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Autor Thema: Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!  (Gelesen 17307 mal)

  • Beiträge: 890
Wer eine Schlacht nicht kämpft, hat sie bereits verloren. Nur wer sie kämpft, kann sie gewinnen."

War immer auch schon mein Motto. Gerade wenn die Lage scheinbar aussichtslos lief, wurde es für mich erst interessant.

Um so mehr bemerkenswert finde ich es, das sich Mitstreiter hier so einsetzen. Meinen Segen habt ihr, und es wird bestimmt nicht umsonst sein, da bin ich ganz sicher :)


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wenn es einen Jusitzskandal gibt, so hat der Bürger 2 Möglichkeiten:

Entweder er führt darüber Statistik:

Oder er bekämpft ihn.

Ich führe ja nun gar keine Statistik, schon weil die Verlustquote der Prozesse faktisch 100% beträgt, kann aber gerade deshalb, wie jeder andere auch, die Chancen an Hand der bisherigen Informationen zu Verfahren in Sachen "Rundfunkbeitrag" vor Verwaltungsgerichten abschätzen. Ich stelle fest, dass hier außer rein werbemäßiger Überschrift des Threads bislang keine inhaltliche Information verfügbar ist, die Anlass zu der Vermutung gibt, dass sich die Fahrt nach Trier überhaupt lohnen könnte. Im Gegenteil wird ja der Zweifel am Erfolg sogar ausdrücklich eingeräumt.

Nun wünscht man sich ja wohl nichts sehnlicher als einen Erfolg gegen die Rundfunkfinanzierungsseilschaften aus Sendern und Gerichten. Eine "mein/unser Verfahren wird der Hammer!" Formulierung ist aber inhaltlich eher dünn. Die Frage bleibt, was einen denn motivieren könnte die Fahrt nach Trier anzutreten. So ein großes Geheimnis können ja weder die Strategie noch die Argumente sein, mit denen man hofft in Trier das zu vollbringen, was x-fach unmöglich war, nämlich gegen den ÖR-Rundfunk und die Verwaltungsgerichte zu gewinnen. Die Verwaltungsgerichte kümmern sich bislang faktisch nicht um die Argumente, die gegen die derzeitige Rundfunkfinanzierung sprechen. Sie übernehmen inhaltlich eins zu eins die Argumente der ÖR-Sender, bis hin zu deren Formulierungen. Sie ignorieren bewusst frühere Entscheidungen des BVerfG, hinterfragen die Gesetzgebung und das GG ebenso wenig wie EU-rechtliche Konsequenzen. Sie sagen im Prinzip "Wir glauben unbeirrbar, dass die Regierungen der Bundesländer das vom ÖRR bestellte Gesetz ohne Fehler umge­setzt haben! " und machen um diese pseudo-juristische Erkenntnis ein ziemliches Geschwurbel. Genau deshalb nennt Frank Hennecke diese Rechtsprechung in seiner Streitschrift einen Skandal, der seine Ursachen im Fehlen rechtsstaatlicher Entscheidungskriterien, stereotypen Floskeln und gewundenen "Argumenten" der Verwaltungsgerichte hat. Ich denke, wenn man Unterstützung vor Ort haben will, sollte man den potentiellen Mitstreitern etwas mehr zu bieten haben als ein "das wird der Hammer!"

M. Boettcher



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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

M
  • Beiträge: 29
(1) Beantragt wird,durch Stellungnahme-Einholung beim Bundesaußenministerium bestätigt zu erhalten, dass für die Rundfunkabgabe in ihrer grundlegend veränderten Version seit 2013 niemals die zwingend vorgeschriebene Einholung der EU-Genehmigung für staatliche Beihilfen erfolgte: Unterlassung der "Notifizierung". 
Die Antwort kann ich dir jetzt schon geben... Alles super und auch schon höchstrichterlich geklärt... BGH (ich glaube der war es, sonst bitte korrigieren) sagt ist nicht notwendig. Ende der Begründung.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine weiteren Spekulationen. Bitte nur noch konkret.
Am besten wahrscheinlich abwarten - und dann weiterdiskutieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Ohne ein Polemik auslösen zu wollen hier meine Reaktion auf Antworten wie z.B. Nr. 16.

