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Autor Thema: In der Grauzone – Wie der Staatsrundfunk der DDR aufgelöst wurde  (Gelesen 1826 mal)

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Quelle : Bundeszentrale für politische Bildung

Ernst Dohlus
In der Grauzone – Wie der Staatsrundfunk der DDR aufgelöst wurde

Teil 1: Phasen und Organisation der Auflösung
Zitat
Propaganda und häufig pure Langeweile – davon waren Fernsehen und Hörfunk in der DDR geprägt. Mit dem Ende der DDR wurde der Staatsrundfunk aufgelöst, neue Landesrundfunkanstalten traten an seine Stelle. Doch was geschah mit den 13.000 Angestellten, den Funkhäusern und Studios, den Archiven? Diesen Fragen geht Ernst Dohlus in einer dreiteiligen Artikelserie nach. Teil 1: Phasen und Organisation der Auflösung.
Weiterlesen :
http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/191061/in-der-grauzone-wie-der-staatsrundfunk-der-ddr-aufgeloest-wurde-phasen-und-organisation


Teil 2 : Menschen, Material und Programmvermögen
Zitat
Als nach dem Ende der DDR auch der Staatsrundfunk aufgelöst wurde, geschah das in mehreren Phasen. Im zweiten Teil seiner Artikelserie beschäftigt sich Ernst Dohlus damit, was aus den 13.000 Beschäftigten wurde und was mit Technik, Sachanlagevermögen und Programmvermögen geschah.
Weiterlesen :
http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/191086/in-der-grauzone-wie-der-staatsrundfunk-der-ddr-aufgeloest-wurde-menschen-material-und-programmvermoegen


Teil 3 : Was geschah mit dem Geld und den Grundstücken?
Zitat
Im dritten Teil seiner Artikelserie über die Auflösung des DDR-Staatsrundfunks beschreibt Ernst Dohlus, was mit dem Vermögen und den Grundstücken geschah. Der erhoffte Geldsegen aus den Grundstückverkäufen blieb aus, stattdessen zahlten die Länder im Fall des Berliner Rundfunkstandortes an der Nalepastraße für Unterhalt und Rechtsstreitigkeiten sogar drauf.
Weiterlesen :
http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/193800/in-der-grauzone-wie-der-staatsrundfunk-der-ddr-aufgeloest-wurde-was-geschah-mit-dem-geld-und-den-grundstuecken


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In der Grauzone - das trifft es auch heute noch..  ;D

Im dritten Teil wird erwähnt:

Zitat
Doch ab 1. Januar 1976 nahmen ARD und ZDF den Gebühreneinzug mit der 1973 gegründeten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) selbst in die Hand. Der Grund dafür war die Tatsache, dass die Deutsche Bundespost als Monopolist einfach zu viel Geld für das Inkasso verlangt hatte, ein moderner Bankeinzug durch eine eigene Institution erheblich billiger war und damit mehr Geld für das Programm blieb.

Das stimmt nicht mit der Sicht des BVerfG überein:

BVerfG, Urteil v. 22.2.1994 - "8. Rundfunkurteil"
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090060.html
Rn. 4 u. 5:
Zitat
Mit zwei Entscheidungen vom 15. März 1968 (BVerwGE 29, 214; UFITA Bd. 52 [1969], S. 302, 309) stellte das Bundesverwaltungsgericht demgegenüber fest, die Rundfunkgebühr werde nicht dafür bezahlt, daß die Post dem Teilnehmer gestatte, ein Empfangsgerät aufzustellen und zu betreiben. Sie gehöre daher nicht zum Recht des Post- und Fernmeldewesens. Deswegen sei es auch nicht Sache der Post, die Gebühr festzusetzen. Dieses Recht stehe vielmehr den Ländern zu, weil diese die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunk hätten.
   
Noch im selben Jahre schlossen die Länder daraufhin zwei Staatsverträge, einen über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens und einen weiteren über die Höhe der Rundfunkgebühr, die bei dieser Gelegenheit erstmals angehoben wurde. Die Staatsverträge traten nach langwierigen Verhandlungen der Ministerpräsidenten und einem schwierigen Ratifikationsprozeß in den Landtagen am 1. Januar 1970 in Kraft. Zwischen den Rundfunkanstalten wurde gleichzeitig ein Finanzausgleich vereinbart. Ferner begannen die Rundfunkanstalten, ein eigenes Gebühreneinzugssystem aufzubauen.



