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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 73019 mal)

S
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Gut erkannt, seppl!

Und genau deswegen vertößt der sog. "Rundfunkbeitrag" auch gegen

Zitat von: Art. 2 (2) GG
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

und

Zitat von: Art. 2 (1) Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.

... denn es ist jeweils nun einmal nicht der Halbsatz angefügt: "..., sofern ein Jeder einen Rundfunkbeitrag erwirtschaftet und diesen einer nicht weiter definierten zuständigen Landesrundfunkanstalt zukommen lässt."

Wobei gem. Art. 2 (2) Satz 3 GG auf staatlicher Ebene durch das BVerfG zu prüfen wäre, ob es OK ist, dass der RBStV in Art. 2 (2) Satz 1 GG eingreift.
Also bitte liebe zukünftige VerfassungsbeschwerdenführerInnen: Diesen - WICHTIGEN - Punkt mit aufnehmen!!


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Es ist komisch: gerade die vehemente Behauptung der Vertreter des ÖRR, die Beitragspflicht entstehe per Gesetz und daher seien keine Bescheide notwendig, macht es erst richtig offiziell zu einer grundrechts-, grundgesetz- und menschenrechtswidrigen Abgabe. Vielen Dank, Herr Eicher und Konsorten!

Das aber das BVerfG das nicht von sich aus erkennt, ist für mich unfassbar - vielleicht müssen dort erst die richtigen Anträge gestellt werden...  ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2018, 13:11 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Aussage eine Zahlungspflicht ergäbe sich aus dem Gesetz ist hirnloser Dummsprech.

Es gibt keine Abgabe in dieser Republik, die nicht auf einem Gesetz beruht. Deutschland ist ein durch und durch reguliertes Land. Es gibt ca. 2.200 Bundesgesetze mit unzähligen Paragraphen, dazu mehr als 3.000 Bundesverordnungen, ein Vielfaches an Landesgesetzen und ebenso ein Vielfaches an Landesverordnungen. Zusammen mit dem EU-Recht und internationalen Recht mit Gesetzesrang kann man kaum den Überblick behalten. Angeblich sollen über 50.000 Normen das Leben in Deutschland regeln (Quelle: https://www.wr.de/wr-info/haben-wir-zu-viele-gesetze-id1783724.html ). Es gibt Schätzungen, die sogar von 150.000 ausgehen (Quelle: https://www.welt.de/print-welt/article669663/Wir-haben-einfach-zu-viele-Gesetze.html ). Tendenz: steigend.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Es wird m.M.n. nicht von Zahlungspflicht gesprochen, sondern von Beitragspflicht. Zahlungspflicht ist natürlich deutlicherer Unsinn.

Beitragspflicht bedeutet nach dem aktuellen RBStV : Jeder Wohnende muss 17,50 Euro zahlen. Dagegen kann er Anträge stellen: Er wohne mit einer Person zusammen, die die Gesamtschuld bereits trägt, er erfülle die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung oder er sehe sich als Härtefall. Gegen einen eventuell erstellten Bescheid kann er Widerspruch einlegen und Klagen. Wirkt irgendwie rechtens und fair...

Die Beitragspflicht soll aber bei jedem Wohnenden "self executend" bestehen. Die Person wird bebeitragt, weil jeder wohnen muss. Man muss sich also durch die vorgenannten Aktionen aktiv gegen eine "weil man ist" Erhebung wehren. Das ist grundrechtswidrig. 

Man ist unfrei, wenn man per Gesetz erstmal grundlos eingesperrt wird, aber dann auf Antrag - Annahme abhängig vom Goodwill einer Institution (die auch noch vom eigenen Eingesperrtsein profitiert) - wieder auf freien Fuss gestellt wird. Das ist nicht im Sinne unseres Staatssystems.

Es besteht auch Steuerpflicht in Deutschland - per Bundesgesetz. Aber trotzdem zahlen nicht alle und wenn, dann auch nicht denselben vorgegebenen Betrag, gegen den man sich nachträglich wehren soll.