Es ist ja logisch und menschlich, dass Forumleser dies interpretieren mit Ihr eigenem Optimismus bzw Pessimismus, mit Ihre eigene Erfahrungen wo sie entweder etwas oder nichts daraus gelernt haben.

Es ist aber auch selbstverständlich, dass in ein laufendem Verfahren, wo es schriftlich bis jetzt hart auf hart an zu gegangen ist, die spitzfindige Details in ein offenes Forum nicht mitgeteilt werden können bevor die Verhandlungen statt gefunden haben.

Ohne paranoide zu sein kann Mensch doch denken, dass auch die gegnerische Seite in diesem Forum mit lauscht.

Genügt es nicht selber festzustellen, dass
a) die Situation seit 2013 sich heute anders darstellt – siehe BVerfG etc.
b) wir alle, manchmal auf mühsame Weise Vieles dazugelernt haben.

Für mich, gehörend zu der ältere Generation dieses Forum gibt es außerdem noch so etwas was Mensch Solidarität nennt + Vertrauen in andere Mitstreiter aber das Letztere hat man nur dann wenn Mensch in erste Instanz Vertrauen in sich selber hat.

Egal wie negativ die Reaktionen sind und egal wie der Fall auch ausgeht, ich mache es in erste Instanz weil ich es mir selber gegenüber verpflichtet bin.


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A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

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Ist alles Spaß unter Kumpeln im gemeinsamen Streit. 
Darf man ja in einer großen Familie, die wir sind.
Also, die Überschrift des Themas habe ich gezielt gewählt, damit wir zum verkehrstechnisch verdammt ungünstigen Trier dennoch ein paar Besucher bekommen. Marketing also für eine gute Sache.
Die Besucher brauchen wir, damit die Richter sich kontrolliert fühlen. Da die Terminkalender-Infos das nicht bringen können, habe ich ein neues Thema hier gemacht, in der ich dann kategoriengerecht ein paar Auszüge geliefert habe, aber nur solche, die der Gegenseite keine Vorbereitung ermöglichen.

Hat die Überschrift ihren Zweck für die gute Sache erfüllt? Gelesen bereits über 1000x, also ja.

Trier: Keine Ahnung, was die Römer sich vor 2000 Jahren dabei gedacht haben,  in ausgerechnet dieser peripheren Ecke Deutschlands erste Stadt zu gründen. Der Profät di Abolo hat da sicherlich eine iX-ische Theorie parat: Die spinnen, die Römer. :-)
 
"Alle Gerichtsurteile wurden für ARD entschieden." - Tja, sollen wir diese Lüge verbreiten helfen?
Nach hier gesammelten leider nur sehr punktuellen Anhaltspunkten werden schätzungsweise 90 % der Klagen bei den Verwaltungsgerichten durch ARD verloren, werden dann aber vor Urteilsspruch umgehend durch Anerkenntnis, Vergleich oder sonstwie weg erledigt,
Folgewirkung. "Urteile" mit eventueller Veröffentlichung entstehen nur in den vielleicht 10 %, wo die Kläger, also die Bürger, verlieren.
Dieser Punkt ist so nicht ausreichend aufgeklärt. Einer der Beweisanträge umfasst diese Frage. Ob der Beweisantrag ein Ergebnis hat, ist unwichtig. Ihn zu stellen ist wichtig. Win-win-Strategie: Was auch immer das Gericht damit macht, das Ergebnis ist strategisch nutzbar.
Übrigens wird schon seit etwa 12 Monaten nicht mehr gewagt, diese täuschende Liste fortzuschreiben. Die Frage der dadurch bewirkten unzulässigen Täuschung der Richterschaft war irgendwo, irgendwie schon offensiv zum Thema gemacht worden. Genau das steht auch wieder im Trierer Schriftsatz.

