zum Himmel schreit! /Satire


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  • Cry for Justice
Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen.

Damit rennst du dir aber gewaltig die Hörner ein. Du lebst in Deutschland und nicht auf einer einsamen Insel. Was passt dir sonst noch so alles nicht? Es gibt noch ein paar Inseln und Sandbänke zu verkaufen... Ach so, ich nutze kein Fahrrad und lehne daher definitiv Radwege ab. Ich will meinen dafür vergeudeten Steueranteil erstattet wissen. Oder renne ich mir damit gewaltig naiv meine Hörner ein?


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Schrei nach Gerechtigkeit

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Der Zwang zur Beteiligung ... führt nicht dazu, dass der Beitragszahler verpflichtet ist ... zu konsumieren.
Selbst wenn der Konsum ... negativ beeinflussen würden, so kann der Antragsteller die befürchteten Folgen durch Konsumverzicht ... vermeiden.

Nur wer einen Menschen auf ein Objekt reduziert, kann dem Menschen unterstellen, er könne ja ignorieren, was man mit ihm macht. Die Argumentation schlägt auch bei einer Stetigkeitsbetrachtung fehl. Kann ich auch durch Konsumverzicht entgehen, wenn der Rundfunkbeitrag auf 300 EUR pro Monat anwächst - wenn sich also fast jeder Deutsche keine andere Informationsquelle mehr leisten kann? Wohl nicht. Wo ist dann die Grenze? 150 EUR? 75 EUR? Wieviele dürfen durch das Raster des "Gemeinwohls" fallen (das Art. 1 GG zuwider läuft)?

Mit dieser Unterstellung, man könne das ignorieren, zu dessen Finanzierung man gezwungen wird, kann man jeden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz niederschlagen. Wie soll denn der Eingriff in meine Grundrechte (insbesondere bei der Vollstreckung) gegen den verfolgten Nutzen abgewogen werden, wenn man jedem Betroffenen sagen kann, er solle es ignorieren? Der Rundfunkbeitrag ist darüber hinaus wiederkehrend. Monat für Monat, Wohnung für Wohnung. Und jetzt wird es bunt:
Im Gegensatz ... sind Programmangebote im privaten Fernsehen auch keineswegs umsonst, selbst wenn man nur Angebote nutzt, für die kein Entgelt verlangt wird. Diese Programme sind regelmäßig gekoppelt an den Konsum von Werbung, der durch Programmunterbrechungen nicht dauerhaft auszuweichen ist. Mit der Aktivierung eines von privaten Unternehmen betriebenen Fernsehprogramms reiht sich der Konsument in die Zielgruppe der Werbetreibenden ein. Er wird so mittelbar zum "Produkt" des privaten Senders, welches dieser an die werbetreibende Wirtschaft verkauft.

Diese magische Argumentation hebt doch die vorherige Begründung völlig auf. Rundfunk, den ich bezahle, könne ich ignorieren, aber Werbung, die ich nicht bezahle, muss ich schauen? Die wiederkehrende Zahlung von Rundfunkbeiträgen soll mich nicht tangieren, während ich durch wiederkehrende Werbung zum "Produkt" des Privatsenders werden solle? Vielleicht ein Produkt in Gestalt eines ... Salami-Objekts? Wenn dieses Produkt aber während der Werbung lieber eine Pinkelpause macht, wird es dann wieder zu einem menschlichen Nicht-Produkt, vielleicht durch eine  Rundfunk-Metamorphose? Dann muss ich mich wohl gut festhalten, wenn ich nächstes mal auf einen Fernseher schaue - hoffentlich schrumpfe ich nicht aus meiner Kleidung...

Jetzt ist aber bspw. der Südwestrundfunk ebenso eine Firma, die werbefinanziertes Unterhaltungsfernsehen produziert. Und dadurch würde ich plötzlich nicht zu einem Produkt (einem Objekt!), obwohl ich das explizit bezahle und trotzdem noch Werbung bekomme...?!? Und noch besser: obwohl ich gepfändet werde für etwas, das anderswo umsonst ist, solle ich nicht entschädigungslos enteignet werden?!? Es platzt gleich mein zweites Magisches-Denken-Indikatorstäbchen.
Dass die Angebote ... aus der persönlichen Sicht des Antragstellers ... wertlos sind, bedeutet nicht, dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung keinen Wert besitzen. Die Einschätzung des Wertes eines Angebotes erfolgt grundsätzlich individuell.

Richtig. Von der Mehrheit hat auch niemand gesprochen - und die wurde ja auch, konform zu den Rundfunkprinzipien, nicht gefragt. Das bedeutet kurz: ich entscheide, ob ich entschädigt wurde, und ich sage: nein.
Darum muss sich die Höhe des Beitrags "aus der Sache selbst" ergeben und nicht aus dem Gerede derjenigen, die den Beitrag einstecken, gut finden, oder dessen Gegner auf die korrekte verbale Spur bringen möchten. Diese "Sache" könnte z.B. eine Straße sein. Alleine das Angebot einer Straße ergibt kein finanzverfassungskonformer Anknüpfungspunkt für einen Beitrag. Schon gar nicht, wenn man nach fünf Jahren noch immer dieselben Schlaglöcher in der Straße hat, für deren Angebot man zahlt. Wenn ich also für das Angebot einer Straße zahle, aber nur 100m Radweg neben einem Schweizer-Asphaltkäse bekomme, obwohl die Schlaglöcher mit dem Beitrag (für das Angebot) hätten gestopft werden müssen, dann wurde ich ebenfalls entschädidungslos enteignet.