...wie kommen wir thematisch jetzt wieder auf die "Kopfpauschale" zurück??  ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2018, 14:31 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

M
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M. E. spricht einiges für die Steuerfinanzierung.
Viele(s) sprechen (spricht) dafür: sozial, demokratisch und ohne Verletzung der Grundrechte nach GG.
Sozial, wenn eine einkommensabhängige Steuer die Umverteilung von „unten“ nach „oben“ stoppt bzw. verhindert.
Demokratisch, weil die öffentliche Zuteilung und Kontrolle der Mittel erfolgt.
Grundrechte werden gewahrt, da die Finanzverfassung unseres Staates eine Steuerfinanzierung staatlicher Aufgaben (Allgemeingut für die Allgemeinheit) vorsieht. (Dagegen Sonderabgaben nicht die Allgemeinheit treffen (sollten).) Und die Artikel 1 – 19 werden nicht mehr unmittelbar angegriffen.

Auch ist die Steuerfinanzierung in anderen Ländern bereits bewährt. ...
Und neben Niederlande und Dänemark nicht (die anderen "Steuersünder") vergessen: Spanien und Finnland ..
Quelle: https://www.mckinsey.de/files/die_rolle_des_oerr_in_der_heutigen_medienlandschaft.pdf (ab Seite 50)
Quelle: https://www.wiwo.de/unternehmen/it/rundfunkgebuehren-in-europa-zwangsabgabe-kommt-mit-der-stromrechnung/13420780.html

... und Estland und Belgien und Island und Ungarn (und Russland auch) ...
Quelle: https://www.cesifo-group.de/DocDL/dicereport314-db1.pdf
bzw: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=7 (Seite 38) ;)

Zur Steuerfinanzierung (kombiniert mit Index + Spenden) hatten auch bereits 2017 Prof. Dr. Hanno Beck und Prof Dr. Andrea Beyer in Ihrem Artikel „Rundfunkfinanzierung: von Gebühren und Beiträgen jetzt zur Indexierung?“ geschrieben (Hervorhebungen nicht im Orginal):
Zitat
Eine kombinierte Lösung wäre zwar komplexer, aber effizienter und zielgenauer: Ein Teil des Mittelbedarfs wird über eine Indexierung am Preisindex der Lebenshaltung und der allgemeinen Rundfunkausgaben berechnet; der derart berechnete Mittelbedarf wird dann aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert, was sowohl effizient als auch verteilungspolitisch akzeptabel ist. Darüber hinaus sollte eine dritte, spendenfinanzierte Einnahmenkomponente zusätzliche Anreize für die Programmgestaltung setzen.
s.a. Antwort https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27567.msg173814.html#msg173814 in diesem Thread

Eine staatliche Abgabe, nur weil man irgendwo "ist"
könnte wohl doch die Kur-Taxe und Zweitwohnungssteuer (als Mieter) sein – oder?!
Und auch ohne Haben ist oftmals das Tun mit einer staatlichen Abgabe belegt (z.B. Schwimmen, Lesen, Studieren, Falschparken etc.) 


Und während hier über die Rundfunk-Kopf-Steuer gestritten wird, schreitet der Umbau ins Internet statt!  >:(
 
Dazu mal nach „Telemedien“, „Urheberrecht“, „Uploadfilter“, „Zensurmaschine“ suchen und „Plattform“, Döpfner, Wilhelm, ARD, ZDF und DLR finden… z. B.:

Telemedienauftrag - Zeitungsverleger und Öffentlich-Rechtliche einigen sich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27754.msg174572.html#msg174572

Telemedienauftrag : Weniger Freiheiten für öffentlich-rechtliche Apps
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27863.msg175110.html#msg175110

Telemedienauftrag : DJV kritisiert Schlichtungsstelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27837.msg175011.html

NDR hält an Beschwerde zu Urteil für „Tagesschau“-App fest
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27815.msg174907.html#msg174907
Zitat
Offen bleibt zunächst auch die Zukunft der umstrittenen „Tagesschau“-App. Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, die der NDR eingereicht hat, könne nicht zurückgezogen werden, sagte Ulrich Wilhelm. Vielleicht wird die App ja ein erster Fall für die neue Schlichtungsstelle.


