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Autor Thema: Wer findet den Fehler?  (Gelesen 3735 mal)

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Wer findet den Fehler?
Autor: 21. Mai 2018, 03:27
Meine Lieben, wer findet den Fehler?

verfassungsblog.de, 20.05.2018

Nicht nur eine Frage der Finanzierung:
Karlsruhe verhandelt zum Rundfunkbeitrag

von Wolfgang Schulz

Zitat
Bislang hat es das Bundesverfassungsgericht mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gut gemeint. [...]

Im Kern geht es um die Frage, ob das vorliegende Modell, nach dem der Rundfunkbeitrag unabhängig davon erhoben wird, ob ein Empfangsgerät existiert, verfassungswidrig ist. Zudem wurden Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz geltend gemacht, etwa weil für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag verlangt wird unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen, aber auch wegen der Berechnung der Beiträge für dienstlich genutzte Fahrzeuge.

Dass das Bundesverfassungsgericht letzte Woche zwei Tage mündlich verhandelt hat, [...]

weiterlesen auf:
https://verfassungsblog.de/nicht-nur-eine-frage-der-finanzierung-karlsruhe-verhandelt-zum-rundfunkbeitrag/


Edit "Bürger":
Es wird geprüft, den Thread-Betreff "Wer findet den Fehler?" aussagekräftig anzupassen/ zu präzisieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2018, 01:47 von Bürger«

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Re: Wer findet den Fehler?
#1: 21. Mai 2018, 05:21
Dass das Bundesverfassungsgericht letzte Woche zwei Tage mündlich verhandelt hat, überrascht auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht alle relevanten Fragen schon geprüft hatte.

Nein keine zwei Tage, sondern nur einen Tag war die mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht.


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Re: Wer findet den Fehler?
#2: 21. Mai 2018, 08:06
....zwei Tage verhandelt?.... ;)


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Re: Wer findet den Fehler?
#3: 21. Mai 2018, 09:05
....zwei Tage verhandelt?.... ;)

zudem:

Zitat
Dass das Bundesverfassungsgericht letzte Woche zwei Tage mündlich verhandelt hat, überrascht auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht alle relevanten Fragen schon geprüft hatte. Dabei hatte es sich eng an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert und keine neuen Dogmatiken entwickelt, die das Verfassungsgericht nun korrigieren müsste. Insofern war eigentlich nur zu warten, dass das Gericht Probleme im Detail sieht, etwa bei der Staffelung der Beiträge im nicht-privaten Bereich.
Das kann IMHO durchaus bezweifelt werden.
Siehe hierzu
Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy&Paste-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „IM NAMEN DES VOLKES“
https://online-boykott.de/buergerwehr/153-rundfunkbeitrag-gehoersruege-zum-copyapaste-urteil-des-bverwg-qim-namen-des-volkesq
bzw.
Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19171.0.html

Noch etwas zum Autor des Artikels
Zitat
Prof. Dr. Wolfgang Schulz ist Professor für Medienrecht und Öffentliches Recht und Direktor des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg
Ergänzung:
Zitat
Zur Finanzierung des Hans-Bredow-Instituts tragen bei:
die Stadt Hamburg, die Werbegesellschaften des NDR und des WDR, die ARD-Werbung, das ZDF, die Medienstiftung Hamburg sowie die Landesmedienanstalten; hinzu kommen Einnahmen aus Forschungsprojekten.
Dem Kuratorium der Stiftung gehören u. a. Vertreter von NDR, WDR und ZDF an.
Quelle:
http://www.ard.de/home/intern/fakten/abc-der-ard/Hans_Bredow_Institut/462252/index.html

Das Hans-Bredow-Institut wird hauptsächlich, wie man leicht erkennen kann, von den Nutznießern des ÖRR-Systems finanziert. Das "Mainzer Medieninstitut" wird nach einem ähnlichen Prinzip finanziert. Beide "Institute" sind offensichtlich nur gegründet worden, um Gefälligkeitsgutachten bzw. -studien für den ÖRR oder den Staat zu produzieren. Für mich sind das keine wissenschaftlichen Einrichtungen.

Siehe auch:
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Reform im Dienst der Gesellschaft
Von Wolfgang Schulz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24534.msg155636.html#msg155636


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Re: Wer findet den Fehler?
#4: 21. Mai 2018, 09:30
Vielleicht auch ein Fehler: Eigenlob stinkt ja bekanntlich.

Er lobt ja das BVerwG.
("...alle relevanten Fragen schon geprüft .... hatte es sich eng an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert ... keine neuen Dogmatiken entwickelt, die das Verfassungsgericht nun korrigieren müsste...")
Somit haben die dort auch seinen eigenen mitgeschriebenen "Beck'schen Kommentar" mitbestätigt.

Er lobt sich damit indirekt selbst.

( Quelle: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg130124.html#msg130124 )
Das Fachbuch "Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" stellt für Juristen das Standardwerk für Rundfunkrecht dar.
...
Wer sind die Verfasser der Kommentare im "Hahn / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht"?
...
Wolfgang Schulz

Wolfgang Schulz sollte froh sein, dass Eigenlob nur laut Sprichwort stinkt!
Sonst würden wir den alle noch riechen...

Markus



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2018, 09:57 von unGEZahlt«

a
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Re: Wer findet den Fehler?
#5: 21. Mai 2018, 12:06
Zitat
Dass das Bundesverfassungsgericht letzte Woche zwei Tage mündlich verhandelt hat, überrascht auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht alle relevanten Fragen schon geprüft hatte. Dabei hatte es sich eng an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert und keine neuen Dogmatiken entwickelt, die das Verfassungsgericht nun korrigieren müsste.

Achja? Die Kommentare zum BVerwG-Urteil in der juristischen Fachliteratur hat er offensichtlich ignoriert.

Zitat
Das BVerwG hat den neuen Rundfunkbeitrag im privaten Bereich als verfassungsgemäß eingeordnet. Dabei missachtet es jedoch den Inhalt der angewandten Rechtsgrundsätze in erstaunlich grobem Maße. Im Ergebnis stimmt das Urteil nicht in einem Prüfungspunkt mit den bislang entwickelten Grundsätzen des Verfassungsrechts überein.
[...]
Eine vertiefte Beschäftigung mit der akademischen Literatur und dem Rechtsprechungsfundus des BVerfG wäre wünschenswert gewesen. Im Ergebnis misslingt die Anwendung der Rechtsgrundsätze bereits in ihrem Kern.
Quelle:
Dr. Kay E. Winkler: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
Kommunikation&Recht, Heft 7/8 2016, Seite 478

siehe auch:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.0.html
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung


Zitat
Vielleicht finden sie Hinweise darauf, dass ein Modell verfassungskonform ist (und unter welchen Voraussetzungen), das den Rundfunkbeitrag an einen Index koppelt und eine grundsätzliche Budgetierung für die Anstalten vorsieht, wobei diese dann weitgehend eigenständig definieren könnten, welche Angebote sie mit den verfügbaren Mitteln unterbreiten.

Herr Professor Schulz, sind Sie der neue Pressesprecher von Ulrich Wilhelm?
 


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P
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Re: Wer findet den Fehler?
#6: 21. Mai 2018, 20:20
der Fehler?

Es kommt einer der dicken, mehr als wohlgenährten Frösche mit der vom ÖRR gratis zur Verfügung gestellten Verstärkeranlage zu Wort, dessen Teich man trockenlegen will! Von daher kann da überhaupt nichts Richtiges kommen.

LG Peli


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