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Autor Thema: „Es bedarf der Legitimation des Gesetzgebers“  (Gelesen 4498 mal)

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Medienpolitik.net, 23.04.2018

„Es bedarf der Legitimation des Gesetzgebers“

ARD und ZDF legen keine Vorschläge für eine Veränderung des Auftrages vor. Bei Nichteinigung über Beitragshöhe gilt der Finanzierungsstaatsvertrag weiter

Fragen an Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender und Intendant des Bayerischen Rundfunks, Thomas Bellut, ZDF-Intendant, Prof. Dr. Dieter Dörr, Senior-Forschungsprofessor an der Universität Mainz

Zitat
Bis zum 20. April sollten die öffentlich – rechtlichen Anstalten Vorschläge für die Veränderung des Auftrages unterbreiten. Dieser Bitte durch die Länder sind ARD und ZDF nicht nachgekommen. Über den Auftrag entschieden nicht die Sender, betonen Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender, und Thomas Bellut, ZDF-Intendant gegenüber medienpolitik.net. Die ARD setze sich vor allem für mehr finanzielle Flexibilität durch längerfristige Planungszeiträume ein, in denen innerhalb des Budgetrahmens Mittel effizient umgeschichtet werden können.

Thomas Bellut erinnerte an die Einsparvorschläge von ARD und ZDF, die langfristig eine Milliarde Euro bringen sollen. „Wem das alles nicht genug ist, der muss sagen, welche Angebote künftig nicht mehr sein sollen. Um es klar zu sagen, wir wollen keine Expansion, wir wollen auch keine Geschäftsmodelle der Verleger im Netz beeinträchtigen. Aber wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern weiter die Fernsehqualität und die Vielfalt anbieten, die unsere Medienlandschaft auszeichnet“, so der ZDF-Intendant.
Für den namhaften Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr ist der Spielraum der Länder bei der Auftragsdefinition gering. Sollte es keine einvernehmliche Einigung über den Beitrag ab 2021 geben, dann gelte der aktuelle Finanzierungstaatsvertrag weiter.
[…]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/04/rundfunk-es-bedarf-der-legitimation-des-gesetzgebers/


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Zitat
Die ARD setze sich vor allem für mehr finanzielle Flexibilität durch längerfristige Planungszeiträume ein, in denen innerhalb des Budgetrahmens Mittel effizient umgeschichtet werden können.
Eben: Vom "Normal"-Renter, knapp über dem Existenzminimum, wird zu den Luxus-Zusatzrenten der Öffrech-Privilegierten umgeschichtet...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2018, 17:54 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Die Aussage, daß es Sache des Gesetzgebers ist, den Auftrag zu formulieren, ist aber schon korrekt.

Es ist Sache des Gesetzgebers, Themenbereiche vorzugeben, die der ÖRR, bzw. das vom Gesetzgeber damit beauftragte Rundfunkunternehmen, mit Inhalt zu füllen hat.

Wenn der Gesetzgeber dieses aber nicht tut, weil er selber evtl. diese Aufgabe gar nicht erkennt, ist u. U. Wildwuchs eben jene Folge, die derzeit bei der Fülle an Sendern zu beobachten ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Konsequenterweise müsste der Auftrag neu und im Detail definiert werden. Da aber jeder der beiden Seiten gegenseitig auf das Höchste mit der bisherigen "Lösung" finanziell und machtpolitisch voneinander profitieren, wird ohne ein Urteil des EUGH gar nichts geschehen.  .. warum ich das BVerfG nicht erwähne ?...weil dies möglicherweise dick Teil des Problems ist und die dortigen Partei-mitglieder im Richteramt gar kein Interesse an einer echten Änderung des Zustandes haben.

Und da mag jetzt jemand schimpfen wie er/sie will. Speziell zum Rundfunkthema würde mir schon ein Bundesland von den sechszehn Ländern mit einer Afd-Mehrheit reichen. Dann wird im Bundesrat eben nicht alles zum Thema Rundfunk durchgewunken/beschlossen. Hätten wir das in 2013 gehabt, müssten wir uns alle nicht in dieser Form mit dem ganzen Mist herumschlagen.