Maßgeblich bei der Vollsreckung gegen mich ist meine Würde, nicht die der anderen. Das Allgemeinwohl steht nicht über meinem Wohl.

Ich bin keine Salami. Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. ...
Es wird bezweifelt, dass der Antragsteller derart mit dem von ihm erarbeiteten Geld verwachsen ist, dass dieses von ihm "wie bei einer Salami" abgeschnitten werden müsste. Das verwachsen von Geld in Scheinen oder Münzen mit einem Körper dürfte extrem selten sein. Man kann im Gegenteil davon ausgehen, dass der Antragsteller entweder über Buchgeld verfügt oder aber über Bargeld, welches völlig losgelöst von seinem Körper frei bewegt und genutzt werden kann. Ein Vorgang, bei dem der den ÖR-Sender zu zahlende Betrag bei ihm "abgeschnitten" werden müsste ist nicht ersichtlich.

Von einer Verwachsung spricht auch niemand, denn es handelt sich hier offensichtlich um Bildsprache. Ob eine Buchung vom Konto, ein Schein aus der Tasche oder ein Stück Holz von meinem Vorrat: gestohlen ist gestohlen, weg ist weg. Was das o.g. Bild in seinem Wesensgehalt besagt ist, dass ich kein Objekt bin, über das der Staat verfügen kann wie er will. Der Sachverhalt wird offensichtlich, wenn man den Rundfunkbeitrag auf eine Wirtschafts- bzw. Gesellschaftsform überträgt, die nicht auf einer Währung  basiert sondern auf Tauschhandel und gegenseitiger Hilfe. Dann schlägt nämlich das Argument fehl, ich könne ignorieren, wenn ich den Rundfunk "bezahlen" muss, ohne ihn zu beanspruchen. Dann werde ich nämlich beraubt oder versklavt - nur nicht um 100% meines Eigentums oder zu 100% der Zeit. Ignorieren lässt sich das aber trotzdem nicht (Stetigkeitsbetrachtung!). Warum soll ich weniger betroffen sein, sobald digitales Giralgeld über meine elektronischen Konten purzelt? Magisches Denken!


Und um auf das Thema zurückzukommen: das alles (o.g. Probleme) wird bzw. werden mit einer Kopfpauschale nicht besser. Diese behebt nur das gewaltige Willkürproblem, das der Rundfunkbeitrag bisher hat. Denn  abgesehen von dem bisher fehlenden Verwaltungsakt, der mich als Schuldner für die "beitragspflichtige Wohnung" bestimmt, bleibt ja doch alles beim alten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2018, 14:19 von DumbTV«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen.
  • Genau! Mein Steuergelder werden für Sozialhilfe, Wirtschaftshilfe, Kindergeld, Militär, Polizei, öffentliche Verkehrsmittel, EU-Hilfen, Umweltprogramme, etc. pp. verwendet. Nutze ich alles nicht. Definitv abzulehnen! Eine Ungerechtigkeit die zum Himmel schreit! /Satire
  • Damit rennst du dir aber gewaltig die Hörner ein. Du lebst in Deutschland und nicht auf einer einsamen Insel. Was passt dir sonst noch so alles nicht? Es gibt noch ein paar Inseln und Sandbänke zu verkaufen... Ach so, ich nutze kein Fahrrad und lehne daher definitiv Radwege ab. Ich will meinen dafür vergeudeten Steueranteil erstattet wissen. Oder renne ich mir damit gewaltig naiv meine Hörner ein?

Man sollte sich doch bei der Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks (ÖRR) immer vergegenwärtigen, welcher Zweck vom Staat (!) eigentlich damit verfolgt werden sollte. Um dies zu schaffen, muss man seine Gedankenwelt zunächst befreien von den Hysterese-Effekten dieses ÖRR. Erst dann lässt sich abwägen, was eigentlich noch verhältnismäßig ist und was wir tatsächlich brauchen.

Wenn man sich nun von diesen - seit 30 Jahren wirkenden - Hysterese-Effekten befreit hat, dann wird man vielleicht feststellen, dass der damals verfolgte Zweck (namentlich die Freiheit von staatlichem Einfluss auf die Medienwelt) durch den heutigen ÖRR in sein Gegenteil pervertiert wurde. Ich finde, dass der ÖRR die restlichen Medien zu einem bewussten Parallelverhalten zwingt hinsichtlich einer möglichst dezenten bis verschwindenden Kritik am derzeitigen Politik- und Wirtschafts-System, der nahenden Weltherrschaft der USA durch die Verharmlosung von Folter, und und und...