Der Übergang von DDR-Funk zu Nach-DDR-Funk war laut bpb wohl sehr chaotisch.

Von daher verwundern die rechtlichen Unebenheiten nicht.

Zitat
Nun kam die Deutsche Bundespost 1990 durch ihre Fusion mit der Deutschen Post der DDR plötzlich in die Situation, vom 3. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1991, also 15 Monate lang, wieder Rundfunkgebühren kassieren zu dürfen - und zwar bei fast sechseinhalb Millionen angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern beim Hörfunk und knapp sechs Millionen beim Fernsehen in der ehemaligen DDR

Dies wohl aufgrund des übergangsweise weitergeltenden DDR-Rechts?

Danach ging es weiter mit der GEZ. Wie diese wohl an die Daten der Haushalte und die Kontoverbindungen gekommen ist?

Dann wurden die neuen LRA in den Neuen Bundesländern geschaffen. Sie waren also keine Nachfolgeorganisationen. Die Finanzierung fußte auf dem neuen Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland v. 31.8.1991. Eine beihilfenrechtliche Notifizierung an die EU-Kommission dürfte damals wohl auch "vergessen" worden sein. Von bestehenden Beihilfen kann man für die neuen LRAs wohl nicht sprechen, oder?


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Teil 1: Phasen und Organisation der Auflösung
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Leiter der Einrichtung war ein Rundfunkbeauftragter. Seine Wahl war zwar formal Sache der damals noch gar nicht so recht handlungsfähigen Länder, ihre Parlamente mussten erst gewählt, die Regierungen bestimmt werden, entschieden aber wurde über die Person im Bundeskanzleramt, von Bundeskanzler Helmut Kohl höchstpersönlich. Formal haben fünf ostdeutsche Landesbeauftragte am 15. Oktober 1990 Rudolf Mühlfenzl zum Rundfunkbeauftragten gewählt, den ehemaligen Redakteur des Bayerischen Rundfunks und Präsidenten der bayerischen Landeszentrale für Neue Medien. Die Sitzung fand unter Leitung des Bundesministers für besondere Aufgaben Günther Krause in der damaligen Außenstelle des Bundeskanzleramtes in der Klosterstraße in Berlin statt. Den Anruf mit der Frage, ob er den Job machen wolle, erhielt Mühlfenzl aber aus Bonn, am 23. Oktober folgte dann auch der schriftliche Auftrag, ausgestellt im Bundesinnenministerium. Dieses Ministerium hat ihn und seine Berater auch bezahlt.
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Der Rundfunkbeauftragte übernahm die bestehenden Organisationen mit den beiden amtierenden Intendanten, mit den Hörfunk-Landessendern und den Fernseh-Landesstudios. Er berief acht Berater, die in erster Linie aus dem Umfeld des Medienmagnaten Leo Kirch und aus der Privatfernseh- und Privatradioszene kamen, und fühlte sich dennoch als Treuhänder eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Seiner Einrichtung waren alle Liegenschaften nur zugeordnet, sie durfte darauf arbeiten, die Grundstücke gehörten ihr aber nicht.
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Ab Mitte 1991 fing der Rundfunkbeauftragte aber auch an, Teile des ihm anvertrauten Imperiums für die Zeit danach fit zu machen und sie den neuen Institutionen anzudienen. Für den Rest aber sollte am 31. Dezember 1991 Schluss sein.
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Tobias Jaecker
http://www.jaecker.com/2000/03/rundfunk-wende/

Rundfunk-Wende
Die Transformation des Rundfunksystems in den fünf neuen Ländern im Zuge der deutschen Einheit

Hausarbeit zum Hauptseminar „Kritische Bilanz der deutschen Vereinigungspolitik 1989-1999“
Dozenten: Prof. Dr. Fritz Vilmar und Dr. Stefan Bollinger
Freie Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut für Politische Wissenschaft
WS 1999/2000