Zitat
Döpfner als oberster Zeitungs-Lobbyist und Karola Wille als ARD-Vorsitzende hatten erkennbare Probleme, eine gemeinsame Gesprächsebene zu finden.
[…]
Von München aus hat Wilhelm das Gespräch mit den Verlagen gesucht. Dabei präsentierte sich der frühere Regierungssprecher nicht als mächtiger BR-Intendant, sondern zeigte, wie man hört, stets auch großes Verständnis für die Belange der anderen Seite.
[…]
In eine ähnliche Kategorie fällt die wiederholte Forderung Wilhelms nach einer gemeinsamen Plattform von Verlagen und Sendern als Gegengewicht zu den Tech-Giganten aus den USA. Gerade jüngst hat Wilhelm diese Idee wieder öffentlich auf die Tagesordnung gesetzt und ihr nun sogar eine europäische Dimension verpasst.
Quelle: https://meedia.de/2018/01/11/ard-vorsitzender-wilhelm-sucht-schulterschluss-mit-verlegern-und-macht-sich-fuer-beitragserhoehung-stark/

Zitat
Matthias Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Axel-Springer-Verlags, klagte erst kürzlich wieder über die Marktmacht "von Google bis Facebook, von Amazon bis Snapchat". Obwohl Springer im vergangenen Geschäftsjahr 300 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftete, fühlt der Verlag sich von den großen Internetplattformen benachteiligt. Ähnlich sieht das auch Verhandlungsführer Axel Voss im EU-Parlament: "Ich habe das Gefühl, dass ein Axel-Springer-Verlag oder ein Deutschland oder ein Spanien nicht mehr auf Augenhöhe mit diesen weltumfassenden Plattformen wie Google oder Facebook sind", sagte er im Februar im Interview mit golem.de. 
[…]
Angriff auf die Informationsfreiheit im Netz
[…] "Je größer ein Nachrichtenangebot ist, desto kleiner ist der Anteil der Nutzer, die von Social Media oder Suchmaschinen kommen." Sollten also Suchmaschinen oder Facebook keine Snippets mehr anzeigen und deshalb weniger Menschen auf die Links klicken, betreffe das weniger die großen Angebote als die kleinen. "Zynisch könnte man sagen, dass es Verlagen wie Axel Springer darum geht, den Medienmarkt zu konsolidieren: Die Menschen sollen nicht mehr über Suchmaschinen oder Aggregatoren auf die Angebote zugreifen, sondern unmittelbar auf die Websites gehen", sagt Reda.
Quelle: https://www.zeit.de/digital/internet/2018-06/eu-urheberrechtsreform-leistungsschutzrecht-verlage-uploadfilter-netzfreiheit/komplettansicht

Wachsam bleiben!

Unter der Prämisse: "Das Internet ist kein Rundfunk" gilt:
Der Rundfunk-Auftrag bestimmt den Umfang. Und die Finanzierung ist demokratisch und sozial auszugestalten - also einkommenssteuerabhängig + ggf. Mischfinanzierung (s.a. Beck/Beyer od. Terschüren)
Der Online-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte klar definiert und begrenzt werden - ggf. mit Bezahlschranken. 

(Leider: Die massive Umbildung zu Telemedien-Multimedien-Konzernen findet statt. Ob und wer das beeinflussen und mitgestalten oder verhindern kann?  :-\
Wir streiten mit einem "zerfaserten" Forum und mit Pappschildern und vor Gerichten und mit Vollstreckern, während die Einkommensmillionäre ... lächeln... >:( > Eine Minute - Nur schauen! (ohne Ton!) >
Pressekonferenz zum Telemedien-Staatsvertrag am 14.06.18 [Video ~49:40 min]
veröffentlicht am 14.06.2018
https://www.youtube.com/watch?v=8YP4hdCBVi8


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2020, 18:29 von Bürger«

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Eine staatliche Abgabe, nur weil man irgendwo "ist"
könnte wohl doch die Kur-Taxe und Zweitwohnungssteuer (als Mieter) sein – oder?!
Und auch ohne Haben ist oftmals das Tun mit einer staatlichen Abgabe belegt (z.B. Schwimmen, Lesen, Studieren, Falschparken etc.) 

Anknüpfungspunkt Kurtaxe: Kurort. Der Besuch des Ortes ist nicht existenznotwendig. Zweitwohnung ist nicht existenznotwendig. Schwimmen, lesen und studieren sind freiwillig und auch keine existenznotwendigen Handlungen. Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit, die begangen wurde - und die man eher doch lassen sollte als machen muss. Die enge Bindung an etwas existentiell Notwendiges macht den Beitrag zum Grundrechtsfeind.

