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Autor Thema: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"  (Gelesen 26459 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Aber das Gesetz ist unklar, denn "einmaliger Abgleich" und "weiterer Abgleich" widersprechen sich. Korrekt müsste es heissen "erstmaliger" und "weiterer".

Tja! Der Forderung nach eindeutigen, unmissverständlichen Gesetzen würde ich nicht widersprechen. Die Wahrheit ist allerdings, dass die Widersprüchlichkeit und mangelnde Klarheit von Gesetzen eher die Regel als die Ausnahme ist. Selbst wenn ein Gesetz noch so klar formuliert ist, Juristen, vor allem die Richter, sind Meister in der Auslegung. Und über die wird ein Gesetz schnell in sein glattes Gegenteil verwandelt. Hier würde das einem Richter sehr leicht fallen. Er fragt sich: "was war der mutmaßliche Wille des Gesetzgebers?" Ergebnis: eine Wiederholung des Abgleichs! Schlußfolgerung: der Abgleich 2018 ist OK, das Gesetz in Ordnung. So einfach kann Juristerei sein!  8)

Am Rande mein persönlicher Leckerbissen: Die Regel im GG, dass die Dauer des Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht überschreiten darf. Die Richter am BVerfG legten das so aus, dass die Belastung durch den Ersatzdienst die Belastung des Wehrdienstes nicht überschreiten dürfe und behaupteten sogleich, dass der Wehrdienst eine höhere Belastung darstellt. Zack! durfte der Ersatzdienst länger dauern.  Wir lernen: das Wort "Dauer" steht im Deutschen der BRD für "Belastung". Altenpfleger oder Rettungsanitäter anyone?

Genau das ist einer der Punkte, weshalb ich so häufig darauf hinweise, dass das BVerfG eher Teil des Problems als der Lösung ist.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2018, 23:36 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Bezieht sich der obige bzw.nachfolgend zitierte Passus...

Zitat
[...] Eine unzureichend bestimmte Norm kann nicht durch verfassungskonforme Auslegung aufrechterhalten werden (BVerfGE 107, 128), sie ist unwirksam (unklare u. unbestimmte Gesetze können im Extremfall deswegen nichtig sein: BVerfGE 1, 45 ; 86, 331 ; 93, 238). [...]

@Dr. Oggelbecher: der Gesetzgeber darf Gesetze nicht mehr ändern? Wäre mir neu!
...

...mit seinem Kernterminus der "verfassungskonformen Auslegung" nicht ausschließlich auf die Rechtsprechung selber (& nicht auf den Gesetzgebungsprozess) in dem Sinne, dass eine modifizierte Rechtsprechung eine nicht hinreichend bestimmte Norm nicht retten kann? Das würde den Gesetzgeber doch dann sogar zur Änderung verpflichten (aber natürlich ohne jede Sanktionsmöglichkeit seitens des BVerfG, falls der "Nö!" sagen sollte).

Was die im Zusammenhngg mit dem sg. "Rundfunkbeitrag" aufgeworfene Frage anbelangt, ob das BVerfG nun Teil des Problems oder Teil der Lösung sei, wissen wir ja bald sicherlich mehr. Im allgemeinen - auch wenn das vorgebrachte Beispiel (war mir noch nicht bekannt) als schlicht & einfach hanebüchen anzusehen ist (hätte ich bislang eigentlich nur deutschen Verwaltungsgerichten mit deren Winkeladvokaten in Richterrobe zugetraut) - ist es aber bislang eher schwer einzuschätzen, auf welche Seite das BVerfG in toto letztlich gehört.

OT: Immerhin war das oder etwas Ähnliches, was die PIS erst letztes Jahr in Polen mit der obersten Gerichtsbarkeit vorhatte, vor ungefähr 6 Jahren ja auch schon diesem Schäuble als dam. Innenminister eingefallen, das BVerfG der etablierten Politik zu unterwerfen. Dass z. B. dieses den Abschuss von Zivilflugzeugen verboten hatte, womit der von gewissen Kräften ja immer noch bzw. wieder herbeigesehnte "Einsatz der Bundeswehr im Innern" [also auch & gerade ggü. der eigenen Bevölkerung, wenn die mal nicht spurt, wie die "Elite" will] nicht schöner zu zelebrieren wäre, hat manchem Rechtspolitiker [& gewiss auch manchem Spezialdemokraten] überhaupt nicht gepasst. Und in die gleiche Zeit fiel ja ein öffentliches Statement von diesem Super-Friedrich, wo er öffentlich (ungestraft!) ein BVerfG-Urteil als "reine Privatmeinung" abqualifiziert hatte.

