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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 73031 mal)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Mir erzähle keiner dass, man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert.
Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders..
Diese elendigen, immer und immer wiederholten Verleumdungen gehen mir nur noch auf den ***. Und das nur, weil es anscheinend jede menge Menschen gibt, die über ein mehr als beschränktes Vorstellungsvermögen verfügen.
Nur weil jemand anscheinend ein Junkie ist, heißt das noch lange nicht, dass auch alle anderen automatisch Junkies sind.

Und wann wird in diesem Land endlich begriffen, dass ein PC kein Rundfunkempfangsgerät ist?
Mit einem PC kann man keinen Rundfunk empfangen, das ist technisch gar nicht möglich. Ich habe noch keinen einzigen Computer gesehen, der von Werk her mit einem Rundfunkempfangsteil ausgestattet wäre.
Was möglich ist, wäre eine sogenannte TV-Karte in einem freien PCI Slot eines Rechners zu installieren. Aber selbst das würde einen PC noch nicht zu einem Rundfunkempfangsgerät machen, denn das Empfangsgerät wäre immer noch die TV-Karte, welche kein fester Bestandteil eines Rechners ist.

Und wann wird endlich begriffen, dass Internet kein Rundfunk ist. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Da ändern auch so Pseudobegriffe wie bspw. "Internetradio" nichts dran.
Von mir aus kann der örR ins Internet einstellen was er will, aber er soll sich gefälligst an die Regeln halten, welche weltweit beachtet werden. Will er eine Gegenleistung für seine Angebote, soll er seine Seiten mit einem Login versehen. Ist er dazu nicht bereit, soll er seinen Dreck aus dem Internet raushalten.
Solange das nicht der Fall ist, rufe ich Feindseiten grundsätzlich nicht auf. Allerdings gab es eine Ausnahme, das war am 01.10.2016, und das bereue ich heute noch. Tiefer wie an diesem Tag konnte der örR überhaupt nicht mehr sinken.

Wenn einige Leute meinen, sie müssten sich zugunsten eines verfassungswidrigen Gesetzes gegen das Grundgesetz stellen, bitte. Aber sie sollten sich auch die Frage stellen, was den Kern unserer Demokratie ausmacht, eine milliardenschwere öffentlich-rechtliche Unterhaltungsschleuder oder aber unsere Verfassung.

Jeder, der nach dem aktuellen System für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlt, stellt sich gegen das Grundgesetz, da er einem verfassungswidrigem Gesetz einen höheren Stellenwert einräumt.
Es wird nur allzu leicht vergessen, dass erst der schreckliche Tod von Millionen von Menschen überhaupt unser Grundgesetz im Nachhinein ermöglichte. Und jetzt, keine 70 Jahre später wird deren Andenken bereits mit Füßen getreten.
Für ein totalitäres System, zu dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk mittlerweile mutiert ist, darf es in diesem Land einfach keinen Platz mehr geben.

Manchmal finde ich es wirklich erstaunlich wie leicht sich Menschen doch versklaven lassen, wenn man ihnen nur das richtige Futter vorsetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 20:41 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

T
  • Beiträge: 546
Danke Spark! Dem ist von mir aus nichts hinzuzufügen.

Zur Erinnerung:

Zitat
Die Regierung der britischen Premierministerin Margaret Thatcher führte Ende der 1980er-Jahre in Großbritannien die Kopfsteuer community charge (besser bekannt als poll tax) ein, die allerdings eine Ermäßigung für besonders einkommensschwache Bürger vorsah. Jedoch weigerten sich 18 Millionen Briten, die Steuer zu bezahlen. Die Proteste gipfelten am 31. März 1990 in einer Demonstration mit rund 70.000 Teilnehmern in London, wobei es auch zu gewalttätigen Ausschreitungen kam.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kopfsteuer#Poll-Tax-Unruhen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2018, 10:38 von Totalverweigerer«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger.

