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Autor Thema: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab  (Gelesen 55715 mal)

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Rundfunkbeitrag hat mit Straßenverkehr halt nichts zu tun. Sachfremde, zielgerichtete Argumentation wäre in dem "fiktiven" Fall auch ein Grund für einen Befangenheitsantrag. Sachfremd und zielgerichtet ist es, auf einen Befangenheitsantrag bzgl. Rundfunkbeitrag mit der Straßenverkehrsordnung zu argumentieren. Warum sollte der Richter im Straßenverkehrsrecht grundsätzlich befangen sein? Wäre die Argumentation gültig, so könne man gar keine Befangenheitsanträge mehr stellen, weil ja jeder Richter fiktiv auch in die Rolle des Klägers oder des Beklagten schlüpen könnte. Wir wohnen ja alle auf demselben Planeten. Wie könnte man da unbefangen sein? Der fiktive Richter sollte aus dem Amt entfernt werden. Er zahlt selbst Rundfunkbeitrag und wollte nicht, dass es für ihn teurer wird. Er war befangen.

Maßgeblich ist nunmal der Einzelfall. In einem Mietrechtsstreit würde ich den Richter ablehnen, wenn er selbst als Vermieter auftritt - und der schlaue beklagte ihn dann, wenn er als Mieter auftritt. Muss der "arme" Richter halt in seinen eigenen vier Wänden wohnen, um sich durch seine Rechtsprechung nicht selbst bevorteilen zu können. Wer als Richter am BGH nicht weiß wohin mit dem Geld und daher die eine oder andere Wohnung kauft und vermietet, der hat auch starkes Interesse daran, zahlungsunwillige Mieter durch "Eigenbedarf blah schwätz Eigentümergemeinschaft" zu kündigen. Und wie haben die geurteilt? Überraschung!

Dieser Sachverhalt zeigt aber m.E. die eklatanten Mängel im deutschen Verwaltungsrecht auf. Schließlich gibt dieses dem Richter das Recht, trotz nicht abgeholfenem Befangenheitsantrag zu Urteilen. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist, wenn ich nicht irre, ca. 150 Jahre alt. Da fällt einem doch nichts mehr ein.


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

N
  • Beiträge: 22
Befangenheitsantrag wurde abgelehnt:

Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen
Pressemitteilung Nr. 30/2018 vom 3. Mai 2018
Beschluss vom 24. April 2018
1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-030.html

Ohne Mitwirkung von Herrn Kirchhof (nicht wie in anderen Fällen wo Richter ihre eigene Befangenheit verneint haben).

Edit "Markus KA":
Ergänzend hierzu der Beschluss des BVerfG zum Befangenheitsantrag:
Beschluss vom 24. April 2018 - 1 BvR 745/17
http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2018, 11:46 von Bürger«

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Aus deren "Begründung":
Zitat
Es sind keinerlei relevante.... Nachteile erkennbar, die Paul Kirchhof aus einer Entscheidung des Senats erwachsen könnten.

Täusche ich mich da, oder soll das etwas bedeuten:
"Wir werden das "Urteil" derart ausgestalten,
dass wir den Bruder unseres Senatsvorsitzenden vor jedweden Schaden bewahren."


Das soll im Umkehrschluss wohl bedeuten (so wie jedenfalls ich das verstehe)
dass diese "Richter" den Rundfunkbeitrag als verfassungskonform erklären werden und
Paul Kirchhof somit dann leider wegen seinem "Gutachten" nicht in Erklärungsnot geraten wird?
Toll.

Im Gegenteil. Paul Kirchhof kann sich ja dann damit sogar noch brüsten...
"Sehen Sie, ich habe alles richtig gemacht!
Mein Bruder hat dafür sogar unterschrieben!"



Markus



Edit:
Und wenn diese "Verhandlung" überhaupt zu Ergebnissen führen soll,
dann wird doch wohl gerade eine der zentralen Fragen sein:
Was sind Paul Kirchhofs "Gutachten" -wie z. Bsp. das über die Rundfunkbeitrageinführung- eigentlich so wert? Taugen sie etwas? Kann der mit so etwas überhaupt beauftragt werden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2018, 11:47 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Befangenheitsantrag wurde abgelehnt: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-030.html

Man(n), Frau betrachte die Zivilprozessordnung mit § 41 Nr. 3.

