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Autor Thema: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"  (Gelesen 26436 mal)

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Man sollte sich vielleicht mal die naheliegende Frage stellen:
Ist der Beitragsservice überhaupt geeignet, mit -zig Millionen Datensätzen zu hantieren, wenn er es noch nicht einmal schafft, sie mit den vorhandenen "Beitragskonten" abzugleichen?
Wo genau liegt hier die Verwaltungsvereinfachung?
Wie genau kann hier (wie schon vor 5 Jahren versprochen und noch immer nicht umgesetzt) Personal beim Beitragsservice gespart werden?
Es kann nicht sein, dass der Bürger zunehmend in menschen(verstand)verachtender Weise schikaniert wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2018, 03:46 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

Z
  • Beiträge: 1.525
Fakten, Fakten, Fakten, scheinbar "alternative"!
Aber in den Kommentaren erkennt man ja, wie der Hase läuft.

Datenschutz: Pech gehabt, Freunde, denn auf gesetztlicher Grundlage darf die Datenschutzgrundverordnung legal ausgehebelt werden.
Insofern ist es natürlich schwachsinnig, sich über Fratzebücher oder Internetwerbefinder aufzuregen, die Daten sammeln, die wir freiwillig preisgeben.

Ich sehe der Sache vollkommen gelassen entgegen, bis zum ersten Beitragsbescheid, gibts halt noch ne Klage, die ewig auf Eis liegt, weil die Gerichte überlastet sind.

Es wäre einem guten Journalisten abzuverlangen, die Forderungen eines "Beitragsservice" infragezustellen und über den tatsächlichen (gesetzlichen) Sachverhalt aufzuklären.

Oh, freudscher Versprechergedanke, von den schlechten Journalisten fordere ich das zukünftig auch ein...


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g
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Ist der Beitragsservice überhaupt geeignet, mit -zig Millionen Datensätzen zu hantieren, wenn er es noch nicht einmal schafft, sie mit den vorhandenen "Beitragskonten" abzugleichen?
Wo genau liegt hier die Verwaltungsvereinfachung?
Es kann nicht sein, dass der Bürger zunehmend in menschen(verstand)verachtender Weise schikaniert wird.
https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip

darin das :   Lieferkonzept - Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die
Landesrundfunkanstalten

Das bekommen die LRA. So steht es dort. Landesrundfunkanstalten.

Von BS keine Rede. Sachsen ist Sachsen und nicht Köln.


Verwaltungsvereinfachung? ist doch genau so etwas wie Beitragsgerechtigkeit oder Solidarität oder oder oder.
Irgendetwas muss man dem Bewohner ja erzählen. Was haben die Bewohner am liebsten?  Märchen natürlich _ und alle sind zufrieden.

Die Bewohner wollen aber schon veralbert werden oder Nicht? Stell dir vor, man würde denen immer die Wahrheit erzählen?


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o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
darin das :   Lieferkonzept - Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die
Landesrundfunkanstalten

Das bekommen die LRA. So steht es dort. Landesrundfunkanstalten.

Von BS keine Rede. Sachsen ist Sachsen und nicht Köln.

Die Rundfunkanstalten werden die Daten an den Beitragsservice durchreichen. Da hat sich kaum etwas geändert.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
darin das :   Lieferkonzept - Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die
Landesrundfunkanstalten

Das bekommen die LRA. So steht es dort. Landesrundfunkanstalten.

Von BS keine Rede. Sachsen ist Sachsen und nicht Köln.

Die Rundfunkanstalten werden die Daten an den Beitragsservice durchreichen. Da hat sich kaum etwas geändert.
Inzwischen sollte es sich schon überall herumgesprochen haben, daß die Meldedaten gerade nicht an die im Staatsvertrag angedeuteten Landesrundfunkanstalten gehen, sondern direkt und ohne Umwege an den BS nach Köln (genauso wie die Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide direkt aus Köln ohne Umwege über die zuständigen - und im Gesetz ausdrücklich genannten - Landesrundfunkanstalten kommen).

Dies wurde vom "Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz" (SWR) zum Thema Meldedatenübermittlung geschrieben:
Zitat
mir [sic] Verwunderung nehmen wir Ihr erneutes Schreiben zur Kenntnis. Im Auftrag der Datenschutzbeauftragten des zentralen Beitragsservice in Köln hat Ihnen Herr Kruse alle Ihre Fragen zur Datenübermittlung der Einwohnermeldeämter ausführlich in seinem Schreiben vom 29.02.2016 beantwortet. Gerne bestätigen wir Ihnen hier nochmals, dass sämtliche Übermittlungsdaten der Einwohnermeldeämter ausschließlich an den zentralen Beitragsservice in Köln gehen.
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/#nachricht-48588