Vielleicht missverständlich, aber mein "Weil man irgendwo ist" betont nicht das "irgendwo" sonden das "ist" Und das "irgendwo" bezeichnet hier genauer den Einflussbereich des RBStVs.

Die Grundrechtsverletzung ist so deutlich, trotzdem scheint sie sich hinter dem Wald von Abgabenregelungen verstecken zu können. Im Moment versteckt sie sich noch hinter dem Begriff "Wohnungsabgabe".

Bei der Kopfpauschale wird es dann sehr eng. (Juhuu! habe den Threadfaden wieder!) Die Anknüpfung an die Existenz bei einer personenbezogenen Abgabe hinter irgendwelchen Begrifflichkeiten ("Wohnung" geht dann nicht mehr) zu verstecken, dürfte schwer fallen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2018, 15:32 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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M. E. spricht einiges für die Steuerfinanzierung.
Viele(s) sprechen (spricht) dafür: sozial, demokratisch und ohne Verletzung der Grundrechte nach GG.
Sozial, wenn eine einkommensabhängige Steuer die Umverteilung von „unten“ nach „oben“ stoppt bzw. verhindert.
Demokratisch, weil die öffentliche Zuteilung und Kontrolle der Mittel erfolgt.
Grundrechte werden gewahrt, da die Finanzverfassung unseres Staates eine Steuerfinanzierung staatlicher Aufgaben (Allgemeingut für die Allgemeinheit) vorsieht. (Dagegen Sonderabgaben nicht die Allgemeinheit treffen (sollten).) Und die Artikel 1 – 19 werden nicht mehr unmittelbar angegriffen.

In einem Satz zusammengefasst: gesamtgesellschaftliche Aufgaben, sind auch gesamtgesellschaftlich zu finanzieren!

Das hätte auch die Folge, dass der ÖRR sparsam sein müsste, statt sich über zu versorgen und ständig mehr Geld zu wollen!
Was auch geändert werden muss: die fehlende Zuschauerbeteiligung, gegen die sich der ÖRR massiv wehrt.

So wird z.Z. TV produziert, dass

a.) keiner sehen will
b.) viel zu teuer ist
c.) zu Lasten der Zwangsbeitragszahler

Die Grundrechtsverletzung ist so deutlich, trotzdem scheint sie sich hinter dem Wald von Abgabenregelungen verstecken zu können. Im Moment versteckt sie sich noch hinter dem Begriff "Wohnungsabgabe".

Das ist vor allem ein Verstoß gegen europäische Richtlinien, weil auf diese weise diskriminiert (ungleich behandelt) wird.


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Wachsam bleiben!

Zitat
„Als Facebook rechtspopulistische Beiträge als Fake News aussortierte, habe ich geschwiegen: ich war ja kein Rechtspopulist. Als Twitter den Russen die Accounts kündigte, habe ich geschwiegen: Ich war ja kein Russe. Als Google den Verschwörungstheoretikern die Monetarisierung ihrer YouTube-Filmchen untersagte, habe ich geschwiegen: Ich war ja kein Verschwörungstheoretiker. Als sie meine Accounts sperrten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“
Quelle: https://www.nachdenkseiten.de/?p=44517


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  • Cry for Justice
Anders herum: Würden denn die Nichtnutzer eine generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung auf den einzelnen akzeptieren? Oder fordern diese dann ihre indirekt gezahlten Anteile genauso vehement über Klagen bei Finanzgerichten zurück?
Ich vermisse hier Meinungen von Nichtnutzern dazu.  >:( Wird dieser für sie unpassenden Option gekonnt ausgewichen? In anderen Ländern wird der örR schon längst über den Steuerhaushalt finanziert, da bedarf es auch keines besonderen Anknüpfungspunktes. Dort bestimmt der Finanzminister wo es lang geht und da lässt man keinen Eiertanz nach deutscher Machart zu. Warum sollte da in Deutschland nun absolut kein Weg dahin möglich sein? Ach ja, ich vergaß, gewisse finanzielle Befindlichkeiten diverser obskurer Kreise..