Zitat
§ 41 ZPO
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes

(…)
3. in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;
(…)
Quelle: https://rechtstreff.de/viewtopic.php?t=232

Hier wird eindeutig tituliert:
in Sachen einer Person, mit der …

Daraus folgt, dass der RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) auf Grundlage des Gutachtens seines Bruders mit der „Sache einer Person“ behaftet ist und Richter Vizepräsident Kirchhof als „Befangen“ abzulehnen ist.
 >:D

PS.
Ah jetzt ja ... eine Insel mit 2 Bergen ....
Guggst du hier:

Peter Aloysius Müller (* 25. September 1955 in Illingen) ist ein ehemaliger deutscher Politiker (CDU). Er war von 1999 bis 2011 Ministerpräsident und von 2009 bis 2011 auch Justizminister des Saarlandes. Seit Dezember 2011 ist er Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M%C3%BCller_(Ministerpr%C3%A4sident)

Auch dieser Richter ist "abzulehnen"

Derweil dieser folgendes unterschrieben hat: ...
-------------------------------------------------------------------------
Zitat
Gesetz Nr. 1760
über die Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Vom?30.?November?2011
Der?Landtag?des?Saarlandes?hat?das?folgende?Gesetz?
beschlossen,?das?hiermit?verkündet?wird:
Artikel 1
Zustimmung zum Vertrag ...
Quelle: http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/portal/t/sov/page/bsverkslprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VB-SL-ABlI2011505-G&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=Verkuendungsblatt%3Asl-abl-i-ges&showdoccase=1&frompsml=group/HomepageUser/html/fpverksl.psml&action=portlets.jw.CopySessionState&source=fpverksl.psml&doc.part=D&paramfromHL=true#focuspoint
--------------------------------------------------------------------------
... Unterschrift von  Peter Müller zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag RBStV:
Für das Saarland:
Berlin, den 15. Dezember 2010
Müller




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2018, 11:54 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 882
Ich sag mal so:
Wäre das Gutachten 1 zu 1 umgesetzt worden, würde ich eine Befangenheit sehen. Allein schon die vermutlich positive Einstellung zum eigenen Bruder trübt die Sicht unvermeidlich.
Dadurch, dass die Rundfunkanstalten sich nur die Rosinen aus dem Gutachten gepickt haben und dann noch eigenen Schwachsinnserguß drüber gegossen haben, ist es alles halb so heiß.

Es ist auch nicht gesagt, ob ein Ausschluss wirklich die Befangenheit nimmt, da dann ev. die anderen Richter aus "Kollegialität" ein Urteil im Sinne des Ausgeschlossenen stellen. Deswegen sollte man nicht bei Marginalien schon Befangenheit rufen, da sie so vielleicht erst geschaffen wird.



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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Vizepräsident Kirchhof hat unter dem 18. April 2018 eine dienstliche Stellungnahme abgegeben. Er habe sich zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags weder öffentlich noch innerhalb der Familie jemals geäußert, geschweige denn darüber diskutiert."
Quelle:
Beschluss vom 24. April 2018 - 1 BvR 745/17
http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html

Wie heisst es so schön in dem ein oder anderen Leitsatz gewisser Urteile:

"Allerdings kann sich die Behauptung eines (hier) Richters, er hätte sich niemals dazu geäußert, je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles als reine Schutzbehauptung erweisen mit der Konsequenz, dass die Diskussion im Familienkreis im Wege des Indizienbeweises als bewirkt anzusehen ist."  8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat
"Vizepräsident Kirchhof hat unter dem 18. April 2018 eine dienstliche Stellungnahme abgegeben. Er habe sich zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags weder öffentlich noch innerhalb der Familie jemals geäußert, geschweige denn darüber diskutiert."
Quelle:
Beschluss vom 24. April 2018 - 1 BvR 745/17
http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html

Wie ist denn nun § 41 Nr. 3. ZPO auszulegen bei diesem Zitat bzw. dienstliche Stellungnahme des Richters Vizepräsident Kirchhof?

Hier nochmal der § 41 Nr. 3 ZPO

Zitat
§ 41 ZPO Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
(…)
3. in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;
(…)
::)

Hier nochmal der Ausschnitt  aus der Stellungnahme:

Zitat
(...)
Allein Verwandtschaft begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Etwaige Umstände, die eine besondere Verbindung Paul Kirchhofs zur streitgegenständlichen Regelung belegen sollen, könnten die Besorgnis der Befangenheit nach § 19 BVerfGG daher nur dann begründen, wenn dadurch auch die Unparteilichkeit des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof berührt wäre.
(...)
Quelle: http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2018, 12:30 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
"Richter":
Zitat
"Vizepräsident Kirchhof hat unter dem 18. April 2018 eine dienstliche Stellungnahme abgegeben."

