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Autor Thema: Der Rundfunk muss sich ändern  (Gelesen 5013 mal)

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Der Rundfunk muss sich ändern
Autor: 22. Mai 2018, 20:53

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Rheinische Post     17.05.2018

Analyse von Henning Rasche
Der Rundfunk muss sich ändern

Der Rundfunkbeitrag ist ungerecht und teuer. Es ist gut, dass das Verfassungsgericht das offenbar ändern will. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind von enormer Bedeutung für die Gesellschaft. Aber sie müssen sich reformieren.
Zitat
Von einer Revolution ist das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in etwa so weit entfernt wie die FDP vom Kanzleramt. Doch zumindest an ersterem sollte sich etwas ändern. Das Bundesverfassungsgericht könnte dazu beitragen, dass die Sender sich aus der Komfortzone bewegen müssen. Der Erste Senat unter Vorsitz des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof verhandelt gerade über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags. Drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie den Beitrag für ungerecht und zu teuer halten. Sie haben teilweise Recht damit.
Weiterlesen auf :
https://rp-online.de/politik/der-rundfunk-muss-sich-aendern_aid-22691757


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D
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Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#1: 22. Mai 2018, 22:44
Naiv, komplett ahnungslos oder ein ehemaliger Mitarbeiter aus dem Dunstkreis des öR...

Zitat
... Selbst derjenige, der sich kein klassisches Konzert anhört, der Biathlon nicht mag, der Recherchemagazine wie "Monitor" nicht sieht, der profitiert davon. Weil er einen gut informierten Nachbarn hat.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst steht seit jeher in der Kritik. Konrad Adenauer war mit der Berichterstattung der ARD dermaßen unzufrieden, dass er versuchte, einen kanzlertreuen Sender zu installieren. Heute sind es Rechte, Verschwörungstheoretiker und Demokratiefeinde, die sich auf die Sender eingeschossen haben. Sie wollen ihre dumpfen Parolen an die Stelle von Fakten setzen. Sie wollen unabhängigen Medien die Unabhängigkeit absprechen, sie diskreditieren, und Unwahrheiten verbreiten.

In einer solchen Welt, in der immer mehr Menschen immer mehr Unfug behaupten, braucht es Instanzen der Wahrhaftigkeit. ARD, ZDF und der Deutschlandfunk sind solche Instanzen. Sie schaffen eine gemeinsame Öffentlichkeit dort, wo das Internet zu immer kleineren, radikaleren Zellen verführt. Das dient der Gesellschaft, deshalb muss die Gesellschaft das bezahlen.
Quelle: https://rp-online.de/politik/der-rundfunk-muss-sich-aendern_aid-22691757

Kann dem bitte jemand etwas zwitchern:
https://mobile.twitter.com/herrasche?lang=de

Da fällt mir gerade nichts mehr zu ein :o ??? >:(


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#2: 22. Mai 2018, 22:56
Man beachte den durchaus lesenswerten Kommentar von
Naturbund, Donnerstag 17. Mai 2018
Zitat
    Es ist ein beliebtes wie untaugliches rhetorisches Stilmittel, berechtigte und sachlich fundierte Kritik grundsätzlich in Abrede zu stellen, indem man sich unter den Kritikern solche mit geringem Sympathifaktor herauspickt und so tut, als seien diese stellvertretend für alle Kritiker. Vor allem dann, wenn man in der Sache keine besseren Argumente hat oder seine Macht bzw. in diesem Fall die Deutungshoheit mit allen Mitteln verteidigen möchte. Kritik an der "veröffentlichten Meinung" kommt aber aus allen Schichten der Bevölkerung und des politischen Spektrums. Sie richtet sich gegen Parteinahme, vorschnelle Festlegungen auf bestimmte öffentliche Sichtweisen, Unterschlagung von wesentlichen Fakten, anderen Meinungen und Zweifeln an der offiziellen Version. Gegen fehlende Distanz zu den Regierenden und den Mächtigen. Dagegen, dass die eigene Echokammer und Filterblase den Nachrichtenempfängern als Fakten präsentiert werden und alle anderen Sichtweisen als Verschwörungstheorie oder extremistisches Gedankengut abgetan werden. Alleine der vorletzte Absatz zeigt, wie berechtigt diese Kritik ist. Auch wenn sie an den Betroffenen offenbar bislang abperlt, merken sie es doch an den Verkaufs- und Zuschauerzahlen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#3: 23. Mai 2018, 14:22
Hallo!

Es wird auch wieder -- entgegen dem Thema beim BVerfG -- behauptet, es ginge um die Höhe des Beitrags. (Um die bloße Höhe des Beitrags hätte sich das BVerfG niemals gekümmert!)

