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Autor Thema: GEZ-Urteil im News-Ticker  (Gelesen 13974 mal)

G
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Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#15: 17. Mai 2018, 13:14
Wenn man so realitätsfremd argumentiert, so könnte man auch sagen der ÖRR muss jedem Zahler ein Empfangsgerät zur Verfügung stellen.

Die GEZ-Sender würden sicher gerne jedem einen Volksempfänger zur Verfügung stellen, wenn damit die Gebühr gesichert wäre.


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N
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Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#16: 17. Mai 2018, 13:27
Zitat von: Shuzi
Dann hast Du offenbar auch kein Problem damit Deine Grundrechte in diesem Land endgültig abzugeben.

Wenn das deine Erkenntnis aus meinem Beitrag ist, dann hast du meine Aussage und Intention leider nicht verstanden.

Zitat von: drboe
Zwischen Behörden und Bürgern besteht kein Vertragsverhältnis

Wow! DrBoe! Ist dir da gerade ein Versehen unterlaufen oder hast du gerade die LRAs zur Behörde gemacht? Falls ja, dann sind wir defintiv ganz weit auseinander und dann ist auch klar, warum wir hier mit der Grundsatzfrage nicht übereinkommen können.

Wäre z.B. der SWR eine Behörde, dann würde ich dir allerdings durchweg zustimmen, dass wir den steuerlichen Charakter des Ganzen bloß stellen müssten.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#17: 17. Mai 2018, 14:32
Wow! DrBoe! Ist dir da gerade ein Versehen unterlaufen oder hast du gerade die LRAs zur Behörde gemacht? Falls ja, dann sind wir defintiv ganz weit auseinander und dann ist auch klar, warum wir hier mit der Grundsatzfrage nicht übereinkommen können.

Wäre z.B. der SWR eine Behörde, dann würde ich dir allerdings durchweg zustimmen, dass wir den steuerlichen Charakter des Ganzen bloß stellen müssten.

Ob wir weit auseinander sind oder nicht, ist nicht die Frage. Und nein, ich habe nicht die LRA in den Rang von Behörden erhoben. Die Gerichte in Deutschland tun das allerdings praktisch durchgängig, die VG m. W. zu 100%. Das kann man kaum ignorieren. Wir reden hier zudem ohne Zweifel über eine durch den Gesetzgeber festgelegte staatliche Abgabe. Gebühren, Beitrag, Sonderabgabe, Steuer, mehr geht nicht. Die Auseinandersetzung geht folglich um Abgaberecht und der Vergleich eines Vereins- oder Versicherungsbeitrags mit der als "Beitrag" bezeichneten Abgabe für den ÖR-Rundfunk verbietet sich. Es würde sich am Steuercharakter auch dann nichts ändern, wenn eine vorhandene oder eigens etablierte Behörde die Abgabe einnimmt und an den ÖRR durchreicht. Also wenn z. B. so etwas wie der BS kein Konstrukt der ÖR-Anstalten wäre, sondern eine von den Länder etablierte Organisation wie die Medienanstalten, mit der einzigen Aufgabe des Rundfunkinkassos. Die Zwitterstellung, die man den LRA zuspricht, vernebelt letztlich nur, dass es sich bei denen auch um Steuereintreiber handelt. Und wie User pinguin nicht müde wird zu erklären: EU-rechtlich ist der "Beitrag" und war die 'Gebühr" eine staatliche Beihilfe. Man muss dass nicht nur diskutieren, es ist m. E. der Schlüssel zur Verfassungswidrigkeit. Würde das BVerfG konsistente Rechtsprechung zum Ziel haben, bräuchte es nur das Abgaberecht wie bisher zur Messlatte zu machen. Bekanntlich gilt für den ÖR-Rundfunk auch beim BVerfG, dass es keine Regel gibt, die nicht zu Gunsten des Rundfunks gebrochen werden könnte. Das fängt schon damit an, dass "nicht-staatlicher" Rundfunk vom Staat organisiert und kontrolliert werden soll, und dass ausgerechnet mit dem Verweis auf die Historie des Missbrauchs des Rundfunks durch den Staat. Darauf muss man erst einmal kommen.

