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Autor Thema: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab  (Gelesen 55746 mal)

m
  • Beiträge: 436
Bitte berücksichtigt, daß das Bundesverfassungsgericht formal an 5. Stelle im Gesamtstaat steht; ich bin sicher, daß es um seine Verantwortung für den Gesamtstaat weiß.

Über allem steht der RBStV. Das muss man erwähnt werden. Die LRA's haben keine Verantwortung.
Die LRA's haben die Legimation als Staat im Staate zu tun und lassen was sie wollen. Und sie nutzen das schamlos aus.

Von Staatsferne, Unternehmen, nicht rechtsfähig und trotzdem rechtsfähig zu sein, Staatsgewalt einsetzen ohne richterlichen Beschluss. Andere Behörden zu beauftragen die Drecksarbeit zu machen. Daten von den Meldebehörden abziehen und dafür diese Meldeämter finanziell pro Datensatz zu bezahlen.

Und dann redet unser Heimatminister von rechtsfreiem Raum, den sich die Politik, Verwaltung, der RF für sich in Anspruch nehmen tut und darf, das ist ja so gewollt und rechtens. Diese angeblichen Verwaltungen nutzen Ihren rechtsfreien Raum in dem Sie einfach gegen die Gesetze verstoßen ohne Rücksicht auf die Menschen - siehe auch dazu Vorratsdatenspeicherung.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ihr solltet zumindest mal ernsthafte Belege haben und nicht einfach nur irgendwas in den Raum blasen.

Dann gebe ich mal zu den "Ausführungen" des BVerfG
( Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10426.0;attach=3739 )
folgendes zu bedenken:

Wenn ich versuche, da irgend einen Sinn hinein zu interpretieren, dann könnte das da am ehesten noch bedeuten:

Vom BVerfG aus gesehen, hätte Ferdinand Kirchhof keinen Grund,
sich bzgl. des Rundfunkbeitragsverfahrens selbst ablehnen zu dürfen.


Anders gesagt: Eine tatsächliche Selbstablehnung von ihm hätte dann zudem sogar, aufgrund von "Nichtanzeigung"(?), vom BVerfG abgelehnt werden müssen!

Wenn dieses BVerfG-Schreiben tatsächlich irgend einen Sinn ergeben sollte, dann komme ich jedenfalls immer nur zu dem Ergebnis:
Lt. BVerfG hat Ferdinand Kirchhof obligatorisch beim Rundfunkbeitragsverfahren mitzuwirken!
(Analog einer obdachhabenden Person bzgl. der Rundfunkfinanzierungspflicht.)


(Eine Klarstellung. Ich würde mich wirklich freuen, wenn es diesen, jedenfalls von mir, analysierten
Rundfunkbeitragsverfahrensmitwirkungszwang für Kirchh. in Wirklichkeit nicht gäbe.

Aber was -um alles in der Welt- soll das denn da dann sonst heißen ? ?)

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2018, 11:57 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 7.255
Über allem steht der RBStV. Das muss man erwähnt werden. Die LRA's haben keine Verantwortung.
Auch wenn es ironisch gemeint ist oder sein sollte, ist das nicht richtig.

Schaut wirklich niemand in die Entscheidungen des BVerfG hinein, die seit 2013 getroffen worden sind? Meint wirklich jemand, daß sich das BVerfG derart "ad absurdum" führen würde, wenn es diese Entscheidungen nicht mit berücksichtigen würde?

Auch die BVerfG-Entscheidungen sind wie die des EuGH gegliedert; interessant ist prioritär jener Part, wo das Vorbringen der Klageparteien, das ja ebenfalls in eine Entscheidung aufgenommen wird, vom Gericht behandelt wird.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Folgende Aussage
Zitat
Allein Verwandtschaft begründet keine Besorgnis der Befangenheit.
finde ich nach wie vor äußerst oberflächlich. Jetzt wird man sogar gezwungen zu glauben, dass Verwandtschaft in einem Höchstgericht keinerlei Einfluss auf die Regularität von Beschlüssen haben kann.
 
Mal sehen, wie die Ungerechtigkeiten Zwangsmitgliedschaft sowie Zwangsabgabe beim BVerfG berücksichtigt werden. Jedenfalls spätestens seitdem ich den Begriff "Mafia" kenne, weiß ich, dass Verwandtschaft öfter verheerende Folgen auf die Weltordnung und Weltwirtschaft hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2018, 21:33 von Bürger«
Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

  • Beiträge: 3.232
Ja, dafür wurde eigens der Begriff La Familia geprägt. Dennoch muss man nicht so schwarz sehen, das Gutachten wurde missbraucht und somit sein Erschaffer hintergangen.


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  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Dennoch muss man nicht so schwarz sehen...

Ich hoffe sehr, Du hast recht. Allerdings nachdem der Befangenheitsantrag vom BVerfG abgelehnt wurde, glaube ich jetzt auch, dass ein Urteil gegen die Bundesbürger feststeht.

