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Autor Thema: Kleine Anfrage SN: Positionen der Staatsregierung zur Beauftragung von ARD, ZDF  (Gelesen 2734 mal)

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Sächsische Staatskanzlei

Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Feiks (DlE L¡NKE) und Antwort der Staatskanzlei vom 21.05.2018
Drs.-Nr.: 6/13273

Thema:
Positionen der Staatsregierung zur Beauftragung von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Zitat
"Fünf Bundesländer arbeiten an neuem Modell der Beauftragung von ARD, ZDF und Deutschlandradio - Auch wenn die l6 Bundesländer im März 2016 die Arbeitsgruppe ,,Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten" eingesetzt haben, ging es in deren seit zwei Jahren laufenden Beratungen kaum darum, ob und wie etwa angesichts des stetigen Medienwandels - möglichenreise der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender verändert werden muss.
lm Kreis der Länder gibt es nun seit mehreren Wochen eine zweite Arbeitsgruppe, die sich explizit mit einer Reform des Auftrags der öffentlich- rechtlichen Sender befasst.

 Auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder, die am 31. Januar in Berlin stattfand, haben Bayern, Baden- Württemberg und Schleswig-Holstein deutlich gemacht, dass sie es ,,für erforderlicho' halten, ,,eine Neufassung der Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ins Auge zu fassen". So steht es in der Ergebnisniederschrift zu dieser Sitzung (das Protokoll liegt der MK vor). Der Gruppe der drei Länder haben sich in der Folge noch Hamburg und Sachsen angeschlossen." (https ://www. medien korres ponde nz. de/leitarti kel/a rti kel/reform-des- auftrags.html, 26.04.20f 8.

Laut einer Protokollerklärung ist über das Ob und das Wie einer Neufassung der Beauftragung im Rahmen der Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Juni 2018 über einen entsprechenden Staatsvertragsentwurt zu beschließen, damit dies noch bei der Ermittlung des RundfunkbeitragsÍür 2021-2024 berücksichtigt werden kann."


Frage l: Welche Vorstellungen hat die Staatsregierung zur Neubeauftragung von ARD, ZDF und Deutschlandradio?
Die Staatsregierung erachtet es für erforderlich, eine Neufassung der Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ins Auge zu fassen, die bei Wahrung des funktionellen Auftrags der KEF sowohl Elemente der Flexibilisierung als auch der Budgetierung enthält. Hierbei soll eine lndexierung des Rundfunkbeitrages mit in die Prüfung einbezogen werden.

Frage 2: ln welchen dieser Positionen gibt es eine Ubereinstimmung zurischen den Regierungen der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen?
Zu den vorgenannten Vorstellungen besteht Übereinstimmung zwischen den Regierungen der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen. lnzwischen hat sich Thüringen, das die vorgenannten Vorstellungen ebenfalls teilt, diesem Kreis angeschlossen.

Frage 3: Auf welche Positionen hat sich die Arbeitsgruppe bisher gemeinsam verständigt und wo gibt es noch Dissens zwischen den einzelnen Bundesländern?
Einigkeit besteht hinsíchtlich einer Neufassung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Überarbeitung des sog. Drei-Stufen-Tests, der Einführung eines indexbasierten Verfahrens zur Festschreibung des Rundfunkbeitrages sowie der Konkretisierung der Berichts- und Kontrollpflichten gegenüber und durch die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten bei entsprechender Ermöglichung größerer Freiheiten im Rahmen ihrer Budgetplanung. Ein Dissens zwischen den der Arbeitsgruppe angehörenden Bundesländern ist aktuell nicht ersichtlich.

Frage 4: Wer nimmt von Seiten der Staatsregierung an den Treffen der oben genannten zweiten Arbeitsgruppe teil?
An den vorbereitenden Sitzungen der Arbeitsgruppe auf Fachebene ist die Staatsregierung auf Ebene der Rundfunkreferenten vertreten. An den Sitzungen der Arbeitsgruppe auf politischer Ebene ist die Staatsregierung durch den Chef der Staatskanzlei vertreten.

Download Originaldokument (pdf, ~ 160 kb)
https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/13273.pdf

Alternativ hier im Anhang
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=27559.0;attach=21087


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 21:53 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Zitat
die bei Wahrung des funktionellen Auftrags der KEF sowohl Elemente der Flexibilisierung als auch der Budgetierung enthält.
Zitat
Einführung eines indexbasierten Verfahrens zur Festschreibung des Rundfunkbeitrages
Da schrillen bei mir alle Alarmglocken. Das ist ungefähr so gut möglich, wie einen "Sondervorteil für alle" zu bebeitragen und die nächste angekündigte Sprengung unseres Grundgesetzes.