Wir nähern uns dem Ende dieses Justizskandals.
BVerfG, EuGH, Menschenrechtsgerichtshof Straßburg, Landesverfassungsgerichte, Politikarbeit - überall ist die Sache in Bewegung. Das sich das in einem Forum nicht voll abbildet, ist einleuchtend.
Nicht alles kann in einem Forum kommuniziert werden, weil manches nur effizient ist, wenn nicht-öffentlich geboxt wird.
Die Einzelfall-Pilotverfahren - so jetzt in Trier - haben hierbei eine wichtige Funktion der begleitenden Rechtsfragen-Klärung.

Zurück zum Wichtigsten: Wer es kann, bitte nach Trier kommen.
Hier in diesem Thema-Thread soll ab Wochenende berichtet werden, wie die Sache ausgegangen ist. Aber nichts kann das Abenteuer der eigenen Teilnahme an einem Stückchen menschlicher Komödie ersetzen, was jede extrem geführte Rechtsschlacht nun einmal ist. 
Wie auch immer das Gericht damit umgehen wird, es ist spannend. Jeder der Besucher aus unserem Streiter-Kreis erhält in Trier vor Beginn die Antragstexte von etwa 15 Seiten in Kopie.

Und bitte die Erwartungen für besonderen Erfolg bei 0 Prozent halten,
damit Enttäuschung ausgeschlossen ist. Es geht wie immer um anderes. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, es dient einem Plan B, C, D...


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 173
Mit dem RBStV wollte man der Schwarzseher habhaft werden, hat aber die Selbstdenker mobilisiert. Selbstdenker stellen das Denken auch nicht nach scheinbaren Niederlagen ein. Selbstdenker sind resiliente  Menschen. Resilienz heißt für mich:

Jede Niederlage zu einem Anlauf für einen Neustart machen.

Lieven, gern wäre ich bei eurem Neustart dabei, aber der Weg ist zu weit und der Termin zu kurzfristig. Meine besten Wünsche begleiten euer Vorhaben. Ich bin gespannt auf das Ergebnis. Irgendwann kann der Durchbruch doch kommen! (Natürlich nur, wenn man dran bleibt, statt resigniert aufzugeben.)


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Alles Gute Euch nach Trier!! :D :D
meinen gedanklichen Rückhalt habt Ihr.

Die Festung aus Arroganz, Ignoranz, Manipulation und Milliarden ist am Wanken.
Stein um Stein wird aus ihrem schleimigen Fundament gehauen, bis sie fällt.  >:D

Danke für Euren Beitrag :) :)


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Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

V
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Nach hier gesammelten leider nur sehr punktuellen Anhaltspunkten werden schätzungsweise 90 % der Klagen bei den Verwaltungsgerichten durch ARD verloren, werden dann aber vor Urteilsspruch umgehend durch Anerkenntnis, Vergleich oder sonstwie weg erledigt,
Folgewirkung. "Urteile" mit eventueller Veröffentlichung entstehen nur in den vielleicht 10 %, wo die Kläger, also die Bürger, verlieren.

@pjotre
Hast Du Belege für die Behauptung?


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Nach hier gesammelten leider nur sehr punktuellen Anhaltspunkten werden schätzungsweise 90 % der Klagen bei den Verwaltungsgerichten durch ARD verloren, werden dann aber vor Urteilsspruch umgehend durch Anerkenntnis, Vergleich oder sonstwie weg erledigt,

Wäre das so, dann würde es diese Site vermutlich gar nicht geben, die LRA würden bei nahezu jedem Widerspruch die Segel streichen und es wären wohl auch nicht über 160 Kläger bis zum BVerfG vorgedrungen. Wenn der Kläger mit 90%iger Wahrscheinlichkeit das Verfahren vor dem VG gewinnt, warum sollte er sich auf einen Vergleich einlassen? Und hieße das nicht, dass die, die zum OVG, BVerwG und gar zum BVerfG vordringen, sich aus den 10% rekrutieren müssen, die schon vor dem VG gescheitert sind und demnach die schlechtesten Argumente haben müssen, weil sie in der ersten Instanz scheitern?