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@tokiomotel: die Frage stellt sich m. E. nicht. Keine Ausgabe des Staates, egal ob sie für Verkehr, Bundeswehr und Kriegseinsätze, Subventionen, Beamtenbesoldung und -pensionen oder was auch immer erfolgt, wird auf den einzelnen Steuerbürger aufgeschlüsselt. Zumal Steuern recht individuell sind, vom Einkommen und Konsumverhalten abhängen. Natürlich kann sich jeder die Haushaltsbeschlüsse besorgen und nachrechnen, wieviel er persönlich zu den einzelnen Aufgaben beigesteuert hat. Nur Anteile quasi zurück fordern, das geht nicht. Der Drops ist längst gelutscht. Da kann man gern dem Steuerbescheid widersprechen oder klagen, nützt nichts.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Anders herum: Würden denn die Nichtnutzer eine generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung auf den einzelnen akzeptieren?

ja


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  • 1 BvR 2099/17
Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut. Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen? (...)

Ich erlaube mir hierzu ganz dreist ein Zitat aus meiner Verfassungsbeschwerde:
(...)Verfassungsbeschwerde
Zitat
Verfassungsbeschwerde Rundfunkbeitrag / Staatsstruktur
(...)
Der angegriffene Verwaltungsakt verletzt mich in meinen Grundrechten
  • Nach Art. 2(1) GG: weil ich mich als Mensch nun auseinandersetzen muss mit dem, was mit meinem Geld geschieht, denn mein Geld ist das unmittelbare Produkt meiner Arbeit. Das bedeutet fernzusehen, obwohl ich nicht fernsehen will. Fernsehen und Radio umgehen aber sämtliche Reflektionsprozesse des Gehirns und verletzen mich dadurch, weil ich nicht mehr kontrollieren kann, welche Information in meinen Kopf eindringt. Mein Kopf ist aber Teil meines Körpers.
  • Nach Art. 2(2) GG: weil ich meine Persönlichkeit durch den Einfluss des öffentlichen Rundfunks nicht mehr frei entfalten kann, da mein Verhalten sich nun dem des Fernseh­konsumenten anpassen muss und ich zwangläufig in eine seelische Abartigkeit abdriften muss, in der ich glauben gemacht werde, an Kultur teilzuhaben, indem ich alleine vor einem Fernseher sitze und mit niemandem sprechen kann und mir niemand zuhört.
    Nach Art. 5 GG: weil das Geld, welches ich sonst für wissenschaftliche Magazine einplane, vollständig aufgebraucht wird für die Zwangsabgabe „Rundfunkbeitrag“ und die Zeit zur notwendigen Prüfung des „öffentlichen Rundfunks“ nun für meine freie Unterrichtung aus anderen Quellen fehlt.
  • Nach Art. 14 GG: weil ich keine Gegenleistung für das gepfändete Geld bekomme, denn die Produkte des öffentlichen Rundfunks sind nichts wert – man kann gleichwertiges im privaten Fernsehen für umsonst bekommen, und der Marktwert richtet sich schlicht nach dem Wiederbeschaffungswert.
  • Auf den Anspruch zum Bestand Deutschlands als demokratischem und sozialem Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 GG): weil der öffentliche Rundfunk keiner demokratischen Kontrolle unterliegt, er nicht vom Volk oder seinen gewählten Vertretern gewählt wurde, er keine Beamten oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hat und mir gegenüber keinerlei hoheitliche Befugnisse hat (2. Rundfunkentscheidung, BVerfGE 31, 314), die Vollstreckungsbehörde dem Gläubiger (...) diese aber zuspricht, indem sie seine Forderung als „öffentlich rechtlich“ tituliert.

(...)

Ich bin keine Salami. Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. Im Rahmen einer bedingungslosen Grundabgabe an eine privatwirtschaftliche Firma "Südwestrundfunk" (oder beliebige andere Rundfunkanstalten), deren Finanzierung ich mir nicht ausgesucht habe und dessen Produkte ich nicht beziehe, ist dies schlicht nicht tragbar.
Wer diese meine persönliche Betroffenheit weg-argumentieren möchte, der praktiziert magisches Denken und für den habe ich keine Worte mehr.

Nichtnutzer (...) generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt (...) akzeptieren?
Ich vermisse hier Meinungen von Nichtnutzern dazu.  >:(

Also ich fände es geil, wenn unsere dysfunktionale Politik den ÖRR über Steuern finanzieren würde und ich könnte auch noch besser als jetzt damit leben, selbst wenn ich effektiv mehr zahlen müsste als jetzt (als Gutverdiener würde es mir wohl so ergehen).