Ein "indexbasiertes Verfahren" bedeutet nichts weiter, als dass niemand mehr kontrolliert, was ausgegeben wird. Dementsprechend soll die KEF weiter demontiert werden. Zur Info: Das Verfahren ist schon jetzt indexbasiert, aber die KEF darf eben Einsparungen vorschlagen (mäkelt aber nicht am überfüssigen Programm oder der Höhe der Gehälter).
Wenn es eine Konstante gibt, dann dass die ihren Hals nie voll kriegen, egal wie sie gestopft werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 23:33 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

M
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Sächsische Staatskanzlei
Einigkeit besteht hinsíchtlich [...] der Einführung eines indexbasierten Verfahrens zur Festschreibung des Rundfunkbeitrages
:o

Dazu der spannende Aufsatz von Anfang 2017:
Hanno Beck, Andrea Beyer
Rundfunkfinanzierung: von Gebühren und Beiträgen jetzt zur Indexierung? (Hervorhebung nicht im Orginal):
Zitat
[…]
Abgesehen von den theoretischen und politischen Problemen bei der Auswahl des richtigen Index kann diese Lösung auch nicht in allen Punkten überzeugen: Aus allokativer Sicht dürften die Kosten eines solchen Verfahrens recht gering sein, aber in diesem Verfahren gibt es keine Anreize zur Verbesserung des Programms, da die Einnahmen unabhängig vom Programm sind. Die Staatsferne einer solchen Lösung hängt davon ab, wie oft eine Anpassung der Indexierung stattfindet: Je häufiger man eine Anpassung des Index zulässt, umso flexibler wird diese Lösung, umso mehr steigen aber auch die Möglichkeiten staatlicher Einflussnahme.

Die Verteilungswirkungen indexierter Rundfunksysteme hängen grundsätzlich davon ab, wie man den durch die Indexierung bestimmten Mittelbedarf aufbringt.
Quelle: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/autor/hanno-beck/ bzw.  https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs10273-017-2083-8.pdf

Genau!
Und wehe es ist eine Wohnungssteuer, die im Zirkelschluss den Index hochtreibt! 
- mit der 
Zitat
Festschreibung des Rundfunkbeitrages
>:(

Zitat
Wer öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren will, muss zwei Fragen beantworten:
Wie sollen die dafür nötigen Mittel aufgebracht werden und wie soll man den Finanzierungsbedarf ermitteln?
Quelle: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11616-013-0167-z.pdf
Zitat
Vor dem Hintergrund der obigen Analyse stellt sich die Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks aus dem allgemeinen Steueraufkommen als eine attraktive Lösung dar:
Unter Allokationsgesichtspunkten wären die Kosten der Mittelbeschaffung über Steuern deutlich minimiert, da dies nun im Verbund mit der allgemeinen Steuererhebung geschähe (vgl. Grisold 2004 , S. 1 18, 1 19); die Kosten für eine zusätzliche Gebühr oder Steuer würden eingespart. Das macht diese Lösung günstiger als alle anderen Maßnahmen, die einen zusätzlichen Erhebungs-, Verwaltungs- und Überwachungsapparat erfordern.
Es wäre wesentlich mehr Verteilungsgerechtigkeit gegeben als bei anderen Lösungen, jedenfalls solange man unterstellt, dass die Verteilungswirkungen des aktuellen Steuersystems diejenigen sind, die politisch und demokratisch erwünscht sind. Die u. U. negativen Verteilungswirkungen der Abgaben und Gebühren wären beseitigt, ohne dass man Abstriche bei der Staatsferne machen muss – diesen Punkt gilt es bei der Bestimmung des Finanzbedarfes zu klären.
Zudem schafft diese Lösung Transparenz, was die Belastung der Bürger mit Steuern und Abgaben angeht. Voraussetzung für eine Finanzierung aus dem Steueraufkommen im Hinblick auf die geforderte Staatsferne ist jedoch, dass die Ermittlung des Finanzbedarfs von der Mittelaufbringung zu trennen ist. Solange die Bestimmung des Mittelbedarfs in einem staatsfernen Verfahren stattfindet und der Staat verpflichtet ist, diese Mittel aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen, wäre diese Regelung in ökonomischer Hinsicht kompatibel mit den Vorgaben des Verfassungsgerichtes (vgl. Hasse 2005 , S. 175 sowie Bundesverfassungsgericht 1994 und  2007 ). Damit bleibt als eigentliches Problem die Frage der Feststellung des Mittelbedarfes, die im Folgenden erörtert werden soll 
Hervorhebung nicht im Orginal https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11616-013-0167-z.pdf



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