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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 73079 mal)

c
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... Mich wundert nur verdächtig, dass ... [das Urteil des BVerfG] erst in ein paar Monaten verkündet werden soll... Das Urteil steht in seinen groben Zügen doch schon längst fest, es geht jetzt allenfalls noch um ein paar Details, welche aber keine Monate brauchen dürften. Für mich ist das nichts anderes als Zeitschinden und um die Wichtigkeit zu betonen, wieviel Zeit sich das BVerfG doch dafür nimmt.

... Eine echt harte Nuss die es da in .. [Karlsruhe] zu knacken gibt.

Ja wat denn nu?
Die Frage nach der Zukunft des örR kann schon als bedeutsam angesehen werden, zumal komplexe bestehende Strukturen betroffen sind. Eine verantwortungsbewusste Entscheidung über eine wichtige gesamtgesellschaftliche Frage könnte tatsächlich ausnahmsweise etwas länger dauern, als die im Gesetz (§ 30 Abs. 1 S. 5 BVerfGG) vorgesehenen drei Monate. Bisher beschaffte das BVerfG sich Informationen, jetzt entscheidet es. 



Mir erzähle keiner dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich, nö Märchen gehen anders..

Nun wird es interessant. Warum boykottierst du denn? Obwohl du nutzt...? Denn dass du den Rundfunkbeitrag boykottierst, kann man doch wohl annehmen? ;)



Neo-Feudalismus!
Zitat
Im Finanzmarktkapitalismus werden Einkommen und Macht nach vormodernen Mustern verteilt, so die These des Hamburger Soziologen Sighard Neckel. Am 30. Mai 2016 sprach er in der Heinrich-Böll-Stiftung über die Illusion gerechter Märkte, ererbte Privilegien und die Wiederkehr ständischer Ungleichheit.
Quelle: https://www.boell.de/de/2016/06/14/neofeudalismus-die-wiederkehr-der-staendegesellschaft

passend dazu nochmal der Hinweis:
---> Vgl. sog. Piketty-Studie - Einkommensverteilung in Deutschland derzeit wie 1913, also zu Zeiten des Feudalismus!
s. u.a.: ZEIT online, "Einkommens-Ungleichheit in Deutschland so groß wie 1913"
https://www.zeit.de/news/2017-12/14/einkommen-studie-oekonomische-ungleichheit-ist-gewachsen-14090403


Und ich höre immer "Kopfpauschale". Was wäre eine solche Pro-Kopf-Abgabe anderes als eine allg. Steuer? Dann ist sie, dachte ich, aus verfassungsrechtlichen Gründen nach Gesichtspunkten der Leistungsgerechtigkeit, d.h. eben nicht pauschal, zu erheben. Jegliche Kopf-"abgabe" sollte in Abhängigkeit von der Einkommenssteuerpflicht und, kostengünstig, direkt über Finanzämter ermittelt werden - selbst wenn sie hoffentlich Nichtnutzende berücksichtigt, d.h. diese ausschließt. Die einheitliche Höhe der Abgabe (Gebühren, Beiträge) war immer ein Problem für Geringverdienende (m/w: Rentner, Studenten, Künstler, Kleinsthandwerker...). Damit schafft man Anreize für jegliche Ausweichbestrebungen. Wo ist das Problem, auch für Nutzende zumindest eine Be(i)tragsstaffelung nach (z.B. drei) Einkommensgruppen vorzunehmen? Oder bei der Berechnung eine zumutbare Be(i)tragsobergrenze zu setzen? Ich will ganz sicher nicht, dass gutverdienende (Nicht-)Nutzende 80 € monatlich für örR bezahlen... Sie würden dann auch sehr schnell zu Nichtnutzenden..  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 02:31 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Nun wird es interessant. Warum boykottierst du denn? Obwohl du nutzt...? Denn dass du den Rundfunkbeitrag boykottierst, kann man doch wohl annehmen? ;)

Wie kommst du auf die Idee, dass sich hier nur Nichtnutzer beteiligen? Das Forum nennt sich 'GEZ Boykott". Von Hörfunk oder TV Boykott lese ich da nichts. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich über Empfangsgeräte verfüge und die Geräte-bezogene "Gebühr" stets bezahlt habe. Der sogn. Rundfunkbeitrag stellt aus meiner Sicht aber eine Steuer auf wohnen dar, was ich aus verschiedenen Gründen angreife. Eben deshalb habe ich mit Januar 2013 meine Zahlungen eingestellt.