Soll das etwa heißen:
Ferdinand Kirchhof ist verpflichtet, um bei Rundfunkbeitragsverfahren mitwirken zu dürfen, vorher eine dienstliche Stellungnahme abzugeben ( ? )


Es gab u. a. bspw. ja auch mal das "Verfahren" 1BvR 1700/12.
VDGN-Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag abgewimmelt
( https://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ )

Vielleicht könnte dann dieser "Beschluss" 1BvR 1700/12 ungültig sein ( ? ) .
Möglicherweise machte dort das BVerfG vielleicht den formalen Fehler,
Ferdinand Kirchhof ohne dienstliche Stellungnahme unberechtigt mitwirken zu lassen.

Markus


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d

denyit

3. in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;
(…)
Das bezieht sich wohl auf Personen die Prozesspartei sind.


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  • Beiträge: 7.250
Beispiele für Befangenheit und Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht findet man am Bundesverfassungsgericht in Sachen des Bundesverfassungsrichters Müller.

Zitat
Die Ablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit wird für begründet erklärt.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2018
- 2 BvR 651/16 - Rn. (1-26),

http://www.bverfg.de/e/rs20180213_2bvr065116.html

@Marga

Zitat
Peter Aloysius Müller (* 25. September 1955 in Illingen) ist ein ehemaliger deutscher Politiker (CDU). Er war von 1999 bis 2011 Ministerpräsident und von 2009 bis 2011 auch Justizminister des Saarlandes. Seit Dezember 2011 ist er Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M%C3%BCller_(Ministerpr%C3%A4sident)

Auch dieser Richter ist "abzulehnen"

Was hat her Bundesverfassungsrichter Müller mit den Entscheidungen in Sachen Rundfunkbeitrag zu tun? Er gehört einem anderen Senat an, nämlich dem 2ten. Zuständig in Sachen Rundfunkbeitrag ist aber der 1te Senat.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Zitat
Allein Verwandtschaft begründet keine Besorgnis der Befangenheit.
?  :o
Das war's dann leider wohl. Es besteht hier im Lande keine Möglichkeit, dass jemals Recht ausgesprochen wird.
Auch das BVerfG hat nun sein wahres Gesicht endgültig gezeigt: Wir stehen vor einer unheilbaren Form von Staatsrundfunk Lobby.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

  • Beiträge: 688
Rumheulen hilft hier nicht weiter.

Ich finde es gut, dass das BVerfG eine Entscheidung getroffen hat. Dass Ferdinand Kirchhof unter besonderer Beobachtung steht, ist wohl jetzt öffentlich bekannt. Mir ist es lieber, ihn dort sitzen zu haben, als irgendeinen Nobody. Vielleicht kann er auch den Unfug wieder gerade rücken, der mit dem Gutachten seines Bruders betrieben wurde.
Gebt ihm eine Chance!

Euer Mork vom Ork


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d
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Ich finde diesen Beschluss sehr erschreckend. Wie kann ein Beschluss klar gegen ein Geschriebenes Gesetzt verstoßen? Man hat es zwar in der Begründung "gut verpackt" aber liest man rein nur das Gesetzt besagt dieses:

Zitat
§ 18

(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er

 1.  an der Sache beteiligt oder mit einem Beteiligten verheiratet ist oder war, eine Lebenspartnerschaft führt oder führte, in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist oder (....)
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/18.html

Ferdinand ist der Bruder von Paul = Verwandtschaft ersten Gerades in der Seitenlinie

Man beachte bitte zudem, dass im Gesetzestext ein oder und nicht ein und steht

____
Edit "ChrisLPZ": Link zu §18 BVerfGG hinzugefügt


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  • Beiträge: 688
Ja, die Frage lautet: Ist Paul Kirchhof Beteiligter in dieser Sache?

Meiner Wenigkeit nach ist P. K. kein Beteiligter. Er ist ja nicht Ministerpräsident, der den RBStV unterschrieben hat.


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d
  • Beiträge: 136
Der Beteiligte stellt in dem Gesetzestext nur eine der vielen Variablen da. Sobald eine davon erfüllt ist, ist der Richter meiner Auslegung nach auszuschließen. Um es zu verdeutlichen, formuliere ich den Paragraphen mal um:

(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er

1. an der Sache beteiligt oder mit einem Beteiligten verheiratet ist oder war
2. eine Lebenspartnerschaft führt oder führte
3. in gerader Linie verwandt oder verschwägert
4. in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist

Trifft nur einer der vier oben aufgeführten Punkte zu, ist der Richter auszuschließen. Nach meinem Verständnis trifft hier Punkt 4 zu.


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