Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Aktion: Anmeldung beim Bundesverfassungsgericht für 16.5. und 17.5.18  (Gelesen 24247 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Die Lösung scheint in der Tatsache zu liegen, dass man eine Telefonnummer
als Kontaktmöglichkeit angegeben hat.
Ich hatte nur eine email-Adresse angegeben, war aber im ersten Schwung mit
dabei und habe meine Bestätigung per email erhalten.

Also werden dann wohl alle, die eine Telefonnummer angegeben haben,
unabhängig vom Platz auf der Warteliste angerufen!
Ist ja auch sicherer.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2018, 13:36 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

G
  • Beiträge: 1.548
Möglicherweise wurden die Presseplätze für den ÖRR nicht benötigt...erste Sparmaßnahmen?  ;)
Oder die kommen nicht, weil schon klar ist, wie es ausgeht.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht in Spekulationen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Aktion: Anmeldung beim Bundesverfassungsgericht für 16.5. und 17.5.18
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 17:09 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Die Lösung scheint in der Tatsache zu liegen, dass man eine Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit angegeben hat.
Ich hatte nur eine email-Adresse angegeben, war aber im ersten Schwung mit dabei und habe meine Bestätigung per email erhalten.

Also werden dann wohl alle, die eine Telefonnummer angegeben haben, unabhängig vom Platz auf der Warteliste angerufen!
Ist ja auch sicherer.
Das scheint mir nicht der Fall zu sein. Mein Eindruck ist, daß das BVerfG wirklich brav die Warteliste abarbeitet. Es wurden auch Warteplätze per Email kontaktiert.

Vielleicht wurde doch noch ein zweiter Sitzungssaal zur Verfügung gestellt, in dem die Übrigen per Live-Übertragung die Verhandlung mitverfolgen können, weshalb es jetzt so viele Plätze gibt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2018, 13:37 von karlsruhe«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Besuche beim Bundesverfassungsgericht
Datum 01.12.2017
Allgemeine Hinweise
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Hinweisblatt_F%C3%BChrung

Besuche beim Bundesverfassungsgericht (PDF, 40KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Hinweisblatt_F%C3%BChrung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Zitat
H i n w e i s e

für allgemeine Besuche beim Bundesverfassungsgericht

1. Allgemeine Sicherheitserwägungen machen es leider unumgänglich, von den Besuchergruppen eine Teilnehmerliste zu erbitten, aus der sich Name, Vorname und Geburtsdatum ergeben. Diese Liste sollte dem Bundesverfassungsgericht - soweit irgend möglich - bis spätestens zwei Wochen vor dem Besuchstermin vorliegen. Die Teilnehmerlisten dienen dazu, die Identifizierung der Besucher beim Betreten des Amtsgebäudes des Bundesverfassungsgerichts am Besuchstage zu erleichtern und das Einlass- bzw. Kontrollverfahren zu beschleunigen. Mit Rücksicht auf die potentielle Gefährdung der Dienststelle Bundesverfassungsgericht sowie des hier beschäftigten Personenkreises, werden die in den Listen mitgeteilten Personendaten vorab von der Bundespolizei überprüft. Die eingereichten Listen werden wenige Tage nach Beendigung des Besuches amtlich vernichtet. Eine Speicherung (oder sonstige Aufbewahrung) der Personendaten ist untersagt und findet nicht statt.

Dieses Verfahren ist generell mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes abgestimmt und wird im Einzelfall vom Datenschutzbeauftragten beim Bundesverfassungsgericht überwacht.

2. Um ein zügiges Einlass- bzw. Kontrollverfahren zu gewährleisten, sollten möglichst keine spitzen Gegenstände (wie z. B. Taschenmesser, Scheren, Nagelfeilen, Zirkel, Schraubenzieher) oder Tierabwehrspray mit geführt werden. Ferner sind vollständige Teilnehmerlisten erforderlich, um die Einlasskontrolle nicht zu verzögern. Ist es zeitlich nicht mehr möglich, das Bundesverfassungsgericht vor Besuchsbeginn über Änderungen in Kenntnis zu setzen, sollte den Kontrollbeamten der Bundespolizei bei der Ankunft eine aktuelle, evtl. auch nur handschriftlich korrigierte Liste übergeben werden. Das Kontrollverfahren kann in seinem Ablauf vereinfacht werden, wenn der verantwortliche Leiter einer Besuchergruppe die einzelnen Teilnehmer als zu der angemeldeten Besuchergruppe zugehörig identifiziert.

