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Autor Thema: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab  (Gelesen 55714 mal)

M
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Auch wenn ich mich wiederhole... das Kirchhof Gutachten ist nicht vollstaendig umgesetzt worden. Es gibt sogar ein Statement von ihm dazu das er damit nicht gluecklich ist. Es geht um die Punkte Werbefreiheit und das man Nichtnutzer ist. Waeren diese Punkte umgesetzt worden, waeren wir heute nicht hier, weil jeder sich davon befreien koennte.
Ich sehe das sogar positiv, der kleine Bruder kann sich darauf berufen, dass das Gutachten nicht vollstaendig umgesetzt wurde.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Unglaublich. Wir schreiben das Jahr 2018, seit 4 Jahren herrscht der Rundfunkbeitrag in Deutschland.

2013, 2014, 2015, 2016, 2017 - also ich komme auf 5 Jahre, 3 Monate und 19 Tage. :laugh:

Dass man den ehemaligen Verfassungsrichter Kirchhof mit dem Gutachten betraute, war sicher kein Zufall. Es war schnell klar, dass es beim seit Jahren gewünschten Wohnungsbezug der Finanzierung zu Klagen kommen würde und diese erst vom BVerfG entschieden werden könnten. Allein der Bekanntheitsgrad bei Fachkollegen und natürlich die Tatsache selbst einmal Verfassungsrichter gewesen zu sein "adelten" Kirchhofs Ausführungen gewissermaßen als verfassungskonform. Das Problem wurde schon einmal im Auftrag der ÖRR gutachterlich untersucht - siehe ua. unter
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg145936.html#msg145936)

Man darf also davon ausgehen, dass es zuvor entsprechende Überlegungen gegeben hat und die verfassungsrechtlichen Risiken recht gut bekannt waren. U. U. war ja die Idee hinter dem Auftrag, dass allein der Name Kirchhof dafür sorgen würde, die Risiken eines Scheiterns beim BVerfG zu minimieren. Der Bruder, Ferdinand Kirchhof, ist seit dem 01.10.2007 Richter am BVerfG. Am 5. März 2010 wurde er Vorsitzender des Ersten Senates des BVerfG und Vizepräsident. Egal, ob man sich aus dieser Konstellation, Paul K. auf Seiten der ÖR-Anstalten, Ferdinand K. auf der Seite des alles entscheidenden Gerichts schon damals Vorteile erhoffte, richtig nachteilig  ist das vermutlich nicht. Es ist daher seitens der Antragsteller konsequent F. Kirchhof abzulehnen. Schließlich will man sich auch als Vertreter der Beschwerdeführer im Fall eines Unterliegens nicht nachsagen lassen, man hätte es versäumt die Richterbank auf eine mögliche Voreingenommenheit zu betrachten.

Und ja, natürlich gibt es keine Sippenhaft. Aber es gibt offenbar juristische Erbhöfe. Ferdinand Kirchhof senior, der Vater von Paul und Ferdinand junior, war 20 Jahre lang Richter am BGH. Auch vom BGH kann man die Nation mit Urteilen beglücken, ggf. Rechtsgeschichte schreiben. Die beiden Söhne studierten Jura, so weit so gewöhnlich, und werden beide Richter am BVerfG. Es muss ein eklatanter Mangel an hochklassigen Richtern in Deutschland herrschen, dass man sich für die höheren und höchsten Positionen so massiv aus einer einzigen Familie versorgen muss. Ich bin schon gespannt auf die nächste Generation, Paul K. hat vier Kinder, sein Bruder ist allerdings kinderlos. Die Frau von F. Kirchhof ist übrigens Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, hat also gewissermaßen in Rundfunkfragen auch eine Art Schleusenwärterfunktion

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2018, 16:51 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Frau von F. Kirchhof ist übrigens Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, hat also gewissermaßen in Rundfunkfragen auch eine Art Schleusenwärterfunktion.

Interessanter Hinweis.
Sie ist zwar nicht direkt mit dem Rundfunkrecht  im Senat 1 beauftragt, sondern im Senat 6 tätig.
Allerdings ist der Weg zu den Kollegen nicht weit ;)

Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2018 VGH
http://www.vghmannheim.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/VGH/GVP%202018/180416%20GVP.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2018, 16:52 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

g
  • Beiträge: 368
Ich sehe das sogar positiv, der kleine Bruder kann sich darauf berufen, dass das Gutachten nicht vollstaendig umgesetzt wurde.
In gewisser Hinsicht hast du sogar recht. Formal juristisch stimmt das. Könnte man gelten lassen, sozusagen als Ausrede.