Zu guter Letzt: ich habe in den letzten mehr als 5 Jahren an vielen Stellen, nicht nur im Internet, betont, dass ich davon ausgehe, dass das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag selbst dann passieren lassen würde, wenn jeder Satz im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig wäre. Dennoch habe ich Klage eingereicht. Einerseits, weil ich mein gefestigtes Vorurteil gern bestätigt sehe, zum anderen weil ich fast grenzenlos vergnügungssüchtig bin. Die verbalen Klimmzüge und juristischen Verrenkungen, deren Richter am BVerfG fähig sind, kann sich kein normaler Mensch vorstellen oder ausdenken. Mein Muster findet sich weiter oben zum Thema Ersatzdienst, GG und BVerfG. Hier geht es Macht bzw. deren Absicherung, und die Justiz ist zweifellos Teil des Machtapperats. Im Rundfunkbereich ist zudem das BVerfG Teil des Problems, Stichwort Grundversorgung, nicht Teil der Lösung.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

c
  • Beiträge: 1.025
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#18: 17. Mai 2018, 14:43
Wow! DrBoe! Ist dir da gerade ein Versehen unterlaufen oder hast du gerade die LRAs zur Behörde gemacht? Falls ja, dann sind wir defintiv ganz weit auseinander ...

Die LRA als Anstalt des öffentlichen Rechts hat seine/n Intendant/in als Organ, welche/r vermutlich bzgl. der Verwaltungsaufgabe "Beitragserhebung" als funktionale Behörde angesehen werden kann. Vgl.

Der BS ist keine juristische Person.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24275.msg154623.html#msg154623
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24275.msg154638.html#msg154638
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24275.msg154757.html#msg154757


Dieses Thema hier bitte nicht vertiefen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2018, 15:23 von DumbTV«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

H
  • Beiträge: 583
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#19: 17. Mai 2018, 14:43
Zitat
In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.
Quelle: https://www.focus.de/finanzen/news/gez-urteil-im-news-ticker-verhandlung-am-bundesverfassungsgericht-hat-begonnen_id_8938185.html

Ich habe die Verhandlung live vor Ort, im Gerichtssaal mitverfolgt, und kann die oben zitierte Behauptung nicht bestätigen.

Ganz im Gegenteil... Die Richter waren im zweiten Teil der Verhandlung (also nach der ersten Unterbrechung) doch sehr bissig, und haben sehr deutlich nachgefragt, und kommentiert.

Ich kann aber auch mitteilen, dass von den Vertretern der ÖRs nicht wirklich fachliche und sachliche Argumente vorgetragen wurden, sondern teilweise so derbe abgelutschte Lobdudelei, dass selbst die Richter es sich nicht anmerken lassen wollten, wie abgedroschen dämlich sie das empfanden... Und nur aus reiner Höflichkeit (oder doch um den erneuten Vorwurf der Befangenheit zu umgehen) den Redner der ÖRs ausprechen ließen...

Das bewusste Wegschauen in den Saal und das nach Hintenlehnen auf dem Stuhl dürften wohl als deutliche Körpersprache zu verstehen sein...

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 00:37 von Bürger«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#20: 17. Mai 2018, 15:24
Kurzer Hinweis:

Es gilt zu beachten, wie wir es auch immer wieder erleben, dass Presseartikeln gelegentlich von "fachfremden" Journalisten erstellt werden, möglicherweise auch die Meldungen hier im News-Ticker.

Wie schon mein Vorredner richtig gestellt hat, können wir als Teilnehmer der Verhandlung die ein oder andere Meldung nicht bestätigen.

Sobald wir unsere Notizen geordnet haben, werden wir die wichtigen Punkte im Forum veröffentlichen.