Bekanntlich haben die Ministerpräsidenten die Zahlungspflicht wegen Gerätebesitz mit dem 31.12.2012 beendet. Sie waren dazu zweifelsfrei berechtigt. Sie hatten aber nicht das Recht eine Wohnungssteuer zu Gunsten des ÖR-Rundfunks einzuführen. Es gibt daher m. E. derzeit keine verfassungskonforme Regel für ÖRR zu zahlen. Ebenso wenig gibt es eine Pflicht mit der Zahlungsverweigerung etwa vorhandene Geräte abzuschaffen oder den Hörfunk- und TV-Konsum einzustellen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Cry for Justice
Nun wird es interessant. Warum boykottierst du denn? Obwohl du nutzt...? Denn dass du den Rundfunkbeitrag boykottierst, kann man doch wohl annehmen.
In der Tat ein interessanter Einwand. Und genau da kommen wieder die dummen zahlenden Trottel ins Spiel, welche vielleicht solange keine mehr sein wollen bis endlich eine technische Ausgrenzung der sogenannten Nichtnutzer realisiert wird. Nun komme mir bitte keiner mit moralischem Geschwätz, wer nutzt möge doch bitte soviel Anstand haben und auch zahlen.
Nö, der Zug ist längst abgefahren. Das haben sich die Demokratieprediger und falschen Moralapostel bitteschön selbst zuzuschreiben.


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Schrei nach Gerechtigkeit

D
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Bekanntlich haben die Ministerpräsidenten die Zahlungspflicht wegen Gerätebesitz mit dem 31.12.2012 beendet. Sie waren dazu zweifelsfrei berechtigt. Sie hatten aber nicht das Recht eine Wohnungssteuer zu Gunsten des ÖR-Rundfunks einzuführen. Es gibt daher m. E. derzeit keine verfassungskonforme Regel für ÖRR zu zahlen. Ebenso wenig gibt es eine Pflicht mit der Zahlungsverweigerung etwa vorhandene Geräte abzuschaffen oder den Hörfunk- und TV-Konsum einzustellen.

Warum sollte ich Geräte abschaffen.?
Viele die GEZ verweigern, nutzen Sky, Netflix oder all die anderen und zahlen für das, was die sehen WOLLEN, nicht das, was GEZ Propaganda teuer aufindoktriniert.
Wenn ich für Radio alleine zahlen könnte, würde ich das tun.
Autofahren nur mit USB Musik kann langweilig werden, auch weil dann kein Verkehrsfunk ankommt.
Vor 2013 ging das.

gr
C.M.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 21:42 von Bürger«
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Erst der Konsum bzw. die Bestellung einer (Dienst-)Leistung sollte eine Zahlungspflicht auslösen.
Zum Auto: Jedes Handy kann dir die Verkehrslage präziser sagen, als ein Radio. Im Übrigen auch das haben die Privaten längst übernommen – wo ist überhaupt noch Raum für die öffentlich-rechtlichen Radiosender?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 22:03 von Bürger«

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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Nun komme mir bitte keiner mit moralischem Geschwätz, wer nutzt möge doch bitte soviel Anstand haben und auch zahlen.
Nö, der Zug ist längst abgefahren. Das haben sich die Demokratieprediger und falschen Moralapostel bitteschön selbst zuzuschreiben.

