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Autor Thema: neue homepage (und Video): "Abmelden TV: Stoppt den GEZ-Datenwahnsinn"  (Gelesen 11123 mal)

K
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Hallo zusammen,

der Erfurter Daniel T. dessen Mazda gepfändet wurde macht weiter! *

Abmelden TV: Stoppt den GEZ-Datenwahnsinn
[Video ~7min, veröffentlicht 08.05.2018]
https://youtu.be/-8WBkHWGruY


die eigentliche homepage abmelden.tv:
https://abmelden.tv

hier wird zu einer Briefaktion aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen LRA und BS aufgerufen:
https://abmelden.tv/aktion/
Zitat
Das erste Schreiben sendest du den jeweiligen Intendanten Deiner Landesrundfunkanstalt, denn nur er oder sie ist die juristische Vertretung und somit direkt anzusprechen. Hier hast Du zwar nicht Dein Beitragskonto, aber alle Anträge müssen immer an den juristischen Vertreter gestellt werden, damit diese ordnungsgemäß bearbeitet werden.

Das zweite Schreiben richtest Du an den Beitragsservice. Dieses Unternehmen verwaltet im Auftrag der Landesrundfunkanstalt, unsere Daten und die dazugehörigen Beitragskonten. Zwar ist der Beitragsservice nur das verarbeitende Organ, aber die Damen und Herren freuen sich immer über Briefe.



Auf der Seite "3 Formen der Zivilcourage" auf abmelden.tv wird das Vorgehen bis z. B. Klageeinreichung beschrieben;
kein Wort wie man dann anschl. mit abgewiesener Klage und den unweigerlich darauf folgenden (Zwangs-)Vollstreckungen umgeht!
https://abmelden.tv/3-formen-der-zivilcourage/

Aber immerhin ein weiterer Nadelstich in's Fleisch der fetten Rundfunkraupe  >:D

Gruß
Kurt

*Pfändung des Mazda's:
Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23615.msg150323.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m
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Ich will ja kein Spielverderber sein und ich habe mich darin schon geäußert, dass man die Aktivitäten gegen den Rf-Beitrag breiter streuen sollte. Deshalb sind die Aktivität der Internetseite Abmelden.tv zu begrüßen.

Was ich anmerken und bemängeln möchte ist, dass man dann auf der Internetseite Abmelden.tv einen allgemeinen DS-Brief, welcher auf der Internetseite des C't Magazines zur Verfügung gestellt wird, einfach 1:1 als Aktion zur Verfügung stellt.

Ich kann ja nicht ab dem 25.05.2018 das Einwohnermeldeamt anschreiben und verlagen Sie sollen meine Daten löschen.
Genau wenig kann ich das nicht von der Verwaltung der Müllgebühren verlangen. Man kann schon naiv sein, aber das fällt jedem fachlichen Leser auf.

Auch wird der LDS-Beauftrage hier nicht tätig werden und das Verfahren zu einem Bußgeld verfolgen, das müsste logisch sein.


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K
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Hallo,

ich finde die homepage gelungen da sie auch "Neuverweigerern" die Angst nehmen kann: "3 Formen der Zivilcourage"

Und bei "Wichtige Links" ist hier auf "Das Forum GEZ-Boykott" verwiesen.

Die Briefaktion - nunja: immerhin tut jemand öffentlichkeitswirksam etwas.

[..]
Was ich anmerken und bemängeln möchte ist, dass man dann auf der Internetseite Abmelden.tv einen allgemeinen DS-Brief, welcher auf der Internetseite des C't Magazines zur Verfügung gestellt wird, einfach 1:1 als Aktion zur Verfügung stellt.

Ich kann ja nicht ab dem 25.05.2018 das Einwohnermeldeamt anschreiben und verlagen Sie sollen meine Daten löschen.
Genau wenig kann ich das nicht von der Verwaltung der Müllgebühren verlangen. Man kann schon naiv sein, aber das fällt jedem fachlichen Leser auf.

Auch wird der LDS-Beauftrage hier nicht tätig werden und das Verfahren zu einem Bußgeld verfolgen, das müsste logisch sein.