Siehe auch hierzu:

BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172591.html#msg172591


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 00:37 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

L
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Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#21: 19. Mai 2018, 15:05
Die kritisch-ablehnende Einstellung der Richter gegenüber den Beschwerdeführern schien zunächst doch ziemlich deutlich - so wie im Zitat aus dem Focus formuliert:
Zitat
In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.
Gegenüber den von den RA Bölck und Koblenzer vorgetragenen Forderungen nach Formenklarheit, nach einer spezifischen Beziehung von Abgabelast und Abgabengrund, die auch im Gesetzestext definiert werden müsse etc., reagierten die Richter doch mehrmals mit der Äußerung, dass sie die vorgebrachten Punkte nicht verstünden. Das sind freilich zentrale Punkte für die formale Verfassungswidrigkeit des RBStV. Diese eigentlich doch recht einsichtigen Gründe für die formale Verfassungswidrigkeit werden vermutlich angesichts des von den Richtern gezeigten Unverständnisses keine Anerkennung finden - soviel könnte wenigstens ein Augenzeuge der Verhandlung vermuten.

Wer dann die Verhandlung weiter mitverfolgt hat, konnte erfreulicherweise beobachten, dass zu einem späteren Zeitpunkt, als es um konkrete Fragen nach Belastungsgleichheit sowie um Anknüpfungspunkte für die Beitragspflicht etc. ging, die doch äußerst schwach argumentierende Prozessbevollmächtigten der Rundfunkanstalten sehr kritisch hinterfragt wurden.

Insofern ist die geäußerte Beobachtung zutreffend:
Ganz im Gegenteil... Die Richter waren im zweiten Teil der Verhandlung (also nach der ersten Unterbrechung) doch sehr bissig, und haben sehr deutlich nachgefragt, und kommentiert. [...]
allerdings eben doch eher in nachrangigen Fragen. Vor allem die beiden Richter Kirchhof und Paulus konnten ihre Vorliebe für eine Pro-Kopf-Erhebung als Vollendung der Belastungsgleichheit kaum verbergen.


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L
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Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#22: 19. Mai 2018, 15:12
Und die von den Richtern des BVerfG gezeigte Vorliebe für eine Pro-Kopf-Erhebung hat offenbar auch der Journalist des Handelsblatts bemerkt. Siehe:

Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27482.0.html


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Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#23: 19. Mai 2018, 15:22
Aber auch die Kopfpauschale ist ungerecht – nur eben anders... Eine Pauschale berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Einzelnen in keiner Weise: Zwei gleich große Familien zahlen das gleiche, unabhängig vom jeweiligen Einkommen.

Das wird noch zu mehr Zorn in der Bevölkerung führen, denn jetzt werden schwache Familien noch höher belastet, die bisher die 17,50 € akzeptiert hatten.

Wenn man zudem bedenkt, dass höchstwahrscheinlich es zu großen Änderungen im gewerblichen Sektor kommen wird, so müssen diese fallenden Einnahmen auf alle Köpfe verteilt werden. Denn bei einer Kopfpauschale entfällt jede Grundlage der Bebeitragung von Arbeitsstätten.


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Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#24: 19. Mai 2018, 20:05
[...]
Gegenüber den von den RA Bölck und Koblenzer vorgetragenen Forderungen nach Formenklarheit, nach einer spezifischen Beziehung von Abgabelast und Abgabengrund, die auch im Gesetzestext definiert werden müsse etc., reagierten die Richter doch mehrmals mit der Äußerung, dass sie die vorgebrachten Punkte nicht verstünden. Das sind freilich zentrale Punkte für die formale Verfassungswidrigkeit des RBStV. Diese eigentlich doch recht einsichtigen Gründe für die formale Verfassungswidrigkeit werden vermutlich angesichts des von den Richtern gezeigten Unverständnisses keine Anerkennung finden - soviel könnte wenigstens ein Augenzeuge der Verhandlung vermuten.
[...]
allerdings eben doch eher in nachrangigen Fragen. Vor allem die beiden Richter Kirchhof und Paulus konnten ihre Vorliebe für eine Pro-Kopf-Erhebung als Vollendung der Belastungsgleichheit kaum verbergen.

