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Autor Thema: Beitragsservice FAQ zum Meldedatenabgleich 2018  (Gelesen 5342 mal)

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Deutscher Städte- und Gemeindebund   26.04.2018
Zitat
Mögliche Anfragen bei kommunalen Einrichtungen
Bürgerinnen und Bürger, die vom Beitragsservice zum Meldeabgleich 2018 angeschrieben wurden, könnten sich mit etwaigen Nachfragen auch an die jeweilige Kommune richten. Neben grundsätzlichen Fragen zum Meldedatenabgleich und den rechtlichen Grundlagen sind Fragen von Sozialleistungsempfängern denkbar, die sich bei den leistungsgewährenden Behörden über die Möglichkeit der Befreiung vom Rundfunkbeitrag informieren möchten.
Der Beitragsservice hat eine Aufstellung der Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zum Meldedatenabgleich 2018 zusammengestellt, um die kommunalen Einrichtungen zu unterstützen. Ein zusätzliches Merkblatt zu den Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags richtet sich an die Zielgruppe der Empfänger von Sozialleistungen.
Gefunden auf :
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage

Kennt jemand dieses "FAQ zum Meldedatenabgleich 2018 PDF" vom Beitragsservice?
Der Link beim Deutschen Städte- und Gemeindebund funktioniert nicht.

Dürfen sich Mitarbeiter kommunalen Einrichtungen eigentlich nach dem Beitragsservice richten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 18:49 von Bürger«

g
  • Beiträge: 368
Das Einfachste wäre, beim Deutschen Städte- und Gemeindebund nachzufragen.

Ich kenne da nichts. Ich beschäftige mich derzeit intensiv mit der Problematik im Freistaat Sachsen.

Nach dem BS richten? Meine Meinung dazu: Niemals, wenn es nach Recht und Gesetz ginge.

Noch ein paar Zusatzbemerkungen.
Ich suche bei der Suchmaschine: FAQ, Meldedatenabgleich 2018, "beitragsservice.de" und finde ein Beispiel, PDF, Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Städtetag, aus 2013 für Bayern.

Auch hier steht:
Zitat
Einmaliger Meldedatenabgleich

Der jeweils verbindliche Liefertermin für jede Meldebehörde wurde gemäß länderspezifischen Anhang A zum Lieferkon-zept zur Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten fest-gelegt
Demzufolge LRA.

Zitat
Zur Vereinfachung des Erstattungsverfahrens wurde zwischen dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Rundfunk eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die die Erstattung einer Kostenpauschale für die bayeri-schen Meldebehörden in Höhe von 0,05 Euro je Einwohnerdatensatz vorsieht.
Ein ganz normales Rechtsgeschäft. Die Daten der Einwohner werden angeblich an den BR verkauft.

Zitat
Zur Erstattung der Kosten der Bestandsdatenübermittlung können die bayerischen Meldebe-hörden innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Datenübermittlung dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Bezug auf die Bestandsdatenübermittlung den Antrag auf Kostenersatz stellen.
Die Daten gehen aber auf direkten Weg an den BS.



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a
  • Beiträge: 35
Bei mir geht der Link, hier gehts direkt zum Pdf:

https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2018/Beitragsservice%20führt%20Meldedatenabgleich%202018%20durch/20180328_FAQ_Meldedatenabgleich_2018%20(002).pdf

LG

Edit: Draufklicken klappt nicht, musste die Adresse rauskopieren und in die Adresszeile vom Browser reinkopieren, dann gehts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2018, 13:32 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hier ein Ausschnitt aus dem Text:

FAQ | Meldedatenabgleich 2018 des Beitragsservice


14. Ist der Meldedatenabgleich 2013/2014 gerichtlich überprüft worden?
Zitat
Zum Meldedatenabgleich 2013/2014 existiert eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen (beispielsweise des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs oder der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen und Berlin-Brandenburg).
In diesen Entscheidungen wurde die Rechtmäßigkeit des Abgleichs ausdrücklich bestätigt.
Ein Verfassungsverstoß wurde angesichts der strikten Zweckbindung für die erhaltenen Daten nicht festgestellt.
Vielmehr handelte es sich nach der Rechtsprechung um ein erforderliches Mittel zur Herstellung von Beitragsgerechtigkeit, das einen vergleichsweise geringen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen darstellt.
Quelle: https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2018/Beitragsservice%20f%C3%BChrt%20Meldedatenabgleich%202018%20durch/20180328_FAQ_Meldedatenabgleich_2018%20(002).pdf

Zitat
Ein Verfassungsverstoß wurde angesichts der strikten Zweckbindung für die erhaltenen Daten nicht festgestellt. Vielmehr handelte es sich nach der Rechtsprechung um ein erforderliches Mittel zur Herstellung von Beitragsgerechtigkeit, das einen vergleichsweise geringen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen darstellt.