Dein Post geht völlig an der Sache vorbei. Egal aus welchen Gründen man auf elektronische Medien verzichtet, ob auf Dauer oder einen begrenzten Zeitraum, man darf das! Es mag sein, dass die Nicht-Gerätebesitzer eine kleine Minderheit darstellen. Aber selbst wenn es tatsächlich nur einen einzigen Nicht-Gerätebesitzer gäbe, so ist vorzusehen, dass nur die zu zahlen haben, die dazu auf Grund der technischen Ausrüstung auch in der Lage sind. Besser noch: die das Angebot tatsächlich nutzen. Das technisch zu kontrollieren ist kein Problem (Smartcard). Es braucht also weder Kontrolleure wie zu GEZ-Zeiten noch einen Meldedatenabgleich, ständiges Tracking, wer wo wohnt und wann umzieht, oder einen aufwendigen Beitragsservice. Ein über den Handel vertriebenes Prepaidsystem zur Freischaltung von Smartcards wäre anonym, einfach und kostengünstig.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 20:42 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das sich etwas ändern muss und wird, steht nach der Verhandlung vom 16. Mai außer Frage.
Ob Kopfpauschale oder Steuer wird wohl dem Gesetzgeber überlassen.

Zitat
"Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben sich wie im Hamsterrad gedreht und immer das Gleiche gesagt..."

Schlimmer noch und möglicherweise nicht im Sinne seiner Auftraggeber, gab der Bevollmächtigte der Landesregierungen Herr Prof. Dr. Dieter Dörr am Ende der Verhandlung zu, dass er durchaus Probleme in der Ungleichbehandlung sehe und ihm ein Personenbezug lieber wäre.

Auf die darauf folgende Frage des Gerichtes, wie die Ungleichbehandlung gerechtfertigt wird und was dafür die Argumente wären, herrschte einheitliches Schweigen in den Reihen der Rundfunkzwangsbeitragsmillionäre und der Landesregierungen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 721
Gerecht und heute technisch einfachst realisierbar: Kopfpauschale für Nutzer


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Und es spricht auch nichts gegen eine Mischfinanzierung, auch seiten des Bundesverfassungsgerichts nicht. Ist ja sowieso in der Praxis der Fall, "Beitrags"einnahmen werden durch Werbeeinnahmen ergänzt.
Nutzereinnahmen, sollten sie wirklich nicht ausreichen, werden durch Steuermittel ergänzt.
Aber wenn man den Worten Herrn Willhelms glauben schenken darf, dürfte sich dieses Problem ja gar nicht erst stellen, da ja über 90% der Bevölkerung Nutzer sind. Es sei denn, die Knöpfchendrücker wären doch nicht so repräsentativ wie immer behauptet wird.


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@drboe

Da im Forum immer mehr "Kopfpauschale"-Fans auftauchen -- @tokiomotel, @20MillionenEuroTäglich, ua. -- geht da einigen anwesenden Öffies im Freudentaumel über eine hinter den Kulissen bekanntgewordene Entscheidung des BVerfG die Tarnung im Forum verlustig?

Gerade an @20MillionenEuroTäglich: was bitte ist an einer Kopfpauschale für Nichtnutzer des örR gerecht, und was bitte ist an der BS-Überwachung aller "technisch einfachst realisierbar"? Wie bereits vor dem BVerfG vorgetragen wurde, ist es technisch und personell egal ob 42-44 Mio Wohnungen oder 60 Mio Erwachsene verwaltet werden, es liegt auf der Hand, das sowieso 60 Mio Erwachsene verwaltet werden, von denen 42-44 Mio auf "Abkassieren" gesetzt sind.