M. W. kann man nicht im Nachgang einen Klagegrund anerkennen, sondern nur vor oder während der Verhandlung und damit vor dem Urteilsspruch. Erkennt der Beklagte einen Klagegrund an, entfällt nicht nur die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung, sondern der Prozess ist endgültig verloren. Dagegen kann man dann nicht Rechtsmittel einlegen. Die Rundfunkanstalten würden sich mit einem Anerkenntnis des Mittels berauben eine ungünstige Entscheidung zu drehen. Insofern passt der beschriebene Ablauf nicht.

In den Verfassungsbeschwerden, über die das BVerfG im Mai verhandeln wird, kommen nun die nahezu klassischen Argumente gegen den sogn. Rundfunkbeitrag vor, nämlich der Verstoß gegen die Abgabenordnung (§104a ff) der BRD, der "Beitrag" ist gar keiner, der Kläger in seiner Handlungsfreiheit verletzt wird (§2 GG), dass gegen das Gebot der  Belastungsgleichheit verstoßen und eine unzulässige Typisierung vorgenommen wird (§3 GG). Weitere Gründe wie das Willkürverbot, der fehlende Bescheid usw., die ebenfalls gerügt werden, tauchen wohl in fast allen Widersprüchen und Klagen auf. Entweder haben die VG diese Begründungen nahezu immer akzeptiert, oder es gab andere, erfolgreichere Argumente. Die bekannten Urteile sprechen allerdings dafür, dass man mit den erwähnten Argumenten immer scheitert. Dann müssten also 90% aller Kläger, also die, die angeblich gewonnen haben, sehr viel bessere und überzeugendere Argumente gefunden haben. Es wundert mich dann doch sehr, dass diese es nicht bis in dieses oder eines der anderen Foren geschafft haben um weiteren pot. Klägern diese nützlichen Argumente nahe zu bringen. Herr Hennecke hätte sich dann auch seine Streitschrift sparen können. Denn ein Land, in dem 90% der Kläger ein für sie positives Urteil erzielen, dürfte sich kaum für massive Kritik an den Verwaltungsgerichten eignen.

Meine Schätzung von ca. 100% für die Kläger verlorener Prozesse dürfte wohl die Realität deutlich besser abbilden als die behaupteten 90% gewonnenen, die angeblich erst hinterher "erledigt" werden.

M. Boettcher


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An @drboe : Das ist alles durchaus diskussionswürdig, aber bringt den nötigen Kampf gegen den Justizskandal um 0.0 Millimeter nach vorn.

(1) Für den Kampf gegen Unrecht gegen die 10 Prozent Geringverdiener im Land kann man nicht bezahlt werden. Ich wählte Teilnahme,
weil seit 5 Jahren niemand anderer gewählt hat, nötige Pilotverfahren bis zum Erfolg gegen das Gesamtproblem zu begleiten.
Wir sind nun ungefähr am Ziel für die Rechte der 10 % der Geringverdiener. Mehr wird öffentlich nicht verlautbart.

(2) Für eine Diskussion über die Funktionsweise des hier vorliegenden Justizskandals kann ich nicht bezahlt werden. Ich wähle Teilnahme nicht,
es sei denn, sie würde vergütet werden. Das wird niemand tun. Also entfalle ich als Diskussionsteilnehmer.


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Schade, ich bekomme kein Urlaub.... Ist für "eben mal hin" auch viel zu weit.


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  • This is the way!
Guten TagX!

Werter @drboe, mir erschließt sich gerade nicht welche Absichten du mit deinen Beiträgen hier verfolgst. Vielleicht ist es hilfreich dich an die Zeiten des VolXzählungsboykotts in den 1980er zu erinnern. An diesem Boykott hast du auch, deinem eigenem Bekunden nach, teilgenommen. Sicher ist das schon lange her. Daher erlaube ich mir den Hinweis, dass es sich beim dem Thema:

Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift: --- Hinfahren!!!

wohl, um es mit den Worten eines VolXzählungsboykottlers auszudrücken, um einen  Aufruf zu einem Happening handelt.

