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Autor Thema: Der Medien-Kommissar: Auf Karlsruhe können ARD und ZDF zählen  (Gelesen 2470 mal)

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Handelsblatt, 23.04.2018

Auf Karlsruhe können ARD und ZDF zählen

Das Bundesverfassungsgericht soll entscheiden, ob die Haushaltsgebühr mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei hat der Bruder eines Richters sie quasi erfunden.

Von Hans-Peter Siebenhaar

Zitat
Am 16. und 17. Mai wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Art und Weise, wie die 2013 eingeführte Haushaltsgebühr erhoben wird, mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist. „Mit der höchstrichterlichen Entscheidung wird die Verfassungsmäßigkeit der Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geklärt“, sagte Albrecht Hesse, Justiziar des Bayerischen Rundfunks und Vorsitzender der Juristischen Kommission der ARD, dem Handelsblatt.
Der erfahrene Rechtsprofessor der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt hat unterdessen keinen Grund zur Nervosität. Denn bislang haben die Richter in Karlsruhe schon immer ARD und ZDF den Rücken gestärkt – auch in finanziellen und wirtschaftlichen Fragen.

Beispielsweise verhinderte Karlsruhe 1971 die Gebühreneinnahmen der Mehrwertsteuer zu unterwerfen. 1993 hat Karlsruhe festgestellt, dass Rundfunkanstalten nie in Konkurs gehen können. 2007 war eine Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfolgreich, als die Bundesländern 28 Cent unter der von der Finanzkommission KEF empfohlenen Rundfunkgebühr geblieben waren. Warum sollte es diesmal anders sein? Im Jahr 2013 wurde nach Jahrzehnten die Gerätegebühr abgeschafft und die bis heute höchst umstrittene Haushaltsgebühr eingeführt. Mit der Gebührenumstellung muss seitdem jeder Haushalt 17,50 Euro monatlich lebenslang zahlen, egal ob er die Angebote von ARD und ZDF in Fernsehen, Radio oder Internet überhaupt nutzt.
[…]

Doch ist dieses Händedrücken zwischen Rundfunkanstalten und Bundesländern in Sachen Reformbereitschaft überhaupt der richtige Weg? Um das verloren gegangene Vertrauen zurück zu gewinnen, muss die ungeliebte Haushaltsgebühr aus der Welt geschafft werden. Wie sagte schon Bert Brecht. „Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“

Weiterlesen auf:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/medienkommissar/der-medien-kommissar-auf-karlsruhe-koennen-ard-und-zdf-zaehlen/21203340.html


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Herr Siebenhaar kann noch so viele Beiträge zum Thema Rundfunk schreiben, es gibt dennoch keine Haushaltsgebühr. Einmal, weil seit mehr als fünf Jahren pro Wohnung kassiert wird, in einer Wohnung aber mehrere Haushalte existieren können. Zum anderen, weil die "Gebühr", die Herrn Siebenhaar im Hirn herumspukt, seit eben so langer Zeit als "Beitrag" bezeichnet wird, jedoch weder Gebühr noch Beitrag ist.

Der Erkenntnisgewinn aus Siebenhaars Beitrag ist ziemlich gering. Er wiederholt was lange bekannt ist, nämlich das auf Seiten der Richter ein Kirchhof sitzt, dessen Bruder für die ÖR-Anstalten die Blaupause des sogn. Rundfunkbeitrags verfasste. Und das aus eben diesem Grunde ein Befangenheitsantrag gegen Richter Kirchhof gestellt wurde. Ob das BVerfG den öffentlich-rechtlichen zur Seite springen wird, ist eine spannende Frage. Aber auch in der Glaskugel von Herrn Siebenhaar wird es diesbezüglich vermutlich dunkel bleiben.

Bis dahin gilt: "wer Haushaltsabgabe sagt, muss gar nichts weiter sagen. Er kann auch erkennen, dass er vom Thema keine Ahnung hat und lediglich Zeilengeld schindet."

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2018, 17:13 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Lorenz Wolf, Vertreter der Katholischen Kirche im Rundfunkrat und Leiter des Katholischen Büros Bayern, Vorsitzender des Rundfunkrats des BR und Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD zum Bundesverfassungsgericht :
Zitat
An der einzigartigen verfassungsrechtlichen Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht für Fachleute kein Zweifel. Wenn dennoch immer wieder versucht wird, dies mit der Bemerkung vom Tisch zu wischen, dass es doch absurd wäre, wenn man das "strukturverliebte Bundesverfassungsgericht" ernst nähme - wie es erst jüngst wieder in einer überregionalen Zeitung zu lesen war -, dann ist das symptomatisch dafür, wie in unserem Land über den Rundfunk debattiert, wie Meinungsbildung betrieben und wie letztlich Medienpolitik gemacht wird. Hinter der vom höchsten deutschen Gericht über die Jahrzehnte entwickelten Rechtsprechung steckt eine ausgefeilte und fundierte "Philosophie", wie freie, individuelle und gesellschaftliche, regionale und nationale Meinungs- und Willensbildung in einer föderalen Republik sichergestellt werden kann und muss. Eine ehrliche Reformdebatte muss das zur Kenntnis nehmen und sich daran abarbeiten, wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben zeitgemäß erfüllt werden können.
Aus epd medien Nr. 14 vom 6. April 2018
http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/ehrliche-reformdebatte


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Herr Siebenhaar kämpft für die richtige Sache, allerdings meist mit stumpfen Mitteln. 

