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Autor Thema: Was für einen Rundfunk will die Gesellschaft?  (Gelesen 6087 mal)

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Süddeutsche Zeitung, 29.04.2018

Gastbeitrag
Was für einen Rundfunk will die Gesellschaft?

 Von Frauke Gerlach**

Zitat
Die Zeiten, in denen in Deutschland Rundfunkstaatsverträge in aller Regelmäßigkeit und fast ohne öffentliche Debatte geändert werden, sind vorbei. Medienpolitik ist nicht mehr allein die Sache eines kleinen Kreises von Medienpolitikerinnen und Medienpolitikern in den Ländern, von Interessenvertretern, Verbänden und Rundfunkrechtlern. Der Volksentscheid in der Schweiz über die Forderung der "No Billag"-Initiative hat gezeigt, dass man Bürgerinnen und Bürger mobilisieren kann, wenn es um die Existenzfragen eines öffentlich finanzierten Mediensystems geht. In der Schweiz hat sich eine deutliche Mehrheit von 71,6 Prozent für einen gebührenfinanzierten Rundfunk ausgesprochen. Und hierzulande?
Kritische Nutzerinnen und Nutzer, beitragsmüde Fernsehzuschauer und die Forderung nach der Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für die sich die AfD als populistisches Sprachrohr aufstellt, treffen auf eine politische Entscheidungskultur der Rundfunkkommission der Länder, die für eine so komplexe gesellschaftliche Ausgangslage wie derzeit nicht geeignet erscheint. Gleichzeitig geht es bei der aktuellen Arbeit an einer Strukturreform für ARD, ZDF und Deutschlandradio um nicht weniger als die grundsätzliche Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk im digitalen Zeitalter aussehen und wie er finanziell ausgestattet werden soll. […]

Weiterlesen auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/gastbeitrag-was-fuer-einen-rundfunk-will-die-gesellschaft-1.3961577

**Frauke Gerlach
Frauke Gerlach, 54, ist seit 2014 Direktorin des Grimme-Instituts. Sie promovierte über "Moderne Staatlichkeit in Zeiten des Internets". Von 1998 bis 2014 war Gerlach Justiziarin der Landtagsfraktion der Grünen in NRW.


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Hallo!

@Gerlach, @Tiechy

Es geht gerade nicht um die künstlich in die Öffentlichkeit gehobene Höhe des Beitrags -- diese Pseudo-"Diskussion" soll nur der Ablenkung dienen.

Es geht um den ersten Schritt, das "Bebeitragen der Allgemeinheit".

Wenn es nach bestimmten Kreisen geht, folgt demnächst der zweiten Schritt, mehrfache Abgabenerhebung am selben Anknüpfungspunkt. OB Palmer, Tübingen, und seine Kollegen in Leipzig scharren schon mit den Hufen, um uns die ÖPNV-Beiträge bundesweit zu kredenzen.

Und einen Schritt rückwärts habt Ihr schon drauf -- wir sind keine "aussterbenden" (auszusterbenden?!?) Schmarotzer und Parasiten (Folgeartikel "Typen der Verweigerer" mit Schmähbegriffen und halbgaren "Erläuterungen"), nur weil wir uns gegen die Aushöhlung der Verfassung wehren!

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2018, 22:05 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

K
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Man kann beliebig darüber diskutieren, was man oder frau will.

Die Frage, die in der jetzigen Situation beantwortet werden muss, ist jedoch:
Was ist notwendig.

Dann, und nur dann kann ich alle verpflichten.

Zur Erinnerung:
Es gibt nicht nur den Art. 5 Satz 1 GG.
Es gibt auch den  den Art. 5 Satz 2 GG und der lautet:
"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze ... "

Eines dieser allgemeinen Gesetze ist zum Beispiel der Art. 2 Satz 1 GG:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt".

Die Frage müsste also lauten:
Was für einen Rundfunk braucht die Gesellschaft?

Oder:
Braucht die Gesellschaft einen Rundfunk?

Oder besser:
Braucht die Gesellschaft noch einen Rundfunk?

Eine andere Antwort als nein dürfte schwierig zu begründen sein, weil der Art. 5 Satz 1 GG, nachdem jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, über das Internet auch ohne die ÖRR noch nie so gut garantiert wurde, wie heute.