Frage 1:
Welches Gericht, außer dem Bundesverfassungsgericht BVerfG kann einen Verfassungsverstoß des Gesetzgebers feststellen?
(Der Gesetzgeber hat im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 14 Abs. 9a) den Meldedatenabgleich 2018 vorgesehen)

Frage 2:
Ist auch ein geringer Eingriff in die „Privatsphäre des Einzelnen“ strikt abzulehnen?

Frage 3:
Werden folgende Rechte des Einzelnen verletzt?

Hier einige URL´s zur Berücksichtigung der Fragestellung.

1.   Der Schutz der Privatsphäre
https://www.juraforum.de/lexikon/schutz-der-privatsphaere
Zitat
(…)  Grundgedanke ist, dass es den Menschen möglich sein soll, einen persönlichen Bereich zu besitzen, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne dass er befürchten muss, dass Dritte ihn beobachten oder abhören können. (…)

2.   Das Persönlichkeitsrecht
https://www.juraforum.de/lexikon/persoenlichkeitsrecht
Zitat
(…) Das Recht auf eine persönliche Lebensspähre verleiht dem Einzelnen die Befugnis, sich zurückzuziehen, abzuschirmen, für sich und allein zu bleiben. Dabei endet dieses Recht nicht an der eigenen Haustür, sondern in gleicher Weise auch in der Außenwelt, etwa wenn sich jemand in eine örtliche Abgeschiedenheit zurückgezogen hat, in der er objektiv für sich allein sein will (vgl. BVerfGE 101, 361; 382 ff.). (…)

3.   Das Verhältnismäßigkeitsprinzip
https://www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeitsprinzip
Zitat
(…) Im Verwaltungsrecht versteht sich die Erforderlichkeit als eine Rechtmäßigkeitsanforderung. Ein behördliches Handeln wird sich als erforderlich definieren können, für den Fall, dass es den geringsten, dennoch zielführenden Eingriff darstellt, der mit den schonendsten Mitteln herbeigeführt wird. Er versteht als eine Rechtmäßigkeitsanforderung an die materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten. Die Erfordernis ist in der Verhältnismäßigkeit eingebettet, die wiederum zudem die allgemeinen Verfassungsprinzipien von Angemessenheit und Eignung spiegelt. (…)

4.   Vorbehalt des Gesetzes - Definition und Bedeutung im Verwaltungsrecht
https://www.juraforum.de/lexikon/vorbehalt-des-gesetzes
Zitat
(…) „Als entscheidender Fortschritt dieser Rechtsauffassung ist es anzusehen, dass der Vorbehalt des Gesetzes von seiner Bindung an überholte Formeln (Eingriff in Freiheit und Eigentum) gelöst und von seiner demokratisch-rechtsstaatlichen Funktion her auf ein neues Fundament gestellt wird, auf dem aufbauend Umfang und Reichweite dieses Rechtsinstituts neu bestimmt werden können. [...] Im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet somit "wesentlich" in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte.“ - BVerfGE 47, 46 (78f.) (…)
Und weiter:
Zitat
Ein schwieriges Thema. Denn das Völkerrecht nimmt direkten Einfluss auf die Deutsche Verfassung. Nach Artikel 25 Satz 1 GG des Grundgesetzes gilt ein allgemeiner 'Rechtsanwendungsbefehl', das will meinen, so ähnlich postuliert das Bundesverfassungsgericht, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts würden ohne Umwege, unmittelbar, ohne dass ein Transformationsgesetz notwendig wäre, Eingang in die deutsche Rechtsprechung finden. Nun geben einige Rechtswissenschaftler zu bedenken, dass nicht nur die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gälten, sondern vielmehr auch das Völkergewohnheitsrecht. Diese Rechtssätze würden, grob beschrieben, die Möglichkeit beinhalten, das deutsche Rechtssystem zu korrumpieren.

