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Autor Thema: Kommentar zum Rundfunkbeitrag: Meldepflicht  (Gelesen 5435 mal)

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Kommentar zum Rundfunkbeitrag: Meldepflicht
Autor: 10. Mai 2018, 12:26

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/faz.png

FAZ, 10.05.2018

Meldepflicht

Dieser Tage geben die Einwohnermeldeämter wieder einmal ihre Daten über volljährige Einwohner der Bundesrepublik an den „Beitragsservice“ von ARD und ZDF weiter. Mancher dürfte bald Post bekommen.

Ein Kommentar von Michael Hanfeld

Zitat
Am vergangenen Sonntag war der Stichtag. Sämtliche Daten, die den Einwohnermeldeämtern zu diesem Datum über die volljährigen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland vorlagen und die für den „Beitragsservice“ von ARD, ZDF und Deutschlandradio bedeutsam sind, werden diesem, der früher GEZ hieß, seit Montag übermittelt […]

Diese Totalerhebung geschieht zum zweiten Mal seit der Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013. 39,1 Millionen Wohnungen sind in der Vorratsdatenspeicherung der Sender erfasst. Sie hat es ermöglicht, dass deren Einnahmen aus der Gebühr, die seit 2013 „Beitrag“ heißt, von zuvor rund sieben bis siebeneinhalb Milliarden Euro auf mehr als acht Milliarden Euro pro Jahr gestiegen sind, insgesamt kommen die öffentlich-rechtlichen Sender auf jährliche Einkünfte von rund neun Milliarden Euro. […]

Was ist schon „sachgerecht“?
Für „sachgerecht“ beziehungsweise zwingend halten die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender freilich auch, dass der Rundfunkbeitrag 2021 erhöht wird. Sonst drohe ein gigantisches Minus beziehungsweise könne das Programm in seiner vorliegenden Form und Qualität nicht aufrechterhalten werden. Mit anderen Worten: Neun Milliarden Euro pro Jahr reichen nicht. […]

Weiterlesen auf:
www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/dieser-tage-geht-es-vielerorts-um-den-rundfunkbeitrag-15580612.html

Anmerkung:
Leider auch in der FAZ kein Hinweis auf die erheblichen Bedenken der Datenschutbeauftragten der Länder, die in der Erschaffung einer zentralen "Schattendatenbank" beim Beitragsservice nun auch über diesen "zweiten einmaligen" Komplettdatenabgleich und dem im Raume stehenden Ausbau zu einem regelmäßigen Verfahren einen verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung sehen.


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Zitat
Am 16. Mai befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, wie „sachgerecht“ beziehungsweise verfassungsgemäß das Modell des Rundfunkbeitrags ist. Da hat mancher vielleicht schon Post vom „Beitragsservice“.

Genau. Die Post kam gestern vom Beitragsservice,  und geht morgen sachgerecht und ungeöffnet mit dem Vermerk:
Stopp keine Werbung an den Beitragsservice zurück. Natürlich nicht zur Nachahmung empfohlen :laugh:


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Leserkommentar von Dr. Frank Hennecke

FAZ Printausgabe Nr.112 (S.25) vom 16.05.2018

Briefe an die Herausgeber
Ein monströser Eingriff


Von Dr. Frank Hennecke, Ludwigshafen Am Rhein

Zitat
Der Bericht „Meldepflicht“ über den elektronischen Datenträgeraustausch, mittels dessen die Rundfunkanstalten noch nicht erfasste Wohnungen dingfest machen wollen, für die noch kein „Rundfunkbeitrag“ gezahlt wird (F.A.Z. vom 9. Mai), hätte getrost kritischer ausfallen können. Da veranlassen die Rundfunkanstalten die kommunalen Meldebehörden, sämtliche Meldedaten der Bürger, aufgeschlüsselt nach Vor- und Zuname, Familienstand, Geburtsdatum und Wohnadresse, ohne Willen und ohne Wissen des Bürgers digital an den bundesweit zentralen „Beitragsservice“ in Köln zu übermitteln.

Dieser zynisch sogenannte „Beitragsservice“ verfügt damit zentral über die persönlichen Daten aller Bürger der Bundesrepublik und über deren Mobilitätsverhalten allein zu dem Zweck, eine Rechtsverfolgung bisheriger Nichtzahler einzuleiten. Über ein derartiges Verfahren und den entsprechenden Datenpool verfügen weder die regulären Meldebehörden noch auch, was vielfach beklagt wird, die Strafverfolgungsbehörden. Allein die digitale Rasterfahndung nach Schwerstkriminalität ist dem Verfahren der Rundfunkanstalten vergleichbar. Man fasse es nicht: Nur wegen des „Rundfunkbeitrages“ für eine periphere Staatsaufgabe wird ein derart schwerwiegender, geradezu monströser Eingriff in den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger, sonst in politischen Sonntagsreden hochgehalten und erst jüngst durch eine neue EU-Verordnung akribisch bestärkt, tatsächlich praktiziert, weithin geheim gehalten und von der Politik geduldet.

Der unglaublichen Anmaßung des Geschäftsführers des „Beitragsservices“, der Bürger werde, wenn man ihn verfolge, „sehr sachgerecht reagieren“, kann man nur entgegenhalten: Die sachgerechte Reaktion ist Protest und Widerstand! Es ist zu hoffen, dass jedenfalls das Bundesverfassungsgericht, das am 16. und 17. Mai 2018 über die Rundfunkabgabe verhandeln wird, dem Protest und Widerstand der Bürger wenn nicht recht gibt, so doch zumindest Gehör verschafft.


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Genau. Die Post kam gestern vom Beitragsservice,  und geht morgen sachgerecht und ungeöffnet mit dem Vermerk:
Stopp keine Werbung an den Beitragsservice zurück. Natürlich nicht zur Nachahmung empfohlen :laugh:

Ich mache es ähnlich mit den Infoschreiben. Allerdings schwärze ich nur das Sichtfenster mit einem Edding und schmeiss den Mist dann in irgendeinen Briekasten von der Post. Die Post muss dann einen Stempel mit Unzustellbar draufmachen und dann geht das ganze wieder zurück an den Absender.

So ist man dann schon mal aus dem großen Durchlauf raus ^^
Ich glaube bei mir kam das letzte Infoschreiben vor 2 Jahren oder so ^^


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Wieder mal ein typischer Beitrag aus den gleichgeschalteten Medien. Eine winzige Prise Kritik aber das komplette Bild dieser Unrechtseinrichtung wird nicht mal ansatzweise dargestellt.

Schon interessant, dass man über Facebooks Praktiken gefühlt wochenlang Artikel schrieb - nur bei Facebook hat der Bürger die Wahl ob er sich dort anmeldet oder nicht und es kostet nicht ein leben lang 18€ (werden es dann ja wohl mehr oder weniger ab 2021 werden) im Monat.


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