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Autor Thema: Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018  (Gelesen 25054 mal)

P
  • Beiträge: 2
Maxkraft24, danke für Deinen Vortrag!

Für mich ist folgender Punkt entscheidend:


- Welche Differenzierungs-Kriterien für den Beitrag hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt:
 
Zitat
„Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“
...
 
...
Der beitragsrelevante besondere Vorteil einer Gruppe gegenüber einer anderen ist bei dem aktuellen gesetzlichen Konstrukt und den technischen/kostenmäßigen Gegebenheiten schlicht nicht vorhanden. Die Empfangsmöglichkeit wird global jedermann voraussetzungslos zuteil. Es fehlt somit bereits im Ansatz am Besonderen des individuellen Vorteils - am Merkmal, das den Beitragspflichtigen von „jedermann“ trennt. Durch die Belastung der Allgemeinheit existiert der beitragsrelevante besondere Vorteil einer bestimmten Gruppe nicht.

Wenn das BVerfG die Rundfunkabgabe trotzdem als Beitrag durchwinkt, geht damit das Tor auf für die Erhebung nahezu beliebiger Beiträge - für irgendwelche Leistungen, die Behörden für die Allgemeinheit bereitstellen. Die müssen nur noch "besonders" genannt werden, und flugs können sie -  nutzungs- und einkommensunabhängig - parallel zu Steuern gefordert werden. Ob pro Kopf oder pro Wohnung, macht da nicht wirklich einen Unterschied ...


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wäre im allerungünstigsten Fall natürlich denkbar - aber dann ginge es eben auf entspr. höherer europäischer Ebene weiter. Auch einem BVerfG dürfte es - wird aber hfftl. auch nicht passieren - nicht erlaubt sein, einmal zu sagen, dass 2 + 2 = 4 ergebe, in einem anderen - hier dann einzig für den bislang Heiligen Dt. ÖRR opportunen - Fall, dann aber plötzlich zu behaupten, das ergebe 3 oder auch 5.

Wenn doch, wäre die im Extremfall noch weitergehende Folgerung halt die, dass der dann nur vermeintlich rechtsstaatliche Weg über die Instanzen der Justiz eben letztlich doch nur ein kleiner Schlenker im Ablauf war, und es eben doch der Bürger (jede/r Einzellne) richten muss, indem er/sie gemeinsam dann in größtmöglicher Zahl dieses bekannte Abzocksystem "beschäftigt". Irgendwann klappt das zusammen, wenn im Fall des Falles dann nur die Zahl groß genug wäre. Würde natürlich voraussetzen, dass das Gros der gegenwärtig immer noch ohne Murren Blechenden seine Bequemlichkeit zu überwinden imstande wäre.

Wäre insgesamt betrachtet ja auch nicht das erste Mal in der Geschichte, dass sämtliche relevanten Institutionen eines Staates "versagen".


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Querverweis aus gegebenem Anlass ;)

Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html


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