So war bzw. ist auch noch mein Eindruck aufgrund der bisherigen Äußerungen der Presse. Wie ich eingangs bereits anmerkte ist m. E. die Beurteilung der Abgabenform das zentrale Element bei diesem Verfahren, um den RBStV als formal Verfassungswidrig einzustufen und eine grundsätzliche Änderung bzgl. der Erhebung herbeizuführen. Die weiteren Argumente bzw. nachrangigen Fragen dürften lediglich zu marginalen Änderungen durch Nachjusitierung an der ein oder anderen Stellschraube führen.

[...]
Aber auch die Kopfpauschale ist ungerecht – ...
[...]
Das wird noch zu mehr Zorn in der Bevölkerung führen, denn jetzt werden schwache Familien noch höher belastet, die bisher die 17,50 € akzeptiert hatten.
[...]

Und schlimmstenfalls in die völlig falsche Richtung gedreht werden. Durch eine Kopfpauschale oder Kopfsteuer wird das Thema in keinster Weise befriedigt. Im Gegenteil. Es würde zu noch mehr Unverständnis bzw. Gegenwehr führen.

Wenn das deine Erkenntnis aus meinem Beitrag ist, dann hast du meine Aussage und Intention leider nicht verstanden.

Das mag sein, aber wenn jemand im Kontext der Prüfung des RBStV in einer Verhandlung vor dem BVerfG sich wie folgt äussert ...

Abseits davon finde ich das Gebabbel ob es eine Steuer ist oder nicht für völlig verfehlt. Es ist ein Beitrag und da habe ich primär auch kein Problem damit.

... kann jemand, der die Beurteilung der Abgabenform als zentrales Element der Verhandlung ansieht, schon mal zu einer derartigen Beurteilung gelangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 09:38 von DumbTV«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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  • Cry for Justice
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#25: 19. Mai 2018, 20:53
Aber auch die Kopfpauschale ist ungerecht – nur eben anders... Eine Pauschale berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Einzelnen in keiner Weise: Zwei gleich große Familien zahlen das gleiche, unabhängig vom jeweiligen Einkommen.
Das wird noch zu mehr Zorn in der Bevölkerung führen, denn jetzt werden schwache Familien noch höher belastet, die bisher die 17,50 € akzeptiert hatten.
Das die Kopfpauschale als solche kommt hängt doch noch völlig in der Luft.
Allein aber diese Richtungsweisung ist doch schon mal so gut wie Gold wert.
Es wird sich zeigen was man aus diesem genialen Geistesblitz zu bewerkstelligen vermag.
Kopfpauschale heißt pro Kopf, es muss aber noch lange nicht bei pauschal bleiben.
Allein das pro Kopf ist doch des Rätsels Lösung, welches nur endlich gescheit ausgestaltet werden muss.
Pro Kopf und einkommensabhängig sollte es aber schon sein, wenn es was zumindest einigermaßen vernünftiges werden soll.
Soll heißen, am Charakter des RB als einkommensabhängige Steuer geht kein Weg vorbei.
So bescheuert "pauschal" auf ProKopf-Pauschale zu gehen sind die in KA ganz sicher nicht, dann dauert es ganz gewiss keine über 5 Jahre mehr bis zum Wiedersehen am selben Ort.


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Schrei nach Gerechtigkeit

H
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Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#26: 19. Mai 2018, 21:08
Pro Kopf und einkommensabhängig sollte es aber schon sein, wenn es was zumindest einigermaßen vernünftiges werden soll.
Warum überhaupt pro Kopf?

Wie wäre es mit einer Möglichkeit, die gerecht ist:

PRO NUTZER !!

WER NUTZT DER ZAHLT, WER NICHT NUTZT, DER ZAHL NICHT.

Das ist gerecht.