Da ist deutlich auf die Quelle der Anschreiben hingewiesen:
Zitat
Als Antrag für unsere Anfrage, nutzen wir den vorgefertigten DSGVO-Fragebogen von Heise.de 2
2: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Folterfragebogen-im-Selbsttest-3974512.html

Es soll auch kein "Einwohnermeldeamt" oder die "Verwaltung der Müllgebühren" angeschrieben werden?

Es ist von exakt zwei Empfängern die Rede:
Zitat
[..] Das erste Schreiben sendest du den jeweiligen Intendanten Deiner Landesrundfunkanstalt, [..]
Das zweite Schreiben richtest Du an den Beitragsservice. [..]
Unsere Aktion wird sich ganz konkret an den Beitragsservice, sowie Deine zuständige Landesrundfunkanstalt richten. [..]

Glück auf...
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m
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Da ist deutlich auf die Quelle der Anschreiben hingewiesen:
Zitat
Als Antrag für unsere Anfrage, nutzen wir den vorgefertigten DSGVO-Fragebogen von Heise.de 2
2: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Folterfragebogen-im-Selbsttest-3974512.html

Es soll auch kein "Einwohnermeldeamt" oder die "Verwaltung der Müllgebühren" angeschrieben werden?

Es geht doch nicht um die Quellangabe - es geht um den Inhalt. Für so einen Inhalt lasse ich mich nicht lächerlich machen beim DS-Beauftragten einer LRA/BS und nur der ist dafür verantwortlich, so steht es in der DSGVO. Die DSGVO hat den Stellenwert des DS-Beauftragten ganz klar gestärkt.

Auskunft über medizinische Befunde - da kann ich personlich nur den Kopfschütteln.
Manchmal braucht man sich nicht zu wundern, ob man erst genommen wird oder nicht.
Gut jeder kann machen was er will.


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[...] DS-Beauftragten einer LRA/BS und nur der ist dafür verantwortlich,
Nö, nicht "nur".

Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens/der Behörde/etc. ist dafür verantwortlich, daß sein Unternehmen/seine Behörde/ etc. alle Datenschutzbestimmungen gegenüber Dritten wie auch jeweils intern einhält.

Daneben hat es aber noch den Datenschutzbeauftragten des Landes mit Weisungsbefugnis gegenüber allen staatlichen Stellen des Landes, (mindestens), an den sich benannter "Dritte" ebenfalls wenden kann, wenn bspw. der Datenschutzbeauftragte eines öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsunternehmens "herumzickt".

Der Datenschutzbeauftragte des Landes ist auch befugt, Bußgelder gegen datenschutzmißachtende Stellen zu verhängen, was hier im Land Brandenburg bereits praktiziert wird.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
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Hallo,

der Fragebogen der verwendet wird, stützt sich auf Thomas Framstags freundlichen Folterfragebogen, der bereits seit längerem im Internet kursiert. Dies sollte man dazu wissen. Heise.de war so freundlich diesen auf die DSGVO upzugraden und stellt diesen zum "Download und zur nichtkommerziellen Nutzung frei zur Verfügung."

Die sogenannte "Aktion" machen wir daraus, in dem wir es alle zusammen am 25. Mai verschicken. Ob der BS oder die LRA überhaupt schon in der Lage sind solche Anfragen zu bearbeiten bzw. effizient damit umzugehen, überlasse ich eurer Fantasie :-)

Ich bedanke mich für euer positives Feedback

Gruß
Daniel
 


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K
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Hallo zusammen, Hallo Daniel,

ergänzend:

8tung: es sind 2 Konstellationen zu berücksichtigen:
1) die LRA/BS hat schon Deine Daten: dann kann man da ja (ab 25. Mai) nachfragen
2) die LRA/BS hat Deine Daten NOCH NICHT: dann erhält sie diese im Zuge des "einmaligen Meldedatenabgleichs" - aber: Du weißt nicht wann sie diese erhält!
Beispiel: Du fragst am 26. Mai mit o.a. Musterbrief an und sie hat keine Daten. Antwort: wir haben nichts. Sie bekommt Deine Daten dann am z. B. 04.06. - bedeutet: Aktion war umsonst.
Deshalb solltest Du für Dich im Lieferkonzept nachschauen WANN die LRA/BS Deine Daten erhält. In diesem "Lieferkonzept" ist pro Bundesland und dann per Gemeindename beschrieben wann Daten übermittelt werden sollen. Danach würde sich dann o.a. Aktion anbieten.
Lieferkonzept Meldedaten_2018: https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip

Gruß
Kurt


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G
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Aber sie haben doch schon unsere Daten. Nur Welche? Das gilt es herauszufinden.


