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Autor Thema: Aktion Alarmstufe Rot: Operation Gegenschlag - DSGVO Rechte einfordern/abmahnen  (Gelesen 6720 mal)

j
  • Beiträge: 265
Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Wie du mir so ich dir.

Der liebe BS betreibt ja so allerlei Schindluder, und passenderweise ändert sich gerade der Datenschutz (https://dsgvo-gesetz.de/)

Zitat
Betroffen sind alle, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, also vor allem Unternehmen und Selbständige – aber auch das elektronische Mitgliederverzeichnis eines Vereins fällt schon unter die DSGVO.

Sicher fällt auch der Beitragsservice darunter, von dem man eigentlich nicht so genau weiß, was er ist:
Zitat
Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen. Damit in diesem Zusammenhang die höchsten Datenschutzkriterien für Ihre persönlichen Daten gewährleistet werden können, betreibt der Beitragsservice ein eigenes Rechenzentrum und hat eine eigene Datenschutzbeauftragte.
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/index_ger.html

So, nun der diabolische Gedanke des finsteren Helden Jason Bourne:
Die tödlichste Kugel ist die aus deiner eigenen Waffe.

Zitat
Noch umfassender als bisher müssen Bürger darüber informiert werden, welche Daten in welcher Form über sie gespeichert sind – und wie diese verwendet werden. Neu eingeführt wird mit der DSGVO beispielsweise auch ein "Recht auf Vergessen werden", das Bürger in bestimmten Fällen einfordern können, und dass strenge Datenschutzeinstellungen in Zukunft der Standard sein müssen. Das "Recht auf Datenübertragbarkeit" sichert Verbrauchern insbesondere bei digitalen Diensten wie Apps die Möglichkeit, ihre Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen.

Zitat
Wichtig sind die verschärften Dokumentations- und Rechenschaftspflichten: Hat etwa ein Nutzer oder Kunde seine ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben, dass seine Daten gespeichert und verwendet werden dürfen? In diesem Fall muss das ein Betrieb nachweisen können. Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, wer darauf Zugriff hat und wie die Daten geschützt werden, müssen Unternehmen mit der DSGVO in einem "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" festhalten. Nötig ist dieses zum Beispiel, wenn ein Betrieb Personalakten elektronisch verwaltet oder eine Kundendatei führt. Über die Anforderungen, etwa an die technische Umsetzung, herrscht noch an vielen Stellen Unklarheit. Künftig ist es zudem noch wichtiger, Daten nur zweckgebunden zu verwenden: Hat ein Kunde etwa seine E-Mail-Adresse nur für einen Newsletter zur Verfügung gestellt, darf diese auch nur dafür verwendet werden und nicht für andere Zwecke.

Zitat
Die DSGVO räumt Nutzern auch die Möglichkeit ein, zivilrechtlich Schadensersatz bei einem Unternehmen geltend zu machen, wenn es gegen die neuen Regeln verstößt.

So, kommen wir zum Punkt:

Ich werde meine Rechte nach DSGVO vom Beitragsservice einklagen bzw. dessen Nachweis verlangen und den BS wegen des Datenschutzverstoßes abmahnen.
Ich habe niemals meine Einwilligung gegeben, meine Daten an den BS weiterzugeben.
Ausserdem werde ich von meinem "Recht auf Vergessen werden" Gebrauch machen.

Eine Flut an Schreiben für jedes eingehende Mailing sollte dem BS enorme Schwierigkeiten bereiten, etwaige Verstöße kann man abmahnen.
Bei einem Verstoß halte ich eine Summe von 17,50€ per Monat für eine sinnvolle Größe.

Nicht vergessen: Den Rundfunkbeitrag "schuldet" man der Landesrundfunkanstalt,
eine Datenweitergabe an eine Institution namens Beitragsservice ist sicher nicht satenschutzgemäß.

Ich freue mich auf Meinungen und Mitstreiter!
Das Thema kann und soll ausgebaut werden.