Und an @tokiomotel: es ist mir völlig egal was Du und der örR als mein Nutzungsverhalten vermuten -- ich nutze nicht, da könnt ihr vermuten bis ihr schwarz werdet!  >:D

Gerecht ist, wie @drboe anmerkt, die Zahlung bei Nutzung, und technisch am einfachsten und am wenigsten aufwändig ist der anonyme Abverkauf von Decoderkarten an Personen, die Nutzer werden möchten. Informiert Euch doch mal bei Sky, wie teuer der Verkauf von Karten und Abos dort ist.

PS: Mir sind anwesende Öffies egal, noch ist es ein freies Land; ich will den angesprochenen @tokiomotel und @20MillionenEuroTäglich auch nicht unterstellen, sie wären Öffies, allerdings lehnen sie sich gerade sehr weit pro örR-Beitrag aus dem Fenster...

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 20:44 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 721
Gerecht ist, wie @drboe anmerkt, die Zahlung bei Nutzung, und technisch am einfachsten und am wenigsten aufwändig ist der anonyme Abverkauf von Decoderkarten an Personen, die Nutzer werden möchten.

Genau das meine ich mit "Kopfpauschale für NUTZER"  ;)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
...
Auf die darauf folgende Frage des Gerichtes, wie die Ungleichbehandlung gerechtfertigt wird und was dafür die Argumente wären, herrschte einheitliches Schweigen in den Reihen der Rundfunkzwangsbeitragsmillionäre und der Landesregierungen.

Na sowas - da hätten sich die Herrschaften wohl doch besser die Mühe gemacht, sich einfach mal ein paar der vieltausendfachen Gefälligkeitsurteile der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit durchzulesen. Da stund es doch regelmäßig in dicken schwarzen Lettern drin, das Universalzauberwort: Verwaltungsvereinfachung®. Wenn professionelle Richter regelmäßig deren Hohelied sangen & singen, muss das doch stimmen!!???

Wenn die ersteren also so dämlich sind, da kann einem doch fast nur noch das alte Goethe-Wort wieder einfallen, sinngem. "Und ist ihm das Glück auch hold - was nützt's dem Stöffel?! Denn regnet's Brei, dann fehlt ihm der Löffel!" :->>>

Bzgl. der eigentlichen momentanen Thematik, was also eine mgl." Kopfpauschale" anlangt, braucht man aber aus Sicht eines fiktiven Besuchers nicht von vorne anzufangen. Auch in dem Fall dürfte es doch bspw. nicht zulässig sein, eine Allgemeinheit für seinen angeblichen "Sonder-)Vorteil" (der obendrein keiner ist) blechen zu lassen, ohne (was aber logisch zwingend wäre), gleichzeitig die benennen zu können, die diesen Vorteil nicht haben.

Wäre vor diesem Hintergrund nicht die nächste Runde bereits eingeläutet?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 20:45 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Diese elendigen, immer und immer wiederholten Verleumdungen gehen mir nur noch auf den S..k. Und das nur, weil es anscheinend jede menge Menschen gibt, die über ein mehr als beschränktes Vorstellungsvermögen verfügen.
Sorry, solange es möglich ist, Rundfunk ohne technische Sperre, also für lau zu nutzen, muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.
Ob man Rundfunk auch übers Internet nutzen kann, ist in der Sache völlig unerheblich. Der örR war halt so "clever" und hat sich auch noch übers Internet aufgedrängt. Es geht allein um die Möglichkeit der Nutzung, ob über PC oder sonst was, ist doch sowas von irrelevant... Noch zahlende Nutzer haben durchaus ein sehr gutes Vorstellungsvermögen und sind nur ungern die dummen zahlenden Trottel für andere, welche glauben, die schlaueren zu sein, nur weil man ihnen eh nichts nachweisen kann.
Das hat nichts mit Verleumdung zu tun, es ist halt eine Geschichte von vielen, die das Leben und seine Erfahrung so mit sich bringt.
Solange es diesen Zwang gibt wird sich an diesen Zweifeln der Ehrlichkeit auch nichts ändern. Resultiert auch aus den um 2013 in Umlauf gekommenen Berichten super ehrlicher Zeitgenossen. Glotzen für nass war geil.
Es wird also höchste Zeit, dass sich das BVerfG zumindest zur klaren finanziellen Abgrenzung von Nutzern und Nichtnutzern was echt brauchbares einfallen lässt.
Je länger dieser Affentanz noch weiter geht, umso unruhiger werden auch die bisher noch zahm gehaltenen Nutzer. Eine echt harte Nuss die es da in KA zu knacken gibt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 00:25 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

M
  • Beiträge: 508
Man könnte es auch ganz anders lösen...