Wie tief verdorben die demokratische Ausrichtung sowie die Moral der örR Lobby ist, hat man spätestens in den Fällen S. Baumert, M. Bock und Julia mit Baby in Zelle (siehe https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22382.0.html) bestätigt bekommen.
Und nun komme mir bitte keiner mit dem Geschwätz, es sei alles normal bei Vollstreckungen. Beim örR zählt der Mensch nichts. Das Einzige was diese parasitäre Lobby interessiert, ist Menschen wahllos und beliebig abzukassieren. Die Geduld der meisten Bürger ist zu Ende, dies hat sich der örR selbst zuzuschreiben.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht in allerlei alternative Finanzierungsmodelle und/ oder allgemeine Unmutsbekundungen abschweifen, sondern bitte wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und insbesondere den Einstiegsartikel und die dort thematisierte "Kopfpauschale" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 23:53 von Bürger«
Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.
Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger. Sorry, kein Radio, kein Fernseher, aber Internet. Eine Konstellation, die widersprüchlicher nicht sein kann. Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
Doch, solche Leute soll es geben ;)
Im Übrigen muss man im Internet weniger um Radio- und Fernsehseiten "herummanövrieren", sondern - da es ein Abrufmedium ist - man müsste vielmehr erst zielgerichtet zu ö.r. Angebote "hinmanövrieren".
Ich bleibe davon bislang verschont ;)
Dass der Rückschluss Rechner = Hörfunk- und Fernsehnutzungsmöglichkeit ein von ARD-ZDF-GEZ und Medien-Politik an den Haaren herbeigezogenes Argument ist und technisch wie organisatorisch nicht zutrifft, haben die Vorkommentatoren schon zutreffend beschrieben.
Auch ich meine, dass eher die Mär von der "Rundfunknutzung" über Internet eine
"abgegriffene Kurbel" für einen "ausgeleierten Leierkasten" namens "Medien-Politik" ist.

Sorry, solange es möglich ist, Rundfunk ohne technische Sperre, also für lau zu nutzen, muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.
"selbsternannter Nichtnutzer"? Eher wohl ungerechtfertigt "vermuteter"/ unterstellter Nutzer.
Und muss er sich solche Vorwürfe tatsächlich gefallen lassen? Unwidersprochen? Wohl nicht.

Ob man Rundfunk auch übers Internet nutzen kann, ist in der Sache völlig unerheblich. Der örR war halt so "clever" und hat sich auch noch übers Internet aufgedrängt. Es geht allein um die Möglichkeit der Nutzung, ob über PC oder sonst was, ist doch sowas von irrelevant...
Weder ist es "völlig unerheblich" noch "sowas von irrelevant". Siehe dazu weiter unten.

Es wird also höchste Zeit, dass sich das BVerfG zumindest zur klaren finanziellen Abgrenzung von Nutzern und Nichtnutzern was echt brauchbares einfallen lässt.
Je länger dieser Affentanz noch weiter geht, umso unruhiger werden auch die bisher noch zahm gehaltenen Nutzer. Eine echt harte Nuss die es da in KA zu knacken gibt.
In der Tat, die klare Abgrenzung der Nutzer/Nutzungsinteressierten von den Nichtnutzern/Nicht-Nutzungsinteressierten wäre hilfreich und nötig.
Spannend hierbei der vom BVerfG in der Verhandlung am 16.05.2018 geprägte Begriff der "aufgedrängten Nutzungsmöglichkeit".
Darauf wird noch zurückzukommen und darüber noch zu sprechen sein, denn dieser Terminus beschreibt wohl des Dilemmas Kern.
Und ja, es wäre wünschenswert, wenn noch mehr Nutzer/ Nutzungsinteressierte wie wohl tokiomotel, drboe und sicher noch einige andere in und außerhalb des Forums sich für eine tragbare Gesamtlösung auch unter Berücksichtigung der Nichtnutzer/ Nicht-Nutzungsinteressierten bemühen würden.

In Erwiderung zu den Eingangsthesen sei wiederholt darauf hingewiesen, dass die vom BVerfG geprägte sog. "Bestands- und Entwicklungsgarantie" und sich daraus ergebende "Finanzierungsgarantie" für den ö.r. Rundfunk sich ausdrücklich nur auf das "duale Rundfunksystem", nicht aber auf ein "multiples Telemediensystem" des Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet" bezog und mitnichten eine "Ewigkeitsgarantie" und schon gar nicht ein Finanzierungsprivileg für ö.r. Rundfunk-Sender im Abruf-Internet bedeutet!