3. Die Teilnehmer sollten ein amtliches Ausweispapier bei sich führen.

4. Um einen pünktlichen Beginn des Besuchs beim Bundesverfassungsgericht zu gewährleisten, sollte man wegen der für die Einlasskontrolle erforderlichen Zeit ca. 20 Minuten vor dem jewei-ligen Termin erscheinen.

5. Bei An- und Abfahrten mit einem Bus ist zusätzlich zu beachten:
Das Parken von Fahrzeugen unmittelbar vor dem Amtsgebäude bzw. auf der für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrten so genannten "verlängerten Waldstraße" ist nicht möglich. Der Bus kann - nach entsprechender Einweisung durch die diensthabenden BPol-Beamten - zum Ein- und Aussteigen der Gäste kurz in die gesperrte Waldstraße einfahren, wobei jedoch gebeten wird, durch Rücksprache mit dem Fahrer sicherzustellen, dass der Bus sodann den Sperrbereich wieder verlässt. Geeigneter Parkraum steht häufig in unmittelbarer Nähe des Gerichts
(z. B. Hans-Thoma-Straße/Linkenheimer Landstraße) zur Verfügung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2018, 20:57 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Da nun doch viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter Sitzplätze zu den Verhandlungen bekommen haben und möglicherweise nach der Verhandlung am Mittwoch ein gemeinsames Treffen und Diskutieren wünschenswert ist, werden wir uns nach der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht versammeln und entsprechend der Personenzahl mögliche Lokalitäten im näheren Umkreis auswählen.

Noch ein Hinweis, es ist am Mittwoch mit Regen zu rechnen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

mal eine ganz blöde? Frage: Zu den Verhandungen kommen ja doch etliche (hundert(e)) Menschen.

Wie kann, soll und wird man sich erkennen?

Einige (wenige) hier kennen sich ja persönlich - wie stellen wir es aber an?

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Sich zu erkennen, wird kein Problem sein.
Die Frage ist nur, für diese "Menschenmenge"
einen passenden Platz zu finden.

Schade, dass Regen angesagt ist.
Der Schloßpark wäre groß genug und schön.
Etwas auf die Hand und gut.
(Entsprechende Lebensmittelläden sind in ausreichender
Anzahl dort vor Ort, sogar "BIO"  ;))

Vorschlag: einfach mal eine entsprechende Sitzunterlage/Decke mitbringen.
Vielleicht klappt der Schloßpark doch :)

Ansonsten werden wir uns halt gruppenweise auf die diversen
Lokalitäten aufteilen.

Je nach Wetter könnten wir uns ja nach der ersten Stärkung dort wieder
zu einem Informationsaustausch treffen.

Siehe auch meine temporäre Handy-Nummer: (gilt von Mi. 16.05. 8.20 Uhr
bis Ende der Verhandlungen: Do. 17.05.18)

0177 - ------

Bitte die Mitstreiter, die meine persönliche Handy-Nummer kennen, diese bitte benutzen!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2018, 13:40 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Siehe auch meine temporäre Handy-Nummer: (gilt von Mi. 16.05. 8.20 Uhr
bis Ende der Verhandlungen: Do. 17.05.18)


0177 .......

Bitte die Mitstreiter, die meine persönliche Handy-Nummer kennen, diese bitte benutzen!

Tja, das war wohl nichts.
Wollte eine "temporäre Ansprechmöglichkeit" bieten, nun habe ich sie platt gemacht, für alle die
sich die Nummer vielleicht schon notiert haben.

Na klar ist sie jetzt schon aktiv, zumal mit neuem Handy.

Habe gerade auf AB die Mitteilung mit der Bitte um Rückruf erhalten, bzgl. des Weges
vom Bahnhof zum Bundesverfassungsgericht.

Bin ich die Auskunft?

OK an alle mir persönlich bekannten Mitstreiter, sich bitte bei mir per PM melden, wenn
meine persönliche Handy-Nummer noch nicht bekannt. :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
Nach oben