Dazu ein Artikel vom 20.03.2015 von Christian Herzog und Hanno Beck:
Zitat
Ein aus Sicht der Autoren naheliegendes Experiment ist die Überprüfung der Hypothese, dass die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Anstalten steigt und ihre Legitimationsbasis sich verbessert, wenn die Rundfunkbeitragszahler ex ante direkt auf einen kleinen Teil des Programms Einfluss nehmen können und nicht nur ex post über Einschalt- bzw. Abrufquoten und Programmbeschwerden.[10] Dabei ließen sich auch die Entstehungswege von Produktionen inklusive ihrer Kosten transparent darstellen. Dies könnte man über ein einfaches Design erreichen: Die Anstalten stellen den Zuschauern Exposés von verschiedenen Beiträgen und Themen zur Auswahl, über die man berichten respektive aus denen man einen Beitrag machen könnte. Die Zuschauer können dann unter den verschiedenen Themen und Exposés auswählen, welches dieser Formate produziert und gesendet werden soll – das Format mit den meisten Stimmen wird dann umgesetzt.
Quelle: https://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/transparenz-und-partizipation.html

Eine Kopfsteuer wäre m.E. unsozial und falsch!

Zitat
Seit Beginn des Jahres 2013 erhalten die Sender ihre Mittel aus […] einer De-facto-Kopfsteuer …
Quelle: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2013/3/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-in-der-krise/

Und: Bei Überlegungen zu einer gerechten, transparenten und demokratisch legitimierten Finanzierung eines öffentlichen Rundfunks sollten m.E. immer die drei wichtige Eckpunkte der Spirale (?) Feststellung des Mittelbedarfes zusammen betrachtet / hinterfragt / gedacht / beantwortet werden:
Auftrag (Welche Sendungen?) + Umfang (Wie viel Sender?) + Finanzierung (Mischfinanzierung – sh. Spanien, Niederlande etc.) 

Kleine Anfrage SN: Positionen der Staatsregierung zur Beauftragung von ARD, ZDF
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27559.msg173316.html#msg173316
Zitat
Wer öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren will, muss zwei Fragen beantworten:
Wie sollen die dafür nötigen Mittel aufgebracht werden und wie soll man den Finanzierungsbedarf ermitteln?
Quelle: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11616-013-0167-z.pdf
Zitat
Vor dem Hintergrund der obigen Analyse stellt sich die Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks aus dem allgemeinen Steueraufkommen als eine attraktive Lösung dar:
Unter Allokationsgesichtspunkten wären die Kosten der Mittelbeschaffung über Steuern deutlich minimiert, da dies nun im Verbund mit der allgemeinen Steuererhebung geschähe (vgl. Grisold 2004 , S. 1 18, 1 19); die Kosten für eine zusätzliche Gebühr oder Steuer würden eingespart. Das macht diese Lösung günstiger als alle anderen Maßnahmen, die einen zusätzlichen Erhebungs-, Verwaltungs- und Überwachungsapparat erfordern.
Es wäre wesentlich mehr Verteilungsgerechtigkeit gegeben als bei anderen Lösungen, jedenfalls solange man unterstellt, dass die Verteilungswirkungen des aktuellen Steuersystems diejenigen sind, die politisch und demokratisch erwünscht sind. Die u. U. negativen Verteilungswirkungen der Abgaben und Gebühren wären beseitigt, ohne dass man Abstriche bei der Staatsferne machen muss – diesen Punkt gilt es bei der Bestimmung des Finanzbedarfes zu klären.
Zudem schafft diese Lösung Transparenz, was die Belastung der Bürger mit Steuern und Abgaben angeht. Voraussetzung für eine Finanzierung aus dem Steueraufkommen im Hinblick auf die geforderte Staatsferne ist jedoch, dass die Ermittlung des Finanzbedarfs von der Mittelaufbringung zu trennen ist. Solange die Bestimmung des Mittelbedarfs in einem staatsfernen Verfahren stattfindet und der Staat verpflichtet ist, diese Mittel aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen, wäre diese Regelung in ökonomischer Hinsicht kompatibel mit den Vorgaben des Verfassungsgerichtes (vgl. Hasse 2005 , S. 175 sowie Bundesverfassungsgericht 1994 und  2007 ). Damit bleibt als eigentliches Problem die Frage der Feststellung des Mittelbedarfes, die im Folgenden erörtert werden soll 
Hervorhebung nicht im Orginal https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11616-013-0167-z.pdf