Edit "Bürger":
Siehe bitte auch aktuelles tangierendes Thema unter
neue homepage (und Video): "Abmelden TV: Stoppt den GEZ-Datenwahnsinn"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27375.0.html
einschl. der Hinweise u.a. auch unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27375.msg172183.html#msg172183
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 01:39 von Bürger«

M
  • Beiträge: 112
Werde ich auch so machen. Allerdings halte ich 17,50 plus 8,00 pro Monat für angemessen.


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  • Beiträge: 882
Nicht vergessen: Den Rundfunkbeitrag "schuldet" man der Landesrundfunkanstalt,
eine Datenweitergabe an eine Institution namens Beitragsservice ist sicher nicht satenschutzgemäß.
Ich denke die werden sich damit herausreden, dass der Beitragsservice irgendwie "in-house" ist. Da muss man sehr genau argumentieren. Dass z.B. alle LRA-Informationen zentral angreifbar zusammengeführt werden, ist vermutlich kein zweickdienlicher Beitrag zur Datensparsamkeit - wäre ein Argument. Vielleicht kann mal jemand einen Musterbrief erstellen, der sich damit auskennt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 01:39 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
[...] die werden sich damit herausreden, dass der Beitragsservice irgendwie "in-house" ist.
Gut möglich.

Zur Rechtswidrigkeit des Auftretens des sg. "Beitragsservice" hatte ja aber auch Dr. Sprißler sich in jüngerer Zeit schon ergänzend geäußert, insofern wird doch vmtl. auch der Fragenkomplex irgendwann doch etwas höher aufgehängt, als dass besagtes "Herausreden" noch so funktionieren würde, wie die Provinzkönige vom ÖRR und deren jeweiliger Hofstaat sich ggw. noch einbilden mögen.

Vllt. könnte in dem Zusammenhang der an sich schon ältere Punkt noch mal interessant werden, wie in den ganzen letzten Jahren die vom Etablissement in Köln ausgestellten sogenannten "Bescheide" gezeichnet waren. Nämlich bekanntlich von solchen Tucholkes, Hennigs und wie die alle heißen, die sich mal als Beschäftigte des NDR, dann des RBB, des SWR, WDR und was immer sonst ausgegeben haben. Alle gleichzeitig bei (oder in) 16 "Anstalten" beschäftigt. Das wäre ja dann sowas von "In-House"? Bei den - dann ja wohl auch sechzehnfachen - Monatsbezügen muss doch selbst dieser Buhrow neidisch werden.

Nicht wenige werden so etwas in ein- oder sogar mehrfacher Ausführung vorliegen haben, und auch so manches Haus- (=Verwaltungs- / Oberverwaltungs-)gericht der Anstalten. Müsste am obigen Sachverhalt aufgehängt dann nicht ggf. sogar der Amtsermittlungsgrundsatz greifen oder längst gegriffen haben, mit der Folge, dass - abgesehen vom Verlauf der Verfahren vor dem BVerfG - dann ggf. auch die Damen & Herren Richter bei den im obigen Sinne einschlägig bekannt gewordenen VG/OVG reif & an die Kandare zu bekommen wären? Schließlich gilt doch wohl nur im reinen Zivilprozess so etwas wie die berühmte Dispositionsmaxime, derzufolge ein Richter nur auf Basis des Vorbringens der Parteien zu urteilen hat bzw. zu urteilen braucht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 01:42 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

g
  • Beiträge: 368
Ich werde meine Rechte nach DSGVO vom Beitragsservice einklagen bzw. dessen Nachweis verlangen und den BS wegen des Datenschutzverstoßes abmahnen.
Ich habe niemals meine Einwilligung gegeben, meine Daten an den BS weiterzugeben.
Ausserdem werde ich von meinem "Recht auf Vergessen werden" Gebrauch machen.
Gegen den BS ist das leider Gottes nicht möglich.