Ich empfehle zur geneigten Lektüre
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html

Sehr treffende Zustandsbeschreibung mit anderen Worten
Wenn das Internet Rundfunk wäre, gäbe es keinen Mangel an Meinungspluralität und damit entfiele die Rechtfertigung für den ÖRR in Gänze.

Der Begriff "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" für internetfähige Alltags- Kommunikations- und Abrufgeräte sowie das Argument, wer ein solches besitze, könne auch "Rundfunk" und damit ARD-ZDF-GEZ im Internet "empfangen", sind von der Medien-Politik übernommener Lobby-Sprech von ARD-ZDF-GEZ, um ein für die Finanzierungsbegründung/ Finanzierungsverpflichtung erforderliches "nutzungswilliges Interesse" für den sog. (und nie ausgeschriebenen!) "Telemedienauftrag" herbeizureden bzw. aufzudrängen und somit aufgrund des nahezu 100%igen Verbreitungsgrades genau dieser "internetfähigen multifunktionalen Alltags-Kommunikations- und Abrufgeräte" erst die Allgemeinfinanzierung herbeizutypisierung und herbeizupauschalieren.

Auf diese Argumentationsschiene sollte man sich also besser nicht einlassen, wenn man nicht will, dass die Vielfalt im Internet weiter gefährdet wird und zukünftig noch ganz andere Dinge nach gleicher Methode pseudo-"solidarisch" allgemeinfinanziert werden sollen.

Aus den gleichen Gründen kommt m.E. auch keine ähnlich gestrickte Kopfpauschale auf die Allgemeinheit in Frage.


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www.rundfunk-frei.de

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Guten TagX.

Haa! Die Lösung ist ganz einfach:

Betongold!!!!


Achtung! Link führt zur ARD!  Die Top-10-Immobilien-Aktien. Betongold fürs Depot.

https://boerse.ard.de/anlagestrategie/branchen/die-top-ten-immobilien-aktien100.html

Was ist der Unterschied zwischen einer "Betriebsstätte Autovermietung" (SiXt) und der "Betriebsstätte Wohungsvermietung" im Beitragsrecht?

Zitat
§ 9 Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893

Die Gemeinden können behufs Deckung der Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von Veranstaltung, welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von denjenigen Grundeigenthümern und Gewerbetreibende, denen hierdurch besondere wirthschaftliche Vortheile erwachsen, Beiträge zu den Kosten der Veranstaltungen erheben.

Zitat
§ 4 Beiträge

Beiträge werden zur Deckung der Kosten für die Herstellung und die Unterhaltung der durch ein öffentliches Interesse bedingten Anlagen von den Grundeigentümern und Gewerbetreibenden erhoben, denen durch die Veranstaltungen besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.

Gesetz über Gebühren und Beiträge (BE), vom 22. Mai 1957, Link:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=GebBtrG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true

Der Beitrag trifft den Grundeigentümer und Gewerbetreibenden. Rechtssatz seit über 100 Jahren.

Der Mieter einer Wohnung ist nicht der Eigentümer einer Wohnung. Den "Vorteil" für die "staatlichen Veranstaltungen von ARD, ZDF und Co." hat das Betongold!

Eigentum verpflichtet. Es soll dem Wohl der Allgmeinheit dienen.

Es wird daher keinen "Mensch-(Kopf)-BeitraX" für die GEZ geben, sondern einen Betongold-BeitraX!
Die Erhebung des Betongold-BeitraX ist sehr datenschutzfreundlich! Es werden keine Meldedaten mehr benötigt. Die Überwachung des Meldewesens und der Freizügigkeit durch die Nationale Service Agentur entfällt (Jagd auf "Schwarzbewohner" und Studenten-WG´s)!