Wenn die Mehrheit der Gesellschaft meint, sie will trotzdem am Rundfunk festhalten, dann kann sie das problemlos machen: Mit Steuergeldern. Aber nicht mit dem Geld derer, die nicht wollen und manchmal auch nicht können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2018, 01:00 von Bürger«

l
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Mit Steuergeldern. Aber nicht mit dem Geld derer, die nicht wollen und manchmal auch nicht können.

Mit einem öffentlich finanzierten Mediensystem durch Steuergelder zahlen auch wieder alle.
Pay-per-View ist die gerechteste Lösung für alle Beteiligten!


**Frauke Gerlach
Frauke Gerlach ist Direktorin des Grimme-Instituts. Sie studierte Rechtswissenschaften in Kiel und Göttingen (1. Staatsexamen) mit Rechtsreferendariat in Hannover (2. Staatsexamen) und promovierte zum Thema „[Media Governance] Moderne Staatlichkeit in Zeiten des Internets – Vom Rundfunkstaatsvertrag zum medienpolitischen Verhandlungssystem“. Von 1998 bis 2014 ist sie Justiziarin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen gewesen sowie ab 2001 Mitglied der Rundfunkkommission/ Medienkommission der Landesanstalt für Rundfunk/Medien Nordrhein-Westfalen und ab 2005 Vorsitzende der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.
Weitere Aktivitäten: Vereinsvorsitzende Médaille Charlemagne pour les Médias Européens (2005 bis 2008); Kuratoriumsvorsitzende Médaille Charlemagne pour les Médias Européens (2008 bis März 2014); Vorsitzende des Aufsichtsrats des Grimme Instituts Marl (2011 bis März 2014); Vorsitzende des Aufsichtsrates der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH (2010 bis März 2014); Mitglied im Aufsichtsrat der LfM-Nova GmbH (Januar 2006 bis Juli 2013)
Quelle :
http://www.medienfrauen-nrw.de/referentinnen-2015/


Zum Thema Grimme-Institut:
Zitat
Mit Gerlach wird nun auch erstmals eine Person das Grimme-Institut leiten, die nicht wie ihre Vorgänger aus dem das Fernsehen beobachtenden Journalismus kommt, sondern aus dem politischen Bereich. Das Land Nordrhein-Westfalen ist mittlerweile der Hauptfinanzier des Grimme-Instituts, das mit dem gleichnamigen Preis die wichtigste deutsche Fernsehauszeichnung vergibt.
Zitat
Dass der DVV Frauke Gerlach vorschlug, war auch im Sinne der rot-grünen Landesregierung, zumal Gerlach als Grimme-Aufsichtsratsvorsitzende schon seit über einem Jahr die von der rot-grünen NRW-Medienpolitik angestoßene Neuausrichtung des Instituts in Richtung mehr Forschung mitsteuerte (vgl. FK-Hefte Nr. 42/12 und 43/12). Insofern war der Wahlausgang letztlich von vornherein klar.
Weiterlesen auf :
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/frauke-gerlach-leitet-ab-mai-2014-das-grimme-institut-innbspmarl.html


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Es gibt auch den  den Art. 5 Satz 2 GG und der lautet:
"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze ... "

Eines dieser allgemeinen Gesetze ist zum Beispiel der Art. 2 Satz 1 GG:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt".
Verwechsele bitte nichts; im Grundgesetz wie auch in den Landesverfassungen stehen die Grundrechte; der von Dir zitierte Art. 2 Satz 11 GG ist ein Grundrecht und kein Teil eines allgemeinen Gesetzes.

Teil eines allgemeinen Gesetzes, sogar Bundesgesetzes, wäre Art. 10 EMRK, (ja, schon wieder), auch auf Basis der grundgesetzlichen Bestimmung lt.

Zitat
Art 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

EMRK ist also als völkerrechtlicher Vertrag, in 1952 durch den damaligen Bundeskanzler, Herrn Adenauer, für die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert, und seither Bundesrecht. Sie nicht einzuhalten, ist also auch ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.

Ach, so:

Art. 10 zur Informations- und Meinungsfreiheit in der verbindlichen englischen Sprachfassung enthält:

"without interference by public authority"; frei übersetzt: "ohne Einflußnahme durch öffentliche Authorität".

Zitat
Was für einen Rundfunk braucht die Gesellschaft?

Braucht die Gesellschaft einen Rundfunk?

Braucht die Gesellschaft noch einen Rundfunk?