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K
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Nein - haben sie augenscheinlich nicht. Sonst bräuchten sie ja nicht erneut eine Komplettdatenübertragung.


Beispiel: Wohngemeinschaft in einer Wohnung Weltmeisterstr. 1 mit 5 Bewohnern einer Wohnung. Max ist Hauptzahler - die anderen 4 zahlen nichts. Max zieht aus - in die Behindertengasse 11. Somit zahlt er dann in der Behindertengasse 11 (weiter). Die Wohngemeinschaft Weltmeisterstr. 1 existiert weiterhin mit 4 Bewohnern aber keiner zahlt (mehr). Da die Daten der 4 (Mit-)Bewohnern seinerzeit gelöscht wurden - als man Max als Hauptzahler rausgedeutete - kann BS jetzt auf keinen anderen als Zahler (mehr) zugreifen. Ab Mai bekommen die GEZecken neue Daten und schreiben dann alle 4 der Wohnung Weltmeisterstr. 1 an. Einer davon wird dann der neue Zahler; z. B. der Peter.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2018, 14:34 von Kurt«
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G
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Sie haben den Stand von 2013/2014. Dort war bereits alles enthalten.

Die Komplettdatenübertragung erfolgt erneut, um die Wohnungen abzugleichen wie du schon sagtest. Und die zu finden die durchgerutscht sind. Und u.a. macht der Antrag auf Löschung auch Sinn. Die Daten meiner Frau dürften sie beispielsweise gar nicht mehr haben bzw. die sollten gelöscht werden (nach ggf. geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

Letztlich ist das einzig entscheidende, wieviele Briefe wir dort hinschicken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2018, 20:08 von DumbTV«

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@GuyA: Die Sache ist etwas komplizierter: Wenn sich z.B. der Zahlungsverpflichtete einer WG abmeldet, fehlen die Daten für einen "Nachfolger". Die Daten der übrigen Mitbewohner sollen ja nach Ermittlung eines Zahlers gelöscht werden. Somit muss ein regelmäßiger Abgleich stattfinden, weil sonst der Beitrag von innen heraus erodiert.

Siehe auch Anfrage über "Frag den Staat":
https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehensweise-bei-auszug-des-rundfunkzwangsbeitragszahlers-aus-einem-mehrpersonenhaushalt/#nachricht-74644


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

m
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Aber sie haben doch schon unsere Daten. Nur Welche? Das gilt es herauszufinden.

Das ist nur heraus zu finden in dem man die Historie des BS bekommt. Nur in der Historie von GIM sind alle Vorgänge zur Beitragsnummer=Name einer Person gespeichert.

GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722

Wenn jetzt eine Ehefrau/Kinder und andere Personen über 18 Jahre leben, wurden diese Personen 2013 übertragen und sollte so im 15. RBStV gelöscht worden sein, wenn ein Beitragszahler für die Wohnung ermittelt wurde. Auch dieser Vorgang würde wenn nur in der GIM Historie vermerkt sein. Da brauche ich aber auch wieder eine Datenauskunft von jeder Person einzeln.

Jetzt beim erneuten Datenabgleich 2018 werden wieder alle Daten der Personen über 18 Jahre übertragen.

Will man jetzt einen Zusammenhang feststellen, dann sind mehrere Datenabfragen notwendig. Einerseits beim EMA um Informationen zu bekommen wo und wann wurden die Daten abgefragt oder übertragen und an wen.

Jetzt brauche ich aber die Gegenprüfung und die bekomme ich vollständig nur über die komplette Historie von GIM. Nur im GIM sind die automatisch ausgelösten Werbebriefe und Feststetzungsbescheide archiviert, auch der automatische Datenabgleich. Weil nur dort kann man jeden automatischen per Software ausgelösten Eintrag auf das Benutzerkonto festgestellen, wann und welche Daten erneut übernommen wurden. So z.B. könnte man heraus bekommen, ob der BS die Schufa mit Adressen beliefert, sprich neue RF-Beitragszahler vielleicht dorthin meldet. Doch auch hier ist wieder eine Gegenprüfung notwendig.