Es stellt sich also eigentlich nicht die Frage, wie man das bisherige ÖRR-System weiterhin (steuer)finanziert und aufrecht erhält, sondern vielmehr, wie man die objektiv staatsfernen, privaten Medien durch bspw. steuerliche Zuschüsse dazu befähigt, wieder vernünftige Nachrichten zu senden. Das konnten sie nämlich 30 Jahre lang nicht, weil der Staat sie gezwungen hat, die Zuschauer durch Sensationsmeldungen von der seriös anmutenden Tagesschau (bzw. -show) weg zu locken.

Wir müssen erst einmal die klaffenden Wunden verschließen, die der ÖRR hinterlässt. Das will finanziert werden - und es gibt fast 40 Mrd. EUR beim ÖRR zu pfänden. Packen wir's an.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2018, 14:22 von DumbTV«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
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  • Beiträge: 7.255
Wenn das ganze dann indirekt durchs Hintertürchen des Finanzamt passiert, ist dann alles ok? Den Nichtnutzern ist damit nicht wirklich gedient, sie zahlen zwar nicht mehr offiziell individuell, sitzen aber immer noch im gehassten Zwangsboot.
Was, bitte schön, verstehst Du denn nicht?

Die Finanzierung des ÖRR erfolgt aus dem allgemeinen Steuerhaushalt des Staates, wie viele andere Kulturgüter auch, bspw. museale Einrichtungen. Eine separate Mediensteuer geht wegen Art. 10 EMRK nämlich auch nicht, weil auch dieses ein Eingriff des Staates in die individuelle Informationsfreiheit des Bürgers wäre.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Auf die Verwendung der Steuern hast Du als Bürger doch eh keinen Einfluß?
Doch, durch die Bundestagswahl. Ich habe mal gehört, dass der Bundeshaushalt irgendwie von der Regierung getüddelt wird. Wir müssen ja niemanden wählen, der 8 Mrd. für Rundfunk ausgibt, aber nur 6 Mrd. für die Polizei oder 1 Mrd. für unsere Gerichte.

Da so ein steuerlicher Rundfunk dann aber so staats-nah oder -fern wie ein Richter oder die Deutsche Welle ist, können wir ihn natürlich ganz abschaffen, denn es gibt auch so genügend Radio- und Fernsehsender, die keiner mehr will ;)


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D
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Und noch besser: obwohl ich gepfändet werde für etwas, das anderswo umsonst ist, solle ich nicht entschädigungslos enteignet werden?!? Es platzt gleich mein zweites Magisches-Denken-Indikatorstäbchen.

bloß nicht  8)

Ich will keinen Rundfunk, der andere erpresst und nötigt!
Politiker, die so etwas fördern und zulassen, werden von mir nicht mehr gewählt!

Maßgeblich bei der Vollsreckung gegen mich ist meine Würde, nicht die der anderen. Das Allgemeinwohl steht nicht über meinem Wohl.

Dein:
Zitat
Wenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedacht
funktioniert genauso wenig wie vollkuhl's Standpunkt: Hauptsache der sky-Receiver funktioniert. Wer die Infrastruktur (Satelliten) bezahlt ist wurscht!
Wer keine Kirchensteuer zahlt, stellt sich bei einem Unwetter trotzdem unter ein Kirchendach.

Die Infrastrukturen müssen bezahlt werden und der Rundfunk als Grundversorgung.  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2018, 14:24 von DumbTV«

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Da so ein steuerlicher Rundfunk dann aber so staats-nah oder -fern wie ein Richter oder die Deutsche Welle ist, können wir ihn natürlich ganz abschaffen, denn es gibt auch so genügend Radio- und Fernsehsender, die keiner mehr will ;)

Das werden aber 1% der Bevölkerung, den restlichen 99% nicht abtrotzen können  ;)
Selbst wenn die GEZ-Verweigerer nur 1% wären, könnten sie die Abschaffung des BS politisch durchsetzen !
Den ÖRR abzuschaffen, dass wird man mit nicht mal 1% nicht hinbekommen.
Noch staatsnäher und politik-verfilzter als der heutige ÖRR geht wohl auch bei voller Steuerfinanzierung nicht mehr. Diesen Quatsch als Begründung gegen die Steuerfinanzierung, kenne ich nur von BS-Befürwortern


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Was, bitte schön, verstehst Du denn nicht?

Die Finanzierung des ÖRR erfolgt aus dem allgemeinen Steuerhaushalt des Staates, wie viele andere Kulturgüter auch,

Ich verstehe darin, dass damit auch alle Nichtnutzer des örR an dessen Finanzierung beteiligt werden. Oder zahlen Nichtnutzer des örR etwa andere Steuern als Nutzer?  ;) Ziel der Nichtnutzer war es doch wohl bisher, nicht nutzen=nicht zahlen. Ziel verfehlt würde ich mal sagen, bei Eintritt dieses Falles.


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