Man lässt ein sicher teures Gutachten erstellen. Dieses Gutachten soll als Grundlage dafür dienen, besser auf alle Menschen in diesem Land zugreifen zu können, auf deren Geldbeutel.

Wenn man ein Gutachten erstellen lässt, dann wäre es m.M.n. zwingend erforderlich, dies auch wortgetreu umzusetzen.

Ganz nüchtern betrachtet: Der kleine Bruder soll das jetzt sozusagen als Schutzbehauptung raushauen, um darzustellen, welch Feiner Herr doch sein Bruder ist?
Denkbar ist das schon. Er hat es gewusst und ich würde da die Ausrede nicht gelten lassen, denn sein Bruder hat den Grundstock überhaupt erst gelegt.

Mitleid oder positiv sehen ist unangebracht.


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K
  • Beiträge: 2.239
[..] Wenn man ein Gutachten erstellen lässt, dann wäre es m.M.n. zwingend erforderlich, dies auch wortgetreu umzusetzen. [..]

Wie magst Du diese - Deine Meinung - begründen?

Ein "Gutachten" ist - in diesem Fall - eine "Machbarkeitsstudie".

WIE die umgesetzt wird, hat doch nicht der Gutachten-/Machbarkeitsstudienersteller zu befinden!?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2018, 16:53 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

M
  • Beiträge: 29
Ist zwar ein bisschen Offtopic... aber nur ein bisschen.
Meine Freundin fragte mich ob es sich um ein Rechtsgutachten handeln wuerde. Dann muessten zwingend alle Punkte umgesetzt werden.
Ich konnte noch nichts dazu finden, ich gehe erstmal davon aus, dass es kein Rechtsgutachten ist.
Der Kirchhof ist nicht dumm, bei der Laufbahn glaube ich das nicht.
Meiner Meinung nach wusste er, dass dieses Konstrukt ziemlich wackelig ist und hat auch genau aus diesem Grund unter anderem die Moeglichkeit der Nichtnutzung ins Gutachten aufgenommen.
Wenn alles so umgesetzt waere, dann wuerden wir heute nicht hier sein.
Wir haetten uns befreien lassen und alles waere gut, keiner wuerde sich beschweren.
Warum auch? Die, welche es nutzen, zahlen dafuer und der Rest kann sich befreien lassen.
Aber die Rundfunkanstalten waren zu raffgierig und haben sich nur die Rosinen aus dem Gutachten rausgepickt.
Werbung streichen? Nee...
Nichtnutzer befreien? Nee...
...

Alles in allem. Ich meine der Herr wusste genau, dass jenes Konstrukt eigentlich verfassungswidrig ist.
Daher hat er ein Gutachten erstellt, welches eigentlich verfassungswidrig waere und sich nur deshalb retten wuerde, weil Leute welche sich beschweren wuerden, sich davon abmelden koennen.


Edit "Bürger" - Anmerkung:
Nicht nur die Rundfunkanstalten waren "raffgierig" - der "Staatsvertrag" ist unter den Ministerpräsidenten ausgehandelt und unterzeichnet und später von den Landesparlamenten durchgewunken worden.
Die Politik ist hier maßgeblich beteiligt!!!
Eher wäre den Rundfunkanstalten (und auch P. Kirchhof!) vorzuwerfen, dass diese auf die Gefahren/ verfassungsrechtlichen Bedenken einer vom Gutachten in elementaren Punkten abweichenden Gesetzgebung offenkundig sehenden Auges nicht hingewiesen und den Gesetzgeber nicht zu Korrekturen gedrängt haben.
Siehe auch Anmerkung im Folgekommentar.
Hier bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2018, 01:46 von Bürger«