Fakt ist nämlich, dass auch als Steuer der jetzige ÖRR nicht zu retten ist. Das hat zwei Gründe:

1) Freiheitlich Demokratische Grundordnung:
Der ÖRR hat keine gewählten Volksvertreter. Selbst die Krankenkassen, in denen die meisten Pflichtmitglied sind (die sich nur die Kasse selbst, aber nicht die Mitgliedschaft aussuchen können) bieten uns über die Sozialwahl ein Mitbestimmungsrecht. Das Existenzrecht dieser de-facto Zwangsfinanzierung einer Organisation mit Körperschaftsstatus wird getragen durch nichts geringeres als das Sozialstaatprinzip gemäß Art. 20(1) GG. Im Gegenzug - gemäß Art. 20(2) GG haben wir in besagter Sozialwahl ein Mitbestimmungsrecht in der Selbstverwaltung. Da sitzen gewählte Volksvertreter!!! Und damit ist diese Regelung konform mit der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung.

Beim ÖRR sieht es hingegen völlig anders aus. Die haben folgendes nicht:
- gewählte Volksvertreter
- Weisungsbindung durch gewählte Volksvertreter

Dafür haben sie folgendes, und damit kommen wir zu

2) Kosten:
- Kosten die höher sind als für gesamte Bundesjustiz zusammen
- Kosten, die die Gesamtkosten der Rechtsprechung in Bund und Ländern (=> 168 EUR pro Bürger und Jahr im Durchschnitt laut Buch von Jens Gnisa) übersteigen.
- Gehälter weit jenseits derer von Polizisten, Staatsanwälten, Richtern, Regierungsmitgliedern

Jede Partei, die bei der nächsten Wahl gut dastehen möchte, wird thematisieren, dass in einem Land mit grassierender Kinderarmut der Staat mehr Geld für Zwangsfernsehen mit Kochsendungen ausgibt als für unsere Ordnungshüter und die Rechtsprechung. Man muss dem Michel nur klarmachen: DU HAST KEINE DREI EURO PRO TAG FÜR DEINEN BILLIGEN FRAß (Harz4/Essen) aber wir zwingen Dir Kochsendungen auf mit teuren Produkten die Du dir niemals leisten kannst und verdienen pro Monat soviel wie die meisten in einem ganzen Jahr nicht. Und das per Steuer. Selbst wenn im ÖRR dann gewählte Volksvertreter sitzen würden dann hätten die dort so heiße Stühle, dass es so richtig rappelt im Karton. Und darauf kommt es halt an: der Dreck muss weg.

Wird dieser für sie unpassenden Option gekonnt ausgewichen? In anderen Ländern (...)
Nö, andere Länder, andere Sitten. Es lebe der Völker-Nationen-Staat. Wir haben hier z.B. Artikel 20(2) Satz 1 GG und Art. 1(1) Satz 1 und 2 GG. Laut Satz 1: ".. des Menschen...", das ist Singular, die Einzahl. Das ist der Dreh- und Angelpunkt unserer gesamten Verfassung - und nichts geringeres. In Schweden steht das Gemeinwohl über allem. Das ist das diametrale Gegenstück.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2018, 01:56 von Dr. Oggelbecher«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
    Wer diese meine persönliche Betroffenheit weg-argumentieren möchte, der praktiziert magisches Denken und für den habe ich keine Worte mehr.

    Sicher ist die Betroffenheit des Verfassers spürbar. Diese kann also nicht "weg-argumentiert" werden. Man kann sich aber mit den Begründungen auseinandersetzen. Und zwar deshalb, weil sie Logikfehler enthalten, mit denen man in Diskussionen und bei Gericht durchfällt.

    Ich erlaube mir hierzu ganz dreist ein Zitat aus meiner Verfassungsbeschwerde:
    Zitat
    Der angegriffene Verwaltungsakt verletzt mich in meinen Grundrechten
    Nach Art. 2(1) GG: weil ich mich als Mensch nun auseinandersetzen muss mit dem, was mit meinem Geld geschieht, denn mein Geld ist das unmittelbare Produkt meiner Arbeit. Das bedeutet fernzusehen, obwohl ich nicht fernsehen will. Fernsehen und Radio umgehen aber sämtliche Reflektionsprozesse des Gehirns und verletzen mich dadurch, weil ich nicht mehr kontrollieren kann, welche Information in meinen Kopf eindringt. Mein Kopf ist aber Teil meines Körpers.