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Bayern

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BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

K
  • Beiträge: 2.239
ganz ( von oben nach unten) durchlesen:

Anfrage an den "Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz" des SWR, Prof. Dr. jur. Armin Herb:Übermittlung personenbezogener Daten
https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/

Edit: @Philosoph. Zwei Dumme - ein Gedanke  ;D 8)

Wer da mehr dazu wissen möchte: fragen!
Ich würde dann über den Schwiegersohn des Bruders meiner Sitzkreisgruppennachbarin Auskünfte einholen und wiedergeben  :angel:


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

g
  • Beiträge: 368
Inzwischen sollte es sich schon überall herumgesprochen haben, daß die Meldedaten gerade nicht an die im Staatsvertrag angedeuteten Landesrundfunkanstalten gehen, sondern direkt und ohne Umwege an den BS nach Köln .

Zitat
Im Auftrag der Datenschutzbeauftragten des zentralen Beitragsservice in Köln hat Ihnen Herr Kruse alle Ihre Fragen zur Datenübermittlung der Einwohnermeldeämter ausführlich in seinem Schreiben vom 29.02.2016 beantwortet.
Gerne bestätigen wir Ihnen hier nochmals, dass sämtliche Übermittlungsdaten der Einwohnermeldeämter ausschließlich an den zentralen Beitragsservice in Köln gehen.
Die GEZ war gefragt für den Einzug auf Wunsch des Nutzers und im Auftrag des Nutzers, der selbst nicht überweisen wollte.

Aus der GEZ wurde 2013 der BS.

Natürlich hat sich herumgesprochen, dass seit 2013 geltendes Recht nichts mehr zählt. Dies bringt ja die meisten Gegner der Masche 2013 auf die Palme.
Von den Machern der Masche wird das Gesetz nicht mehr eingehalten.
Der GEZ steht nichts zu. Die dürfen die Rechner bedienen. Die Daten haben in Sachsen zu bleiben.
Es wird massiv gegen geltendes Recht verstoßen.

Der BS selbst hat festgelegt, dass die Daten dorthin gehen.
Lt. SAKD fehlt insgesamt für den Abgleich in Sachsen die gesetzliche Grundlage und es soll angeblich eine
Anweisung des Ministeriums des Innern geben, nach der gehandelt wird?
Diese Anweisung liegt aber nicht vor. Wo ist diese?

Es ist und bleibt rechtswidrig mit Zustimmung derer, die selbst beständig im eigenen Interesse das Recht beugen.


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K
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[..]
Der GEZ steht nichts zu. Die dürfen die Rechner bedienen. Die Daten haben in Sachsen zu bleiben.
Es wird massiv gegen geltendes Recht verstoßen.

Der BS selbst hat festgelegt, dass die Daten dorthin gehen.
Lt. SAKD fehlt insgesamt für den Abgleich in Sachsen die gesetzliche Grundlage und es soll angeblich eine
Anweisung des Ministeriums des Innern geben, nach der gehandelt wird?
Diese Anweisung liegt aber nicht vor. Wo ist diese?

Es ist und bleibt rechtswidrig mit Zustimmung derer, die selbst beständig im eigenen Interesse das Recht beugen.

Das ist nicht korrekt.
Die GEZ/der BS war schon immer das RECHENZENTRUM der LRA.
Die - anlassbezogenen ltl. Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) bzw. Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO) - Daten gehen/gingen schon immer an das RECHENZENTRUM (GEZ/BS) in Köln-Bocklemünd.

Dies ist auch in den MDLVO/MeldDÜVO so geregelt.

Allein im RBStV ist eben NICHT "die andere Stelle" verankert - da ist nur die LRA benannt.

Gruß
Kurt

PS: wir schweifen aber hier vom Ursprungsthema ab


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l
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Stuttgarter Nachrichten , 25.04.2018

Diesen Brief der ehemaligen GEZ sollten Sie beantworten

Zitat
Rundfunkbeitrags-Drückeberger aufgepasst: Im Mai vergleicht der Beitragsservice die eigenen Daten mit denen vom Einwohnermeldeamt. Wer daraufhin einen Brief bekommt, sollte diesen auf jeden Fall beantworten. Wir erklären warum.

Personen, die das Schreiben ignorieren, meldet der Beitragsservice automatisch rückwirkend zum Datum des Einzugs in die Wohnung an, heißt es auf der Homepage. Die darauf folgende Rechnung könnte bei 17,50 Euro pro Monat ganz schön teuer werden. Wer sich bisher vor der Gebühr drücken konnte, fliegt dann auf.
Weiterlesen auf :
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rundfunkbeitrag-diesen-brief-der-ehemaligen-gez-sollten-sie-beantworten.cd4830bc-9867-428a-9058-c5d7bf9e8b8e.html


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Ich bin kein Drückeberger, sondern der wahre Demokratieverteidiger!