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Auch wenn ich mich wiederhole... das Kirchhof Gutachten ist nicht vollstaendig umgesetzt worden. Es gibt sogar ein Statement von ihm dazu das er damit nicht gluecklich ist. Es geht um die Punkte Werbefreiheit und das man Nichtnutzer ist. Waeren diese Punkte umgesetzt worden, waeren wir heute nicht hier, weil jeder sich davon befreien koennte.
Auch ich wiederhole mich an dieser Stelle gern, auch wenn ich damit recht allein stehe:
Das Kirchhof-Gutachten läßt an keiner Stelle eine Ausstiegsoption für Rundfunkunwillige erkennen. Es wird betont, daß die Möglichkeit der Nutzung beitragspflichtig ist, nicht der Wille dazu. Deswegen gilt die Ausstiegsoption nur für Personen, die nachgewiesenermaßen im "(Rundfunk-)Funkloch" leben.
Daß Kirchhof hinterher ein Statement abgibt, daß er das so gar nicht gemeint hat, fällt darum bei mir nicht auf fruchtbaren Boden. Ich halte das für einen Versuch, die Ausstiegsoption im Nachhinein so auszulegen, daß auch Nutzungsunwillige sich "befreien" lassen können (was sowieso schon eine Frechheit ist). Diese Ausstiegsoption scheint mir bzgl. der verfassungsrechtlichen Einordnung der Rundfunkabgabe als "Rundfunkbeitrag" essentiell, da ohne Nutzungswillen auch kein Sondervorteil unterstellt werden kann und wir genau vor dem jetzigen Problem stellen, daß die Allgemeinheit verfassungswidrig "bebeitragt" wird.
Daß die Ausstiegsoption für Nichtnutzer im Gutachten nicht angelegt ist, sieht man auch daran, daß gerade die "Wohnungsschnüffelei" durch "Gebührenbeauftragte" vermieden werden sollte. Wenn wir nun die Gegenfrage stellen, wie soll denn jemand beweisen, daß er keine Rundfunkgeräte hat, dann merken wir, daß genau das nicht bewiesen werden kann. Zwar kann ich zum Zeitpunkt der Nachprüfung alle Rundfunkgeräte entfernt haben, das heißt aber nicht, daß ich nicht vorher oder nachher wieder Geräte vorrätig halte. Deswegen sollte der Beitrag auch pauschal erhoben werden, weil man die Nichtnutzung nicht beweisen oder wirklich überprüfen kann. (Stichwort: Erhebungsdefizit)
-> Die von Kirchhof im Nachhinein behauptete Ausstiegsoption für Nichtnutzer war in seinem Gutachten nicht enthalten. (Auch die Verweise auf sein Statement können mich noch immer nicht von etwas Anderem überzeugen. Entweder war er geistig nicht auf der Höhe, als er das Gutachten geschrieben hat (worauf die wirre Argumentation hinweist) oder er hat es mit Absicht so geschrieben. So oder so, das Gutachten schlägt ein Modell vor, das verfassungswidrig ist und nur dem Zweck diente, die Einnahmequellen des örR auch für die rundfunkfreie Zukunft zu sichern.)


Edit "Bürger" - Anmerkung:
Dass sich Kirchhof mit der einzuräumenden Möglichkeit der "Widerlegbarkeit der Regel-/Nutzungsvermutung" nur auf "Funkloch"-Fälle bezieht, scheint mir nicht zu stimmen - siehe hierzu u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
im Gutachten dann auf Seite 61ff.
Dass die Ausführungen in Kirchhofs Gutachten "nebulös" bleiben, mag allerdings stimmen.
Und dass die
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
geprägt sein könnte von "Schadensbegrenzung" bzgl. seines Rufs, mag evtl. auch stimmen.
Diesbezügliche vertiefende Diskussionen jedoch der Thementreue wegen bitte dort.
Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Danke für das Verständnis und die Berückischtigung.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

C
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Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/golem.png

Golem, 20.04.2018

Rundfunkbeitrag
Zuständigkeit des umstrittenen Richters erfolgte per Gesetz

Wie konnte der Bruder des Begründers des Rundfunkbeitrags zum zuständigen Richter in der Verhandlung um die mögliche Verfassungswidrigkeit des Modells werden? Das Bundesverfassungsgericht erklärt den fraglichen Vorgang.

Von Achim Sawall

Zitat
Im Streit um den Beitrag für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk ist der wegen möglicher Befangenheit kritisierte Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof nicht ausgewählt worden. Das sagte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts, Max Schoenthal, Golem.de […]

Zitat
Richter des Bundesverfassungsgerichts werden nicht für ein Verfahren 'ausgewählt', sondern es gilt das Prinzip des gesetzlichen Richters, das heißt, es folgt aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Verbindung mit entsprechenden Beschlüssen des Plenums, welcher der beiden Senate zuständig ist", erklärte Schoenthal. "In diesem Fall war der erste Senat zuständig, dessen Vorsitzender Professor Kirchhof ist."

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-zustaendigkeit-des-umstrittenen-richters-erfolgte-per-gesetz-1804-133963.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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c
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Interessant, dass sich der Sprecher des BVerfG bereits dazu rechtfertigen muss. Hihi.

Es ist jedoch umgekehrt, Golem: Es war bereits klar, dass Ferdinands Senat zuständig sein wird, als das Gutachten an Paul vergeben wurde.

Im Übrigen ändert die Auswahl der Richter per Zuständigkeit nichts an der Befangenheit. Es kommt immer wieder vor, dass ein Richter befangen ist, obwohl er zufällig oder eben per Geschäftsverteilung dem Fall zugeordnet wurde.