Es wird nur noch ein Betongoldregister benötigt und als Vorlage dient das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021, link:

https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/1064_ZensVorbG_2021.pdf?__blob=publicationFile

OT GEZ-Rasterfahndung 2018:

Herzlichen Glückwunsch BeitraXservus zur Rasterfahndung 2018 und zur staatsfernen Propaganda "BeitraXgerechtigkeit", "Schwarzseher" und "nicht mehr erfasste Studenten WG´s"! War eine super Idee erneut virtuell durch jede Wohnung zu marschieren und die Identität der gemeldeten volljährigen Bewohner_innen digital festzustellen (§ 14 Abs. 9 a RBS TV)!

Ey DU! Ja genau DU! "GEZ-Sonderbrief" "Auskunft Rasterfahndung 2018" erhalten?

Keine Auskunft an die GEZ über Mitbewohner_innen!


Fordere die "ersuchende Stelle", den "Berufsbeamten IBM-Mainframe" auf, sie möge DIR die Rechtsgrundlage für diesen "Verwaltungsakt" mitteilen und einen Rechtsbehelf bezeichnen!

Mach mit beim BeitraX-GEZ-Banking!

Hol dir dein Gold (Schadensersatz EU DSG VO) bei der GEZ-(Daten)-Bank ab!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 11:14 von Profät Di Abolo«

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Und ja, es wäre wünschenswert, wenn noch mehr Nutzer/ Nutzungsinteressierte wie wohl tokiomotel, drboe und sicher noch einige andere in und außerhalb des Forums sich für eine tragbare Gesamtlösung auch unter Berücksichtigung der Nichtnutzer/ Nicht-Nutzungsinteressierten bemühen würden.
Nichts anderes mache ich doch hier seit einigen Tagen mit der Unterbreitung unterschiedlichster Vorschläge. Allerdings hat sich die vom BVerfG ins Spiel gebrachte Kopfpauschale bereits schon jetzt als untauglich erwiesen, weder als stur pauschaler Beitrag noch als einkommensabhängige "Steuer"version.
Als tragbare Gesamtlösung für die unterschiedlichen Interessen von Nutzern und Nichtnutzern bleibt wohl doch nichts anderes als die PayTV-Option übrig. Nur wird diese wohl nicht so ohne weiteres als tragbare Lösung dem örR beizubringen sein. Dazu müsste die aufgedrängte Nutzungsmöglichkeit in eine freiwillige gewandelt werden. Das BVerfG wird diesen gewaltigen Eingriff in die bisher auf Zwang basierende sprudelnde Ölquelle des örR so gewiss nicht "zulassen". Man darf in der Tat bis aufs äußerste gespannt sein, wie mehr oder weniger geschickt sich das BVerfG  aus der kniffligen Affäre ziehen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 16:16 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

D
  • Beiträge: 43
Lieber Profät di Abolo, die von Dir gewählte Schreibweise für Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist genial!

Du schriebst, ich zitiere (§ 14 Abs. 9 a RBS TV)!

Da hat man die ganze Wahrheit in einer Nußschale:
Es ist also in realiter ein RBS TV, ein Rundfunkbeitragsstaats TV.

Herrlich.

Dan de Lion


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 16:17 von Bürger«

  • Beiträge: 1.483
  • This is the way!
@Dandelion, danke, die Wahrheit lässt sich manchmal ganz einfach darstellen.

Jetzt habe ich doch glatt die einfache "belgische BeitraX-Variante" und meinen öffentlichen Aufruf zu Ordnungswidrigkeiten vergessen!

Aber zuerst: Internetnutzung und die "österreichische Variante":
Computer keine Rundfunkempfangsmodule ("TV-Karte" oder "Radio-Karte"); Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, Urteil, Verwaltungsgerichtshof Österreich, link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=jwt_2015150015_20150630j00

Einigung: ARD und ZDF kehren ins belgische TV zurück; Link

http://www.digitalfernsehen.de/Einigung-ARD-und-ZDF-kehren-ins-belgische-TV-zurueck.113105.0.html

Zitat
Im Gegensatz zu Deutschland muss in Belgien der Betreiber, also Belgacom, für die Verbreitung der Fernsehsender zahlen.

Ja genau! Der Gewerbetreibende hat den UnfugbeitraX zu zahlen!

