Wenn ich mich recht erinnere, wurde nach der Einführung der Krankenversicherungspflicht von einer Einzelperson die Steuerbefreiung von Krankenkassenbeiträgen durch alle Instanzen hindurch erstritten.
Die Urteilsbegründung war wohl so:
D die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen nun verpflichtend sind, können auf diese Beiträge nicht auch noch Einkommen- oder Lohnsteuer erhoben werden.
Dies hat zum "Bürgerentlastungsgesetz" zum 1.1.2010 geführt.
Verhält es sich mit dem GEZ-Zwangsbeitrag nicht ähnlich?
Aktuell führe ich persönlich zum GEZ-Beitrag auch noch die Einkommensteuer auf diesen Beitrag in Höhe des Spitzensteuersatzes ab.
Da die Zahlung dieses Beitrags aber nicht auf Freiwilligkeit beruht, könnte daraus doch die Absetzbarkeit dieses Beitrags von der Einkommensteuer folgen.
Ist dieses Thema hier bereits behandelt worden?
Kann jemand eine juristische Einschätzung dieser Frage treffen?
Edit "Bürger":
Ursprünglicher Thread-Betreff "Steuerbefreiung GEZ-Beitrag" musste korrigiert/ präzisiert und als Frage ausgewiesen werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.