Dazu habe ich etwas geschrieben, wie ich derzeit dagegen vorgehe gegen die Datenweitergabe.
Persönliche Infos zum Meldedatenabgleich in Sachsen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27088.0.html

An den/ die Intendanten/ in des MDR ist auch ein Schreiben rausgegangen. Dort erfolgt immer die Antwort, dass es an den BS weitergegeben worden ist, obgleich ich ausdrücklich betont habe, dass der BS nicht zählt.

Das, was derzeit gemacht wird, ist die reine Willkür. Diese Leute machen einfach das, was denen so in denn Sinn kommt.
Es soll da irgendwelche Anweisungen geben, die wohl keiner so richtig kennt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 01:44 von Bürger«

j
  • Beiträge: 265
Ich werde meine Rechte nach DSGVO vom Beitragsservice einklagen bzw. dessen Nachweis verlangen und den BS wegen des Datenschutzverstoßes abmahnen.
Ich habe niemals meine Einwilligung gegeben, meine Daten an den BS weiterzugeben.
Ausserdem werde ich von meinem "Recht auf Vergessen werden" Gebrauch machen.
Gegen den BS ist das leider Gottes nicht möglich.

Kannst du das bitte spezifizieren?

Wenn ich das richtig sehe, beschreibt sich der BS selbst als eine "Gemeinschafts­einrichtung"  - irgendwann hiess es einmal nicht rechtsfähig - aber post zustellen kann man, daten sammeln kann man auch. Nicht staatlich stand wohl auch mal dabei, und evtl. sogar mal "unternehmen"?
Ich sehe dahingehen auf jeden Fall eine entsprechende Grundlage um meine Datenschutzrechte dort als erfüllt zu verlangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 01:44 von Bürger«

H
  • Beiträge: 5
Gibt's denn eigentlich eine Planung von fiktiven Personen, zum Beispiel koordiniert die Auskunft beim BS einzufordern.
Wäre ja für so eine fiktive Aktion gut, ein einheitliches Datum zu finden....


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c
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Hi, es hat doch sicherlich schon jemand von euch ein Schreiben an die GEZ bezüglich der DSGVO aufgesetzt.
Wäre es möglich, das hier zu teilen?

Ich möchte nicht, dass die meine Daten weiterhin verwenden. Ich habe dem niemals zugestimmt. Mindestens möchte ich eine genaue Auflistung meiner gespeicherten Daten habe sowie alle konkreten Maßnahmen, die zu deren Schutz getroffen werden. Ich denke, mindestens das ist nach DSGVO drinne.

Wenn ich das jetzt selbst formuliere, werde ich sicherlich über mehere Sachen stolpern. Das fängt schon bei der richtigen Adresse an, und GEZ heißt es ja auch nicht mehr... Hier kennt sich sicherlich jemand gut genug aus, um zumindest die richtigen Formulierungen zu finden.

Danke schonmal


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2018, 21:12 von Bürger«

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  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Hi, es hat doch sicherlich schon jemand von euch ein Schreiben an die GEZ bezüglich der DSGVO aufgesetzt.
Wäre es möglich, das hier zu teilen? […]

siehe z.B. Musterschreiben von User "rave":
DSGVO - Anfrage zu eigenen personenbezogenen Daten (Musterschreiben)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27575.msg173344.html#msg173344


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  • Beiträge: 56

So, kommen wir zum Punkt:

Ich werde meine Rechte nach DSGVO vom Beitragsservice einklagen bzw. dessen Nachweis verlangen und den BS wegen des Datenschutzverstoßes abmahnen.
Ich habe niemals meine Einwilligung gegeben, meine Daten an den BS weiterzugeben.
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Hallo JasonBourne,

findet dein "Recht auf Vergessenwerden" nicht seine Einschränkung in Art. 17 Abs. 3 b) DSGVO:

Zitat
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Man mag anderer Auffassung sein, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk im öffentlichen Interesse handelt. Die Ausübung öffentlicher Gewalt ist aber dank Rundfunk(beitrags)staatsvertrag der Rundfunkanstalt übertragen worden.