5.   Eigentum - Definition, Schutz im Grundgesetz und Unterschied zu Besitz
https://www.juraforum.de/lexikon/eigentum
Zitat
(…) Das Eigentum stellt eine Rechtsposition zu einer bestimmten Sache dar. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem sogenannten Herrschaftsrecht. Das bedeutet, dass der Eigentümer nach Belieben mit seiner Sache verfahren darf. Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. (…)



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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

T

Tereza

Passend zum Thema:

Zitat
Rundfunkbeitrag: Beitragsservice sieht keine Anzeichen für Protestwellen wegen Daten aus Einwohnermeldeämtern
27.04.2018?12:56 Uhr Andreas Heimann, dpa
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommt frische Daten von den Meldeämtern. Er hofft auf Mehreinnahmen durch neue Beitragszahler. Erhebliche Proteste von Seiten der Betroffenen befürchtet er nicht.
... Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice. "Wir rechnen mit zahlreichen telefonischen Reaktionen, auf die wir uns vorbereitet haben und danach auch auf viele schriftliche." Anzeichen für Proteste oder Petitionen in größerem Umfang dagegen gebe es bisher aber keine.
... die eigentliche Arbeit beginnt danach, wenn wir die Menschen anschreiben, die wir nicht einfach zuordnen können und sie um Aufklärung bitten. Dann wenden sie sich an uns mit Rückfragen, Nachfragen, Erläuterungen. Und die müssen ja beantwortet werden.
... Dann gibt es aber auch Menschen, die sich bewusst entschieden haben, den Rundfunkbeitrag so lange zu verweigern, bis wir sie finden. Die reagieren meistens sehr nüchtern nach dem Motto: "Na gut, jetzt ist es so weit, jetzt bin ich auch dran." Und sie zahlen dann, wenn auch mit geballter Faust in der Tasche
... Die spannende Frage ist, finden wir Wohnungen, für die zu Unrecht noch kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird, und wie viele.

Mir fehlen ob dieser Kaltschnäuzigkeit vom "Wolf im Schafspelz" ein wenig die Worte.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunkbeitrag-Beitragsservice-sieht-keine-Anzeichen-fuer-Protestwellen-wegen-Daten-aus-4036846.html


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Zitat
Was passiert, wenn die angeschrieben Personen nicht auf die Schreiben des Beitragsservice reagiert?

Bleibt eine Rück­meldung der ange­schriebenen Person aus, verschickt der Beitrags­service ein Erinnerungs­schreiben. Reagiert die an­geschriebene Person auch darauf nicht, wird sie auto­matisch durch den Beitrags­service zum Rund­funk­beitrag ange­meldet. Das bedeutet, dass die Person ein Beitrags­konto bekommt und um Zahlung gebeten wird. Zahlt oder meldet sie sich auch dann nicht, löst dies einen Bescheid, gegebenen­falls Mahnungen, vielleicht sogar ein Voll­streckungs­ersuchen aus.

Also gibt es Vollstreckungsersuche ohne Bescheid?


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Tereza

*Ironie on* Erst der Auftrag. Dann der Beitrag. *Ironie off* Dann der Bescheid. Sofern kein Widerspruch eingelegt wird: Dann die Mahnung(en). Sofern kein Widerspruch eingelegt wird: Dann die Zwangsvollstreckung(smaßnahmen).


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  • Beiträge: 117
  • Freistatt Bayern
Also gibt es Vollstreckungsersuche ohne Bescheid?

Hatte ich:
Im 12.'16, also noch 2 Monate, im Februar '17, dann wäre beginnend mit Januar '13 schon mal erste Verfristungen eingetreten.
So hatte ich plötzlich mit dem GV zu tun: Erst einen außergerichtlichen Vergleich unterbreitet -hier BR- und dann geklagt.

Eigentlich klagt man mit Eingang des Widerspruchbescheids, in Bayern kann man bereits mit dem ersten Festsetzungsbescheid klagen.
Geklagt habe ich nicht sofort, Zeit schinden, erst mal mit Widersprüchen durchhangeln.

Den Vergleich hat der BR dann Mitte Februar '17 angeommen, 1/3 mit Ratenzahlung, und Klage zurückziehen. Die Klage  habe ich nicht zurückgezogen. Seither vom BR weder gehört noch gelesen und so kann ich in Frieden das BVerfG aussitzen:

Erst war das BVerfG im Frühsommer  mit den Verfassungsbeschwerden in Rede gestanden, dann im Spätsommer '17 und jetzt am 16./17. Mai '18: Ganz einfach:
F.K. geht am 30.Juni '18! Da wirds dann knapp, wenn man noch im Teich der Frösche mitquaken möchte.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht in Einzelfälle abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Beitragsservice FAQ zum Meldedatenabgleich 2018
und insbesondere die erwähnten FAQ des "Beitragsservice" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 18:55 von Bürger«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.413
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass:
Regelungen z. Bestandsdatenauskunft verfassungswidr., 1 BvR 1873/13, 27.5.20
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33985.0


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