Zitat
Der am 31. August 1990 unterzeichnete Einigungsvertrag bestimmte in Artikel 36, dass der Rundfunk der DDR und der Deutsche Fernsehfunk als gemeinschaftliche, staatsunabhängige Einrichtung der neuen Bundesländer bis zum 31. Dezember 1991 weitergeführt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der Staatsrundfunk der DDR aufgelöst oder in die Hoheit der Bundesländer überführt werden. Für die Leitung der Einrichtung war ein Rundfunkbeauftragter vorgesehen, der von einem 18-köpfigen Rundfunkbeirat, besetzt mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, beraten werden sollte. Den Regelungen des Artikel 36 lag keinerlei konkretisierte, politisch abgestimmte und rechtlich überprüfte Planung der weiteren Entwicklung des Rundfunkwesens in den fünf neuen Bundesländern zugrunde. Ebenso wenig bestand zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens eine „wenigstens von den wichtigsten Akteuren […] gemeinsam getragene Konzeption zum weiteren Umgang mit den personellen, sachlichen, finanziellen und programmlichen Ressourcen“ (Rossen 1992: 17). Entsprechend weit war der Handlungsspielraum des Rundfunkbeauftragten gefasst.
Doch auch hier wurden noch die letzten Einflussmöglichkeiten vertan. Zur Wahl des Rundfunkbeauftragten durch die Volkskammer der DDR sollte es nicht mehr kommen: Auf der letzten Volkskammer-Sitzung wurde die Wahl des Rundfunkbeauftragten von Ministerpräsident Lothar de Maizière von der Tagesordnung gesetzt und musste laut Einigungsvertrag somit von den Landessprechern der neuen Bundesländer und dem Berliner Oberbürgermeister vollzogen werden.
Als offizieller Anlass für die Absetzung der Wahl diente das spärlich besetzte Plenum. Beobachter sprachen hingegen den Verdacht aus, dass hier ein Fall von Manipulation zugunsten des später zum Rundfunkbeauftragten gewählten Rudolf Mühlfenzl vorlag (Törne 1996: 301). Der ehemalige Intendant des Funkhauses Berlin, Jörg Hildebrandt, geht davon aus, dass de Maizière entsprechende Anweisungen aus Bonn erhielt (Hildebrandt 1991: 163).
Zitat
Als sich der Rundfunkbeirat am 14. Dezember 1990 konstituierte, erhärtete sich der Verdacht, dass dessen Mitglieder in erster Linie dem Parteienproporz Rechnung trugen: Mehr als zwei Drittel der 18 Vertreter des Beirates gehörten zu gleichen Teilen der CDU, SPD oder FDP an (Spielhagen 1991: 144). Daneben fielen höchstens noch die Vertreter der Kirchen ins Gewicht. So verwundert es denn auch nicht sonderlich, dass sich der Rundfunkbeirat insgesamt als „schlapp und erschreckend antriebsarm“ erwies (Hildebrandt 1991: 163).
Zitat
Thüringen tendierte zunächst zu der Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt mit Hessen. Nach dem hessischen Wahlsieg für Rot-grün im Dezember 1990 wurde dieses Modell jedoch schnell ad acta gelegt. Bereits Anfang 1991 einigten sich die Ministerpräsidenten Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens auf eine eigene gemeinsame Landesrundfunkanstalt. Dabei wurde auch die Bundesregierung in Person des Bundeskanzlers in strukturelle Entscheidungen mit einbezogen (Apsel 1996: 320). Bereits diese ersten Schritte zur Gründung eines mitteldeutschen Rundfunks zeigten den „deutlichen Parteieneinfluss auf die Rundfunkneuordnung“ (Apsel 1996: 321).
Zitat
Durchgesetzt wurde die Abwicklung der ostdeutschen Rundfunkanstalten von dem im rechtskonservativen Parteiinteresse handelnden Rundfunkbeauftragten Rudolf Mühlfenzl, der sich einen zweifelhaften Ruf als „Helmut Kohls Generalgouverneur für das ostdeutsche Rundfunkwesen“ erwarb (Köhler 1991: 177). In der Tat waren es vor allem christdemokratische Politiker, die ihre Pläne mit aller Macht durchdrückten – zum einen, um den Wünschen der privaten Rundfunkbetreiber nachzukommen, aber auch, um ihnen genehmes Personal an den wichtigsten Stellen der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalten zu positionieren. Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang der Aufbau des Mitteldeutschen Rundfunks: Hier vollzog sich eine doppelte Politisierung, weil zur konservativ-parteipolitischen auch die Westdominanz in der Führungsriege hinzukam.

Alles lesen :
http://www.jaecker.com/2000/03/rundfunk-wende/


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