LG Peli     


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Wenn der Gesetzgeber dieses aber nicht tut, weil er selber evtl. diese Aufgabe gar nicht erkennt, ist u. U. Wildwuchs eben jene Folge, die derzeit bei der Fülle an Sendern zu beobachten ist.
Wenn der Gesetzgeber es nicht (er)kennt. ;) Der war gut.

Es gibt sehr wahrscheinlich Protokolle dazu, z.B. Sachsen 2004 vielleicht auch ehr, wenn die Protokolle zu den Änderungsstaatsverträgen gesichtet werden. Irgendwann war da mal die Rede davon, dass das zukünftig so nicht mehr geht.***

Nachdem irgendwann das Wort Grundversorgung gefallen war, waren Wort zu hören dass das Parlament das mit Inhalt befüllen muss. Es gab wohl sogar einen Beschluss oder Absichtserklärung das zu tun, dann war wahrscheinlich Wahl und Reset.***

Ein großes Protokoll gibt es mit einer Drucksache 16/2460 vom 25.08.2006 des "Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode" dort waren sogar Vorschläge. Von nicht bekannt kann keine Rede sein.

Der Titel "Sechzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2004/2005" das ist auch irgendwo im Forum verlinkt und unbedingt lesenswert Rundfunk ab Seite 337 bis 372.


***Edit "Bürger":
Gemeint sein könnte die "Präambel" aus dem Jahre 2000(!!!) zum Gesetz zum
Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge und zur
Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1953-G-zum-5-RundfunkaenderungsStV-und-Aend-SaechsPRG#x1
"[...]
Der Sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus, dass das nachstehende Regelwerk und sein zugrunde liegendes Verfahren in Zukunft grundsätzlich nicht mehr geeignet sind, einen dieser Entwicklung entsprechenden Rechtsrahmen für die duale Rundfunkordnung sicherzustellen. Der Sächsische Landtag geht daher davon aus, dass es sich bei dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag um den letztmaligen Ordnungsrahmen hergebrachter Art handelt.
Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition seines Grundversorgungsauftrages.
[...]"
Hinweis: Das ist nun 18(!!!!!) Jahre und über 15 weitere Änderungsstaatsverträge her... :o ::) >:( passiert ist nichts - oder vielmehr nicht das, was als "Absichtserklärung" bzw. als "Erwartung" postuliert wurde.


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Digitalfernsehen.de, 24.04.2018

Deshalb machen ARD und ZDF keine Vorschläge

er Rundfunkbeitrag ist das Dauerthema bei den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Ulrich Wilhelm (ARD) und Thomas Bellut (ZDF) erklären jetzt, warum diese Entscheidung darüber nicht bei den Sendern liegen kann.

Zitat
Die Theorie schien so einfach: Bis zum 20.April sollten die öffentlich-rechtlichen Sender Vorschläge für die Veränderung des Auftrages zum Rundfunkbeitrag einreichen. In der Praxis legten ARD und ZDF nichts vor. Wenn sich die Medienanstalten nicht über die zu zahlende Beitragshöhe einigen, bleibt alles wie es. "Medienpolitik.net" hat bei Vertretern der Sender nachgehakt.

Da sind sich ARD und ZDF offensichtlich einig: Die Entscheidung über den Rundfunkbeitrag liegt nicht bei ihnen. Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender und Intendant des Bayerischen Rundfunks, betonte demnach gegenüber der Politik-Seite seinen Standpunkt so: "Über den Auftrag entscheidet nicht die ARD, sondern der Gesetzgeber – und das aus gutem Grund. Durch die Ableitung aus dem Grundgesetz und die Festschreibung unter anderem im Rundfunkstaatsvertrag ist sichergestellt, dass die vielfältigen und unterschiedlichen Interessen der Menschen im Land sorgfältig in Ausgleich gebracht werden. Die Ausgestaltung des Auftrags hingegen obliegt den Sendern.“   […]

Weiterlesen auf:
http://www.digitalfernsehen.de/Rundfunkgebuehr-Deshalb-machen-ARD-und-ZDF-keine-Vorschlaege.164303.0.html


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Ich lese daraus:
"Streicht uns das Budget und wir werden mit weniger auskommen (müssen)"

Prima Vorlage. Nur Mut, lieber "Gesetzgeber"!