Die Betriebsstätte "TV / Radio - Übertragung"!
An alle TV und Radio Nutzer!

Ihr zahlt schon für den Kabelanschluss, Internet etc. ...?
Wählt die "belgische GEZ-Boykott-Variante"!

Stellt sofort alle GEZ-Zahlungen ein!

Verweist auf den seit über 100 Jahren geltenden Rechtssatz!
NiX übertragen? NiX sehen, niX hören!

Ohne TV Veranstalter kein wirtschaftlicher Vorteil durch die Übertragung von niX (also Rauschen)!

Die "Betriebsstätte TV / Radio Übertragung" muss den RBS TV-UnfuX-BeitraX zahlen!

Solidarität mit allen belgischen "ARD/ZDF Schwarzseher_innen"

durch

vollen VolX-GEZ-Boykott im Mitgliedstaat(DE)!


NiX GEZahlt!


 :)



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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ja genau! Der Gewerbetreibende hat den UnfugbeitraX zu zahlen!

Was sie ja auch tun, wenn auch nicht ausschließlich. Eigentlich aber zahlen die Unternehmen keinen Cent, denn letztlich legen die ihre Kosten auf die Kunden/Mieter etc. um. Wer als Wohnungsinhaber zahlt, zahlt doppelt und dreifach. Nicht nur für die eigene Wohnung wird der sogn. Beitrag abgedrückt, sondern man übernimmt auch die Anteile der Unternehmen und - nicht zu vergessen - der Behörden. Die zahlen den sogn. Rundfunkbeitrag für ihre Standorte aus Steuern. - Hoppala! Staatsferne und Steuermittel? Da war doch was.  :)

M. Boettcher


Edit "Bürger" - bzgl. "Rundfunkbeiträge" der Behörden siehe und diskutiere bitte u.a. unter
parlamentarische Anfrage Bundestag: Rundfunkbeiträge für Bundesbehörden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26291.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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m

mb1

  • Beiträge: 285
Und ebenfalls nicht zu vergessen, dass die Beitragszahler auch für die Beitragsbefreiten vollumfänglich zur Kasse gebeten werden!


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

m
  • Beiträge: 436
Und ebenfalls nicht zu vergessen, dass die Beitragszahler auch für die Beitragsbefreiten vollumfänglich zur Kasse gebeten werden!

Das sehe ich nicht so, denn ich bin mir sicher, dass selbst wenn alle Beitragsbefreiten den Rf-Beitrag bezahlen würden, dann würde der Beitrag nicht erheblich sinken. Siehe dazu das steigende Beitragseinkommen nach 2013, was dann um 50 Cent reduziert wurde. Die staatliche Maxime ist mit allen Möglichkeiten der Geldbeschaffung beim Bürger, immer einen zusätzlichen Mehrwert zu erzielen.


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n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Und ebenfalls nicht zu vergessen, dass die Beitragszahler auch für die Beitragsbefreiten vollumfänglich zur Kasse gebeten werden!

Es geht um die Logik, bzw. das Prinzip:
Die Argumentation ist doch, dass die Finanzierung von allen Bürgern im Einwirkungsbereich des Rundfunks zu tätigen ist.
Der Beitrag der "Befreiten" fehlt.
Folglich muss der Rest mehr bezahlen.

Logisch und gerecht wäre es, wenn die Sozialhilfe auch den Rundfunkbeitrag beinhalten würde, und es keine H4-Befreiung vom Rundfunkbeitrag gäbe.

Das war den Politikern aber zu teuer.

PS:
Dass der gierige Rundfunk den Beitrag nicht senken würde, wenn der RB auch in der Sozialhilfe enthalten wäre, ist ein anderes Thema.



Edit "Bürger" - bzgl. Heranziehung der Beitragszahler zur Querfinanzierung der Beitragsbefreiten siehe und diskutiere bitte u.a. unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg143253.html#msg143253
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg149612.html#msg149612
Hier bitte wie überall im Forum eng, zielgerichtet und mit direktem Bezug zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und insbesondere den Einstiegsartikel und die dort thematisierte "Kopfpauschale" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 16:28 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

 
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