@all: Ja, es gibt Nutzer und Nichtnutzer! Aber, worum geht es? Wer ist der Gerechtere? Wer leidet mehr an der Zwangsabgabe auf das Menschenrecht Wohnen?

19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.msg118336.html#msg118336
Das Internet ist kein Rundfunk! Das Internet ist keine Presse!

Und wenn Frau Dr. Angela Merkel sagt (und meint): "... insofern werden wir Wege finden, wie die parlamantarische Mitbestimmung so gestaltet wird, dass sie trotzdem auch marktkonform ist."  (Angela Merkel und die marktkonforme Demokratie https://www.youtube.com/watch?v=y4CIiBL-EKg), dann wird klar, warum (sich) der örR das  Ermächtigungsgesetz zur Ausbeutung der Wohnungsinhaber erlassen hat.

Wilkommen im Feudalismus!
Neo-Feudalismus!
Zitat
Im Finanzmarktkapitalismus werden Einkommen und Macht nach vormodernen Mustern verteilt, so die These des Hamburger Soziologen Sighard Neckel. Am 30. Mai 2016 sprach er in der Heinrich-Böll-Stiftung über die Illusion gerechter Märkte, ererbte Privilegien und die Wiederkehr ständischer Ungleichheit.
Quelle: https://www.boell.de/de/2016/06/14/neofeudalismus-die-wiederkehr-der-staendegesellschaft


Dranbleiben!

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
Niemand hat ein Recht zu gehorchen. (Hannah Arendt)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 20:53 von Bürger«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wäre vor diesem Hintergrund nicht die nächste Runde bereits eingeläutet?
Nach der Verfassungsbeschwerde ist vor der Verfassungsbeschwerde (vor der nächsten Klagewelle)...oder
"Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los"  8)


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Hallo!

Sorry, solange es möglich ist Rundfunk ohne technische Sperre, also für lau zu nutzen, muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.

Nein, nach Art 5 GG gibt es auch die negative Informationsfreiheit, man kann nicht zur Nutzung gezwungen werden.

Die fehlende technische Sperre kann nicht wie vorliegend zum Problem von Nichtnutzern gemacht werden.

Zitat
Ob man Rundfunk auch übers Internet nutzen kann, ist in der Sache völlig unerheblich.

Nein. Internet ist ein Kommunikationsnetz (Eins-zu-Eins Paketaustausch), welches nicht unter die Definition "Rundfunk" fällt (weder bei "av Mediendienstleistungen" noch beim RStV). Natürlich kann der Inhalt des Rundfunkangebotes Einzelnen (Einzelverbindung, auch wenn es viele sind) auch per Stream zur Verfügung gestellt werden, deswegen wird aber Internet nicht zum Rundfunk.