Über den Beitrag bzw. die Predigt von Herrn Wolf gilt es aber zu diskutieren. Der Mann ist Mitglied bei einer Organisation welche nachweislich gegen Menschenrechte und demokratische Entwicklungen arbeitet. Das ist Fakt. Nicht nachvollziehbar, weshalb man solchen Menschen überhaupt Ämter in hoher Position gibt.

So wie die Akzeptanz an den Kirchen als Meinungsinstanz in unserer Gesellschaft schwindet, so verliert der ÖRR seinen Anspruch auf Notwendigkeit. Ist dies so schwierig zu akzeptieren, dass sich Gesellschaften ändern? Die Menschen brauchen heute keinen mehr, der elitär und überheblich von der Kanzel oder einem Nachrichtenstudio ihnen erzählen möchte, welche Gesinnung sie zum Leben benötigen oder welche Parteien schlecht sind.
Die AfD ist trotz eurem tollen ÖRR-Mediensystem entstanden. Spricht das nun für den ÖRR oder dagegen?

Freie Meinungs- und Willensbildung sind ein wichtiges Gut in unserem Land. Da hat Herr Wolf selbstverständlich Recht, aber so wie Mitgliedschaften in Parteien oder Kirchen (meistens) freiwillig sind, so muss dies auch auf den ÖRR zutreffen.
Ihr könnt noch so viele Imagekampagnen starten und gebetsmühlenartig wiederholen wie wichtig ihr für die Gesellschaft seid. Mich und viele andere Konsumenten habt ihr verloren und mit der großen Vielfalt in Internet und anderen Medien besteht keine Notwendigkeit, euch zu nutzen.

Über die Verbandelung ÖRR, Kirchen und Politik bei unserer Elite sollte man bei der Reformdebatte (sollte es überhaupt eine geben) dann auch einmal diskutieren. Nicht zu vergessen, die Ablösung des Reichskonkordats.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2018, 17:15 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
2007 war eine Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfolgreich, als die Bundesländern 28 Cent unter der von der Finanzkommission KEF empfohlenen Rundfunkgebühr geblieben waren. Warum sollte es diesmal anders sein?

Weil man es möglicherweise seit 2007 nicht bemerkt bzw. nicht reagiert hat, als die Karre von den Nutznießern des Zwangsbeitrages absichtlich in den Sumpf gefahren wurde. Nun ist es an der Zeit, die Karre wieder aus dem Dreck zu ziehen - dabei geht es nicht um 5 Cent hoch oder runter oder um die Frage Konkurs oder nicht. Es geht hierbei um Menschen, es geht darum, die Bürgerinnen und Bürger vor einer verfassungswidrigen Zwangsabgabe zu schützen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2018, 17:15 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

N
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Grundsätzlich halte ich es auch für eine gewagte Annahme, dass eine höchst richterliche Instanz, die selbst vom ÖR profitiert, da konsumiert, überhaupt willens und in der Lage ist, ein Urteil zu Gunsten der Kläger auszusprechen. Ein Rechtsstaat ist Deutschland ja oft nur auf dem Papier. Man stelle sich den Mob mit brennenden Fackeln und Heugabeln in Karlsruhe vor, wenn dass dann wirklich so kommt. Oder erwartet etwa jemand, dass der ÖR dann trotzdem deeskalierend auf die Nichtnutzer einwirkt? Es gibt ja bekanntlich auch schlechte Gewinner.

Interessant wird's vor allem, wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben wird.
Ich hatte zuletzt nicht den Eindruck, dass der ÖR dafür irgend einen Plan B bereit hält.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2018, 17:16 von Bürger«

f

faust

... nein, es sieht eher nicht aus, als gäbe es einen Plan B - dass ihnen der Himmel auf den Kopf fällt, das hatten ja auch die Gallier ausgeschlossen.

Aber dass sich die (katholische) Kirche hier äußert, das ist durchaus plausibel:
Die hat schließlich Erfahrung mit fremdfinanzierten, unflexiblen, wirklichkeitsfernen Strukturen und Denkmustern.

Genau deswegen sind wir ja auch sooo böse  >:D (#) :police: :
Wir wollen ein (staatliches) Heiligtum schleifen !


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