Insofern hängt es glaube ich sehr vom Einzelfall (& der Besetzung) ab, in welcher Richtung ein Urteil (aus-) fällt. Und damit insgesamt, ob das BVerfG letztlich als Hüter der Staatsraison gelten muss oder als Bastion, die verhindert, dass sich ggf. auch eine Entwicklung dieses Landes vergleichbar zu 1933ff., in jedem Fall aber in Ri. Autoritarismus oder gar Totalitarismus (Neoliberalismus kann durchaus als Spielart davon betrachtet bzw. praktiziert werden) wiederholen kann. Und die ggw. gesamte Rechtspraxis i. S. "Rundfunkbeitrag" weist ja durchaus entsprechende Züge auf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2018, 21:25 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Besucher: der Mitstreiter Dandelion fragte nach einer Erklärung für den offensichtlichen Widerspruch zwischen einem einmaligen Abgleich und dessen Neuauflage. Dr. Oggelbecher schlüpfte dazu in die Rolle des Erklärbären und adressierte das Problem der Auslegung. Um Vorwürfen vorzubeugen, ich würde "Schulkinderstreit" vom Zaun brechen, habe ich dazu eine Frage gestellt, deren Antwort ergab, dass Dr. O. und ich offenbar nicht weit voneinander abweichende Ansichten vertreten. Nur dass ich ggf. etwas stärker davon überzeugt bin, dass kein Gesetz so gemacht ist, dass es klar, eindeutig und unmissverständlich ist, eine entsprechende Erwartung daher im Grunde immer unerfüllt bleiben muss.

Oder kurz: Gesetze sind mit Absicht so gemacht, dass sie auch das genaue Gegenteil von dem aussagen können, was man mit einigem guten Willen aus ihnen lesen könnte. Das geht so weit, dass die Politiker heute annehmen, man könnte auch besonders schlampige Gesetze formulieren, z. B. den sogn. RBStV, weil ihre Kumpels das, wenn es erforderlich wird, schon zurecht lügen biegen werden.

Wer etwas weiter denkt, der könnte u. U. darauf kommen, dass tradierte Lehrmeinungen, Annahmen und seit Jahrzehnten Eingeimpftes, nämlich die Geschichte von der Demokratie, in der wir leben, ein schönes Märchen ist, eigentlich das Recht der Reichen durchgesetzt wird und wir Bürger Stimmvieh sind, nicht einmal einflussreich genug, die Fahrpreise des ÖPNV zu bestimmen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2018, 21:27 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

n
  • Beiträge: 390
ganz ( von oben nach unten) durchlesen:
Anfrage an den "Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz" des SWR, Prof. Dr. jur. Armin Herb:Übermittlung personenbezogener Daten
https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/
Mh, da sagt der DS Beauftragte, dass Daten vom BS nicht weitergegeben werden... aber es wird an Inkassounternehmen weitergegeben (z.B. Creditreform) und hier im Forum war auch einmal die Rede von einer Art Postdienstleister.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2018, 21:28 von Bürger«

  • Beiträge: 117
  • Freistatt Bayern
.. Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" mit Inkrafttreten ab dem 01.10.2013 für unbestimmte Zeit. (Endfassung, 14.11.2013):
https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/
auch:
https://fragdenstaat.de/behoerde/rundfunkbeauftragter-fur-den-datenschutz/

Eine sehr gute Anfrage, sehr detailiert, mit sehr viel Aufwand sehr gut recherchiert und sehr gut belegt:
.. und der DSB(DatenSchutzBeauftragte) des SWR mauert und verweist auf das SWR-Justiziariat (vulgo: Rechtsabteilung), Mainz, also H.Eicher.