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"die im öffentlichen Interesse liegt" dürfte wohl ein wesentlicher Knackpunkt sein. Ein äußerst dehnbarer Begriff. Dies passt leider hervorragend zur postulierten Garantie des ÖRR. Aber wir werden sehen, ob der Beitragservice damit nicht angegriffen werden kann. Es hatte schon seinen Grund, dass der NDR jetzt einen ausgebildeten Volljuristen zum Datenschutzbeauftragten erkoren hat. Wer glaubt, dass die ja so besorgt um unsere Daten sind, glaubt noch an den Weihnachtsmann. Es geht wohl eher um eine möglichst gute Verteidigung nach Außen. Zum Beispiel gegen aufgebrachte Zwangsbeitragszahler.

Auf jeden Fall am Thema dranbleiben und datenschutzrechtlich zum Angriff übergehen halte ich für eine sehr gute Strategie. Je mehr auf deren "Datenschutzpanzer" anklopfen/draufklopfen, desto eher werden eine oder mehrere Schwachstellen entdeckt.

Wie schon gesagt, dass der Meldedatenabgleich vor dem 25.05.18 erfolgte und der NDR bekannt gibt, dass ein ausgebildeter Volljurist aus dem eigenen Hause Datenschutzbeauftragter wird, hat seinen Grund. Dies bedeutet auch, dass es Sinn macht, hier gründlich nachzuhaken, dranzubleiben und die Erfahrungen und Ergebnisse dazu auszutauschen.

LG Peli

 


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Durch den erneuten, sich wiederholenden einmaligen Meldedatenabgleich werden demnächst wieder Bürger belästigt, sie mögen bitte Schutzgeld zahlen oder sich direkt ins Gefängnis begeben. Alternativ müssen sie die Beitragsnummer eines Anderen angeben. Nun ist die Frage, ob das überhaupt zulässig ist nach der Datenschutzgrundverordnung. Man ist zwar keine Behörde, aber Datenschutz ist trotzdem nötig. Man bekommt die Daten nicht vom Beitragszahler und kann sie auch nicht weitergeben. BS möge sich aus seinem Datenbestand bitte für die Wohnung an Adresse xxx einen passenden Beitragsnummerninhaber raussuchen, auf Anfrage würde man denjenigen dann bestätigen oder auch nicht. Letztlich würde es natürlich wegen der Verwaltungsvereinfachung vor dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht landen, aber DIE sind ja viel schlauer als wir, also lassen wir DIE das auch mal machen und entscheiden.


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Eine fiktive Person A, die in einem gemeinsamen Haushalt mit Person B wohnt, hat beim Beitragsservice Auskunft nach DSGVO beim Beitragsservice beantragt. Person B ist als Gesamtschuldner ausgewählt worden und unter dessen Namen läuft auch das fiktive Beitragskonto.

Person A wollte nun vom Beitragsservice erfahren, ob personenbezogene Daten vorhanden sind und vor allem, ob personenbezogene Daten im Rahmen des Meldedatenabgleichs übermittelt worden sind. Der Beitragsservice könnte mit dem fiktiven im Anhang beigefügten Schreiben geantwortet haben. Die Frage, ob und welche Daten an den Beitragsservice oder die Landesrundfunkanstalt übermittelt worden sind oder nicht, blieb allerdings unbeantwortet.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2018, 01:47 von seppl«

  • Beiträge: 56
Seit einem Monat ist die DSGVO anzuwenden!

Viele von euch haben sicherlich auch vor einem Monat ihre Anfrage nach Art. 15 DSGVO rausgeschickt. Habt ihr die Anfrage sowohl an den Beitragsservice als auch an die Landesrundfunkanstalt geschickt?

Person A könnte sein Auskunftsersuchen sowohl an die Datenschutzbeauftragten beim Beitragsservice als auch bei der LRA geschickt haben.
An wen wendet sich Person A jetzt am besten, wenn der Datenschutzbeauftragte entgegen Art. 12 Abs. 3 DSGVO nicht innerhalb eines Monats geantwortet hat? ::)


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