...nur mal so aus "Spaß" - ein Suchlauf
"Behörde" = 0 Treffer
"Hoheit*" = 0 Treffer
"Amtshilfe" = 0 Treffer
"Internet" = 0 Treffer im Flließtext (nur in den Fußnoten bei Verweisen)
"online" = 1 Treffer im Fließtext - jedoch nicht unter Auftrag o.ä.
"Telemedien" = 1 Treffer im Fließtext - jedoch nicht unter Auftrag o.ä.
Worüber genau will das Dokument eigentlich aufklären bzw. über
welchen "Sachstand"/ welchen "Rechtsrahmen" will es eigentlich genau informieren?
![Huh? ???](https://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/huh.gif)
Immerhin:
Jede Rundfunkanstalt ist eine Organisation, deren Aufgaben durch
Organwalter (Menschen, die die von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben der Organisation/Rundfunkanstalt wahrnehmen) und
Mitarbeiter zu erfüllen sind.
Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hat eine Organisation, die gesetzlich geregelt ist.
Kein "Behördenleiter"...? Hm...
![Wink ;)](https://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/wink.gif)
Achso, ... der "Intendant"
![Roll Eyes ::)](https://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/rolleyes.gif)
Der Intendant als Leiter und gesetzlicher Vertreter einer Rundfunkanstalt, trägt die
Programmverantwortung.
Was "trägt" er noch? Das "Dienstsiegel" etwa?
![Grin ;D](https://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/grin.gif)
Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich organisationsrechtlich um
bundes- bzw. landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich um öffentliche Auftraggeber. Sie haben daher das Vergaberecht zu beachten. Dies hat der Europäische Gerichtshof seinem Urteil vom 13. Dezember 200710 festgestellt.