Meine urprünglich unter
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.htmlgeposteten Anmerkungen scheinen hier besser zu passen - daher:
Nach Oberamtsrat Stadtler, der für den Besucherdienst und Reservierung beim BVerfG zuständig ist, wurde mir heute morgen mitgeteilt, dass es keine freien Plätze mehr für den 16. und 17. Mai gibt. Sowas hätte er noch nicht erlebt: Nach 2 Tagen alles voll, und er hätte noch 90 Mails zu beantworten.
Da stellt sich doch die Frage, wie die betroffene Oma - die weder durch das
Internet in Windeseile davon erfahren durfte, noch sofort alle Kontakt-Möglichkeiten ausfindig machen konnte oder benannt bekam, geschweige denn einen Anmelde-
Fax, Anmelde-
Anruf oder gar Anmelde-
Brief rechtzeitig hätte absetzen können - zu einem ihr ebenfalls "gebührenden" Besucherplatz hätte kommen sollen?!?
"Wer zuerst kommt, malt zuerst"?
Das birgt angesichts der Umstände durchaus Züge von (gleichheitswidrigem?) Sarkasmus.
Insofern:
Nicht nur
Mails senden, sondern jeder Interessent (insbesondere auch Nicht-Foristen) auf seinem Wege, d.h. per
Fax, per
Brief, per
Telefon - und wer in Karlsruhe wohnt, natürlich gern auch
persönlich Man kann es auch einfach nur als
"Reservierung" betrachten, denn:
a) bestünde ja evtl. die Möglichkeit, dass im BVerfG
zusätzliche Kapazitäten/ Säle zur Verfügung gestellt werden - einschl. Übertragung (bei einem solch exorbitanten Interesse sollte das eigentlich fast selbstverständlich sein)
b) könnten ja auch diverse
Erst-Interessenten abspringen oder verhindert sein und somit
Plätze freiwerden - die dann an nachfolgende Interessenten vergeben werden
Eine virtuelle und reelle
"Warteschlange der Grundrechts-Verteidiger" Ich sehe es daher nicht als Böswilligkeit an, Herrn Stadtler und seine Mitarbeiter etwa "unverhältnismäßig" zu belasten...
...sondern als
gutes Recht (wenn nicht sogar Pflicht) eines jeden Bundesbürgers und Grundrechtsträgers.