Zitat
Es geht allein um die Möglichkeit der Nutzung

Nein, nach "RBStV" geht es um Wohnungen, Betriebsstätten, Beschäftigte, Kfz.

Zitat
Noch zahlende Nutzer haben durchaus ein sehr gutes Vorstellungsvermögen und sind nur ungern die dummen zahlenden Trottel für andere welche glauben die schlaueren zu sein, nur weil man ihnen eh nichts nachweisen kann.

Nein, wegen "dummer zahlender Trottel" müssen sich Nichtnutzer nicht per "Mehrheitsentscheid" in die Tasche greifen lassen -- das nennt sich "Schutz der Minderheit".

Zitat
Solange es diesen Zwang gibt wird sich an diesen Zweifeln der Ehrlichkeit auch nichts ändern. [...] Es wird also höchste Zeit, das sich das BVerfG zumindest zur klaren finanziellen Abgrenzung von Nutzern und Nichtnutzern was echt brauchbares einfallen läßt.

Nein -- solange Nichtnutzen nicht unter Strafe gestellt wird, kommt es auf Unterstellungen nicht mehr an. Nichtzahlende Nutzer sind kein Argument, der Allgemeinheit eine Vorzugslast (-> Sondervorteil?!?) aufzuzwingen.

Es gibt, wie manche unermüdlich vorbringen müssen, bereits eine technische Lösung: Verschlüsselung. Als tatsächliche Gegenleistung für die "Gebühr/Beitrag" gibt es dann eine Decoderkarte für Nutzenwoller (= freiwillige Nutzer). Um im Gerichts-Sprech zu bleiben: "auf juristische Lösungen kommt es daher nicht mehr an".

MfG
Michael


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@tokiomotel

Ich bin nicht so naiv, anzunehmen, dass es sog. "Schwarzseher" niemals gab und nicht auch immer noch gibt. Und mit einem gesunden Misstrauen habe ich auch keinerlei Probleme.
Aber mit einer pauschalen Aussage, welche alle Nichtnutzer quasi zu Lügnern abstempelt, habe ich allerdings ein Problem.

Vor ca. 2 Jahren hat irgendein Politiker - wer es war, weiß ich nicht mehr - fast exakt das gleiche geäußert. Man kann es sogar noch in den Tiefen des Forums finden.
Übertragen auf das Strafrecht würde es bedeuten, dass jeder solange als schuldig gilt, bis er seine Unschuld bewiesen hat.
Lässt sich ein Fall nicht eindeutig aufklären, würden nach diesem Motto eben alle Verdächtigen gleichermaßen bestraft werden und das kann es einfach nicht sein.
Aber genau das geschieht mit dem derzeitigen Modell.


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In Deutschland gibt es mit knapp 46,5 Mio PKW deutlich mehr PKW als Wohnungen. Es ist daher  davon auszugehen, dass jeder über 18 Jahre alte Einwohner Zugang zu einem PKW hat. Zur Verwaltungsvereinfachung schlage ich eine Kopfpauschale vor, über die jeder Bürger a) mit der durchschnittlichen Höhe der KfZ-Steuer belastet wird, und b) die mittlere Zahl an Verkehrsverstößen in gleicher Weise umgelegt wird. Und es komme mir bitte keiner damit, er hätte gar keinen PKW. Indem man diese abgegriffene Kurbel für diese ausgeleierten Blechkisten immer wieder aufs Neue betätigt wird die Beteuerung des Nichtbesitzes auch nicht glaubwürdiger. Sorry, kein Auto, kein Motorrad, aber ein Rennrad. Eine Konstellation die widersprüchlicher nicht sein kann. Noch zahlende PKW-Besitzer haben durchaus ein sehr gutes Vorstellungsvermögen und sind nur ungern die dummen zahlenden Trottel für andere welche glauben die schlaueren zu sein, nur weil man ihnen eh nichts nachweisen kann.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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