Mehr als "Famiglia" ist mir "Cosa Nostra" bekannt. Unglaublich welche flächendeckenden Schäden Familienclans in Institutionen anrichten können. Nun, die ARD ZDF D-Radio Zwangsabgabe gibt mir immer mehr das unheimlich schlechte Gefühl mit "il pizzo" (Schutzgeld) zu tun haben zu müssen.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

P
  • Beiträge: 377
Dennoch muss man nicht so schwarz sehen...
Roggi erinnert mich sehr an die Halter von pennystocks an der Börse, der Unternehmenswert ins Bodenlose gekracht ist, die aber noch ganz fest auf den großen turnaround hoffen, ewig ihre Aktien halten, damit sie ja keine Verluste realisieren müssen. Happy endings treten da zu 99,99% nicht auf.

Zur REALITÄTSABKLÄRUNG:
  • Bundesverwaltungsgericht - der Rundfunbeitrag ist verfassungsgemäß...
  • Bayerisches Landesverfassungsgericht - der Rundfunbeitrag ist verfassungsgemäß... (Ermano Greuer wurde über den Löffel barbiert, .. klar hatte er recht!)
  • Verfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz - der Rundfunbeitrag ist verfassungsgemäß...
Es stellt sich die ganz reale Frage, ob das Bundesverfassungsgericht bereit ist, die oben drei genannten Instanzen durch eine gegenteilige Ansicht als inkompetent hinzustellen.

Ich halte 1. - 3. nicht für inkompetent sondern korr...t, durch und durch dem ÖRR gefällig und gegen die Bürger eingestellt, so dass tatsächlich kein echtes Recht gesprochen werden kann. Es war in allen drei Fällen eine reine Show-Veranstaltung mit bereits vorher feststehenden Ausgängen.

Und jetzt soll plötzlich beim Bundesverfassungsgericht alles ganz anders sein ? .. Der Himmel über Karlsruhe ist blau, die Sonne scheint und die Vögeln zwitschern..? Von der Farbe Schwarz weit und breit keine Spur...?

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2018, 00:02 von DumbTV«

n
  • Beiträge: 1.452
Auf das BVerfG setze ich im Prinzip nicht viel Hoffnung, die fällen ohne mit der Wimper zu zucken ein Gefälligkeitsurteil, wenn, ja wenn dahinter nicht der EUGH stehen würde.

Die Frage für das BVerfG ist jetzt:
    - Gibt es ein Gefälligkeitsurteil für den ÖR und dieses wird dann vom EUGH kassiert, oder
    - Ein Urteil, dass nicht der EUGH angerufen wird.

Die Gefahr beim EUGH ist, dass alles zurückgezahlt werden muss !!!

Und da sitzt das BVerfG nun in eine argen Zwickmühle.

Ich bin sehr gespannt. Meine Prognose ist, dass sie das Recht biegen und für den Rundfunk entscheiden.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@alle:

Hier bitte nicht in allerlei Spekulationen, Schwarz- oder Weißmalerei, Hellseherei usw. abdriften - dafür hat das Forum schlichtweg keine Kapazitäten.
Bitte hier wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
und den diesbezüglichen Artikel im Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Nachdem ich den Beschluss des 1. Senates zur Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen den vorsitzenden Richter Kirchhof gelesen habe
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. April 2018
- 1 BvR 745/17 - Rn. (1-15)
http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html
hoffe ich mal, dass die Behauptungen der Richter des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes auch der Wahrheit entsprechen.

Denn Kirchhof(f)-Gesetze sollte es auch in Zukunft nur in der Physik geben:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchhoffsches_Gesetz

Als in Italien der Medienmogul Berlusconi ein auf ihn zugeschnittens Gesetz während seiner Präsidentschaft durchsetzte, dass ihn vor Strafverfolgung durch die Justiz schützen sollte, habe ich eigentlich gedachte, dass man Macht nicht dreister ausnutzen kann, als dieser Medienmensch es praktiziert hat. Dann kam der RBStV und ich bin eines "Besseren" belehrt worden. Das italienische Verfassungsgericht hat das Berlusconi-Gesetz dann wenigstens gekippt und für ungültig erklärt, auch wenn der Medienmogul dennoch davonkam, weil die Vorwürfe gegen ihn durch die lange Verfahrenszeit verjährt waren.

Können wir in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht auch in dieser Richtung vertrauen?   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2018, 20:00 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

T

Tereza

Können wir in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht auch in dieser Richtung vertrauen?

Ich sag's mal mit Prof. Thym:
Zitat
Die Verfassung ist öffentlich sichtbar, in der Rechtspraxis aber weitgehend irrelevant
Quelle: https://verfassungsblog.de/der-rechtsbruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/

Oder mit dem "Argument" einer Vollziehungsbeamtin des Finanzamtes Berlin:
[...] dass der RBB eine öffentlich-rechtliche Anstalt sei und das Recht auf Selbsttitulierung und Vollstreckungshilfe hat, der RBStV ist ein Gesetz  - wird es auch nach den Entscheidungen beim BVerfG und der Entscheidung vor dem EuGH bleiben (!) [...]
Quelle:
Gespräch Vollziehungsbeamtin Finanzamt Berlin auf Vollstreckungsankündigung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27342.0.html

Fazit:
Demnach ist letztendlich die (Nicht-)Mitwirkung von Vizepräsident Kirchhof bedeutungslos.

Ich hoffe, ich bin mit dieser Kommentierung noch nah genug am Kern-Thema drangeblieben.
Wenn nicht, meinen Beitrag bitte nachbessern oder löschen. Danke!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2018, 22:40 von Bürger«

 
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