Bisher haben die LRA/BS diese GIM-Historie bei einer Datenauskunft nicht heraus gegeben.
GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139742.html#msg139742
Hier in der Sammelmappe.pdf meine DS-Auskunft und die sieht ja heute noch immer so aus.

Ob das mit der DSGVO möglich ist, muss man heraus finden. Solange man nicht die vollständigen Vorgänge bekommt kann der BS mit den Daten machen was er will, wir bekommen es nicht mit. Deshalb muss man auf den Vorgang ein Schreiben an den jeweiligen DS-Beauftragten richten.

Mit einem allgemeinen Datenauskunftsbrief und einer geforderten Löschung, die wenn Rf-Beitragzahler (ob mit oder ohne Zwangseintreibung) niemals erfolgen kann (RBStV). So einfach versuchen irgend jemand zuzumüllen kann man machen, weil aber nichts zielführendes außer der üblichen Auskunft dabei rüber kommt, bin ich für sowas nicht zu haben.

Außerdem ist ja mit der DSGVO und dem BDSG neu nicht geklärt, ob z.B. der Landesdatenschutzbeauftrage eines Bundeslandes die Aufsicht über den Datenschutzbeauftragten der LRA und des BS hat. Bisher war es so, dass der Datenschutzbeauftragten der LRA und des BS vogelfrei waren (staatsferne?). Diese DS-Beauftragte haben in Abständen Ihren eigenen Bericht erstellt und das war es.

Und was ist, wenn die GIM-Daten über die Lebenszeit eines Beitragskontos vom BS archiviert werden? Dann sind wir doch auch wieder beim Problem dass die LRA/BS eine Vorratsdatenspeicherung betreiben.

Werden die Vergangenheitsdaten eines Beitragskontos (Wohnung), wo bisher die RF-Beiträge entrichtet wurden, zum Datum des erneuten Abgleiches gelöscht oder vom BS irgendwo archiviert, dann sollte man schon vorher eine GIM-Historie oder eine DS-Auskunft haben. Alles nicht so einfach.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 21:34 von Bürger«

T

Tereza

"Unsere" Lobby-Kanzlerin arbeitet schon fleißig daran, dass der Datenschutz durch die DSGVO für das gemeine Volk nicht zu streng ausfällt ...
Schließlich darf "das Recht der Bürger" nicht zu sehr "gestärkt" werden.


Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/politik/dsgvo-merkel-will-datenschutzverordnung-in-letzter-sekunde-lockern-30148928
Zitat
09.05.18, 17:08 Uhr
DSGVO
Merkel will Datenschutzverordnung in letzter Sekunde lockern

Berlin - In letzter Minute will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) offenbar die Regeln zur Umsetzung der umstrittenen (?!) EU-Datenschutzgrundverordnung lockern. Sie  reagiert damit auf massive Kritik aus Wirtschaft und Verbänden.

Zitat
Merkel sagte: „Natürlich brauchen wir Datensouveränität (?!) bei den einzelnen Menschen.“

Ausnahme: Daten vom Meldeamt an die GEZ

Zitat
Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland unterscheide sich wohl auch deswegen von anderen EU-Mitgliedsstaaten, weil die Datenschutzbeauftragten hierzulande nicht weisungsgebunden (?!) seien, sagte Merkel weiter.

Da hat man keine Fragen mehr.


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"Unsere" Lobby-Kanzlerin arbeitet schon fleißig daran, dass der Datenschutz durch die DSGVO für das gemeine Volk nicht zu streng ausfällt ... Schließlich darf "das Recht der Bürger" nicht zu sehr "gestärkt" werden.
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/politik/dsgvo-merkel-will-datenschutzverordnung-in-letzter-sekunde-lockern-30148928

Zitat
Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland unterscheide sich wohl auch deswegen von anderen EU-Mitgliedsstaaten, weil die Datenschutzbeauftragten hierzulande nicht weisungsgebunden (?!) seien, sagte Merkel weiter.
Da hat man keine Fragen mehr.