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K
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cook,

wieso vorverurteilst Du denn?
Der Ferdinand ist doch bestimmt nicht befangen - warum sollte er ?

Wenn doch sein Bruder Paul kein "Verfahrensbeteiligter" ist warum sollte dann er - der Ferdi - befangen sein !?  8) :o ;D

hierzu bitte den Anhang von Markus weiter oben im Thread beachten:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27133.msg170597.html#msg170597

Gruß
Kurt


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Wichtig: Es ist nicht wirklich wichtig, ob der Richter tatsächlich befangen ist - wichtig ist nur die Sichtweise des Klägers dazu. Es reicht für die Beurteilung zur Stellung des Antrags aus, wenn der Kläger diesen Eindruck bekommen hat. Nach dem Stellen des Befangenheitsantrags muss geprüft werden, ob diese Sichtweise des Klägers tragfähig ist. Im Fall des Falls bedeutet es, dass der Richter an einer Entscheidung nicht mitwirken darf und das ganz unabhängig davon, ob er tatsächlich befangen ist. Es gibt natürlich auch Fälle echter Befangenheit - das wären wohl diese, wo sich die Befangenheit aus dem bisherigen Verhalten des Richters ableiten lässt. So ein Fall wird hier wahrscheinlich jedoch nicht offensichtlich vorliegen. Eine leichte Lösung für das aktuelle wäre zudem möglich, wenn die Möglichkeit bestünde, dass ein Richter von sich aus nicht mitwirken möchte und eine passende Erklärung abgibt. Passiert dss nicht, muss halt die Begründung des Klägers geprüft werden mit dem Ergebnis, dass die Bedenken ausgeräumt oder dem Antrag stattgegeben werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2018, 16:50 von Bürger«

P
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Der Befangenheitsantrag ist in der Sache aufgrund der direkten, engen verwandtschaftlichen und beruflichen Beziehung der Brüder zueinander schlüssig. Er musste gestellt werden. Am Umgang des Bundensverfassungsgerichte mit diesem Antrag wird auch einiges zu erkennen sein.
Gut, dass er gestellt wurde!

LG Peli


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  • 1 BvR 2099/17
Als freier, selbständig denkender Mensch müsste man sich doch fragen, wieso eigentlich Richter über einen "Beitrag" urteilen, die diesen selber zahlen. Man könnte doch welche aus der "beitragsfreien Allgemeinheit" wählen, die den superspeziellen, hochindividuellen Sondervorteil "Rundfunk" (hier darf gelacht werden) nicht bezahlen müssen. Die sind ja schon alle befangen, weil's für sie selbst auch teurer wird, wenn jetzt bei 3 bis 10 Millionen Bürgern von 40 bis 60 Millionen Hypnotisierten nicht mehr gepfändet werden darf.

Dessen ungeachtet finde ich es besonders spannend, ob der ggf. befangene Richter durch einen vom BT- oder BR-Posten ersetzt wird. F. Kirchhof ist nämlich ersteres (Planstelle 1 BT 4.6) und damit gewählt durch ein Gremium, nicht durch den Bundestag selbst. Ein BR'ler wäre nicht durch ein kleines Gremium gewählt worden. Dast hat m.E. einen empfindlichen Einfluss auf die Rechtsmaterie, denn der Einfluss des absoluten Souveräns auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird nichtmal durch ein Germium des Bundestages/-Rates kanalisiert sondern erschöpft sich in ... absolut gar nichts.

Ich fände es daher nett, wenn da jemand von einer BR-Planstelle nachrückt.

Die bisher von mir untersuchten Verfassungsbeschwerden, die unbegründet Abgewiesen wurden, wurden alle zu 2/3 von BT'lern bearbeitet. Ich halte das für keinen Zufall  :police:


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Bis Juni 2015 wurden alle Richter, die durch den Bundestag bestimmt wurden, verfassungswidrig durch einen Kungelausschuss gewählt, obwohl laut Gesetz der gesamte Bundestag hätte wählen müssen. Dr. Josef Christ vom Ersten Senat ist der erste Richter überhaupt, der ordnungsgemäß gewählt wurde und dort bislang der einzige.

M. Boettcher


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f

faust

... das Thema "Befangenheit, da selbst Beitragszahler" wurde mal fiktiv von einem Bekannten von mir vor einem fiktiven VG angesprochen.

Der - ansonsten nicht direkt sympathische - Richter hatte daraufhin keine schlechte Antwort:

Dann müsste auch ein Richter, der im Verkehrsrecht urteilt, befangen sein, da er ja auch Verkehrsteilnehmer ist - und sei es nur als Fußgänger.

Natürlich liegt der Fall hier anders.


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