Alle 3 Fragen lassen sich mit "Ja" beantworten, weil Rundfunk, entsprechendes betriebsbereites Empfangsgerät mal vorausgesetzt, eines der Echtzeit-Systeme ist, ohne die eine moderne Gesellschaft, bspw. für den Havarie- bzw. Katastrophenfall, oder, für die, die darauf angewiesen sind, Verkehrsfunk, nicht sinnvoll auskommt.

Rundfunk ist nicht nur das, was in der Glotze kommt; bspw. auch Polizeifunk oder Flugfunk sind Rundfunk.

Rundfunk wird also ganz klar benötigt.

Zitat
Pay-per-View ist die gerechteste Lösung für alle Beteiligten!
Man sollten den Kreis jener, die ihn finanzieren, derart begrenzen, daß es nur jene sind, die ihn brauchen und nutzen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Allgemeines Gesetz https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gesetz

Im Zusammenhang mit dem sogn. "Lüth Urteil" mit Bezug zu Art. 5 GG 1958 vom BVerG näher ausgeführt: https://de.m.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCth-Urteil

Erich Lüth war Senatsdirektor in Hamburg und hatte zum Boykott eines Films aufgerufen, weil dessen Regisseur im sogn. 3. Reich für den Film "Jud Süß" Regie geführt hatte.
Damals ging es um Film. Weil Rundfunk nun mehr ist als der öffentlich-rechtliche und wir mehr Medien nutzen, bzw. uns ein größeres Angebot zur Verfügung steht, hätte man sich u. U. auch mit der Frage beschäftigen können, was wir bzw. die Gesellschaft für Medien haben wollen. Ggf. wäre dabei die Frage noch dahingehend zu modifizieren, was wir von den Medien erwarten und ob die heutigen Medien/Medienmacher diesen Anforderungen genügen. Erst daraus ergeben sich Forderungen zu Art, Organisation, Vielfalt, Inhalten, Finanzierung, Wettbewerb usw. der Medien, die "man" will bzw. braucht. Der Blick auf den ÖRR ist dabei sicher naheliegend, zumal wenn wir alle ihn bezahlen sollen. Der ÖRR stellt jedoch m. E. kein isoliertes Problem dar und schon gar kein rein finanzielles. Betrachtet man z. B. die Themen Objektivität und Manipulation, so wird man nicht umhin können praktisch allen Medien vorzuwerfen, dass sie weniger informieren als manipulieren, tradierte bzw. politisch gewünschte Ansichten verbreiten und verstärken. Wer die Informationen zu nahezu beliebigen Themen wie u. a. Ukraine, Griechenland, Syrien, Brexit, Trump analysiert, wird schwerlich gravierende Unterschiede in den sich selbst zu den "Leitmedien" zählenden Publikationen und Sendern ausmachen. U. U. steht dahinter ein weitaus größeres Problem als das des ÖRR.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Ich empfinde das deutsche ör Rundfunksystem in seiner jetzigen Ausgestaltung als das Hauptproblem.
Durch seine Sonderstellung in der sicheren und nach eigenem Bedarf gemessenen Finanzierungsart durch Zwangsbeiträge, "saugt" es mediennah arbeitende Personen und Unternehmen als Interessenten in der finanziell abgesicherten Zusammenarbeit an und kann dabei zusätzlich noch schonungslos Risiken eingehen. Dabei verflacht Sinn und Arbeit der ÖRR natürlich, wenn das gesicherte Wirtschaftsverhältnis im Vordergrund steht. Das ist schon sehr weit fortgeschritten und nicht mehr einfach rückgängig zu machen. Der deutsche ÖRR beeinflusst inzwischen fast alle Medien in Deutschland, bzw. zwingt allen ihr (sicher nur im unternehmerischen Eigeninteresse wirkendes) Weltbild durch ihre überproportionale Größe und auch auf dem Wege der finanziellen und politischen Machtstellung auf. Neutralität und Sachlichkeit findet man bei ihnen nur dort, wo es ihnen nicht wehtut.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2018, 20:11 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
ÖR-Rundfunk wird von den gleichen "Seilschaften" und Interessen geleitet, die auch den Tenor in Zeitungen von Bild bis Zeit und den Zeitschriften wie Spiegel, Focus und Co. vorgeben und maßgeblichen Einfluss auf die Politiker haben. Hier dominieren US-amerikanische Interessen in diversen Vereinigungen und Thinktanks, bei denen Nachrichten-Gurus der Sender und Chefredakteure führender Zeitungen Mitglied sind. In einer Sendung von "Die Anstalt" wurde das von Claus vin Wagner und Max Uthoff einmal sehr anschaulich dargestellt. Erst kürzlich haben die beiden auf vergleichbare französische Vereinigungen hingewiesen.