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Wenn "unsere" Politiker und der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine einvernehmliche Einigung erzielen, dann gilt laut Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr der aktuelle Finanzierungstaatsvertrag weiter.
Unsere öffentlich-rechtlichen Medienanstalten können also weiter streiten und darauf setzen, dass es so weiter läuft wie bisher.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Richtig, es kann nicht am "Gesetzgeber" liegen, sondern nur am Bürger!
Darum: Verabschieden wir uns endlich vom obsoleten Modell des dualen Rundfunksystems. Alle Rundfunkanbieter werden gleich behandelt, alle haben zur - wie auch immer definierten - Grundversorgung beizutragen. Der Nutzer entscheidet, was er sehen und bezahlen will und was nicht.
Schluss mit Zeit- und Geldverschwendung!
Schluss mit Bürgerschikane und Grundrechtverletzungen!
Schluss mit der illegalen Beihilfe!
Ein freies Land braucht einen freien Rundfunk!
Ganz einfach. Für alle. Jeder entscheidet selbst.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

m
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  • Murks? Nein danke!
Zitat
Alle Rundfunkanbieter werden gleich behandelt, alle haben zur - wie auch immer definierten - Grundversorgung beizutragen.

Jeder nimmt einfach die Grundrechte aus GG Artikel 5 selbst wahr und entscheidet auch selbst, ob und wie er Andere bei deren Ausübung dieser Rechte unterstützt.

Einen Zwang, Andere bei der Ausübung ihrer Grundrechte aus GG Artikel 5 zu unterstützen, darf es nicht geben.


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So weit ich es verstehe, hat der Auftraggeber (Gesetzgeber / Parlamant / Staat) vom Auftragnehmer verlangt, eigene Vorschläge zur Auftragsreduzierung (durch den Rundfunkstaatsvertrag) zu machen. Und die Beauftragten (ARD ZDF DR) lehnen sich nun zurück und sagen:
"Nee, mach Du doch Vorschläge! Aber, wenn die uns aber nicht gefallen, rennen wir zum Bundesverfassungsgericht. Denn dort wurde uns eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gegeben!"
 
Und übrigens: Könnte es neben dem sogenannten Grundversorgungsauftrag (Erfindung des BVerfG) auch noch den Funktionsauftrag (BverfG) geben - oder?!
Doch welcher ist nun der konkrete Arbeitsauftag?

Nun: Der (Arbeits-) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ist ja wohl im Rundfunkstaatsvertrag (durch den Gestzgeber Landesparlamente) niedergeschrieben:
Zitat
§ 3   Allgemeine Grundsätze
§ 4   Übertragung von Großereignissen
§ 5   Kurzberichterstattung
...
§ 11   Auftrag
§ 11a Angebote
§ 11b Fernsehprogramme
§ 11c Hörfunkprogramme
§ 11d Telemedien
§ 11e Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten
§ 11f  Telemedienkonzepte sowie neue oder veränderte Telemedien
§ 11g Jugendangebot
...
§ 19   Versorgungsauftrag
Ach! Noch ein Auftrag - der Versorgungsauftrag.  :o - Hat der was mit dem Grundversorgungsaufttrag zu tun?
Egal!
Das Einfachste ist doch die Streichung / Kürzung im § 4 Abs. 2 - oder?!
Zitat
(2)
Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:
1. Olympische Sommer- und Winterspiele,
2. bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel,
3. die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußball-Bundes,
4. Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,
5. Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, UEFA-Cup) bei deutscher Beteiligung.
Bei Großereignissen, die aus mehreren Einzelereignissen bestehen, gilt jedes Einzelereignis als Großereignis. Die Aufnahme oder Herausnahme von Ereignissen in diese Bestimmung ist nur durch Staatsvertrag aller Länder zulässig
Quelle: https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf

Von mir aus, kann das alles raus. Dann sind schon mal 1 Mrd gespart - oder?!;-).


