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Autor Thema: Schweiz: Mediengesetz - Wer Nein sagt, wird nichts zu sagen haben  (Gelesen 1254 mal)

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Neue Zürcher Zeitung, 19.05.2018

Mediengesetz: Wer Nein sagt, wird nichts zu sagen haben

Von Rainer Stadler (https://www.nzz.ch/impressum/rainer-stadler-ld.737098

Zitat
In jüngster Zeit häufen sich die Nachrichten, die selbst halbwegs zuversichtliche Zeitgenossen nachdenklich stimmen müssen. Vor einer Woche meldete die Publicitas Konkurs an. Damit ist einer uralten Institution der Schweizer Presse der Schnauf ausgegangen. Sie spielte während Jahrzehnten eine überaus wichtige Rolle auf dem Anzeigenmarkt. Sie verlor zwar seit längerem an Bedeutung, aber sie verschaffte den Verlagen immer noch Inseratenaufträge in Millionenhöhe. Nun müssen diese mit schweren Verlusten rechnen – und dies angesichts eines Werbemarkts, der schon genügend schwierigen Bedingungen unterliegt. Die Verlage bauen nun kurzfristig eine Alternative auf.

Anfang Jahr gab die Schweizerische Nachrichtenagentur (SDA) bekannt, etwa einen Fünftel ihrer Stellen abzubauen. In der Folge kam es zu Protesten und Streikaktionen, auch angesichts einer Chefetage, die schnöde vorgegangen war.  […]

Medienhauptstadt Zürich
[…]
Gegen staatliche Förderung
[…]
Heikles Terrain
[…]
Eckpunkte des neuen Gesetzes
In welche Richtung die Reise geht, kann man im nicht publizierten Vorentwurf zu dem für diesen Sommer angekündigten elektronischen Mediengesetz erkennen. Dessen Eckpunkte dürften sich kaum mehr ändern. Im Papier ist nicht mehr von Radio- und Fernsehprogrammen die Rede, sondern von schweizerischen «Medienangeboten», deren Vielfalt und Qualität das Regelwerk fördern soll. Die Medienangebote werden definiert als eine kontinuierliche Folge bzw. ein «Katalog» von redaktionell verantworteten Medienbeiträgen und Werbung, die elektronisch übertragen werden und für die Allgemeinheit bestimmt sind. Diese umfassen Bewegtbild, Ton oder Text und Bild.

Formal wären damit die digitalen Erzeugnisse der Presse inbegriffen. Doch das Gesetz soll nur für jene Medienangebote gelten, die Gegenstand einer Konzession oder einer Leistungsvereinbarung sind. Während die SRG ihren Sonderstatus mit den bekannten Vorgaben behält, könnte das Gedränge bei den privaten Anbietern sich verstärken.
[…]
Eine neue mächtige Kommission
[…]
Mehr Gedränge am Futtertrog
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/mediengesetz-wer-nein-sagt-wird-nichts-zu-sagen-haben-ld.1385975


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