Unsere Politiker haben zur Sicherheit und um der EU-Pflicht zu folgen das bestehende BDSG Bundesdatenschutzgesetz angepasst.
Dieses Gesetz tritt wie die DSGVO am 25.05.2018 in Kraft.

Eigentlich brauchen wir kein BDSG neu wenn die DSGVO nach den EU-Vorgaben umgesetzt worden wäre.
DSGVO hätte das BDSG ablösen können.

Aber ich hab den Verdacht, unsere Politiker trauen der EU nicht so richtig und doppelt genäht hält besser zur Bürgerkontrolle.
Immer schön Konfetti in Form von noch mehr Gesetze unters Volk streuen und die nationale Regelungen für wichtiger erachten.

Unterschied zwischen DSGVO und BDSG neu wäre nach meinen Informationen, dass die DSGVO für die automatische EDV gesteuerte Datenverarbeitung anzuwenden ist. Bei allen anderen Angelegenheiten soll das BDSG neu gültig sein. Aber hier schon mal den Unterschied genau zu erkennen und anzuwenden, für den Otto-Normalbürger nicht so einfach.

Zitat
Mein Wohnort in BW. Ich habe bei Freemail-Anbietern die in BW Ihren Sitz haben eine Beschwerde bezüglich Spammüll-Adressblöcke welche in den Mails sichtbar sind beim DS-Beauftragten BW einreichen wollen. Zuerst eine Mail an die Freemail-Anbieter - Antwort Textbausteine 0900-Nummer. Dann Telefonkontakt DS-BW-Zentrale, werde vermittelt, das dauert schon mal 15 Minuten. Antwort - nicht zuständig, ich soll mich an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden. Dort die Zentrale angerufen - nimmt niemand ab. Nach mehrmaligen Versuchen, man gibt mir 7 Durchwahlnummern, leider an dem Tag niemand unter all den Tel-Nr. erreichbar. Nächster Tag es kommt ein Kontakt zu stande. Ich will die Unterlagen per Fax senden, damit ich ein Protokoll und eine Bestätigung habe. 2 Tage hat mein Faxgerät versucht eine Übertragung herzustellen. Letzt entlich habe ich die Unterlagen und die Faxprotokolle per Post gesendet und dafür 1,45 Euro aufgewendet. Antwort seit 3 Wochen habe ich noch keine. Für die Klärung des Sachverhaltes und derZuständigkeit habe ich bestimmt über 4 Std. Zeit aufgewendet. Soviel zum Datenschutz in Deutschland.


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G
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Die Daten der übrigen Mitbewohner sollen ja nach Ermittlung eines Zahlers gelöscht werden. Somit muss ein regelmäßiger Abgleich stattfinden, weil sonst der Beitrag von innen heraus erodiert.

Genau zwischen "sollen gelöscht werden" und "wurden gelöscht", liegt der Unterschied. Ich glaube der liebe Beitragsservice ist ein Datenmoloch und genau das wird Ihm früher oder später, hoffentlich mal auf die Füße fallen.


Mit einem allgemeinen Datenauskunftsbrief und einer geforderten Löschung, die wenn Rf-Beitragzahler (ob mit oder ohne Zwangseintreibung) niemals erfolgen kann (RBStV). So einfach versuchen irgend jemand zuzumüllen kann man machen, weil aber nichts zielführendes außer der üblichen Auskunft dabei rüber kommt, bin ich für sowas nicht zu haben.

Jemand zumüllen? Der Beitragsservice ist "jemand"? Möglicherweise noch total unbeteiligt....

Dem stimme ich nicht zu, aber jeder kann seine eigene Meinung haben. Die Briefaktion wird ein Ü-Ei. Wir haben sowas noch nie gemacht, die DSGVO ist brandneu und auch ihr könnt nicht in letzter Konsequenz sagen, was genau dabei rauskommen wird bzw. ob die Daten alle schon vorhanden sind (und es sind sicher genug dort vorhanden). Es ist lediglich die Idee eines Flashmobs und wird einzig und allein von denen getragen, die sich aktiv daran beteiligen und versuchen es zum Erfolg zu führen.

Uns gehen langsam etwas die Ideen aus und wenn wir es nicht schaffen sollten, das Thema wieder mehr in die Öffentlichkeit zu tragen, wird die Luft für uns langsam dünner.



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