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wenn ein Mitarbeiter einen Arbeitsauftrag erhält und sich weigert diesen zu erfüllen, wird er abgemahnt oder gefeuert. Führt ein Auftragnehmer eine übernommene Aufgabe nicht oder schlecht aus, so steht ihm kein oder eben weniger Geld zu.
Wenn Intendanten ÖR-Anstalten versuchen demokratisch legitimierte Regierungen vorzuführen, würde ich ihnen einmal die Instrumente zeigen, die zur Verfügung stehen. Z. B. eine Revision der verfassungswidrigen Entscheidung der Ministerpräsidenten den ÖR-Rundfunk übermäßig zu finanzieren. Die KEF hatte bekanntlich vorgeschlagen den "Beitrag" ab 2017 auf 17,20 € monatlich zu senken. Die Länder sind diesem Vorschlag jedoch nicht gefolgt, was nach Berechnungen der KEF in der laufenden Periode zu mehr als 500 Millionen Euro Mehreinnahmen über die bewilligten Ausgaben hinaus führt. Zudem liegen noch immer mehr als 1,5 Milliarden Euro in den Rücklagen.

Einmal grob gerechnet: 30 Eurocent zu viel Einnahmen führen zu 500 Millionen Euro Überschuss. Es müssen 1,5 Milliarden + 0,5 Milliarden abgebaut werden. Da läge es doch nahe den sogn. Rundfunkbeitrag ab 01.07.2018 auf 16,00 € zu senken und die Differenz der Einnahmen zu den bis 2020 bewilligten Ausgaben aus den Rücklagen zu finanzieren. Ich wette, die Sender würden zwar jaulen was das Zeug hält, das Signal aber sehr gut verstehen. Und vermutlich liefern. Wenn nicht, ließe sich in die Rundfunkstaatsverträge einpflegen, dass kein Mitarbeiter eines ÖR-Senders künftig mehr als das Gehalt eines Staatssekretärs erhalten darf; also so um 13.500 € monatlich. Damit würden die Intendanten der großen Sender BR, MDR, NDR, WDR aber ziemlich blöd aus der Wäsche gucken, wenn sie bei Vertragsverlängerung drastische Gehaltskürzungen hinnehmen müssten.

Um die Selbstachtung einiger Ministerpräsidenten, als Vertreter der Länder ja eigentlich die Auftraggeber der Sender, ist es wohl eher schlecht bestellt, wenn sie sich von ein paar Hanseln so auf der Nase herumtanzen lassen. Durchsetzungsschwache Personen haben in Führungspositionen des Staates eigentlich nichts verloren.  Also entweder setzen sie sich durch, oder treten zurück.  8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

Z
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Zitat
„Wem das alles nicht genug ist, der muss sagen, welche Angebote künftig nicht mehr sein sollen. Um es klar zu sagen, wir wollen keine Expansion, wir wollen auch keine Geschäftsmodelle der Verleger im Netz beeinträchtigen. Aber wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern weiter die Fernsehqualität und die Vielfalt anbieten, die unsere Medienlandschaft auszeichnet“, so der ZDF-Intendant.
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http://www.medienpolitik.net/2018/04/rundfunk-es-bedarf-der-legitimation-des-gesetzgebers/

Nicht mehr sein sollen:
- üppige Zusatzpensionen, die gesetzliche Rentenversicherung reicht vollkommen
- Programmwiederholungen, spart den Betrieb von reichlich Sendetechnik ein
- Zwangszahlung auf das Grundrecht Wohnen, ich lehne das "Angebot" des Beitragsservice dankend ab, für die Vorhaltung meiner Wohnung den ÖRR zu finanzieren
- das "Angebot" und die Expansion auf rundfunkfremde Übertragungs- und Aufzeichnungstechnologien

Dennoch klingt das nach Zurückrudern, aber nur solange, bis die Kohle wieder gesichert ist...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2018, 14:30 von Bürger«

 
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