Ich zahle ja auch keinen Unterhalt an das Jugendamt, für die Möglichkeit Kinder zeugen zu können......

Grüße
Adonis


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  • Cry for Justice
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#27: 20. Mai 2018, 08:54
Ok, dann erkläre ich mich ab sofort zum NICHTNUTZER und ZAHLE NICHT.
Nebenbei warte ich geduldig auf die ultimative Lösung wie man mich dann genau auch als solchen Nichtnutzer identifiziert und klar nachvollziehbar von den Nutzern trennen kann.
Da kann ich wohl genausogut auf den St.Nimmerleinstag warten.
Denn bisher glaube ich mich dazu in einer undurchsichtig vernebelten Waschküche zu befinden.
Jedwede Art von PayTV wird vom örR gescheut wie der Teufel das Weihwasser.
Also was bleibt anderes als eine für alle der Gerechtigkeit am nächsten kommende Lösung an Land zu ziehen. Die Bezugsgrößen Wohnung und Betriebsstätte haben jämmerlich versagt und sind nun wohl auch als verfassungswidrig geoutet worden.
Mir ist es ein Rätsel, warum sich mancher so widerspenstig gegen die anklingende ProKopf-Variante sträubt. Diese wäre als sture ProKopf-Version eh genauso asozial wie das was wir bisher hatten.
Wenn, dann käme diese hoffentlich einkommensabhängig geregelt und gerecht auf uns zu.
Ansonsten könnten sich doch jene auch gegen alles andere wenden, was nach diesem Prinzip abgerechnet wird. Man schaue dazu doch bitte mal auf seinen Lohn/Gehaltszettel.
Wofür wird denn alles gezahlt, wo man wohl niemals in den Genuss einer Nutzung kommen wird..
Das alles ist doch kein Wünschdirwas-Konzert.
Die Gegenüberstellung von NUTZER-NICHTNUTZER wird ohne PayTV beim örR niemals glaubhaft funktionieren können.


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Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#28: 20. Mai 2018, 09:21
Pro Kopf und einkommensabhängig? Ist das nicht eine Steuer?

Egal wie schließlich eine Finanzierung aussieht, zunächst sollten die grundlegenden Fragen sauber und abschließend zu 100% geklärt sein:
Bundesverfassungsgericht – Ein Kommentar von René Ketterer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27476.msg172680

Alles andere ist an den Symptomen herumdoktern.


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Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#29: 20. Mai 2018, 12:36
Mir ist es ein Rätsel, warum sich mancher so widerspenstig gegen die anklingende ProKopf-Variante sträubt. Diese wäre als sture ProKopf-Version eh genauso asozial wie das was wir bisher hatten.
Es hat internationale Verträge, die einzuhalten sind.

Wir haben da nicht nur die berühmte Europäische Menschenrechtskonvention mit ihrem Art. 10 zur Information- und Meinungsfreiheit, die jede! Einflußnahme durch öffentliche Authorität ausschließt und mit EuGH C-260/89, Leitsatz 7, auch den Rundfunk in der EU ausdrücklich zur Einhaltung verpflichtet.

Und wir haben auch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;

Zitat
Artikel 54

Mit diesem Abkommen unvereinbar und verboten ist die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im räumlichen Geltungsbereich dieses Abkommens oder in einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen den Vertragsparteien zu beeinträchtigen.

Dieser Mißbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen:

a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;

b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;

c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;

d) der an den Abschluß von Verträgen geknüpften Bedingung, daß die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum - Schlußakte - Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien - Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten - Übereinkommen - Vereinbarte Niederschrift - Erklärungen einzelner oder mehrerer Vertragspartner des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:21994A0103(01)

Und das hat nix mit EUV oder AEUV zu tun.

Es ist alles zu unterlassen, was die gegenwärtigen wie zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrebublik Deutschland zu europäischen oder außereuropäischen Ländern beschädigen könnte. -> Wäre das nicht die nachhaltig bessere Wahl?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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