@Rasche:
Es geht definitiv zunächst um die Bebeitragung des Grundbedürfnisses Wohnen! Es ist ebensowenig eine Verschwörungstheorie, was noch alles nachkommen soll: Bus-Beitrag, Hundesteuer, CO2-Abgabe aufs Atmen.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

n
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Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#4: 23. Mai 2018, 15:00
Zitat
In einer solchen Welt, in der immer mehr Menschen immer mehr Unfug behaupten, braucht es Instanzen der Wahrhaftigkeit. ARD, ZDF und der Deutschlandfunk sind solche Instanzen. Sie schaffen eine gemeinsame Öffentlichkeit dort, wo das Internet zu immer kleineren, radikaleren Zellen verführt. Das dient der Gesellschaft, deshalb muss die Gesellschaft das bezahlen.

Das ist doch Satire (hoffe ich)  >:(

Man weiß echt nicht mehr, was in den Köpfen von Leuten vorgeht, die so was schreiben >:D


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s
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Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#5: 23. Mai 2018, 15:12
Verschwörungstheorie, was noch alles nachkommen soll: Bus-Beitrag, Hundesteuer, CO2-Abgabe aufs Atmen.

Die Hundesteuer gibt es bereits seit vielen Jahren ( wenn nicht sogar seit Jahrzehnten ).

Gruß
Thomas


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Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#6: 23. Mai 2018, 16:27
Ich kenne den kritisierten User persönlich und erlaube mir deshalb, mich erklärend hier einzumischen.

Ich bin mir sicher, daß @(maikl_nait) eine staatlich verordnete Zwangsabgabe für eine mögliche Hundehaltung in der Wohnung meint, wobei für diesen möglichen zukünftigen Beitrag die tatsächliche Existenz eines Hundes in keinerlei Form notwendig sein wird. Genauso läuft es doch schon seit über fünf Jahren mit diesem vermaledeiten "Rundfunkbeitrag" - über eine Wohnung zu verfügen reicht ja schon, um zu löhnen!
Und by the way: An einer sogenannten "ÖPNV-Abgabe" basteln bestimmte interessierte Berufspolitiker-Kreise heute schon; selbstredend natürlich auch für solche Menschen, die den öffentliche Nahverkehr überhaupt nicht nutzen können.



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen (ungekürzten) Vollzitate des (unmittelbaren) Vorkommentars verwenden. Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 16:51 von DumbTV«
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

"Leben heißt: Den Gürtel eng schnallen und Ausschau halten nach Schwierigkeiten", sagt Alexis Sorbas zu Basil, dem anderen Protagonisten aus dem gleichnamigen Film, auf dessen Meinung, er wolle keine Schwierigkeiten haben.

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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#7: 23. Mai 2018, 19:14
Zitat
Drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie den Beitrag für ungerecht und zu teuer halten. Sie haben teilweise Recht damit.

Typische Fake-News durch selektive Darstellung von Einzelheiten und Weglassen des Wesentlichen:

Zwar ist richtig, dass drei Privatpersonen und Sixt Verfassungsbeschwerde eingelegt haben.
Das ist genauso richtig, wie es richtig wäre zu sagen, der öffentlich rechtliche Rundfunk gäbe 800.000 Euro im Jahr aus. Zwar gibt er auch 800.000 Euro im Jahr aus, aber die Gesamtausgaben liegen bei ca. 8 Milliarden.

Genauso ist die entscheidende Information, dass nicht nur drei Privatpersonen und Sixt Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, sondern einige Hundert Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, von denen derzeit noch ca. 150 Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung beim Verfassungsgericht in Arbeit sind. Dahinter stehen tausende Klagen vor Verwaltungsgerichten und in höheren Instanzen.

Warum schreibt der Faker von RP online also nicht, das Hunderte Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde eingelegt haben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 22:02 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#8: 23. Mai 2018, 22:30
Zitat
Viele halten den Beitrag für eine versteckte Steuer, darunter auch der renommierte Verfassungsrechtler Christian Waldhoff, der gestern in Karlsruhe für seine Sichtweise warb. Auch wenn das Gericht keine große Sympathie für diese Sichtweise hat erkennen lassen, gibt es Zweifel an der Zulässigkeit des Beitrags.

Als Zuschauer der mündlichen Verhandlung kann ich nur bestätigen, dass das Gericht durchaus sehr großes und deutliches Interesse an den großartigen Vorträgen von Prof. Dr. Thiess Büttner und Prof. Dr. Christian Waldhoff, Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen gezeigt hat. Die beiden Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats haben nicht nur eindrucksvoll dargelegt und bewiesen, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer und Zwangsabgabe ist, sie wurden auch vom Vorsitzenden Richter Prof. Dr. F. Kirchhof um ihre Sichtweise und Einschätzung möglicher Lösungsvorschläge gebeten.

Möglicherweise hätte der ÖRR besser daran getan, statt von Prof. Dr. Dres. h.c Paul Kirchhof, ein Gutachten von Prof. Dr. Thiess Büttner und Prof. Dr. Christian Waldhoff erstellen zu lassen.



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#9: 24. Mai 2018, 07:09
Bei einem Gutachten von Büttner oder Waldhoff wre die Klüngelverbindung zum Staatsfunk nicht gegeben gewesen, die hätten sich nicht für pro Staatsfunk hernehmen lassen. Da wäre keine Kohle obendrauf für die Ehrenwerte Gesellschaft rausgekommen, sondern vielleicht sogar weniger. Da zahlen sie lieber ein ordentliches Sümmchen für den Bruder.