    Der Zwang zur Beteiligung an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über den sogn. Rundfunkbeitrag führt nicht dazu, dass der Beitragszahler verpflichtet ist Hörfunk- und Fernsehausstrahlungen des ÖR-Rundfunks zu konsumieren. Er kann trotz des von ihm zu zahlenden "Rundfunkbeitrags" in freier Willensentscheidung auf den Konsum des Angebots der ÖR-Anstalten verzichten.
    Selbst wenn der Konsum von Fernsehen und Radio sämtliche Reflektionsprozesse des Gehirns des Antragssteller umgehen und seine Kontrollfähigkeit über das, was an Information in seinen Kopf eindringt, negativ beeinflussen würden, so kann der Antragsteller die befürchteten Folgen durch Konsumverzicht auf einfache Weise jederzeit eigenverantwortlich vermeiden. Entweder, in dem er ggf. vorhandene Empfangsgeräte nicht aktiviert oder auf den Erwerb solcher Geräte gänzlich verzichtet. Weder  gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Rundfunkkonsum noch zum Erwerb oder Betrieb von Empfangsgeräten. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" oder anderen gesetzlichen Regelungen.

    Nach Art. 2(2) GG: weil ich meine Persönlichkeit durch den Einfluss des öffentlichen Rundfunks nicht mehr frei entfalten kann, da mein Verhalten sich nun dem des Fernseh­konsumenten anpassen muss und ich zwangläufig in eine seelische Abartigkeit abdriften muss, in der ich glauben gemacht werde, an Kultur teilzuhaben, indem ich alleine vor einem Fernseher sitze und mit niemandem sprechen kann und mir niemand zuhört.

    Die Beteiligung an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwingt keinen Bürger dazu allein oder mit anderen zusammen vor dem Fernseher zu sitzen und mit niemandem zu sprechen. Weder ergibt sich aus der Finanzierung des ÖR-Rundfunks eine Pflicht zum Fernsehkonsum noch ein Verbot sich mit anderen Bürgern verbal auszutauschen. Die Entfaltung der Persönlichkeit kann völlig unabhängig von den Ausstrahlungen des Programm der öffentlich-rechlichen Anstalten frei und unbeeinflusst vom Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgen.

    Nach Art. 5 GG: weil das Geld, welches ich sonst für wissenschaftliche Magazine einplane, vollständig aufgebraucht wird für die Zwangsabgabe „Rundfunkbeitrag“ und die Zeit zur notwendigen Prüfung des „öffentlichen Rundfunks“ nun für meine freie Unterrichtung aus anderen Quellen fehlt.[/li][/list]
    Nach Art. 14 GG: weil ich keine Gegenleistung für das gepfändete Geld bekomme, denn die Produkte des öffentlichen Rundfunks sind nichts wert – man kann gleichwertiges im privaten Fernsehen für umsonst bekommen, und der Marktwert richtet sich schlicht nach dem Wiederbeschaffungswert.

    Dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus der persönlichen Sicht des Antragstellers für ihn wertlos sind, bedeutet nicht, dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung keinen Wert besitzen. Die Einschätzung des Wertes eines Angebotes erfolgt grundsätzlich individuell.
    Im Gegensatz zur Feststellung des Antragstellers sind Programmangebote im privaten Fernsehen auch keineswegs umsonst, selbst wenn man nur Angebote nutzt, für die kein Entgelt verlangt wird. Diese Programme sind regelmäßig gekoppelt an den Konsum von Werbung, der durch Programmunterbrechungen nicht dauerhaft auszuweichen ist. Mit der Aktivierung eines von privaten Unternehmen betriebenen Fernsehprogramms reiht sich der Konsument in die Zielgruppe der Werbetreibenden ein. Er wird so mittelbar zum "Produkt" des privaten Senders, welches dieser an die werbetreibende Wirtschaft verkauft.