Insofern ist "das Problem" weit größer als der ÖRR und wäre selbst mit dessen Verschwinden nicht aus der Welt. Ob der ÖRR der größte Fisch ist oder nicht, darauf kommt es vermutlich nicht so sehr an. Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass sämtliche Medien nicht als Sprachrohr einseitiger Interessen dienen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2018, 20:12 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

N
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Zitat von: maikl_nait
Es geht gerade nicht um die künstlich in die Öffentlichkeit gehobene Höhe des Beitrags -- diese Pseudo-"Diskussion" soll nur der Ablenkung dienen.

Es geht um den ersten Schritt, das "Bebeitragen der Allgemeinheit".

Hm, ich denke man ist sich mancher Orts der Komplexiblität des Themas nicht bewusst. Grob gesagt, gibt es 5 Kategorien von Kritikern. Ich liste die mal aufsteigend nach dem Eskalationspotential auf.

1. Bürger, die den Beitrag zu hoch oder zu unangemessen finden (weil z.B. nur Radio oder nur TV vorhanden, wegen Zweitwohnung etc.)
2. Bürger, bei denen eine Unzufriedenheit darüber herrscht, wie die Gelder verwendet werden. (Stichwort Betriebsrenten, Programminhalte)
3. Bürger, die den Beitrag generell nicht oder nicht in der Höhe bezahlen wollen, weil sie die Programminhalte für Staatspropaganda oder qualitativ minderwertig für den eigenen Geschmack halten
4. Bürger, die man als Nichtnutzer bezeichnen kann, weil sie unabhängig von möglicher Empfangsgeräte, die Leistungen und Dienste des Öffentlichen Rundfunks nicht in Anspruch nehmen (wollen)
5. Bürger, die dadurch Nichtnutzer sind, weil sie auf Grund von körperlicher, geistiger oder häuslicher Einschränkungen gar keine Möglichkeit haben, den Öffentlichen Rundfunk in Anspruch zu nehmen

Vielleicht kann man das auch noch weiter aufsplitten, aber eben das zeigt schon, wie komplex es ist, überhaupt einen Überblick zu haben, wer was am ÖR kritisiert und letztendlich erreichen will.


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Zitat von: maikl_nait
Es geht gerade nicht um die künstlich in die Öffentlichkeit gehobene Höhe des Beitrags -- diese Pseudo-"Diskussion" soll nur der Ablenkung dienen.
Es geht um den ersten Schritt, das "Bebeitragen der Allgemeinheit".

Hm, ich denke man ist sich mancher Orts der Komplexiblität des Themas nicht bewusst..........
Vielleicht kann man das auch noch weiter aufsplitten, aber eben das zeigt schon, wie komplex es ist, überhaupt einen Überblick zu haben, wer was am ÖR kritisiert und letztendlich erreichen will.
Das Thema ist nach meinem Dafürhalten überhaupt nicht kompliziert, sondern sowas von einfach, dass es sogar durch ein Kleinkind verstanden werden kann:
Wer nutzt, der zahlt.

Daraus ergitb sich auch der Umkehrschluss:
Wer nicht nutzt, der zahlt nicht.

Ganz einfach, danz simpel, ganz demokratisch !!

Grüße
Adonis

PS: Ich werde auch nicht vom Jugendamt angeschrieben und im Voraus zu Unterhaltszahlungen aufgefordert... weil ich ja theoretisch könnte...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2018, 18:21 von Bürger«

N
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Zitat von: Adonis
PS: Ich werde auch nicht vom Jugendamt angeschrieben und im Voraus zu Unterhaltszahlungen aufgefordert... weil ich ja theoretisch könnte...

Auch wenn es gut gemeint ist, sollte es sich von Grund auf verbieten, wenn man eine staatliche Institution (erkennbar auch an den Wort Amt im Namenstitel) mit Nicht-Behörden wie den jeweiligen Landesrundfunkanstalten zu vergleichen. Das wäre ein typischer Äpfel mit Birnen Vergleich.


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