Eicher&Co: Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag (2013)
https://www.swr.de/unternehmen/organisation/bericht-des-intendanten/justitiariat/-/id=7687068/did=13943434/mpdid=13943490/nid=7687068/165yn3d/index.html

Der SWR-DSB liegt da irgendwo falsch: Wo steht da was von Datenschutz?

Zitat
Das Justitiariat des Südwestrundfunks mit Sitz in Mainz ist für alle Rechtsangelegenheiten des SWR zuständig: Die Bandbreite reicht vom großen Bereich Medienrecht über das Programm-, Arbeits- und Urheberrecht bis hin zu Spezialgebieten wie dem Marken- oder Titelschutzrecht. Für die ARD hat das SWR-Justitiariat vor allem die Federführung für das Rundfunkbeitragsrecht (früher Rundfunkgebührenrecht) inne. Das Jahr 2013 stand daher ganz im Zeichen der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag.


a.a.O., ibi:
Was ist eine "Verwaltungsvereinbarung"? Voraussetzungen/ Kriterien
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26831

Hier nochmal die "Verwaltungsvereinbarung, ab dem 01.10.2013 für unbestimmte Zeit", um die es hier geht:
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2018, 15:33 von Bürger«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

  • Beiträge: 117
  • Freistatt Bayern
@nexus
Der Postdienstleister: PAV Card GmbH und Paul Albrechts Verlag GmbH, Hamburger Str. 6, 22952 Lütjensee.
Die tüteln ein und verticken in Sachen BS.
Zum QN-Code gibt die Freeware ->Barcode-Tester von QS qualitysoft GmBH. Das Einlieferungsdatum (QNC) ist mehr oder weniger später als die Erstellung der Zahlungsaufforderung (lesbares Datum), alter Zopf, kennt man so im Forum, ich hab's daher vom16.04.2014:
http://www.nickles.de/forum/mikes-wohnzimmer/2014/ard-zdf-erneute-zahlungserinnerung-mit-gefaelschtem-datum-539059234.html#

Thema "Beliehende" und Zahlungsaufforderung:
#reply105: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html

Zitat
[...] die Beitragsrechnungen des Beklagten [können] nicht als Verwaltungsakte angesehen werden. Sie enthalten zwar Zahlungsaufforderungen, lassen aber nicht hinreichend erkennen, daß damit öffentlich-rechtliche Forderungen eines beliehenen Unternehmers hoheitlich durch Leistungsbescheid, also mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit, geltend gemacht werden sollen.Nach Form und Inhalt stellen sie sich als schlichte Zahlungsaufforderungen dar und konnten von dem Empfänger als solche verstanden werden. Bereits die Bezeichnung als "Beitragsrechnung und -abrechnung" deutet darauf hin, daß kein Leistungsbescheid vorliegt, sondern schlicht zur Zahlung aufgefordert wird.
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1995-08-17/bverwg-1-c-15_94/

Der BS ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso, also weder aktiv noch passiv legitimiert (kann weder klagen =aktiv noch kann verklagt werden =passiv) und hat überhaupt nichts zu kammellen ->Info-Post.

Einfach mal im Forum googlen:
Kleine Recherche zum Paul Albrechts Verlag / PAV Card
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18749.msg150312.html#msg150312
PAV Card GmbH/ P. Albrechts Verlag > Auftragsdatenverarbeitung? Datenschutz?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23290.msg160280.html#msg160280


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Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

K
  • Beiträge: 2.239
.. Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" mit Inkrafttreten ab dem 01.10.2013 für unbestimmte Zeit. (Endfassung, 14.11.2013):
https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/
auch:
https://fragdenstaat.de/behoerde/rundfunkbeauftragter-fur-den-datenschutz/

Eine sehr gute Anfrage, sehr detailiert, mit sehr viel Aufwand sehr gut recherchiert und sehr gut belegt:
.. und der DSB(DatenSchutzBeauftragte) des SWR mauert [...]

Danke für die Blumen (für einen guten Bekannten) 8)
Aber dem Typ ist/war nicht beizukommen  :'(

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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