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#10: 24. Mai 2018, 08:40
Es ist immer das Selbe, man will dort einfach nicht sparen, die Luxuspensionen beibehalten und auf keinen Fall auf die 8 Millarden pro Jahr verzichten. Dieser jährliche Geldtopf und das dicke Pensionsgeschenk wird mit Klauen, scharfen Zähnen und billigen sowie bösen Tricks verbissenst verteidigt. Es geht nur um die eigenen Pfründe.

Mit etwas Sarkasmus formuliert hat der ÖRR das bedingungslose Grundeinkommen auf höchsten Niveau bereits erfolgreich umgesetzt.

Selbstverständlich hat man sich genau das Gutachten eingekauft, welches die eigene Position im höchst möglichen Maße vertreten hat. Und die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit war und ist so dreist, gegen ihre Bürger sich genau diese Positionen vollständig zu eigen zu machen und jeden im Verfahren gründlich auflaufen zu lassen.

LG Peli


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#11: 24. Mai 2018, 08:46
Nichts gegen die beiden genannten Herren, aber man sollte besser nicht darauf wetten, dass sich Sender und Politik mit einem Gutachten von ihrer Seite von einer Wohnungssteuer hätten abhalten lassen, selbst wenn die Gutachter den Auftraggebern mitgeteilt hätten, dass das Vorhaben auf Verfassungsprobleme stösst. Wobei m. E. nicht ausgemacht ist, dass sie dies getan hätten. - "Sage mir wohin du willst, die Wegweiser dahin werde ich zu finden wissen!" oder "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!"

Die ÖR-Anstalten haben schon vor der Arbeit von Prof. P. Kirchhof Gutachten in Auftrag gegeben, um in diesen feststellen zu lassen, ob und wie sich Wohnungs- und Betriebsabgaben anstelle einer Gerätegebühr etablieren lassen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Der Rundfunk muss sich ändern
#12: 24. Mai 2018, 10:46
Auch aus Sicht eines fiktiven Besuchers sollte man die obige Frage nicht überbewerten, welche Auswirkungen ein Gutachten (in Abhängigkeit von der jew. Urheberschaft und darin vertretenen Auffassungen) i. S. des sg. "Rundfunkbeitrags" von anderer Seite gehabt hätte als der von Herrn Kirchhof.

Man darf ein Rechtsgutachten nicht mit einem Urteil oder Gesetz verwechseln (an das sich jeder zu halten habe, bzw. dessen Geltung notfalls erzwungen würde & an das sich entsprechend jeder halte- & letzteres gilt bekanntlich & auf dem Hintergrund vielfältigster Erfahrungen (egal was, selbst Polizeikessel) am allerwenigsten für den Staat selber). Wäre das im aktuellen Zusammenhang anders, wäre das Thema der "Steuer auf Wohnen" bereits mit dem erledigt gewesen, was DER JUSTITIAR in 2007 im Sinne vermuteter Verfassungswidrigkeit dazu von sich gegeben hatte. "Man" (ÖRR & Parteienoligarchie) hatte sich aber dafür entschieden, notfalls lieber sozusagen den Fuss passend zu machen, hoffend, es werde keinem auffallen. Einziger Unterschied zu dem, was ja mittlerweile auch als Markenzeichen von 98% der deutschen Verwaltungsgerichte gelten kann: Der Staat macht es in dem Fall vorher bzw. probiert es, also im RBStV, die örtlichen GEZ-Aussenstellen (Verwaltungsgerichte) bzw. GEZ-Bezirksleitungen (OVG) sowie GEZ-Regionalleitungen (VGH) bis zum Bundesverwaltungsgericht eben hinterher in ihren Urteilen und Beschlüssen, jedenfalls bis jetzt.

Recht (und auch solche Gutachten) sind für Machthaber im Zweifel also keine Schranke ihres Handelns, sondern u. U. nichts anderes als eine Ressource, um ggf. dennoch ihren Willen (insbesondere & auch gegen das Recht) durchzusetzen. Selbst wenn also ein entsprechendes Gutachten von vorne bis hinten auf Verfassungswidrigkeit erkannt hätte, immer noch hätten dessen Gedankengänge es dann für Rechtsverdreher im Staatsdienst als Anhalt & Anleitung tauglich gemacht, ob man nicht bzw. wie man - mit welchen Tricks auch immer, notfalls per platter Rabulistik - dennoch ein "passendes", wunschgemässes Gesetzeswerk zaubern könnte (und aktuell konnte man ja ergänzend sehen, wie viele willige hochbesoldete Helfershelfer in deutschen Verwaltungsgerichten herumlaufen, die so etwas dann heiligen).

Dass alles dann letzten Endes doch vorm BVerfG landen und abgesägt werden könnte, ist zwar immer eine Möglichkeit, steht aber doch einstweilen auf einem anderen Blatt. Wo ggf. kein Kläger, da gäbe es bekanntlich auch keinen Richter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2018, 11:06 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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