Hierzu verweise ich auf den Artikel der FAZ
faz.net,  07.05.2011
Volkszählung 1987
Bürgerprotest und Boykott-Initiativen

http://www.faz.net/aktuell/politik/zensus-2011/volkszaehlung-1987-buergerprotest-und-boykott-initiativen-1636625.html
Zitat
[..] Der Gerichtstermin glich einem „Happening“, sagt Drücke heute. [..]

Auch hast du, werter @drboe, 30 Jahre IT-Erfahrung.
Ich darf dich daher auch darauf hinweisen, dass es Internetdemonstrationen gibt:
Zitat
Leitsatz
Der Aufruf zu einer Internetdemonstration erfüllt weder das Tatbestandsmerkmal der "Gewalt" noch das der "Drohung mit einem empfindlichen Übel" im Sinne von § 240 StGB.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main — Beschl. v. 22.05.2006, Az.: 1 Ss 319/05
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:2268688

und so schließe ich meine Ausführungen, werter @drboe, mit dem virtuellen Hochhalten meines digitalen Transparentes:


Trier wurde vielleicht damals vom römischen Imperium gegründet, doch im Jahr 6 n. RBS TV ist Trier eine Hochburg des gallischen GEZ-Widerstandes gegen das römische ARD ZDF Deutschlandradio Imperium!

An das ARD ZDF Deutschlandradio Imperium:

Trier ist überall!

Solidarität mit allen Kläger_innen!

VIVA @Lieven!

VIVA @Pjotre!

Ein fröhliches heimGEZahlt durch Klageerhebung!

VIVA GEZ-Boykott-Forum!

An das VolX!

Stellt alle GEZahlungen ein!


Ey Du! Ja genau DU! Komm auch DU zur „Internet-Demo“ GEZ-Boykott-Forum! Wir sind 14.659 Teilnehmer_innen! Log dich hier ein!
Schritt für Schritt: 15.000, 20.000, 40.000, 80.000 …!
Werde Teil des digitalen GEZ-Boykott-Forum-VolX!

 :)


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Z
  • Beiträge: 1.525
Bischen weit weg, aber dennoch viel Erfolg mit einer "anderen Strategie"!
Gerade wenn man das Gericht ob seiner eigenen Rechtsprechung "vorführen" möchte, kann das aber nach hinten losgehen, darf natürlich nicht nach Rechtsbeugung aussehen.
Wenn das Gericht die Falle erkennt, bleibt natürlich nur die Aussitzung, äh ich meine Aussetzung des Verfahrens anzuordnen, damit wäre die Gesichtswahrung erfüllt und der Ball weiter nach oben gespielt.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
..., mir erschließt sich gerade nicht welche Absichten du mit deinen Beiträgen hier verfolgst.

Tja, das könnte daran liegen, dass auch ein Profät gelegentlich über einen Mangel an Phantasie verfügt, auch wenn er sonst ja durchaus zeigt, wie man ernste Probleme witzig auf den Punkt bringen kann.  8) Ich dachte mir, dass es von Mainhattan ja nicht so weit ist, wenn es sich denn lohnt. Das ist wohl eher nicht der Fall, und so geht es eben wie geplant retour nach Norden.

M. Boettcher


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ChrisLPZ, in die Startlöcher: Gerade wird versucht, Medienpräsenz zu erreichen.
Ob das noch bis morgen zum nahen Termin klappt?
Sonst per Nachschau.

Und kleine Bitte: Nur nicht die Randanalyse im Forum über Standpunkte zu sehr ausweiten. Wir kämpfen alle den gleichen Streit. Die Details mag man aus X Blickwinkeln unterschiedlich sehen. Das ist doch alles totale Nebensache.


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