Immerhin wird die rechtwidrige Zwangsanmeldung nunmehr offiziell aktenkundig.
Wer bis jetzt von den Schergen unbehelligt geblieben ist und theoretischer "Beitragsschuldner" ist, hat sowieso die Forderung an der Backe, völlig egal, bei wem er sich zurückmeldet.
Aber immerhin kann er sich bei einem Teilbetrag auf die Einrede der Verjährung berufen.


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Allein im RBStV ist eben NICHT "die andere Stelle" verankert -
da ist nur die LRA benannt.

Das hat seinen Grund, da nur die LRA zählt. Ein BS existiert nicht. Wie auch? Landesrecht zählt.

Da der Rundfunk immer noch Landessache ist und nur Landessache, zählt nur die Anstalt des Landes Sachsen in Sachsen und nicht etwas in Köln.
Daten haben nicht außer Landes zu gehen.

Die Daten gehören dem Einwohner.
Es sind seine Persönlichkeitsmerkmale, die den Einwohner charakterisieren.
Die Persönlichkeitsrechte werden massiv verletzt und die Daten missbraucht.
Die Daten gehören nicht der Meldestelle.
Die Meldestelle nimmt diese lediglich entgegen und verwaltet diese und hat diese gegen Missbrauch zu schützen.


Ja, an ein Amt, Behörde darf geliefert werden. Finanzamt o.ä. .
Aber lange nicht an die GEZ, die nicht einmal die geringsten Anforderungen, die Minimalanforderungen erfüllt, die da wären:
RECHTSFÄHIG zu sein !

Irrsinn? oder nicht? Es ist der blanke Wahnsinn !

Wenn es Bundessache wäre, dann ist das möglich. Es ist aber keine Bundessache.

Darum geht es. Die Einwohner Sachsens werden über den Tisch gezogen. Gegen deren Willen gelangen die Daten, die in Landessache im Land Sachsen zu bleiben haben, einfach mal so nach Köln.
Was ist das?

Man kann nicht sagen Landessache und dann die Daten einfach in ein völlig anderes Bundesland transferieren.

Damit ist es definitiv keine Landessache mehr und damit ist es zum sächsischen Landesrecht rechtswidrig.
Entweder es ist sächsisches Recht oder nicht?
Damit ist es kein sächsisches Recht mehr.
Es ist Rechtsbeugung.
Es ist Erniedrigung derer, die darunter zu leiden haben.

Die Retourkutsche werden die Nutznießer dieser illegalen Abzockmethode hoffentlich zu spüren bekommen.


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  • Beiträge: 2.239
[..] Anstalt des Landes Sachsen in Sachsen :



Quelle:
Große Gebetsmühle in Lamayuro http://www.geo.de/reisen/community/bild/493263/Grosse-Gebetsmuehle-in-Lamayuro


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D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
... § 14 Abs. 9 und 9a RBStV ...
Zitat
(9) ... einmaligen Abgleich zum Zwecke  ...
(9a)... weiterer Abgleich...
Die gesetzlich geregelte einmalige Meldedatenübermittlung ist nunmehr kein einmaliges Ereignis mehr?
Wer erklärt es mir?
Ich mache hier mal den Erklär-Bär ;)
Zitat von: Hömig/Wolff, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 11. Auflage 2016: Artikel 20 Abs. 3, Rn. 12
[...] Eine unzureichend bestimmte Norm kann nicht durch verfassungskonforme Auslegung aufrechterhalten werden (BVerfGE 107, 128), sie ist unwirksam (unklare u. unbestimmte Gesetze können im Extremfall deswegen nichtig sein: BVerfGE 1, 45 ; 86, 331 ; 93, 238). [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2018, 14:43 von Bürger«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Dr. Oggelbecher: der Gesetzgeber darf Gesetze nicht mehr ändern? Wäre mir neu!

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Das hat niemand behauptet. Aber das Gesetz ist unklar, denn "einmaliger Abgleich" und "weiterer Abgleich" widersprechen sich. Korrekt müsste es heisßen "erstmaliger" und "weiterer". Das hat der Gesetzgeber vorsätzlich unterlassen, um zu kaschieren, dass der totale Abgleich durch die Firma jetzt immer und immer wieder durchgesetzt wird. Oder ihm war selbst gar nicht klar, dass "einmalig" nicht reicht. Grundrechtseingriffe durch die Verwaltung unterliegen besonderen Bestimmtheitsanforderungen. Das Gesetz ist nichtig - sagt Dr. Oggelbecher.

PS: Artikel 79 GG hat meinem ersten Satz gerade laut widersprochen :P


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2018, 17:13 von Bürger«
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