    Ich bin keine Salami. Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. Im Rahmen einer bedingungslosen Grundabgabe an eine privatwirtschaftliche Firma "Südwestrundfunk" (oder beliebige andere Rundfunkanstalten), deren Finanzierung ich mir nicht ausgesucht habe und dessen Produkte ich nicht beziehe, ist dies schlicht nicht tragbar.

    Es wird bezweifelt, dass der Antragsteller derart mit dem von ihm erarbeiteten Geld verwachsen ist, dass dieses von ihm "wie bei einer Salami" abgeschnitten werden müsste. Das verwachsen von Geld in Scheinen oder Münzen mit einem Körper dürfte extrem selten sein. Man kann im Gegenteil davon ausgehen, dass der Antragsteller entweder über Buchgeld verfügt oder aber über Bargeld, welches völlig losgelöst von seinem Körper frei bewegt und genutzt werden kann. Ein Vorgang, bei dem der den ÖR-Sender zu zahlende Betrag bei ihm "abgeschnitten" werden müsste ist nicht ersichtlich.

    Sofern man mit seinen Schreiben an das Gericht mehr erreichen will, als dass der Leser sich vor Lachen mit dem Morgenkaffee die Tastatur versaut, sollte man die persönliche Betroffenheit so in Worte fassen, dass man den Leser, also vor allem das Gericht, zum Nachdenken über den ÖR-Rundfunk, seine Finanzierung und die verfassungsrechtliche Einordnung derselben, sowie die Auswirkungen auf den Verfasser des Antrages bringt. Die obigen Formulierungen sind auch in ihrer Wiederholung als Zitat von September 2017 dermaßen schräg, dass man ohne tiefe juristische Kenntnisse sagen kann, dass die Aussichten damit vor einem Gericht zu punkten selbst dann äußerst gering sind, wenn man mit viel Empathie die Betroffenheit des Verfassers mindestens erahnt. Das das BVerfG, wenn ich mich richtig erinnere, diese Beschwerde wohl angenommen hat, bedeutet kaum, dass diese erfolgreich sein wird. Jedenfalls nicht mit den obigen Begründungen, sondern allenfalls über andere, sofern sie nicht ähnlich formuliert sind.

    M. Boettcher


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    • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2018, 10:22 von drboe«
    Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

    D
    • Beiträge: 244
    @tokiomotel

    wie Du siehst sind sich die Nichtzahler, bei allen Differenzen darin einig, dass der ÖRR steuerfinanziert umgestaltet werden sollte. Die Argumente sind auch nachvollziehbar, oder ?

    1.) Zwang zur Sparsamkeit
    2.) Kontrolle durch den Rechnungshof
    3.) Reduzierung des Programms als Grundversorgung

    als Steuerzahler erwarte ich darüber hinaus

    1.) Zuschauerbeteiligung in Form eines "Zuschauerrats"
    2.) Präsenz aller politischen Parteien, oder keiner

    Ich höre mir nämlich ungern an, dass ich eine Nazipartei gewählt hätte, was nachweislich nicht stimmt, weil ich Parteien, die mich nicht vertreten, auch zukünftig nicht mehr wählen werde !!
    Statt gegen Parteien zu hetzen, sollte man sich mal fragen: Warum wird man nicht mehr gewählt !  :o


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    • Beiträge: 7.250
    Es ist doch gar nicht nötig, Tausende von Varianten durchzuspielen, wenn im Geltungsbereich des Rechts der Europäischen Union nur 3 Möglichkeiten zur Finanzierung des Rundfunks zulässig sind, wobei es eben nicht auf Eigentümerschaft und Gesellschaftsstruktur der vom Staat beauftragten Rundfunkgesellschaft ankommt, weil ja alle Unternehmen gleich zu behandeln sind.

    1.) Finanzierung durch den Staat, also aus dem allgemeinen Steueraufkommen, in einer Mittelhöhe, die jenem Umfang entspricht, die eine nicht vom Staat beauftragte Rundfunkgesellschaft ebenfalls aufwenden würde;

    2.) Finanzierung durch die Rundfunknutzer;

    3.) Finanzierung durch Werbung;

    Bei allen 3 Möglichkeiten, durchaus auch in Kombination zueinander, ist Art. 10 EMRK realisiert, wenn kein Rundfunknichtnutzer individuell zur Rundfunkfinanzierung herangezogen wird.


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